Datum: 19.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 27.11.2023
2 Bauanträge
2.1 Umbau und Anbau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 83/1, Gemarkung Walkertshofen
3 Vorlage der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Walkertshofen
4 TSV Walkertshofen - Genehmigung Wasserentnahme Neufnach
5 Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 27.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 27.11.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Aus den Reihen der Mitglieder werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll gilt damit als genehmigt.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.12.2023 ö 2
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2.1. Umbau und Anbau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 83/1, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.12.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Umbau und Anbau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                83/1, Gemarkung Walkertshofen

An dem Bestandsgebäude (II + D) soll der vorhandene Vorbau an der Nordwestecke entfernt und durch ein größeres dreigeschossiges Treppenhaus mit Satteldach (Dachneigung 24°) ersetzt werden.
Durch verschiedene Umbaumaßnahmen (Entnahme - gelbe Darstellung - und Neuerrichtung von Wandbauteilen - rote Darstellung) werden Grundrissveränderungen an der Wohneinheit vorgenommen.
Zwei Stellplätze sind an der Westseite des Grundstücks vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße mit eingetragenem Geh- und Fahrtrecht, die an die öffentliche Verkehrsfläche angebunden ist. 
 

Diskussionsverlauf

Die beigefügten Pläne dienen der Beratung im Gremium. Der Geländeverlauf durch die Baumaßnahme wird näher betrachtet. Der Abstand zum Nachbargrundstück ist gewährleistet. Der Bauherr soll durch die Verwaltung auf die eigenverantwortliche Sicherung des Hanges hingewiesen werden.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauherr muss eigenverantwortlich den Hang zum Nachbargrundstück absichern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.12.2023 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2022 wurde am 04.10.2023 abgeschlossen. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 25.10.2023 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2022. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. TSV Walkertshofen - Genehmigung Wasserentnahme Neufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Der TSV Walkertshofen, vertreten durch den 2. Vorstand Herr Christoph Endres, beantragt die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach Art. 15 BayWG zur Entnahme von Wasser aus der Neufnach über eine Zisterne zum Zwecke der Bewässerung der Sportanlagen auf den Flur-Nrn. 931 und 451 der Gemarkung Walkertshofen beim Landratsamt Augsburg.

Die Gemeinde Walkertshofen ist Trägerin der Unterhaltungslast für die Neufnach und wird im Hinblick auf die dortigen Belange eine Frist zur Äußerung bis 19.01.2024 gegeben.

Die Erläuterung der geplanten Maßnahme liegt an.

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen ist mit der Entnahme von Wasser aus der Neufnach über eine Zisterne zum Zwecke der Bewässerung der Sportanlagen auf den Fl.-Nrn. 931 und 451, Gemarkung Walkertshofen durch den TSV Walkertshofen einverstanden.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Christoph Endres ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Er enthält sich der Stimme.

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Gemeinderätin Gabriele Egger lädt alle zum gemeinsamen Neujahrsempfang der Gemeinde und der Pfarrei am 06. Januar 2024 um 19 Uhr ins Pfarrheim St. Alban ein.

Datenstand vom 31.01.2024 11:52 Uhr