Datum: 18.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 19.02.2024
2 Bauanträge
2.1 Tekturantrag Neubau einer Anhängergarage mit Gerüstlager, Fl.-Nr. 147, Gemarkung Mittelneufnach
2.2 Nutzungsänderung eines Stalles zu Hunde- und Tierpension, Fl.-Nr. 32, Gemarkung Reichertshofen
3 Gründung des regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden - erneuter Satzungsbeschluss
4 Zuschussantrag zur Ausbildung für Jungmusiker - Jugendkapelle Stauden für das Schuljahr 2023/2024
5 Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter in der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach
6 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
6.1 Deutsch-französischer Austausch

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 19.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.03.2024 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 19.02.2024 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 19.02.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.03.2024 ö 2
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2.1. Tekturantrag Neubau einer Anhängergarage mit Gerüstlager, Fl.-Nr. 147, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.03.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Tekturantrag – Neubau einer Anhängergarage mit Gerüstlager

Fl.-Nr.:                                147, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben wurde ursprünglich als „Neubau eines Lager- und Abstellraumes“, bzw. nachfolgend als „Neubau einer Mittelgarage mit Geräteabstellraum“ bezeichnet und genehmigt (AZ 3-3593-2021-BA-110).

Für das im Bau befindliche Gebäude haben sich zur anfänglichen Planung geringfügige Änderungen ergeben, weshalb ein Tekturantrag inkl. Außenanlagenplan gestellt wurde.

Im vorliegenden Tekturantrag werden die Nutzungen innerhalb des Gebäudes geändert:

  • Nördlicher Gebäudeteil – Umnutzung zu Gerüstlager (vormals Abstellraum)
  • Südlicher Gebäudeteil – Umnutzung zur Anhängergarage (vormals Lagerraum)

Da die Abstandsflächen geringfügig (1,21 qm) auf dem nördlich angrenzenden Flurstück Fl.-Nr. 147/1 liegen, wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung von der bauordnungsrechtlichen Anforderung – Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO, gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Nutzungsänderung eines Stalles zu Hunde- und Tierpension, Fl.-Nr. 32, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.03.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Nutzungsänderung eines Stalles zu Hunde- und Tierpension

Fl.-Nr.:                                32, Gemarkung Reichertshofen

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan innerhalb eines Dorfgebietes ausgewiesen und mit einem Wohngebäude mit angebautem Stall bebaut.

In dem mittleren Gebäudeteil / ehemaliger Stall soll eine Hundepension für max. 6 – 10 Tiere eingerichtet werden, die einen Zugang zum nördlich angelegten, mit einem 1,80 m hohen Stahlmattenzaun eingefriedeten Hundegehege erhält.
Zusätzlich zu den beiden vorhandenen Garagenstellplätzen werden zwei offene Stellplätze ausgewiesen.
  
Eine Betriebsbeschreibung mit Angaben zu dem geplanten Vorhaben und Ablaufbeschreibung ist in der Anlage beigefügt, ebenso ein Anschreiben der Anlieger der Hundebetreuung.

Seitens des Staatlichen Veterinäramtes bestehen keine Einwände, nach entsprechendem Umbau eine Hundepension in einem ehemaligen Stallgebäude zu betreiben, sofern die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag gehen die Ratsmitglieder in die eingehende Beratung. Aus den Reihen wird vorgebracht, dass die Nutzungsänderung nicht in das Ortsbild aufgrund der Umgebungsbebauung passt. Die Hunde- und Tierpension wird in der Mitte des Dorfes neben der Kirche als störend angesehen. Viele Reichertshofener Bürger haben große Bedenken im Vorfeld geäußert. Es wurde eine schriftliche Stellungnahme von Anliegern mit Unterschriften bei der Gemeinde eingebracht.  

Die Vorsitzende erkennt, dass der Gemeinderat gegen eine Hunde- und Tierpension ist.

Folgende Ablehnungsgründe zusammengefasst:
  • Immissionsschutz (Kirche/Friedhof – Störung der Friedhofsruhe)

  • Bereits Probleme mit Anliegern und Landwirten

  • Bürgervertreter / Anliegereinwände mit Unterschriftenliste gegen die Nutzungsänderung

  • Vorausgegangene Geschehnisse, 3 bestätigte Vorfälle, z.B.: 
    • In der Vergangenheit waren bereits Hunde entlaufen und haben Federvieh gerissen.
Aufgrund dessen schadet die geplante Nutzungsänderung der bestehenden Dorfstruktur.

    • Entlaufene Hunde waren bereits auf dem Friedhof

    • Vermehrte Verunreinigung auf den Wegen und den landwirtschaftlichen Flächen
(Meldung von praktizierenden Landwirten, die die Antragstellerin mit freilaufenden Hunden während der Schon- und Wuchszeit in den Bewirtschaftungsflächen antrafen)

  • Es wird befürchtet, dass die Anzahl der Hunde zu Geräusch- und Geruchsbelästigungen führt, die über das hinzunehmende Maß hinausgehen; insbesondere aufgrund der Nachbarschaft zur angrenzenden Kirche und dem Friedhof, dessen Nutzung eines besonderen Schutzes (Friedhofsruhe) bedarf

  • Aufscheuchen von Wildtieren durch freilaufende Hunde
  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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3. Gründung des regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden - erneuter Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund einer kleinen Beanstandung der Rechtsaufsichtsbehörde musste die Satzung nochmals bezüglich der Vergütung des Verwaltungsrats überarbeitet werden, weswegen der überarbeitete Satzungsentwurf nun nochmals beschlossen werden muss. 

Die Energiewende und der politische Paradigmenwechsel bei Energiethemen in den vergangenen Monaten halten für Kommunen weitreichende Herausforderungen bzgl. Planung und Umsetzung auf Ortsebene und auf der Regionalebene bereit. Um eine möglichst effiziente Planung zu gewährleisten und einen hohen Grad an Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung für die Region zur erreichen, wollen die Kommunen des Begegnungsland Lech Wertach e. V., Kommunen der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ und Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden diese Herausforderungen gemeinsam anpacken.

Um die Kommunen für diese Aufgaben zu befähigen und ein rechtssicheres Modell auszuarbeiten, fand am 16.03.2023 ein gemeinsamer Workshop mit der Anwaltskanzlei für Kommunalberatung Becker Büttner Held (BBH) statt. Hier wurde die Gründung eines regionalen Energiewerks vorgeschlagen und diskutiert mit dem Ziel, die Aufgabe der Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu organisieren. Das angestrebte Organisationsmodell eines gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) wurde im Rahmen einer interkommunalen Informationsveranstaltung am 27.04.2023 den Stadt- und Gemeinderäten der beteiligten Kommunen vorgestellt. Die Kanzlei BBH wurde damit beauftragt, die für die Gründung des gKU erforderlichen Satzungs- und Konsortialvertragsunterlagen auszuarbeiten. Darauffolgend beschlossen die teilnehmenden Kommunen grundsätzlich ihre Mitwirkung, die Höhe der finanziellen Beteiligung bei Gründung und die Mitarbeit an der vertraglichen Ausgestaltung des gemeinsamen Kommunalunternehmens. 

Die auf dieser Basis erarbeitete Satzung des gKU und der Konsortialvertrag wurde den beteiligten Stadt- und Gemeinderäten am 19.10.2023 vorgestellt und Fragen dazu beantwortet.

Weitere Informationen zur Gründung, Funktionsweise sind den Anlagen (Satzung, Konsortialvertrag, Präsentationsunterlagen vom 19.10.2023) zu entnehmen.

Gesetzliche Grundlagen Art. 49 f. KommZG, Art. 86 ff. GO

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU mit einer einmaligen Einlage in Höhe von 5.000,00 € ins Stammkapital sowie einer jährlichen Anschubfinanzierung in Höhe von 3,00 € pro Einwohner, d. h. 3.354,00 €, auf Grundlage der Einwohnerzahl (Daten des Bayerischen Landesamts für Statistik zum Stand 30.06.2023), über einen Zeitraum von fünf Jahren zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Beteiligung so vieler Kommunen, dass insgesamt mindestens 80 % der Einwohner der am Begegnungsland Lech-Wertach e. V. und der Verwaltungsgemeinschaft Stauden beteiligten Kommunen repräsentiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Bürgermeisterin oder deren Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung des Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKUs jährlich über fünf Jahre 3.354,00 € in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Bürgermeisterin oder deren Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, die als Anlage beigefügte Satzung sowie den als Anlage beigefügten Konsortialvertrag des Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKUs abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zum Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat erklärt sich mit Änderungen der Satzung einverstanden, welche nach Beschlussfassung der weiteren Mitgliedskommunen im Begegnungsland Lech-Wertach e. V. sowie der Verwaltungsgemeinschaft Stauden über den Beitritt zum Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU zur Festlegung der konkreten Träger erforderlich sind (u. a. Benennung und Anzahl der Träger, Eigenkapitalhöhe, Anzahl Verwaltungsratsmitglieder). Darüber hinaus erklärt sich der Gemeinderat mit redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags einverstanden, falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Zuschussantrag zur Ausbildung für Jungmusiker - Jugendkapelle Stauden für das Schuljahr 2023/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.02.2024 hat die Musikvereinigung Immelstetten – Mittelneufnach e. V. einen Zuschussantrag zur musikalischen Ausbildung für die Jungmusiker in der „Jugendkapelle Stauden“ im Schuljahr 2023 / 2024 gestellt (siehe Anhang).

Die zu fördernden Kinder sind in zwei Gruppen zu unterteilen:

a) 9 Kinder, die Einzelunterricht bekommen und der Jugendkapelle Stauden angehören (aktueller Beitrag 67,00 € pro Monat und Kind.

b) 16 Kinder, die Gruppenunterricht und nicht der Jugendkapelle Stauden angehören (Beitrag 28,00 € pro Monat und Kind).

Vorgeschlagen wird wie im letzten Jahr ein Zuschuss in Höhe von 10,00 € pro Monat und Kind für die der Gruppe a) angehörigen Kinder und ein Zuschuss in Höhe von 5,00 € pro Monat und Kind für die der Gruppe b) angehörigen Kinder.

Beschluss

Für die Ausbildung der Jungmusiker gewährt die Gemeinde Mittelneufnach für das Schuljahr 2023 / 2024 einen Zuschuss in folgender Höhe:

  1. Einzelunterricht und Jugendkapelle 10,00 € pro Monat für 9 Kinder

  1. Gruppenunterricht ohne Jugendkapelle 5,00 € pro Monat für 16 Kind im Flötenunterricht

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter in der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Am 13.03.2024 fand die Vorstandswahl der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Mittelneufnach statt. Zu wählen waren vier Vorstandsmitglieder mit deren Stellvertreter (wobei mindestens ein Vertreter und sein Stellvertreter aus Reichertshofen kommen muss).

Die gewählten Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die gewählten Stellvertreter nur dann, wenn sie das gewählte Mitglied vertreten. Da jeder aber auf dem Laufenden sein sollte, werden die Mitglieder um Teilnahme vom ALE gebeten. Das ALE und die Teilnehmergemeinschaft regen an, dass die Stellvertreter ebenfalls das Entgelt erhalten sollten. Dies müsste die Gemeinde komplett übernehmen.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach übernimmt die Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter der Mitgliederversammlung in der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.03.2024 ö 6
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6.1. Deutsch-französischer Austausch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.03.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Von 08.05.2024 – 12.05.2024 besuchen die Franzosen aus Nuillé sur Vicoin die Gemeinde Mittelneunfach. 
Die Vorsitzende bittet den Gemeinderat und die Bevölkerung um Unterstützung bei der Aufnahme der Gäste aus Frankreich. 

Datenstand vom 23.04.2024 10:33 Uhr