Datum: 25.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 11.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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25.01.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 11.12.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 11.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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25.01.2024
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ö
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2 |
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2.1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Abbruch der Scheune und Neubau einer Maschinenhalle, Fl.-Nr. 523/3, Gemarkung Münster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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25.01.2024
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Abbruch der Scheune und Neubau einer Maschinenhalle
Fl.-Nr.: 523/3, Gemarkung Münster
Das Bauvorhaben für den Abbruch der bestehenden Scheune und den Neubau einer
Maschinenhalle wurde im Jahr 2020 genehmigt.
Es wird die Verlängerung der Baugenehmigung (Genehmigung vom 03.01.2020,
AZ 3-1571-2019-BA-110) um weitere zwei Jahre beantragt.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende zeigt für die Beratung die anliegenden Pläne.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.2. Umbau eines Einfamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 431, Gemarkung Grimoldsried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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25.01.2024
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Umbau eines Einfamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Fl.-Nr.: 431, Gemarkung Grimoldsried
In dem Bestandsgebäude (II+D-Bauweise, Satteldach DN 35°) soll das Untergeschoss zu einer
Einliegerwohnung mit eigenem Zugang umgebaut und zusätzlich an der Südseite ein Wintergarten
errichtet werden.
Für die zusätzliche Wohneinheit ist an der Ostgrenze des an einem Südhang gelegenen
Grundstücks die Errichtung einer Garage mit Lagerraum vorgesehen.
Die Grundrisse von Erd- und Obergeschoss bleiben unverändert.
Zu dem Bauvorhaben liegt eine Stellungnahme des Kreisbaumeisters vor, in der u.a. die
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich definiert wurde. Demnach liegt der geplante
Standort der Garage im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist auf der
Basis von § 35 Abs. 2 BauGB (Einzelfallbeurteilung) zu bewerten.
In Anlehnung an die Ausführung des Bestandsgebäudes erhält die Garage ein Satteldach mit einer
Dachneigung von 35°; die Fassade wird mit einer vertikalen Holzschalung und umlaufender
Fundamentwand versehen.
Den Antragsunterlagen liegt der erforderliche Freiflächengestaltungsplan bei, der neben dem
Erhalt bestehender Baum- und Strauchpflanzungen die Anlage einer neuen zweireihigen
Strauchhecke entlang der West- und Südseite des Grundstücks vorsieht.
Antrag auf isolierte Abweichung von Art. 6 BayBO
Aufgrund des stark abfallenden Geländes wird die zulässige mittlere Wandhöhe der Garage von
3 m überschritten, wodurch Abstandsflächen anfallen, die an der Ostgrenze teilweise auf dem
Nachbargrundstück Fl.-Nr. 430 zu liegen kommen, weshalb hierfür eine isolierte Abweichung von
Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beantragt wurde.
Diskussionsverlauf
Die Stellungnahme des Kreisbaumeisters wird im Umlauf durch die Ratsmitglieder gelesen.
Auf Nachfrage informiert der Vorsitzende, dass der Bauherr keine Bauvoranfrage eingereicht hat. Sehr ausführlich wird die Platzierung der Garage an der Ostgrenze des Südhanges diskutiert. Einem einzelnen Gemeinderatsmitglied ist nicht verständlich, weshalb der geplante Standort der Garage im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt und als Einzelfallbeurteilung anzusehen ist. Vergleichbare Anträge von Bürgern wurden im Landratsamt, Kreisbauamt angefragt, welche vom Kreisbaumeister so nicht befürwortet wurden. Das Ratsmitglied berichtet von seinen eigenen Erfahrungen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Gemeinderat erscheint die Errichtung der Garage mit Lagerraum zu weit südlich und regt an, die Garage um ca. 5 m nach Norden zu versetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Besetzung Schulverbandsversammlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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25.01.2024
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3 |
Sachverhalt
Die Verbandssatzung des Schulverbands Walkertshofen soll geändert werden und in der nächsten Schulverbandsversammlung beschlossen werden.
Im Rahmen dieser Änderung wird auch die Besetzung der Schulverbandsversammlung mit festgestellt.
Die bisherige Besetzung der Schulverbandsversammlung sieht vor, dass neben dem Bürgermeister noch eine weitere Person als Mitglied in die Schulverbandsversammlung bestellt wird.
Nach interner Absprache wird an dieser Besetzung festgehalten.
Beschluss
Die Gemeinde Mickhausen hält an der derzeitigen Besetzung der Schulverbandsversammlung fest. Herr Michael Fischer wird als Mitglied der Schulverbandsversammlung bestätigt. Die Stellvertreter werden ebenfalls bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Soldaten- und Kameradschaftsverein Mickhausen/Münster - Zuschussantrag zur Beschaffung von Vereinsjacken mit Hemden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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25.01.2024
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4 |
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Beschaffung von 10 Vereinsjacken mit Hemden für die Fahnenabordnung mit Vorstandschaft durch den Verein vor. Die Kosten für die Neubeschaffung betragen 4.110,00 €. Der Verein kann diese Ausgabe selbständig nicht leisten und bittet die Gemeinde um einen Zuschuss.
Diskussionsverlauf
Ratsmitglied Dietmar Müller nimmt an der Beratung nicht teil. Er bleibt nach Zustimmung unter den Mitgliedern sitzen.
Der Vorsitzende verliest im Wortlaut den Antrag des Vereins. In der Beratung wird die generelle Regelung bei Anfragen von Ortsvereinen angesprochen. 1. Bürgermeister Kujath beantwortet, dass die Gemeinde sich beim Jubiläuumsfest „100 Jahre Soldaten und Kameradschaftsverein Grimoldsried“ an den Kosten für die Ausrichtung des Festes beteiligt hat. Der Schützenverein Grimoldsried hat im November einen Zuschuss für die Beschaffung von Vereinsgewehren und Kleidung erhalten.
3. Bürgermeister Georg Reiter schlägt den gleichen Betrag vor, wie dem Soldatenverein Grimoldsried gewährt wurde.
Der Gemeinderat erkundigt sich über die Höhe des Mitgliedbeitrages.
Beschluss
Die Gemeinde Mickhausen gewährt dem Soldaten- und Kameradschaftsverein Mickhausen/Münster einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für die Neubeschaffung von 10 Vereinsjacken mit Hemden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gremiumsmitglied Dietmar Müller nimmt an der Abstimmung nicht teil. Er ist nach Art. 49 GO pers. beteiligt.
Ratsmitglied Müller bedankt sich im Namen des Vereins für die Bewilligung eines Zuschusses.
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5. Kindergarten St. Wolfgang - Antrag auf Reduzierung des Anstellungsschlüssels für das Kindergartenjahr 2024/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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25.01.2024
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5 |
Sachverhalt
Der Kindergarten St. Wolfgang hat mit Schreiben vom Januar 2024 einen Antrag auf Reduzierung des Anstellungsschlüssels für das Kindergartenjahr 2024/2025 gestellt.
Beantragt wird den Betreuungsschlüssel, welcher 2008 vereinbart wurde und derzeit bei 1:10 liegt, auf 1:8,5 zu reduzieren.
Grund hierfür ist, dass für das Kindergartenjahr 2024/2025 die Bewerbung einer Erzieherin im Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) vorliegt, welche die Kindergartenleitung gern einstellen würde. Der derzeitige Betreuungsschlüssel hindert die Kindergartenleitung jedoch daran.
Diskussionsverlauf
Das Gremium spricht sich für die Einstellung einer Erzieherin aus. Der Vorsitzende informiert, dass der Anstellungsschlüssel für 1 Jahr begrenzt reduziert wird.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Reduzierung des Anstellungsschlüssels auf 1:8,5 für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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25.01.2024
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6 |
Sachverhalt
Es liegen keine Informationen vor.
Datenstand vom 16.02.2024 09:22 Uhr