Datum: 18.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 14.03.2024
2 Nachrücker Marc Schlachter - Vereidigung als Gemeinderat
3 Benennung eines neuen Vertreters zur Gemeinschaftsversammlung der VGem
4 Bestellung eines neuen Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuss
5 Benennung eines Stellvertreters zum Zweckverband Stauden-Wasserversorgung
6 Bestellung eines neuen Seniorenbeauftragten
7 Bauanträge
7.1 Parkplätze Schloss Nord, Fl.-Nr. 1/4, Gemarkung Mickhausen
8 Anträge der Hermann Messerschmidt Kulturerbe-Stiftung vom 17.03.2024
8.1 Antrag 1 - Dienstbarkeit der Gemeinde bzgl. der Feuerwehraufstellflächen auf dem Schlosshof
8.2 Antrag 2 - Antrag der Gemeinde an das Landratsamt eine Anbindung des Schlosshofs an den künftigen Radweg an der Kreisstraße A13
8.3 Antrag 3 - Zustimmung zur parallel eingereichten Baugenehmigung für den kleinen Parkplatz
9 Zuschussantrag Seniorenclub Mickhausen
10 Errichtung eines öffentlichen WLAN Hotspots am Dorfgemeinschaftshaus Grimoldsried
11 Angebotseinholung Kindergartenbus von Walkertshofen nach Mickhausen - Beteiligung der Gemeinde Mickhausen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 14.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 14.03.2024 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 14.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Nachrücker Marc Schlachter - Vereidigung als Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 2

Sachverhalt

Herr Marc Schlachter ist Nachrücker für den zum 14.03.2024 ausgeschiedenen Gemeinderat Thomas Bissinger. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Schlachter persönlich zur Sitzung und bedankt sich für die Annahme des Ehrenamtes als Gemeinderat.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Marc Schlachter Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeinderat Thomas Bissinger ist. Das Mandat des Herrn Schlachter beginnt mit der heutigen Sitzung.

12 Ja : 0 Nein  

Der Vorsitzende belehrt Herrn Schlachter über die Rechtsstellung und Aufgaben des Gemeinderates sowie über die Bedeutung des Eides. 

Herr Marc Schlachter leistet den Eid mit Nachsprechen der Eidesformel nach Art. 31 Abs. 4 GO:
 
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ 

Herr Marc Schlachter wird auf Art. 56 a auf die Geheimhaltung hingewiesen: 
(1) 1Alle Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen, sind von den Gemeinden geheim zu halten. 2Die in anderen Rechtsvorschriften geregelte Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt unberührt.
(2) 1Zur Geheimhaltung der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Angelegenheiten haben die Gemeinden die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. 2Sie haben insoweit auch die für die Behörden des Freistaates Bayern geltenden Verwaltungsvorschriften zu beachten. 3Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration kann hierzu Richtlinien aufstellen und Weisungen erteilen, die nicht der Einschränkung nach Art. 109 Abs. 2 Satz 2 unterliegen.
(3) 1Der erste Bürgermeister ist zu Beginn seiner Amtszeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich besonders zu verpflichten, die in Absatz 1 Satz 1 genannten Angelegenheiten geheim zu halten und die hierfür geltenden Vorschriften zu beachten. 2In gleicher Weise hat der erste Bürgermeister seine Stellvertreter zu verpflichten. 3Gemeinderatsmitglieder und Gemeindebedienstete hat er zu verpflichten, bevor sie mit den in Absatz 1 Satz 1 genannten Angelegenheiten befasst werden. 4 Art. 3 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung.

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3. Benennung eines neuen Vertreters zur Gemeinschaftsversammlung der VGem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Gemeinderat Thomas Bissinger ist aus gesundheitlichen Gründen zum 14.03.2024 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Er war als weiterer direkter Vertreter des 1. Bürgermeisters zur Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Stauden benannt.

Beschluss

Es wird Herr Marc Schlachter als neuer weiterer direkter Vertreter des 1. Bürgermeisters zur Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Stauden benannt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bestellung eines neuen Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Herr Thomas Bissinger war Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Durch sein Ausscheiden wird die Bestellung eines neuen Mitgliedes zum Rechnungsprüfungsausschuss notwendig.

Vorsitzender:                                               Stellvertreter:

Reiter Georg                                                  Riegler Roland

Mitglied:

Zimmermann Andreas                                   Miller Michael

Müller Dietmar                                               Fischer Klaus

Schlachter Marc                                                   Rösler Norbert

Beschluss

Es wird Herr Schlachter Marc als Mitglied zum Rechnungsprüfungsausschuss bestellt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Benennung eines Stellvertreters zum Zweckverband Stauden-Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Herr Thomas Bissinger ist Stellvertreter des 2. Bürgermeister Michael Miller im Zweckverband Stauden-Wasserversorgung. Aufgrund seines Ausscheidens muss ein Stellvertreter benannt werden. 

Beschluss

Es wird Herr Marc Schlachter als Stellvertreter für den 2. Bürgermeister Michael Miller in den Zweckverband Stauden-Wasserversorgung benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bestellung eines neuen Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Herr Thomas Bissinger ist Seniorenbeauftragter der Gemeinde Mickhausen. Die Bestellung eines neuen Seniorenbeauftragten wird notwendig.  

Beschluss

Es wird Herr Marc Schlachter als Seniorenbeauftragter bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 7
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7.1. Parkplätze Schloss Nord, Fl.-Nr. 1/4, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung von Parkplätzen – Schloss Nord

Fl.-Nr.:                                1/4, Gemarkung Mickhausen

Der Antragsteller beabsichtigt für das Staudenschloss eine Schlossparkanlage inklusive Schlossweiher, Orangerie und Renaissancegarten herzustellen, die kulturell genutzt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.

Für die Orangerie sind gem. Baugenehmigung 9 Stellplätze nachzuweisen, für den Musikpavillon weitere 13 Stellplätze, somit beträgt der Stellplatzbedarf für die vorgenannten Maßnahmen gesamt 22 Stellplätze. 

Für die Errichtung der Parkplätze wurde bereits ein Bauantrag vorgelegt und in der Gemeinderatssitzung am 13.11.2023 positiv behandelt.
Die Erschließung war bei dieser Variante über zwei Zufahrten unter Einbeziehung des östlich angrenzenden gemeindlichen Flurstücks Fl.-Nr. 1 vorgesehen.

Im vorliegenden Bauantrag mit Freiflächengestaltungsplan erfolgt die Zufahrt zum geplanten Parkplatz von der asphaltierten Straße „Jägergäßle“ über eine kombinierte Ein- /Ausfahrt an der nördlichen Grundstücksgrenze (über Flurstück 1/5).
Die im ursprünglichen Freiflächengestaltungsplan im Schlosshof dargestellte Bewegungsfläche für die Feuerwehr wurde im aktuellen Plan entfernt und ist nicht Bestandteil des Bauantrages.

Auf Flurstück 1/4 sollen die nachzuweisenden 22 Stellplätze (inkl. 3 barrierefreier) realisiert werden.

Für das Bauvorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt, die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze eine 2 m hohe Schallschutzmauer vorsieht.

Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen gegen den beantragten Parkplatz nördlich des denkmalgeschützten „Staudenschlosses“ keine Einwände.
Die Ausführung der Einfriedung, der nach Norden hin erforderlichen Schallschutzmauer sowie der vorgesehenen Mast- und Pollerleuchten erfolgt in Abstimmung mit den Denkmalbehörden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Anträge der Hermann Messerschmidt Kulturerbe-Stiftung vom 17.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 8
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8.1. Antrag 1 - Dienstbarkeit der Gemeinde bzgl. der Feuerwehraufstellflächen auf dem Schlosshof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 8.1

Sachverhalt

Der Antrag lautet wie folgt: 

„Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Feuerwehraufstellfläche auf dem Schlosshof von der Gemeinde als Dienstbarkeit gegenüber dem Freistaat Bayern eingetragen wird“. 

Die Begründung des Antrags ist dem angehängten Dokument zu entnehmen. 

Stellungnahme der Gemeinde: 

Das, in dem Antrag erwähnte, Brandschutzkonzept aus dem Jahr 2020 sieht grundsätzlich die Feuerwehrbewegungsflächen im Bereich des Schlosshofs vor. 
Im Brandschutzgutachten ist jedoch darauf hingewiesen, dass hier eine dingliche Sicherung nötig ist, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Brandschutzkonzepts noch nicht vorliegt. 

Die Teilbaugenehmigungen „Fahrstuhl“ und „Schlossturm“ wurde mit Bescheid vom 27.05.2022 vom Landratsamt erlassen. Hier war auch das Brandschutzkonzept Bestandteil. 
Die Gemeinde muss für eine Teilbaugenehmigung jedoch kein gemeindliches Einvernehmen erteilen, weswegen dem Brandschutzkonzept nicht durch die Erteilung eines gemeindlichen Einvernehmens zugestimmt wurde. 

In solchen Fällen muss, auch wenn solche Regelungen im Brandschutzkonzept enthalten sind, ein gesonderter Antrag bei der Gemeinde bezüglich einer dinglichen Sicherung in Form einer Dienstbarkeit gestellt werden über den dann, unabhängig von der Baugenehmigung entschieden wird.  

Die Bewegungsfläche für die Feuerwehr würde bedeuten, dass der Bereich der Bewegungsfläche ständig freizuhalten ist. Dies würde für die Gemeinde zur Folge haben, dass bei jeglichen Veranstaltungen im Schlosshof sowohl die Bewegungsfläche als auch der Weg zu dieser von Buden oder sonstigen Aufbauten freizuhalten ist. 

Für die jetzige Baugenehmigung der kleinen Parkplätze (siehe TOP 7.1) ist die Bewegungsfläche noch nicht von Bedeutung (siehe Mail von Frau Eberhard vom 27.03.2024).

Das Schreiben vom 17.03.2024 wird von Seiten der Verwaltung als Antrag der Herrmann Messerschmid-Kulturerbestiftung gewertet. Dem oben genannten Schreiben lag jedoch keinerlei Planunterlagen bei, welche zur Entscheidung durch die Gemeinde zwingend erforderlich sind. 
Die notwendigen Unterlagen wurden durch die Verwaltung bereits angefordert und durch Herrn Dr. Knabe am 11.04.2024 nachgereicht. 

In den Plänen ist die Aufstellfläche der Feuerwehr im Bereich des Schlosshofs dargestellt. 

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund neuer Erkenntnisse und daraus notwendigen Absprachen vertragt. 

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8.2. Antrag 2 - Antrag der Gemeinde an das Landratsamt eine Anbindung des Schlosshofs an den künftigen Radweg an der Kreisstraße A13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 8.2

Sachverhalt

Der Antrag lautet wie folgt: 

„Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeinde einen Antrag an das Landratsamt stellt, eine Anbindung des Schlosshofes zu dem künftigen Radweg entlang der Kreisstraße A13 durch Fördermaßnahmen zu unterstützen.“

Die Begründung des Antrags ist dem angehängten Dokument zu entnehmen. 

Stellungnahme der Gemeinde: 

Nach Absprache mit dem Landratsamt Augsburg wurde das Thema von Herrn Dr. Knabe bereits im Landratsamt angesprochen. Hier wird die Anfrage derzeit von Herr Bezler vom Tiefbauamt bearbeitet. 
Dieser kommt, sobald nähere Informationen vorliegen, auf die Gemeinde zu, um dann ein mögliches Konzept sowie mögliche Fördermöglichkeiten zu besprechen. 

Beschluss

Der Gemeinderat wird das Thema, nach Information und Absprache mit Herrn Bezler auf die Sitzung nehmen und dann darüber entscheiden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8.3. Antrag 3 - Zustimmung zur parallel eingereichten Baugenehmigung für den kleinen Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 8.3

Sachverhalt

Der Antrag lautet wie folgt: 

„Der Gemeinderat möge die künstlerischen/musikalischen Darbietungen im Renaissancegarten durch den und mit dem musikalischen Leiter der Stiftung, Herrn Aris Aristofanous nach Kräften unterstützen – durch die auf dieser Sitzung nochmal zu beschließende parallel eingereichte Baugenehmigung für den kleinen Parkplatz auf der Nordseite des Staudenschlosses“.

Die Begründung des Antrags ist dem angehängten Dokument zu entnehmen. 

Stellungnahme der Gemeinde:

Der im Antrag erwähnte Bauantrag wurde unter Tagesordnungspunkt 7.1 behandelt, weswegen hier nicht weiter darauf eingegangen wird. 

Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wurde unter Tagesordnungspunkt 7.1 genehmigt. Deswegen ist hier keine Abstimmung nötig. 

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9. Zuschussantrag Seniorenclub Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 9

Sachverhalt

Der Seniorenclub Mickhausen, unter der Leitung von Frau Agathe Schneider, stellt einen Antrag auf Unterstützung.

Der Club selbst ist kein eingetragener Verein und verfügt über keinerlei finanziellen Mittel. Die Senioren treffen sich einmal im Monat, entweder im Schützenheim Mickhausen oder einer anderen Örtlichkeit in der Umgebung zum kulturellen Austausch und geselligen Beisammensein. Der Verein unternimmt kleinere Ausflüge. 

Da die Teilnehmer alle Unkosten selbst tragen, ist der Zulauf schleppend. Um mehr ältere Menschen und Mitbürgerinnen zur Teilnahme zu bewegen, bittet der Seniorenclub um eine Unterstützung durch die Gemeinde. 

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen unterstützt den Seniorenclub Mickhausen mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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10. Errichtung eines öffentlichen WLAN Hotspots am Dorfgemeinschaftshaus Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 10

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei den Ersteinrichtungskosten für den Ausbau von BayernWLAN mit bis zu 10.000,00 €. Jeder realisierte Accesspoint wird mit bis zu 2.500,00 € bezuschusst.

Die Gemeinde möchte am Dorfgemeinschaftshaus Grimoldsried einen öffentlichen Hotspot errichten lassen. Hierfür fallen folgende Kosten an:

Ortsbegehung „Basic“:                                         einmalig  355,81 €
Ortsbegehung „Premium“ (mit Ausleuchtungsmessung):          einmalig  534,31 €
Grundentgelt je Standort mit Accesspoint:                         monatlich    4,62 €
Accesspoint Indoor:                                                  monatlich  18,47 €
Accesspoint Outdoor:                                          monatlich  26,55 €
Internetanschluss z. B. 50 Mbit/s über DSLmobil                 monatlich  44,95 €

Die Kosten für die Ortsbegehung werden direkt vom Zuschussgeber übernommen. Bei der Errichtung des Hotspots am Schlosshof und am Dorfgemeinschaftshaus Münster wurde die Ortsbegehung „Premium“ gewählt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert den Unterschied zwischen den Posten Ortsbegehung „Basic“ und Ortsbegehung „Premium“. 

Sobald der Hotspot funktionsfähig ist werden Hinweisschilder angebracht.

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen beschließt die Errichtung eines öffentlichen Hotspots am Dorfgemeinschaftshaus Grimoldsried. Weiterhin wird die Ortsbegehung „Premium“ beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Angebotseinholung Kindergartenbus von Walkertshofen nach Mickhausen - Beteiligung der Gemeinde Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 18.04.2024 ö 11

Sachverhalt

Der Vertrag mit BBS Brandner Thannhausen, Beförderung der Kindergartenkinder von Walkertshofen zum Kindergarten nach Mickhausen läuft zum Ende des Kindergartenjahres 2024 aus. Somit ist eine neue Ausschreibung für die Kindergartenbeförderung erforderlich.

Die Ausschreibung erfolgt diesmal für zwei Jahre Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026.

Damit mit der Ausschreibung begonnen werden kann, muss geklärt werden, ob die Gemeinde Mickhausen für die Kindergartenkinder Grimoldsried wieder einen Bus zur Beförderung der Kindergartenkinder stellt. Hier bestünde die Möglichkeit sich mit der Gemeinde Walkertshofen die Kosten dementsprechend zu teilen, was bisher auch so gehandhabt wurde.
Nach erfolgter Ausschreibung liegen erst die Kosten für den Bus vor bzw. welche Kosten auf die Gemeinde Mickhausen zukommen.

Nach Auskunft der Kindergartenleitung handelt es sich zum Stand vom März 2024 um
6 Kinder aus Grimoldsried. Möglich sind auch Schwankungen der Kinderzahlen im Laufe der Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026.

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen ist weiterhin bereit einen Bus für die Kindergartenkinder von Grimoldsried für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 zu bezahlen. Die Ausschreibung des Busses läuft über die Gemeinde Walkertshofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2024 10:47 Uhr