Datum: 19.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Weiteres Vorgehen Fremdwasserermittlung durch Ing.-Büro Steinbacher
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Sachverhalt
Frau Müller vom Ing.-Büro Steinbacher Consult mbH & Co.KG, Neusäß wurde beauftragt, die Möglichkeiten der Fremdwasserreduzierung in der Gemeinde Walkertshofen vorzustellen.
Die Vorsitzende begrüßt Frau Müller und übergibt ihr das Wort.
Frau Müller beginnt den Vortrag mit allgemeinen Informationen zum Kanalnetz. Sie erläutert anschaulich die Unterschiede der Kanäle.
- Regenwasserkanal, für anfallendes Regenwasser von Dach-, Hof und Straßenflächen
- Schmutzwasserkanal, für verschmutztes Brauchwasser aus Küche, Bad, WC, teilweise auch verschmutztes Regenwasser, z.B. von stark belasteten Verkehrsflächen
- Mischwasserkanal, für beide Abwasserarten
Quellwasser und Grundwasser ist in allen Abwasserkanälen verboten!
Ursachen für den Fremdwassereintritt können sein, am Kanal angeschlossene Drainagen, undichte Stellen im Kanal, Schäden oder undichte Muffen, gezielte Einleitung von Grund- und Quellwasser, z.B. über Pumpen.
Die Zuständigkeit zum Anschlusspunkt an den Hauptkanal über die Grundstücksgrenze bis zum Revisionsschacht regelt die Gemeinde durch Satzung. Anhand von Bildern wird der Grundstücksanschluss bis zum öffentlichen Kanal verdeutlicht. Steigende Grundwasserstände führen zu Grundwassereintritten an weiteren Stellen. Frau Müller hält eine ganzheitliche Sanierung des kompletten Entwässerungssystems für notwendig.
Am Kanalnetz wurden 990 m am Schmutzwasserkanal, 4.600 m am Mischwasserkanal untersucht. Es wurden 480 m am Schmutzwasserkanal und 3.000 m am Mischwasserkanal noch nicht untersucht.
Der Kanalbestand wird durch Frau Müller an einem Übersichtsplan vorgestellt.
Das Ing.-Büro Steinbacher schlägt ein Gebiet 1 mit dem Beginn eines Untersuchungsabschnittes (östlich der Neufnach und Schörrstraße) mit einer TV Inspektion und der Erstellung eines Sanierungskonzeptes aller Hauptkanäle vor. Dabei erfolgt eine Inspektion und Konzept für alle Hausanschlussleitungen mit Untersuchung aller Grundstücksentwässerungsanlagen. Empfohlen wird die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich und der Aufforderung zur Sanierung der Grundstückseigentümeranschlüsse durch den Eigentümer.
Am Ende der Vorstellung informiert Frau Müller über die Kosten der anfallenden Ingenieurleistungen. Diese sind unterteilt nach Leistung und Inspektion an den öffentlichen Kanälen und Grundstücksanschlüssen.
Diskussionsverlauf
Frau Müller informiert den Rat über die Möglichkeit einer Rohrsanierung anhand des Inliner Verfahrens. Das alte und beschädigte Abflussrohr wird komplett von innen abgedichtet. Diese Art der grabenlosen Sanierung spart Zeit und Geld, während das Ergebnis eine sichere und langfristige Lösung darstellt.
2018 wurden verschiedene Schadstellen saniert ohne größere Auswirkungen auf den Fremdwasseranteil.
Schon öfter wurde auch vom WWA bereits gemutmaßt, dass der Fremdwasseranteil falsch gemessen wird, da in der KA WA am Auslauf gemessen wird und durch den großen Stauraumkanal ein stark verzögerter Ablauf entsteht. Fremdwassermessungen werden nach drei Trockentagen gemessen. Es wäre möglich, dass nach drei Tagen immer noch zu viel Nachlauf besteht.
Der Gemeinderat tut sich nach langer intensiver Erörterung schwer, in heutiger Sitzung ein Sanierungskonzept zu beschließen.
Zusammenfassend nimmt Frau Müller als Aufgabe aus der Beratung mit:
- Die Aufzeichnungen von 2018 nochmals anschauen, um eine Grundlage für eine weitere Sanierung zu schaffen.
- Den Messpunkt im Zulauf genau bestimmen und eine Möglichkeit finden dort zu messen.
Die Vorsitzende verabschiedet Frau Müller um 21.00 Uhr.
Sie bedankt sich bei Frau Müller für die Anwesenheit in der Sitzung.
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2. Vorstellung des Vereins "Es gibt einen Ausweg" - Konzept
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Sachverhalt
Die Vorsitzende begrüßt Herrn Beierlein und übergibt ihm das Wort.
Herr Beierlein informiert am Anfang seiner Vorstellung zu seiner Person. Er ist 21 Jahre alt und gelernter Bankkaufmann. Er wohnt in Walkertshofen und hat seit seinem 13 Lebensjahr eine schwere Drogensucht durchgemacht. Seit 3 Jahren ist er clean. Er möchte Menschen helfen, die auch auf die „Schiefe Bahn“ geraten sind.
Der Verein „Es gibt einen Ausweg“ ist ein eingetragener Verein. In diesem Verein werden Menschen mit dem Ziel aufgenommen, von ihrer Sucht loszukommen und lebenstüchtig zu werden. Im Verein wird ein 12-monatiges Konzept erstellt. Man muss arbeiten und ein Tagebuch führen. Es soll jungen Menschen helfen, eine geregelte Struktur zu finden.
Herr Beierlein sucht ein Gebäude für eine Wohngruppe, wo Menschen für eine Therapie aufgenommen werden könnten. Er selbst wohnt in Miete und hat der Vermieterin mit Gartenarbeit und Umbauarbeiten am Gebäude geholfen. Er bietet handwerkliche Dienstleistungen an.
In Türkheim gibt es schon eine Wohngemeinschaft. Durch den Vorstand des Vereins stehen die Jugendlichen unter Beobachtung. Es ist sehr familiär. Der Verein erhält viele Anfragen von verzweifelten Eltern, hat aber zu wenig Kapazitäten.
Herr Beierlein bedankt sich für die Aufmerksamkeit im Gemeinderat. Für ihn ist es ein Herzensprojekt und er bittet den Gemeinderat und die Bevölkerung um Unterstützung.
Die Vorsitzende verabschiedet ihn um 21.15 Uhr.
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3. Bauanträge
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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3.1. Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Anbau eines aufgeständerten Wiederkehrs und Vordach, Fl.-Nr. 235/7, Gemarkung Walkertshofen
Gremium
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Sachverhalt
Bauvorhaben: Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Anbau
eines aufgeständerten Wiederkehrs und Vordach
Fl.-Nr.: 235/7, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“ innerhalb eines ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebietes.
Auf der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023 wurde das Vorhaben im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage vorgestellt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Nach dem Anbau einer zweigeschossigen straßenseitigen Wiederkehr soll das bisher als Einfamilienhaus genutzte Gebäude zu einem Zweifamilienhaus umgebaut werden.
Ein daran anschließender straßenseitiger eingeschossiger Anbau soll als Carport genutzt werden, wodurch insgesamt 4 Stellplätze (3 Garagen, 1 Carport) nachgewiesen werden können.
Zur Umsetzung des Vorhabens werden folgende Ausnahmen bzw. isolierte Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt:
- Beantragte Befreiung – Überschreitung der Baugrenze für das Hauptgebäude
Die Baugrenze an der Nordseite des Grundstücks von 5 m wird um 3,745 m überschritten.
Begründung:
Durch die geplante Wiederkehr zur Erschließung der zweiten Wohneinheit und den geplanten Carport kann die Baugrenze von 5 m nicht eingehalten werden. Diese wird um 3,745 m überschritten. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt minimal 1,255 m.
Es soll eine zweite abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Eingang geschaffen werden. Ein vierter Stellplatz wird benötigt.
- Beantragte Ausnahme – Standort Carport
Gem. der Satzung (§ 2, III) können Garagen ausnahmsweise auch an anderer Stelle außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die einschlägigen Bestimmungen der BayBO beachtet werden und städtebauliche Gründe nicht entgegenstehen.
Begründung:
Für die zweite Wohneinheit wird ein zusätzlicher Stellplatz benötigt.
(Drei Stellplätze befinden sich bereits auf dem Grundstück).
- Beantragte Befreiung – abweichende Dachneigung
Geplante Dachneigung 22,08° statt 27°– 36° (Haustyp I)
Begründung:
Möglichst geringe Dachneigung, damit die Erschließung der zweiten Wohneinheit (in der Wiederkehr) sichergestellt ist.
Die Dachneigung des bestehenden Anbaus über den Garagen weist eine Dachneigung von 22,5° auf.
Diskussionsverlauf
Das Bauvorhaben wurde in einem Bauvoranfrage bereits unterbreitet.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Ausnahmen / Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3.2. Teilabbruch und Aufstockung der Garage, Umbau des best. Wohnhauses, Einbau einer dritten Wohneinheit, Fl.-Nr. 23, Gemarkung Walkertshofen
Gremium
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Sachverhalt
Bauvorhaben: Teilabbruch und Aufstockung der Garage, Umbau des bestehenden Wohnhauses, Einbau einer dritten Wohneinheit
Fl.-Nr.: 23, Gemarkung Walkertshofen
Das an einem Westhang liegende Flurstück ist im Flächennutzungsplan innerhalb einer
Wohnbaufläche ausgewiesen und mit einem Einzelhaus in II + D-Bauweise mit zwei
Wohneinheiten bebaut (kleine WE im UG, große WE in OG mit DG).
An der Nordseite des Wohngebäudes befindet sich ein zweigeschossiger Anbau mit Doppelgarage
und darüberliegendem Freisitz, der teilweise abgebrochen und nach Umbau und Aufstockung
zu Wohnzwecken genutzt werden soll, wodurch eine dritte Wohneinheit in dem Gebäude geschaffen wird (1 WE / Geschoss).
Auf dem Baugrundstück werden für die drei Wohneinheiten vier Stellplätze gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) hergestellt.
Durch das Vordach an der Südostseite des Gebäudes fällt eine geringe Abstandsflächenübernahme bzw. Abstandsübernahme auf das Flurstück Fl.-Nr. 24/7 an, die Zustimmung des Eigentümers liegt vor.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende zeigt die Örtlichkeit und das Bauvorhaben.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3.3. Nutzungsänderung des bestehenden Verkaufsladens zu einer Gaststätte (Café und Bistro), Fl.-Nr. 84, Gemarkung Walkertshofen
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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3.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Nutzungsänderung des bestehenden Verkaufsladens zu einer Gaststätte (Café und Bistro)
Fl.-Nr.: 84, Gemarkung Walkertshofen
Der Antragsteller möchte den bestehenden Verkaufsladen im Erdgeschoss eines
Mehrfamilienhauses zu einem Café mit ca. 30 Sitzplätzen innen und ca. 10 Außensitzplätzen
umnutzen.
Außer der Anbringung einer straßenseitigen beleuchteten Werbeanlage
(Größe ca. 3,5 m x 0,5 m) findet keine äußerliche Veränderung statt.
Durch die Nutzungsänderung verändert sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze.
Es werden 10 Stellplätze auf den Flurnummern 84 und der benachbarten Flurnummer 34/3
nachgewiesen; die restlichen erforderlichen 11 Stellplätze werden von der
Gemeinde abgelöst.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Informationen
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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4.1. Einbringen einer Uferbefestigung - Brücke OV nach Oberrothan
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Sachverhalt
Die Uferbefestigung der Neufnach bei der Schweizerhofbrücke nach Oberrothan wurde ausgeschwemmt. Zur Vermeidung weiterer Ausspülungen und Sicherung der Brücke und der Gemeindestraße wurde in Absprache mit dem WWA Donauwörth und dem Fischereiverein eine Uferverbauung mit natürlichen Baumaterialien vorgenommen. Die Vorsitzende zeigt Bilder.
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4.2. TSV Walkertshofen - Platzeinweihung
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Sachverhalt
Ratsmitglied Christoph Endres informiert über die Sanierungsmaßnahmen des TSV Walkertshofen. Das erste Heimspiel findet am 21.04.2024 statt. Er lädt den Gemeinderat zu diesem ersten Spiel auf dem neuen Rasen ein. Der Erlös des Spiels und der sonstigen Einnahmen kommen einem schwer erkrankten Bürger von Walkertshofen zugute. Er bittet um rege Teilnahme.
Die offizielle Platzeinweihung ist für den 06.07.2024 geplant. Es ist ein Elf-Meter Turnier mit dem Gemeinderat und Pfarrgemeinderat geplant.
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4.3. Gemeindebücherei Walkertshofen
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
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Sachverhalt
Gemeinderätin Gabriele Egger informiert über die erweiterten Öffnungszeiten der Gemeindebücherei. Nach Ostern bis zu den Sommerferien hat die Bücherei zweimal in der Woche geöffnet.
Datenstand vom 28.03.2024 08:38 Uhr