Datum: 17.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 20.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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17.04.2025
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.03.2025 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.03.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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17.04.2025
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ö
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2 |
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Keller und Erweiterung best. Stadel, Gemarkung Grimoldsried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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17.04.2025
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Keller und Erweiterung best. Stadel
Fl.-Nr.: 434/2, Gemarkung Grimoldsried
Der nördliche Abschnitt des geplanten Bauvorhabens liegt gemäß § 35 BauGB im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, während der südliche Teil nach § 34 BauGB als Innenbereich eingestuft wird. Trotz dieser Gegebenheiten weist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Mickhausen das Grundstück als Baufläche aus. Dadurch könnte eine Einzelfallgenehmigung im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB in Betracht gezogen werden.
Der Antragsteller plant den Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Keller sowie die Erweiterung eines bestehenden Stadels durch einen westlich angrenzenden Anbau. Der Neubau soll eine Grundfläche von 17,00 m x 8,00 m erhalten und mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 24° ausgestattet werden. Der bestehende Stadel, einschließlich des geplanten Anbaus, wird eine Gesamtgröße von 7,835 m x 17,495 m erreichen und ebenfalls mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 24° versehen.
Laut dem eingereichten Freiflächenplan vom 28. Februar 2025 stehen sowohl die Abteilungen Naturschutz des Landratsamtes Augsburg als auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Boden) dem Vorhaben positiv gegenüber.
Die Bauverwaltung befürwortet ebenfalls den Antrag und empfiehlt dem Gemeinderat, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Anhand des Lageplanes sowie des Eingabe- und Freiflächenplanes erörtert das Gremium das Anliegen des Antragstellers.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2.2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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17.04.2025
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2.2 |
Sachverhalt
Ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 17.06.2005 (Aktenzeichen 3-1123-2005-BA) für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 417/6 in der Gemarkung Reinhartshofen wurde gestellt.
Die letzte Verlängerung wurde mit Zustimmung der Gemeinde Mickhausen durch Bescheid vom 30.05.2023 (Aktenzeichen 3-594-2023-BA-110) um weitere zwei Jahre, bis einschließlich 27.06.2025, genehmigt.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende zeigt die Örtlichkeit. Es wird aus den Reihen der Mitglieder angefragt, wie oft eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt werden kann. Herr Zimmermann vom Bauamt der Verwaltung ist zur Sitzung anwesend und beantwortet, dass maximal 3 mal ein Antrag gestellt werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um weitere vier Jahre zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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3. Generalsanierung der Kapelle "St. Johannes der Täufer" in Rielhofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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17.04.2025
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Mickhausen beabsichtigt die Generalsanierung der Kapelle „St. Johannes der Täufer“ im Ortsteil Rielhofen. Eine Kostenschätzung des IAB Spindler in Höhe von 171.000,00 € liegt vor. Es wurden bereits Zuschussanträge bei folgenden Zuschussgebern gestellt:
- Landkreis Augsburg, 5.000,00 €
- Bezirk Schwaben, 3.000,00 €
- Bayerische Landesstiftung, 10.000,00 €
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 50.000,00 €
Außerdem wird noch beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben ein Antrag in Höhe von 35.000,00 € gestellt.
Eine Bewilligung der beantragten Zuschüsse hat die Gemeinde noch nicht erhalten.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn der Beratung informiert 1. Bürgermeister Kujath über den Maßnahmenbescheid zum Antrag vom 17.10.2024. Die Kostenberechnung des Büros Spindler ist vorliegend, mit der Sanierung kann erst nach Bewilligung der Zuschüsse begonnen werden. Die Kapelle ist in einem schlechten Zustand und muss saniert werden.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Wort der Zuhörerschaft. Es wird angefragt, ob die Standsicherheit aufgrund des schadhaften Daches noch gegeben ist. Der Vorsitzende berichtet im Detail über die ersichtlichen Schäden an der Kapelle und über das marode Dach.
Die Ratsmitglieder möchten nach Erkenntnis vom Zustand bereits vorab die Einholung von Angeboten für die Arbeiten der Dachsanierung durch das Büro Spindler.
Beschluss
Der Gemeinderat ist grundsätzlich bereit, die Maßnahme der „Generalsanierung der Kapelle St. Johannes der Täufer“ im Ortsteil Rielhofen umzusetzen.
Das IAB Büro Spindler wird aufgrund der zwingend erforderlichen Arbeiten für die Dachsanierung beauftragt Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Veröffentlichung des öffentlichen Teils des Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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17.04.2025
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende möchte den öffentlichen Teil des Protokolls aus der letzten Sitzung des Gemeinderates zeitnah im Staudenboten veröffentlichen.
In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Mickhausen, In Kraft getreten am 01.05.2020 sind hierzu keine Vorgaben festgelegt.
Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nicht notwendig, da die Veröffentlichung im Staudenboten eine freiwillige Sache der Gemeinde ist und dies durch einen Beschluss des Gemeinderates festgelegt werden kann.
Beschluss
Um das Protokoll des öffentlichen Teils aktuell im „Staudenboten“ veröffentlichen zu können, wird unmittelbar nach Abfassung des Protokolls per E-Mail das Einverständnis der Gemeinderäte eingeholt. Sollte innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Niederschrift per E-Mail keine Einwendung erhoben werden, kann die vorläufige Veröffentlichung im Staudenboten erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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17.04.2025
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Sachverhalt
Die Hermann Messerschmidt Kulturerbe-Stiftung wird den Termin am Donnerstag, den 17.04.2025 um 14.30 Uhr zur Dienstbarkeitsbestellung der Feuerwehrbewegungsfläche nicht wahrnehmen (siehe Anlage E-Mail von Herrn Knabe am 09.04.2025).
Datenstand vom 25.04.2025 09:15 Uhr