Datum: 17.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 20.03.2025
2 Bauanträge
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Keller und Erweiterung best. Stadel, Gemarkung Grimoldsried
2.2 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen
3 Generalsanierung der Kapelle "St. Johannes der Täufer" in Rielhofen
4 Veröffentlichung des öffentlichen Teils des Protokolls
5 Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 20.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2025 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.03.2025 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.03.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2025 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Keller und Erweiterung best. Stadel, Gemarkung Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2025 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Keller und Erweiterung best. Stadel
Fl.-Nr.:                        434/2, Gemarkung Grimoldsried

Der nördliche Abschnitt des geplanten Bauvorhabens liegt gemäß § 35 BauGB im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, während der südliche Teil nach § 34 BauGB als Innenbereich eingestuft wird. Trotz dieser Gegebenheiten weist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Mickhausen das Grundstück als Baufläche aus. Dadurch könnte eine Einzelfallgenehmigung im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB in Betracht gezogen werden.

Der Antragsteller plant den Bau eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Keller sowie die Erweiterung eines bestehenden Stadels durch einen westlich angrenzenden Anbau. Der Neubau soll eine Grundfläche von 17,00 m x 8,00 m erhalten und mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 24° ausgestattet werden. Der bestehende Stadel, einschließlich des geplanten Anbaus, wird eine Gesamtgröße von 7,835 m x 17,495 m erreichen und ebenfalls mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 24° versehen.

Laut dem eingereichten Freiflächenplan vom 28. Februar 2025 stehen sowohl die Abteilungen Naturschutz des Landratsamtes Augsburg als auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Boden) dem Vorhaben positiv gegenüber.

Die Bauverwaltung befürwortet ebenfalls den Antrag und empfiehlt dem Gemeinderat, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Diskussionsverlauf

Anhand des Lageplanes sowie des Eingabe- und Freiflächenplanes erörtert das Gremium das Anliegen des Antragstellers. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2025 ö 2.2

Sachverhalt

Ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 17.06.2005 (Aktenzeichen 3-1123-2005-BA) für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 417/6 in der Gemarkung Reinhartshofen wurde gestellt.

Die letzte Verlängerung wurde mit Zustimmung der Gemeinde Mickhausen durch Bescheid vom 30.05.2023 (Aktenzeichen 3-594-2023-BA-110) um weitere zwei Jahre, bis einschließlich 27.06.2025, genehmigt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende zeigt die Örtlichkeit. Es wird aus den Reihen der Mitglieder angefragt, wie oft eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt werden kann. Herr Zimmermann vom Bauamt der Verwaltung ist zur Sitzung anwesend und beantwortet, dass maximal 3 mal ein Antrag gestellt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um weitere vier Jahre zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3. Generalsanierung der Kapelle "St. Johannes der Täufer" in Rielhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2025 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Mickhausen beabsichtigt die Generalsanierung der Kapelle „St. Johannes der Täufer“ im Ortsteil Rielhofen. Eine Kostenschätzung des IAB Spindler in Höhe von 171.000,00 € liegt vor. Es wurden bereits Zuschussanträge bei folgenden Zuschussgebern gestellt:

  • Landkreis Augsburg, 5.000,00 €
  • Bezirk Schwaben, 3.000,00 €
  • Bayerische Landesstiftung, 10.000,00 €
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, 50.000,00 €

Außerdem wird noch beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben ein Antrag in Höhe von 35.000,00 € gestellt.

Eine Bewilligung der beantragten Zuschüsse hat die Gemeinde noch nicht erhalten.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn der Beratung informiert 1. Bürgermeister Kujath über den Maßnahmenbescheid zum Antrag vom 17.10.2024. Die Kostenberechnung des Büros Spindler ist vorliegend, mit der Sanierung kann erst nach Bewilligung der Zuschüsse begonnen werden. Die Kapelle ist in einem schlechten Zustand und muss saniert werden.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Wort der Zuhörerschaft. Es wird angefragt, ob die Standsicherheit aufgrund des schadhaften Daches noch gegeben ist. Der Vorsitzende berichtet im Detail über die ersichtlichen Schäden an der Kapelle und über das marode Dach.
Die Ratsmitglieder möchten nach Erkenntnis vom Zustand bereits vorab die Einholung von Angeboten für die Arbeiten der Dachsanierung durch das Büro Spindler.

Beschluss

Der Gemeinderat ist grundsätzlich bereit, die Maßnahme der „Generalsanierung der Kapelle St. Johannes der Täufer“ im Ortsteil Rielhofen umzusetzen. 
Das IAB Büro Spindler wird aufgrund der zwingend erforderlichen Arbeiten für die Dachsanierung beauftragt Angebote einzuholen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Veröffentlichung des öffentlichen Teils des Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2025 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende möchte den öffentlichen Teil des Protokolls aus der letzten Sitzung des Gemeinderates zeitnah im Staudenboten veröffentlichen. 

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Mickhausen, In Kraft getreten am 01.05.2020 sind hierzu keine Vorgaben festgelegt.

Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nicht notwendig, da die Veröffentlichung im Staudenboten eine freiwillige Sache der Gemeinde ist und dies durch einen Beschluss des Gemeinderates festgelegt werden kann.

Beschluss

Um das Protokoll des öffentlichen Teils aktuell im „Staudenboten“ veröffentlichen zu können, wird unmittelbar nach Abfassung des Protokolls per E-Mail das Einverständnis der Gemeinderäte eingeholt. Sollte innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Niederschrift per E-Mail keine Einwendung erhoben werden, kann die vorläufige Veröffentlichung im Staudenboten erfolgen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2025 ö 5

Sachverhalt

Die Hermann Messerschmidt Kulturerbe-Stiftung wird den Termin am Donnerstag, den 17.04.2025 um 14.30 Uhr zur Dienstbarkeitsbestellung der Feuerwehrbewegungsfläche nicht wahrnehmen (siehe Anlage E-Mail von Herrn Knabe am 09.04.2025).

Datenstand vom 25.04.2025 09:15 Uhr