Datum: 12.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 15.05.2025
2 Vorstellung Konzeptentwicklung Ökonomiegebäude Staudenschlosshof mit Beschlussfassung
3 Bauanträge
3.1 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines eingeschossigen Einzelhauses, Fl.-Nr. 36/22, Gemarkung Münster
4 Stellplatzsatzung der Gemeinde Mickhausen
5 Information Feuerwehrgemeindeübung

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 15.05.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 12.06.2025 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 15.05.2025 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben und wurde bereits im Staudenboten KW 23/2025 veröffentlicht.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 15.05.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vorstellung Konzeptentwicklung Ökonomiegebäude Staudenschlosshof mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 12.06.2025 ö 2

Sachverhalt

Herr Götz vom Büro Bergmann GmbH Pfaffenhofen/Ilm ist zur Sitzung eingeladen. Er wird durch 1. Bürgermeister Kujath begrüßt. Er erhält Rederecht. 

Herr Götz beginnt seinen Vortrag mit einem kurzen Rückblick. Es wurden 2 Vorentwürfe für die Nutzung der gemeindlichen Gebäude dem Rat zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat hat sich für die kleine Variante 1, mit Ausarbeitung eines Konzeptes und Einbeziehung der Stiftung am Konzept entschieden. Der gebildete Arbeitskreis hat einen Entwurf ausgearbeitet. 

Die Bestandserfassung vom Kellergeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss 1 und 2 wird anhand der Pläne gezeigt. Bilder zu den Ansichten von Nord-Westen, Südflügel und Südteil Ostflügel veranschaulichen das Projekt. Das durchfeuchtete Mauerwerk im Keller, die Außenmauer im Ostflügel durch Salzbelastung und aufsteigende Feuchte, geschädigte Sparren im Südflügel des Dachgeschosses sowie geschädigter Sparrfirst mit offenem Dachfirst mit Feuchteintrag zeigen den dringenden Sanierungsbedarf. Weiter muss die Wärmeerzeugung modernisiert werden.  

Er stellt das ausgearbeitete Nutzungskonzept im Detail vor. Die Kostenschätzung für die Gesamtinstandsetzung und erneuter Nutzungsaufnahme beläuft sich auf ca. 9.130.000,00 € ohne Außenanlagen, ohne Ausstattung und Möbilierung und ohne Parkplätze. 

Am Ende der Thematisierung bedankt sich der Vorsitzende beim Arbeitskreis für die gute Zusammenarbeit. Die Grundlage für die weiteren Schritte wurde geschaffen. Der Entwurf des Nutzungskonzeptes muss bis zum 30.06.2025 beim ALE, Krumbach eingereicht werden. 

Diskussionsverlauf

Herr Götz informiert über die Empfehlung vom Denkmalamt über eine Bauforschung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Nutzungskonzeptes für das Ökonomiegebäude Staudenschlosshof wie vom Büro Bergmann GmbH, Pfaffenhofen/Ilm vorgestellt zu und ist mit der Weiterleitung an ALE, Krumbach einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Götz für seine Ausführungen und entlässt ihn um 19.55 Uhr.

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 12.06.2025 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines eingeschossigen Einzelhauses, Fl.-Nr. 36/22, Gemarkung Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 12.06.2025 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines eingeschossigen Einzelhauses

Fl.-Nr.:        36/22, Gemarkung Münster

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wird die Gemeinde um Stellungnahme für die
Errichtung eines Einfamilienhauses gebeten.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Walkertshofer
Straße“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
Die Planzeichnung sieht in dem Flurstück bereits einen Vorschlag zur Grundstücksteilung
vor – eine innerörtliche Nachverdichtung könnte somit durch den Neubau dieses Vorhabens
umgesetzt werden.

Im südlichen Teilbereich des Eckgrundstückes möchte der Antragsteller ein eingeschossiges
Wohngebäude mit Satteldach (Dachneigung 25°) mit den ca.-Abmessungen 9 m x 7 m errichten.
Eine Doppelgarage, die dem Neubau zugeordnet wird, ist an der Südwestseite des Flurstücks
bereits vorhanden.

Der Bebauungsplan sieht für die bauliche Nutzung in diesem Bereich eine Bebauung mit 
zwingend zwei Vollgeschossen, Dachneigung 25°-35°, vor.

Da das geplante Bauvorhaben entgegen dieser Festsetzung nur ein Vollgeschoss aufweist, ist für
die Umsetzung des Vorhabens eine Befreiung von o.g. Festsetzung des Bebauungsplanes
erforderlich.

Diskussionsverlauf

Nach Erläuterung durch 1. Bürgermeister Kujath anhand der beiliegenden Pläne sind die Mitglieder positiv zur Bauvoranfrage eingestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Stellplatzsatzung der Gemeinde Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 12.06.2025 ö 4

Sachverhalt

Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz ändert sich das Stellplatzrecht grundlegend. Artikel 47 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wird überarbeitet und neu formuliert.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Stellplatzpflicht künftig von den Gemeinden selbst geregelt wird. Eine Stellplatzpflicht besteht nur, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich in einer Stellplatzsatzung festlegt (gemäß Artikel 81 Absatz 1 Nummer 4 der BayBO). Das bedeutet, dass jede Gemeinde ab dem 01.10.2025 selbst entscheidet, ob eine Stellplatzpflicht gilt oder nicht.

Zudem wurde nun eine staatlich festgelegte Obergrenze für die Anzahl der erforderlichen Stellplätze eingeführt. Diese Grenze ist in der überarbeiteten Anlage der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegt. Gemeinden können die festgelegte Obergrenze unterschreiten, jedoch nicht überschreiten.
 
Die Verwaltung hat eine Stellplatzsatzung ausgearbeitet und legt sie dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die neue Stellplatzsatzung am 01.10.2025 in Kraft treten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Information Feuerwehrgemeindeübung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 12.06.2025 ö 5

Sachverhalt

Am 23.05.2025 fand die Feuerwehrgemeindeübung, ausgerichtet durch die FW Grimoldsried, statt. Beteiligte Feuerwehren waren Mickhausen, Münster, Grimoldsried, Fischach, Mittelneufnach und Konradshofen. Die Übung wurde durch den Kommandanten Herrn Jakob vorbereitet und erfolgreich durchgeführt. Anschließend gab es eine gemeinschaftliche Abschlussbesprechung mit Essen im Dorfgemeinschaftshaus Grimoldsried (siehe Bilder).

Datenstand vom 30.06.2025 09:08 Uhr