Datum: 12.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 14.04.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 14.04.2025 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 14.04.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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ö
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2 |
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2.1. Umbau einer Halle zu Wohnhaus mit Garage, Flur-Nr. 32, Gemarkung Mittelneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Umbau einer Halle zu Wohnhaus mit Garage
Fl.-Nr.: 32, Gemarkung Mittelneufnach
Das geplante Bauvorhaben wird gemäß § 34 BauGB auf seine Einfügung in die bestehende Umgebungsbebauung geprüft.
Die bestehende Halle soll unter Berücksichtigung des vorhandenen Wintergartens (14,38 m²) in ein Wohngebäude umgewandelt werden. Das geplante Gebäude umfasst eine Grundfläche von 19,49 m × 9,20 m und wird mit zwei Vollgeschossen sowie einem Satteldach mit einer Dachneigung von 42 Grad realisiert.
Darüber hinaus ist eine Erweiterung der bestehenden Garage durch einen Anbau mit einer Gesamtfläche von 82,43 m² (9,23 m × 9,48 m) vorgesehen. Da sich die Garage in einem Abstand unter 2,5 m Bereich zum Nachbargrundstück befindet, werden die angrenzenden Wände gemäß Art. 28 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) als Brandwände ausgeführt.
Der Antragsteller stellt gemäß Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einen Antrag auf Abweichung von den geltenden Abstandsflächen. Die Begründung hierfür liegt in der unveränderten Struktur des Hauptbaukörpers trotz der baulichen Umgestaltung. Darüber hinaus wurden durch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zwei weitere Stellplätze in Form einer Garage realisiert. Die erforderlichen Nachbarunterschriften zur Zustimmung des Antrages liegen dem Landratsamt Augsburg vor.
Das geplante Bauvorhaben entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung und fügt sich in das bestehende Ortsbild ein.
Hinweis:
Das Dachgeschoss verfügt derzeit über keinen Zugang, was im Brandfall eine erhebliche Herausforderung für die örtliche Feuerwehr darstellen und deren Einsatzmöglichkeiten erheblich beeinträchtigen kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Einrichtung eines solchen Zugangs nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Diese Information dient daher lediglich als Hinweis.
Diskussionsverlauf
Das Bauvorhaben am Bestandsgebäude wird mit den Eingabeplänen des Umbaus im Gremium gesichtet. Die Vorsitzende zeigt einen Lageplan mit Grundriss und erläutert zum Brandschutz.
Die Vorsitzende teilt mit, dass sie Rücksprache mit dem Bauamt des LRAA gehalten hat, da die Zeichnungen im OG und DG keinen Eintrag „Brandwand“ haben und das Dach darstellerisch über die Brandwand geführt wird. Dies ist nur mit nicht brennbaren Materialien möglich. Das Bauamt hat dies auch registriert und wird im Bescheid noch einmal ausdrücklich auf die Herstellung einer Brandwand nach BayBO hinweisen, als Auflage machen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem vorliegenden Antrag sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Neubau des Radwegs Könghausen-Immelstetten Zahlung zweier Raten Bau- und Ingenieurkosten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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ö
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3 |
Sachverhalt
Es liegen zwei Rechnungen der Gemeinde Kirchheim vor über den Kostenanteil der Gemeinde Mittelneufnach am Radweg Könghausen-Immelstetten:
AZ Anteil Baukosten 80.000,00 €
AZ Anteil Ingenieurhonorare 29.167,76 €
Für die Leistungen der Baufirma wurden offenbar je Gemeinde eigene Lose gebildet. Die Ingenieurhonorare wurden offenbar nach dem Verhältnis der Weglängen unter den Gemeinden aufgeteilt.
Frau Bgm.‘in Thümmel hat vereinbart, dass die Zahlung erst nach Gemeinderatsbeschluss erfolgt.
Die Rechnungen und die Vereinbarung liegen an.
Diskussionsverlauf
Die Ratsmitglieder sehen die vorliegenden Rechnungen ein.
Beschluss
Die Gemeinde Mittelneufnach erstattet an die Gemeinde Kirchheim die ersten Abschläge Baukosten und Ingenieurhonorare für ihren Anteil am Radweg Könghausen-Immelstetten in folgender Höhe:
AZ Anteil Baukosten 80.000,00 €
AZ Anteil Ingenieurhonorare 29.167,76 €
Im Haushaltsplan 2025 ist ein Ansatz in ausreichender Höhe für das Projekt aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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4 |
Sachverhalt
Im Einwohnermeldeamt können bei neuen Ausweisdokumenten die inzwischen erforderlichen digitalen biometrischen Passbilder direkt erstellt werden. Für diese Leistung werden 6,00 € pro Bild berechnet.
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4.1. 125-Jahre Obst- und Gartenbauverein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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4.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat dem Obst- und Gartenbauverein für das Jubiläum 125-Jahre am 06.04.2025 einen Gutschein und eine kleine Spende als Anerkennung der besonderen Dienste um den Verein zukommen lassen.
Durch seine Aktivitäten trägt der Verein aktiv für ein schönes Dorfleben bei. Er kümmert sich unter anderem um die Pflege des Flurdenkmales und des Besinnungsweges, unterstützt beim Ferienprogramm für die Kinder, stiftet Bänke an schönen oder wichtigen Plätzen, z.B. jetzt aktuell im Friedhof und sorgt immer wieder für Dekoration und Blumen im Ort. Hierfür ein Dankeschön.
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4.2. Einladung zu ILE Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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4.2 |
Sachverhalt
Die ILE Stauden hat zu Arbeitskreisen eingeladen. Mit vereinten Kräften soll unsere Region nachhaltig und zukunftsgerichtet weiterentwickelt werden. Viele Herausforderungen können effizienter in einer Gemeinschaft angegangen werden.
2 Arbeitskreise haben bereits stattgefunden. Alle Arbeitskreise dauern ca. 2 Stunden und finden im Sitzungssaal des Rathauses Langenneufnach statt. 4 weitere werden im Mai noch abgehalten.
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4.3. Steuerung der Straßenbeleuchtung in der Nebelhornstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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4.3 |
Sachverhalt
Auf die falsche Steuerung der Straßenbeleuchtung in der Nebelhornstraße wird hingewiesen. Die Lampen schalten zeitverzögert von 1 – 1 ½ Stunden später ein.
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4.4. Besinnungsweg - Bienenvolk hinter der Pferdekoppel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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4.4 |
Sachverhalt
Auf das Bienenvolk auf dem Besinnungsweg nach der Pferdekoppel soll durch ein Gefahrenschild „Vorsicht Bienen“ aufmerksam gemacht werden.
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4.5. Augsburger Straße - Zeitliche Begrenzung Tempo-30-Zone
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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12.05.2025
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4.5 |
Sachverhalt
In der Augsburger Straße ist im Bereich der Schulbushaltestellen an der engsten Stelle ab der Ein- und Ausfahrt Fichtenweg nur 30 km/h erlaubt Die Beschränkung ist per Zusatzzeichen von Mo – Fr, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt.
Datenstand vom 27.05.2025 08:53 Uhr