Datum: 29.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: im Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 25.03.2025
2 Vorstellung der St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
3 Bauanträge
3.1 Bauvorhaben - Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern, Gemarkung Walkertshofen
3.2 Anbau Wintergarten EG, Verlängerung der Garage, Nutzungsänderungen Kellerraum zu Büro und DG Garage in Schlafzimmer, Gemarkung Walkertshofen
4 Haushaltsplan 2025 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung
5 Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 25.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.04.2025 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 25.03.2025 wurde im Staudenboten KW 15/2025 veröffentlicht und dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Einwände gegen den öffentlichen Teil des Protokolls vom 25.03.2025 vor. Er gilt damit als genehmigt.

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2. Vorstellung der St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.04.2025 ö 2

Sachverhalt

Herr Johannes Jansen, Regionalleiter Region Landkreis Süd der St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wurde zur Sitzung eingeladen. Er stellt dem Gemeinderat die Angebote und Tätigkeiten der St. Gregor Jugendhilfe in Walkertshofen vor.

Diskussionsverlauf

Herr Jansen, Frau Walter und Herr Friedrich von der St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe berichten zur Jugendarbeit an der Grundschule Walkertshofen. Präsentation ist Beilage zum Protokoll.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.04.2025 ö 3
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3.1. Bauvorhaben - Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.04.2025 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:         Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern
Fl.-Nr.:                     297, Gemarkung Walkertshofen

Nach §35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil des dafür vorgesehenen Geländes beanspruchen. Projekte zur Tierhaltung können als Ausnahme zugelassen werden, sofern sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Das Vorhaben, ein Gebäude zur Unterbringung von bis zu 12 Bienenvölkern zu errichten, fällt potenziell in diesen Bereich.

Der geplante Unterstand wird mit einer Grundfläche von 6,00 x 3,00 Metern ausgeführt. Er soll dreiseitig verschalt und mit einem Pultdach versehen werden, das eine Dachneigung von 12 Grad aufweist.

Diskussionsverlauf

Auf Veranlassung des Naturschutzes im LRA Augsburg musste der Bauwerber einen Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung einer Hecke vorlegen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem vorliegenden Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. Anbau Wintergarten EG, Verlängerung der Garage, Nutzungsänderungen Kellerraum zu Büro und DG Garage in Schlafzimmer, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.04.2025 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Anbau Wintergarten EG, Verlängerung der Garage, Nutzungsänderungen Kellerraum zu Büro und DG Garage in Schlafzimmer
Fl.-Nr.:                        234/ 5, Gemarkung Walkertshofen 

Das bestehende Einfamilienhaus soll einer Um- und Ausbaumaßnahme unterzogen werden. Im Zuge der Erweiterung wird die bestehende Garage um 1,50 m verbreitert, um im darüberliegenden Stockwerk die Schaffung eines Schlafzimmers zu ermöglichen. Die bauliche Erweiterung wird eine Fläche von 7,35 m × 1,50 m umfassen, wodurch die Grundfläche des Schlafzimmers um 9,22 m² vergrößert wird, sodass es insgesamt eine Fläche von 31,31 m² erreicht.

An der Südseite des Gebäudes sind ein überdachter Freisitz mit den Maßen 6,20 m × 3,64 m sowie ein Wintergarten mit einer Fläche von 7,45 m² (2,90 m × 3,06 m) vorgesehen.

Des Weiteren ist im Kellergeschoss eine Nutzungsänderung geplant, durch die ein Büro mit einer Fläche von 16,60 m² geschaffen wird.

Die eingereichte Tektur erfüllt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem vorliegenden Antrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Haushaltsplan 2025 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.04.2025 ö 4

Sachverhalt

Angesichts der vom Landratsamt mitgeteilten erwarteten Kosten für Gehwege und Kanal Aichener Straße war kurzfristig der Haushalt 2025 zu erstellen. Wegen der knappen Terminierung ließen sich einige Fragen nicht ganz klären. Diese wären im Rahmen der Vorberatung im Gemeinderat zu beantworten.

Die erwarteten Kosten für Kanal und Gehwege Aichener Straße sind nunmehr wesentlich höher als in der letztjährigen Finanzplanung angenommen.

Mit Ausnahme des Finanzplanungsjahres 2026 weisen alle Verwaltungshaushalte ausreichende Zuführungen zu den Vermögenshaushalten auf. Sonderbelastungen in 2026 Klärschlammentsorgung, niedrige Schlüsselzuweisung, hohe Kreisumlage.

Sollten die Zahlen wie im Vorentwurf angesetzt annähernd bestehen bleiben, ergibt sich ein Kreditbedarf von insgesamt ca. 1 Mio. € bis Ende 2028. Da die Gemeinde derzeit schuldenfrei ist, wäre dies gut vertretbar.

Der Haushalt wäre nunmehr vorzuberaten.

Für nichtöffentliche Themen steht ein eigener TOP zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Der Entwurf der Haushalts- und Finanzplanung wird erörtert mit folgendem Ergebnis:

  • HHST 2110.7130 Schulverbandsumlage Walkertshofen: Der Ansatz in 2025 wird auf 75.700 € reduziert gemäß Entwurf Haushalt Schulverband
  • HHST 7000.5100 Kanalunterhalt: Die Maßnahme Kanalsanierung Oberdorf Süd samt Auslaufbauwerk zur Rückhaltefläche wird im Vermögenshaushalt angesetzt. Der Ansatz in 2025 wird auf 10.000 € reduziert.
  • HHST 7000.9500 Tiefbau Kanal: Der Ansatz wird auf 210.000 € erhöht wegen Oberdorf Süd, siehe oben.
  • HHST 7850.5100 Unterhalt Feldwege: Der Ansatz in 2025 wird auf 65.000 € erhöht.
  • HHST 7850.1780 Zuschuss Feldwegeunterhalt: Der Ansatz 2025 wird auf 40.000 € erhöht.
  • Fahrzeuge Feuerwehr: Der Gemeinderat plant die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) in 2026 ein. Ansatz Beschaffung in 2026 bei HHST 1300.9350 damit 60.000 €, Ansatz Zuschuss in 2026 bei HHST 1300.3610 damit 17.900 €.
  • HHST 6900.9500 Regenrückhaltungen: Alle Ansätze der Finanzplanung werden gestrichen.
  • HHST 7600.9400 Hochbau Lagerhaus: Der Ansatz in 2025 wird auf 32.000 € erhöht, Fotovoltaik und Ladesäule.
  • HHST 8800.9400 Hochbau allgemein: Der Ansatz in 2025 wird auf 5.000 € erhöht, Restbetrag Marktsäule.

Der Haushalt 2025 kann auf der Basis dieser Änderungen auf kommender Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.04.2025 ö 5

Sachverhalt

Der TOP entfällt.

Datenstand vom 09.05.2025 10:56 Uhr