Datum: 24.01.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindeamt Walkertshofen
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
2 Neuerlass der Entwässerungssatzung
3 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
4 Bauanträge
5 Haushaltsplan 2017
6 Haushaltssatzung 2017
7 Stellenplan 2017
8 Finanzplan 2016 bis 2020
9 Mietvertag Schule Walkertshofen
10 Diskussion über die Möglichkeit von Erstellung Freiflächenphotovoltaik im Bereich des Staudenbahngleises
11 Informationen

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 1

Sachverhalt

Herr Hepp bemängelt, dass auf der Homepage der Gemeinde Walkertshofen die Veranstaltungstermine für 2017 noch nicht eingestellt sind. Am Sonntag, den 22.01.2017 fand das Treffen zum Erstellen des Jahresterminkalenders stat t, erst jetzt können die Termine auf die Home-Page eingestellt werden. Sie verweist auf Gemeinderat Johannes Kerler, er verwaltet die Home-Page der Gemeinde Walkertshofen. Herr Hepp schlägt vor, den Terminkalender früher zu erstellen.  

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2. Neuerlass der Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 2

Sachverhalt

Auf Anregung des Landratsamtes sind in der Entwässerungssatzung folgende redaktionelle Änderungen zur Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung erforderlich:

§ 3:
Nr. 7 und 8: „ Der Kontrollschacht gehört bei Freispiegelkanälen zum Grundstücksanschluss und nicht zur Grundstücksentwässerungsanlage“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung vom 24.01.2017. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 3

Sachverhalt

Auf Anregung des Landratsamtes sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung redaktionelle Änderungen zur Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung erforderlich.

Die Änderungen ergeben sich aus der beiliegenden 3. Änderungssatzung zur BGS-EWS

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 8. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 24.01.2017. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 4

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge zur Genehmigung vor.

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5. Haushaltsplan 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 5

Sachverhalt

Haushaltsplan 2017 und zugehörige Finanzplanung wurden in der Sitzung vom 29.11.2016 vorberaten. Die gewünschten Änderungen sind aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage). Das voraussichtliche Ergebnis der Jahresrechnung 2016 wurde nochmals mit 700.000,00 € überschlagen (9100.3100, bisheriger Ansatz 650.000,00 €). Weiterhin wurde – das Einverständnis des Gemeinderats vorausgesetzt – der Ansatz der Schlüsselzuweisung von 95.000,00 € auf 107.100,00 € korrigiert, gemäß eingegangenem Bescheid (9000.0410). Nicht abgeändert wurden jedoch eventuelle Auswirkungen auf die Finanzplanungsjahre ab 2018.

Dank der Erhöhung der Schlüsselzuweisung schließt der Verwaltungshaushalt 2017 nunmehr mit einem kleinen Überschuss von 8.100,00 €, der allerdings bei weitem nicht der Mindestzuführung entspricht. Für das Finanzplanungsjahr 2018 musste gar eine Zuführung vom Vermögenshaushalt eingeplant werden. Ursache sind vor allem die hohen Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2015 und 2016, die zu niedrigen Schlüsselzuweisungen und hohen Kreisumlagen in 2017 und 2018 führen.

Im Vermögenshaushalt können alle geplanten Investitionen dargestellt werden: Feuerwehrhaus, Veranstaltungssaal, Zuschuss an Kirche und Breitbandversorgung. Die Finanzierung ist neben Zuschüssen auch durch den eingeplanten Überschuss des Rechnungsjahres 2016 gesichert. Zum Haushaltsausgleich ist in den Jahren 2017 und 2018 jeweils eine kleinere Darlehensaufnahme eingeplant mit 77.700,00 € bzw. 64.900,00 €. Diese werden jedoch nur bei Bedarf aufgenommen. Zurzeit gehen wir davon aus, dass dies nicht erforderlich sein wird.

Die Gemeinde baut weiterhin ihre Verschuldung planmäßig ab und wird bald den Landesdurchschnitt erreicht haben.

Beschluss

Der Haushaltsplan 2017 wird wie vorgetragen und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Haushaltssatzung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung wird verlesen.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Walkertshofen wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Stellenplan 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 7

Sachverhalt

Der Stellenplan liegt an. Die im Rahmen der Vorberatung vereinbarten Änderungen sind aufgenommen.

Beschluss

Der Stellenplan 2017 der Gemeinde Walkertshofen wird wie anliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Finanzplan 2016 bis 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 8

Sachverhalt

Finanzplan liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2016 bis 2020 der Gemeinde Walkertshofen wird wie anliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Mietvertag Schule Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 9

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 13.09.2016 hat der Gemeinderat Walkertshofen den Entwurf des Mietvertrages für die Grundschule Walkertshofen mit dem Schulverband beschlossen (siehe Anlage; die vom Gemeinderat vorher vorgenommenen Änderungen in Normaldruck unterstrichen). Dieser Entwurf wurde von der Schulverbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 23.11.2016 behandelt mit folgendem Ergebnis:

„Der Schulverband Walkertshofen stimmt dem vorliegenden Entwurf eines Mietvertrages für das Schulgebäude in Walkertshofen zu mit der Maßgabe, dass folgende sachliche Änderung am Vertrag vorgenommen wird: Die Vermieterin übernimmt den Teil der Mietnebenkosten des Schulgebäudes, der auf die anteilige nichtschulische Nutzung der Turnhalle entfällt, z.B. durch den TSV Walkertshofen. Die Aufteilung der Mietnebenkosten zwischen Schulgebäude und Turnhallengebäude erfolgt pauschal nach dem Verhältnis der jeweiligen Hauptnutzflächen. Die dadurch der Turnhalle zugeordneten Mietnebenkosten werden nach dem Verhältnis des Eigenanteils am Mietzins der Schulturnhalle gemäß § 5 Abs. 4 des Mietvertrage s an die Gemeinde Walkertshofen abgerechnet (40 %)“.

Diese Änderung wurde in § 3 Abs. 3 des Vertragsentwurfes eingearbeitet (Fettdruck, unterstrichen). Für den Fall, dass der Gemeinderat dem so zustimmt, ist keine weitere Befassung der Schulverbandsversammlung erforderlich und der Vertrag kann so unterschrieben werden. Er würde dann rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird der Mietvertrag nochmal kurz besprochen.
Die Vorsitzende berichtet dem Gemeinderat von dem geplanten Erweiterungsbau der Gemeinde Mickhausen an den bestehenden Kindergarten. Die Gemeinde Mickhausen möchte die in die alte Schule ausgelagerte I-Gruppe in das Kindergartengebäude eingliedern und das ehemalige Schulgebäude wegen Sanierungsbedarf nicht mehr zu Kindergartenzwecke verwenden. Um alle Kinder weiterhin betreuen zu können und auch Platz zu schaffen für die Mittagsverpflegung, wäre ein Anbau unumgänglich. Die Gemeinde Walkertshofen müsste sich an den Investitionskosten beteiligen oder würde wie bisher über die Miete an der Investition beteiligt.
Das Erstellen eines eigenen Kindergartens für Walkertshofen wird vom Gemeinderat als nicht sinnvoll erachtet. Die Kooperation mit Mickhausen funktioniert seit vielen Jahren sehr gut.    

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen stimmt dem Mietvertrag mit dem Schulverband Walkertshofen über das Schulgebäude Walkertshofen in der Fassung der vorliegenden Anlage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Diskussion über die Möglichkeit von Erstellung Freiflächenphotovoltaik im Bereich des Staudenbahngleises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 10

Sachverhalt

Die Vorsitzende berichtet:
In einem Korridor von 110 m entlang von Bahnlinien ist das Erstellen von Freiflächenphotovoltaik mit einer maximalen Leistung von 750 Kilowatt erlaubt. Der Flächenbedarf entspricht ungefähr 1 bis 1,5 ha.
Drei Firmen haben Interesse an der Realisierung einer Freiflächenphotovoltaik im Gemeindegebiet signalisiert.
Der Gemeinderat spricht über die geeigneten Flächen. Nur eine Fläche ist im Eigentum der Gemeinde. Man könnte sich auch eine Bürgeranlage, wie in Markt Wald, vorstellen. Einige Gemeinderäte möchten gar keine Freiflächenphotovoltaik im Gemeindegebiet.
Die Vorsitzende legt noch die Klimaschutzziele des Landkreises Augsburg dar. Wenn diese verwirklicht werden sollen, müsste sich die Menge an Freiflächenphotovoltaik und PV Anlagen auf Dächern bis zum Jahr 2030 noch um 550 % steigern. 

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.01.2017 ö 11

Sachverhalt

Die Vorsitzende gibt Informationen weiter:


Am 19.12.2016 gab es in der Kläranlage am Fangomat einen Störfall. Am Fangomat wurden 2016 schon vorher 12 Schöpfrinnen ausgetauscht. Jetzt ist die Scheibe gerissen an der die Schöpfrinnen befestigt sind. Der Schaden muss kurzfristig behoben werden. Es sind Kosten in Höhe 3.327,84 € angefallen. Die Firma Stengelin wird ein weiteres Angebot für ein Absetzbecken (Austausch Fangomat) schicken. Ein Absetzbecken ist weniger arbeitsaufwendig und störanfällig als ein Fangomat, da ohne mechanische Teile.

Die Information über den Kindergartenanbau in Mickhausen hat die Vorsitzende bereits bei TOP 9 erwähnt.

Die Gemeinde Walkertshofen hat einen neuen Gemeindearbeiter eingestellt. Arbeitsbeginn von Herrn Christian Seifert war am 02.01.2017.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Augsburg hat an der Ortsdurchfahrt eine Verkehrsschau durchgeführt. Es werden zwei neue Halteverbotsschilder angebracht. An der Hauptstraße – Abzweigung in die Schörrstraße auf der rechten Seite ortsauswärts.

An die Firma Weißenhorn wurde der Auftrag zur Kamerabefahrung des Kanals im Baugebiet Schörr und in der Höhenstraße vergeben. Nach wie vor liegt der Fremdwasseranteil bei 77 %.

Am Montag, den 30.01.2017 wird der Gemeinderat in Fellheim die ehemalige Synagoge besichtigen. Deren Restaurierung wurde vom Architekturbüro Kern geplant. Abfahrt ist um 18.00 Uhr am Gemeindeamt.

Es soll auch auf Empfehlung der Regierung von Schwaben der Bleichestadel in Gundelfingen besichtigt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.       

Datenstand vom 16.02.2017 10:50 Uhr