Datum: 20.02.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 30.01.2017
2 Bauanträge
3 Beschluss der Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes
4 Errichtung einer Querungshilfe beim Staatsstraßenausbau in der Augsburger Straße
5 Neue Schließanlage für das Gemeindezentrum - Anfrage für weitere elektronische Schlösser
6 Bestellung eines Vertreters der Gemeinde Mittelneufnach für die Schulverbandsversammlung am 22.02.2017 in Schwabmünchen
7 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
7.1 Rufbus Schwabmünchen - Stauden
7.2 Erhöhung der Fremdveranstalterhaftpflicht für das Gemeindezentrum Mittelneufnach

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 30.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 30.01.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge zur Genehmigung vor.

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3. Beschluss der Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 3

Sachverhalt

Laut Schreiben der Regierung von Schwaben vom 21.01.2017 und 31.01.2017 ist vor der Genehmigung des Zuschusses die Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes in den einzelnen Gremien zu beschließen. Die Vereinbarung und der Zeitplan wurden im RIS bereitgestellt bzw. mit der Ladung versandt.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat wünscht die Einfügung einer salvatorischen Klausel bei den Aufgaben des Bauhofes:
  • § 6 Abs. 3 „…angefallenen Personal- bzw. Sachkosten und Fremdvergaben…“
Angemerkt wird noch der Umstand, dass die Spitzabrechnung der Stunden immer erst ab Einsatzort aus Gleichheitsgründen erfolgen sollte. 

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach beschließt die Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes mit den vorgetragenen Änderungen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Errichtung einer Querungshilfe beim Staatsstraßenausbau in der Augsburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat war der Meinung, dass die Planung in der Dorferneuerung mit einer Arbeitsgruppe laufen könnte. Daher wurden die Planungen vorab zurückgestellt.
Das STBAA will die Straßenplanung der Augsburger Straße nun zeitnah intern bei der Regierung genehmigen lassen. Die Vorlageverpflichtung hängt von den ermittelten Kosten der Baumaßnahme ab. Ist eine sogenannte Vorlegegrenze erreicht, muss die Planung bei der Regierung genehmigt werden. Die Laufzeit beträgt ca. ½ Jahr.

Das StBAA geht bei der Planvorlage momentan von einer geänderten Vorfahrt bei der Einmündung am Dorfladen in die Staatsstraße 2017 aus.
Die von den Bürgern als wichtig angesehenen Querungshilfen am Ortsanfang zur Beruhigung des Verkehrsflusses, wie z.B. in Walkertshofen, oder zur Sicherung eines Fußübergangs am Dorfladen, sind momentan nicht eingeplant, können aber später noch eingeplant werden.
Allerdings müssen die Kosten für diese Querungshilfen komplett von der Gemeinde getragen werden. Hierzu sollte vorab der Gemeinderat beratschlagen und eine Absichtserklärung der Gemeinde an das Staatliche Bauamt erfolgen, ob eine Kostenübernahme durch die Gemeinde für Querungshilfen in Betracht kommt.
Kosten lt. StBAA je Querungshilfe ca. 5.000,00 € -10.000,00 €.
Sinnvoll wären diese als „Beruhigung“ am Ortseingang, evtl. bei der Haltestelle Augsburger Str. 14 und an der Einmündung beim Dorfladen. Allerdings erfordert dies auch mehr Grunderwerb.

Auch zu den folgenden Punkten sollte kurz Stellung bezogen werden:
  1. Aussage über Ihre Vorzugsvariante an der Einmündung St 2026 / St 2027 beim Dorfladen          (momentan von StBAA geänderte Vorfahrt geplant Anlage Plan 4.2)
  2. Passen die geplanten Gehwege, v.a. im Bereich der Augsburger Straße (Gehwegbreite geplant 1,50 m Anlage Plan 5.2 und 5.4)?
  3. Zu dem Thema Augsburger Straße/Bushaltestelle wurde vom staatl. Bauamt vorgeschlagen, die Staatsstraße nach Westen zu verschieben, um vor Hausnummer 14 (Fahrtrichtung Nord) eine Haltestelle auf öffentlichem Grund mit ausreichend Bewegungsraum einrichten zu können.

Die Bushaltestellen in der Augsburger Straße wurden bei Herrn Schmidtke beim AVA zur Beurteilung und Stellungnahme angefragt.

Diskussionsverlauf

Pläne des Straßenverlaufes der Augsburger Straße werden eingesehen und besprochen.
Über Kreisverkehrslösungen wird diskutiert.

Grundsätzlich spricht sich der Gemeinderat für die Errichtung einer Querungshilfe am Ortseingang zur Drosselung der Geschwindigkeit aus. Beim Beginn der Augsburger Straße in der Ortsmitte muss bei der Lösung mit der geänderten Vorfahrt ebenfalls zwingend eine Querungshilfe „Erreichen des Dorfladens“ eingeplant werden, da hierdurch die Straße noch schneller an dieser Stelle befahren wird. Bei einer favorisierten Lösung mit einem Kreisverkehr am Kreuzungspunkt St 2026/2027 könnte dieser als Querungshilfe dienen.

Die vom StBAA vorgeschlagene alternative Lage der Bushaltestelle wird grundsätzlich positiv bewertet. Es sollte jedoch die Notwendigkeit von 3 Haltestellenpunkten im Ort mit den Fachstellen diskutiert werden. Momentan ist aufgrund der Aufteilung der Buslinien an zwei unterschiedlichen Unternehmen, die Nähe der Haltestellen Lindenstraße und Bahnhof von Vorteil, da die Benutzer diesen Weg zu Fuß zurücklegen müssen, um von Schwabmünchen kommend in den Bus Richtung Norden umsteigen zu können.

  

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5. Neue Schließanlage für das Gemeindezentrum - Anfrage für weitere elektronische Schlösser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 5

Sachverhalt

Von den Vereinen wurde angefragt, ob nicht im Hinblick auf die immer häufigere Nutzung des Gemeindezentrums und den wechselnden Anforderungen bezüglich Raumnutzung, die Schließanlage nun komplett mit elektronischen Schlössern erneuert werden könnte. Aufgrund der erhöhten Nutzung sind zurzeit auch erhebliche Engpässe bei den Schlüsseln vorhanden.

Folgende Schlösser wurden von den Vereinen bereits in elektronischer Ausführung mit Kostenübernahme durch den Verein beantragt:
                Faschingsverein: Schloss Abstellraum OG
                Schützenverein:  Schloss Aufenthalt Schützen und Schloss Zugang Waffenkammer

Zur Ermittlung des Kostenrahmens wurde beiliegende Liste für die noch zu erneuernden Türschlösser angefertigt (siehe Anlage oben).
Fa. Kleiner stellt aufgrund i hres beauftragten Angebotes nochmals die Kosten gegenüber.

Zu diskutieren wäre die Notwendigkeit der Erneuerung von nie abgeschlossenen Räumen bzw. gefangenen Hinterzimmern.

Genehmigte Auftragssumme lt. Gemeinderatsbeschluss 28.11.2016 (Angebot auf Grundlage des alten Schließplanes) 8.387,90 €
Bereits ausgeführte Außentüren Rechnung: 6.491,80 €
Genehmigter Restbetrag: 1.896,10 €

Neue Angebotssummen gemäß beiliegenden Angeboten (Angebote auf Basis neu erstellter Excel-Tabelle):
  1. Angebot vom 14.02.2017, Nr. AN 1831593, Summe: 9.987,20 € Mischung mechanisch elektronisch
  2. Angebot vom 14.02.2017, Nr. AN 1831571, Summe: 3.800,07 €  nur mechanisch
           (siehe Excel-Tabelle)



Diskussionsverlauf

Nach Vortrag der Vorsitzenden spricht der Gemeinderat über eine elektronische oder mechanische Ausführung. Verschiedene Möglichkeiten werden durchgesprochen.  

Beschluss

Der Gemeinderat wünscht für die Halle, für die Bühne und für die Küche die elektronische Ausführung (für 6 Schlösser).
Für die Räume die dazugehören einen mechanischen Kombischlüssel – Gruppenschlüssel (für 7 Schlösser).
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bestellung eines Vertreters der Gemeinde Mittelneufnach für die Schulverbandsversammlung am 22.02.2017 in Schwabmünchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist auf einer 2-Tage Schulung auswärts und 2. Bgm Kugelmann beruflich verhindert. Eine Anfrage zur Verschiebung beim SV Schwabmünchen führte nicht zum Erfolg.
Der Gemeinderat soll einen Vertreter benennen und am Termin der Schulverbandssitzung am 22.02.2017 teilnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Gemeinderat Oliver Strahl die Gemeinde bei der Schulverbandssitzung am 22.02.2017 um 15.00 Uhr in Schwabmünchen vertritt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Oliver Strahl nimmt an der Beschlussabstimmung wegen pers. Beteiligung gem.Art. 49 GO nicht teil.

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7. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgabe der Vorsitzenden:

Von der Partnerschaftsgemeinde Nuillé sur Vicoin, Frankreich hat der Gemeinderat eine Einladung für den 08./09.10.2017 erhalten.
Es findet dort das traditionelle Traberrennen/Pferderennen statt.
Die Vorsitzende bittet um Bekanntgabe in der nächsten Sitzung wieviel Personen teilnehmen möchten.

Aus dem Gemeinderat liegen keine Bekanntgaben und Anfragen vor.

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7.1. Rufbus Schwabmünchen - Stauden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 7.1

Sachverhalt

Der überarbeitete Fahrplan des Rufbusses Schwabmünchen – Stauden ist Beilage zum Protokoll.
Der neue Fahrplan wird voraussichtlich ab August/ September gelten.

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7.2. Erhöhung der Fremdveranstalterhaftpflicht für das Gemeindezentrum Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.02.2017 ö 7.2

Sachverhalt

Die Vorsitzende gibt bekannt, dass sich die Versicherungssumme der Fremdveranstalter-Haftpflicht geändert hat.
Wir haben eine Fremdveranstalter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckung pauschal
für Personen- und/oder Sachschaden in Höhe von 1.000.000,00 € und in Höhe von 50.000,00 € für Vermögensschäden.
Die Mietschäden sind mit 3.000,00 € versichert.
Besucherzahl 300 Personen.
Jahresbeitrag: 416,50 € incl. Versicherungssteuer.

Durch die Änderung/Erhöhung der Fremdveranstalter-Haftpflichtversicherung sind nun
3.000.000,00 € pauschal für Personen-/Sach- und/oder Vermögensschaden versichert.
Beschädigungen am Gebäude und Räumen sind bis zu 300.000,00 €, das Mobiliar bis zu 10.000,00 € versichert.
Besucherzahl 500 Personen.

Jahresbeitrag: 708,05 € incl. Versicherungssteuer

Diskussionsverlauf

Die Mietverträge müssen entsprechend angepasst werden.
Die Erhöhung der Fremdveranstalterhaftpflichtversicherung wurde bereits durch die Verwaltung abgeschlossen.

Datenstand vom 13.03.2017 12:34 Uhr