Datum: 20.06.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Stauden
Körperschaft: VG Stauden
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 28.03.2017
2 Bestellung der Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten und Ermächtigung zur Begründung von Lebenspartnerschaften
3 Bestellung von Herrn Maximilian Matysik zum Standesbeamten und Leiter des Standesamtes Langenneufnach
4 Widerruf der Bestellung von Herrn Bernhard Schalk als Leiter des Standesamtes Langenneufnach
5 Nachtragshaushaltsplan 2017 - Beschluss
6 Änderung des Stellenplanes im Rahmen der Nachtragshaushaltssatzung 2017 - Beschluss
7 Finanzplanung - Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2017 Beschluss
8 Nachtragshaushaltssatzung 2017 - Beschluss

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 28.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 28.03.2017 wurde im Staudenboten am 07.04.2017 in kw 15 veröffentlicht.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls ihrer Sitzung vom 28.03.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bestellung der Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten und Ermächtigung zur Begründung von Lebenspartnerschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 2

Sachverhalt

Beim Standesamtslehrgang wurde darauf hingewiesen, dass die Bürgermeister auch im Falle einer Wiederwahl erneut zum Standesbeamten bestellt werden sollen. Die Amtshandlungen bleiben bis zur erneuten Bestellung rechtswirksam. Die Standesamtsaufsicht wies darauf hin, dass bei erneuter Bestellung auch die Begründung von Lebenspartnerschaften in den Beschluss aufgenommen werden soll. Der Standesamtsbezirk lautet Standesamtsbezirk Langenneufnach.

Beschluss 1

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Herrn 1. Bürgermeister Robert Wippel gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Robert Wippel nimmt gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 2

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Frau 1. Bürgermeisterin Margit Jungwirth-Karl gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Margit Jungwirth-Karl nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 3

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Herrn 1. Bürgermeister Hans Biechele gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Hans Biechele nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 4

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Frau 1. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 5

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden bestellt Herrn 1. Bürgermeister Josef Böck gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Langenneufnach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

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3. Bestellung von Herrn Maximilian Matysik zum Standesbeamten und Leiter des Standesamtes Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 3

Sachverhalt

Herr Maximilian Matysik erfüllt die Voraussetzungen für die Leitung des Standesamtes Langenneufnach. Durch die Übertragung der Leitung des Standesamtes auf Herrn Matysik ist eine bessere Vertretung und Besetzung des Standesamtes gewährleistet. Außerdem ist die Leitung des Standesamtes durch Einführung des elektronischen Personenstandsregisters überwiegend auch mit Systemverwalter und Benutzerverwalteraufgaben verbunden, die durch Herrn Matysik besser wahrgenommen werden können.

Beschluss

Herr Maximilian Matysik wird mit Wirkung zum 01.07.2017 zum Standesbeamten und Leiter des Standesamtes Langenneufnach bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Widerruf der Bestellung von Herrn Bernhard Schalk als Leiter des Standesamtes Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 4

Sachverhalt

Durch die Bestellung von Herrn Maximilian Matysik zum Leiter des Standesamtes Langenneufnach muss die Bestellung von Herrn Bernhard Schalk als Leiter des Standesamtes Langenneufnach widerrufen werden.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Widerruf der Bestellung von Herrn Bernhard Schalk als Leiter des Standesamtes Langenneufnach zum 01.07.2017. Er wird zum 01.07.2017 als stellvertretender Leiter des Standesamte s Langenneufnach berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Nachtragshaushaltsplan 2017 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2017 wurde in der letzten öffentlichen VG-Versammlung vom 28.03.2017 vorberaten. Änderungen wurden nicht gewünscht. Im Rahmen der Bürgermeisterausschusssitzung vom 07.06.2017 wurden die folgenden Änderungen veranlasst (nur Vermögenshaushalt):

  • Erhöhung beim Erwerb beweglichen Vermögens (7711.9350) auf 519.200,00 € (davon 4.000,00 € Handbuch, 70.200,00 € für drei Fahrzeuge und Hänger, 166.000,00 € für Schlepper und 279.000,00 € für Ablösen)
  • Teilweise Deckung dieser Mehrung durch Erhöhung des Ansatzes bei der Rücklagenentnahme (9100.3100) um 40.000,00 € gegenüber dem Ansatz des ursprünglichen Haushaltsplane s auf 45.000,00 €. Der Überschuss des Rechnungsjahres 2016 (104.165,00 €) sollte damit sowohl für die Deckung der genannten Erhöhung von 40.000,00 € als auch für die eventuelle Zwischenfinanzierung des staatlichen Zuschusses von 58.000,00 € genügen.

Dennoch erhöht sich damit die Vermögensumlage gegenüber der Vorberatung von 78,77 € auf 89,81 € pro Kopf.

Der Nachtragshaushalt 2017 schließt damit im Verwaltungshaushalt in den zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben mit 143.600,00 € ab. Zum Ausgleich ist eine zusätzliche Verwaltungsumlage (für Bauhof) in dieser Höhe erforderlich, das macht auf der Basis der Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 pro Kopf 22,58 € aus.

Der Nachtragshaushalt 2017 schließt im Vermögenshaushalt in den zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben mit 669.200,00 € ab. Zum Ausgleich ist eine zusätzliche Vermögensumlage (für Bauhof) in Höhe von 571.200,00 € erforderlich, das macht auf der Basis der genannten Einwohnerzahlen pro Kopf 89,81 € aus.

Beschluss

Der Nachtragshaushaltsplan 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Änderung des Stellenplanes im Rahmen der Nachtragshaushaltssatzung 2017 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Anlage weist den Stellenplan in der Fassung der Nachtragshaushaltsplanung 2017 aus (inkl. 8 Stellen für den gemeinsamen Bauhof). Sonstige Änderungen wurden nicht vorgenommen. Einen noch unbekannten Bruchteil einer Gemeindearbeiterstelle in Vergütungsgruppe 6 wird die Gemeinde Mittelneufnach wirtschaftlich für ihre Wasserversorgung tragen. Da der Mitarbeiter bei der VG einzustellen ist, wird er im Stellenplan ganz ausgewiesen.

Beschluss

Der Stellenplan 2017 weist in der Fassung der Nachtragshaushaltsplanung 2017 21,19 Stellen TVöD und 1,68 Beamtenstellen aus. Er wird wie vorgetragen und vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Finanzplanung - Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2017 Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 7

Sachverhalt

Die VG-Versammlung war sich der langfristigen Auswirkungen der Einrichtung eines gemeinsamen Bauhofes auf die Haushalts- und Finanzplanung der Verwaltungsgemeinschaft samt Erhebung von Verwaltungs- und Vermögensumlagen für den Bauhof völlig bewusst. Deshalb wird auf eine Anpassung der Finanzplanung im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2017 verzichtet. Dies ist von der geltenden Rechtslage (Art. 41 Abs. 2 KommZG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 VGemO) gedeckt. Im Rahmen der künftigen regelmäßigen Haushaltsplanungen wird selbstverständlich wieder eine Finanzplanung im üblichen Rahmen durchgeführt.

Beschluss

Für Zwecke der Nachtragshaushaltsplanung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird auf eine Anpassung der Finanzplanung bzw. eine Darstellung der Auswirkungen der Nachtragsplanung auf die bestehende Finanzplanung ausnahmsweise verzichtet (Art. 41 Abs. 2 KommZG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 VGemO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Nachtragshaushaltssatzung 2017 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 8

Sachverhalt

Die Nachtragshaushaltssatzung wird durch den Gemeinschaftsvorsitzenden verlesen. Die neu festgesetzten Umlagen in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt verstehen sich jeweils als Summe aus alter Umlage und neuer Bauhofumlage.

Beschluss

Die Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2017 09:54 Uhr