Datum: 10.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Stauden
Körperschaft: VG Stauden
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorlage der Jahresrechnung 2016 der VG Stauden
2 Haushaltsplan 2018 - Vorberatung- und Beschluss einer abweichenden Verwaltungsumlage
3 Widmung des neuen Gemeindeamtes, Bahnhofstraße 4 als Trausaal der Gemeinde Walkertshofen
4 Asphaltierung Vorplatz Bauhofhalle Scherstetten

zum Seitenanfang

1. Vorlage der Jahresrechnung 2016 der VG Stauden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 10.10.2017 ö 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann“ der VG-Versammlung vorzulegen. Die Jahresrechnung 2016 wurde am 22.02.2017 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 19.07.2017 verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung wurde bereits durchgeführt.

Beschluss

Die VG-Versammlung nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2016.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. Haushaltsplan 2018 - Vorberatung- und Beschluss einer abweichenden Verwaltungsumlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 10.10.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltsplanung 2018 der VG Stauden wurde am 23.08.2017 mit Bgm. Wippel vorbesprochen, siehe Anlage. Laut Vorentwurf beträgt die VG-Umlage (ohne Bauhofumlage) 127,01 €, was eine Steigerung um 5,1 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Ursachen hierfür sind:

  • Steigerung beim Staudenboten (0200.6530), plus 4.000,00 €
  • Steigerung bei den Schulungskosten für Lehrlinge, AL II und Personal (0800.5620/5621), plus 9.000 €
  • Übliche Steigerungen bei den Personalkosten einschließlich Höhergruppierungen

Die Bauhofumlage (Verwaltungsumlage) beträgt laut Vorentwurf 82,19 €, womit annähernd der Zielwert von 80,00 € erreicht wäre. Keine Ansätze sind vorgesehen für fremdvergebene Aufträge im Bereich von Straßenunterhalt und Winterdienst (genauso wie in allen übrigen Bereichen). Falls dies anders gewünscht wird, wären noch entsprechende Ansätze vorzusehen. Das Streusalz wird künftig von der VG beschafft.

Wie bereits im Rahmen der Vorberatung des Haushalts 2017 geschrieben, soll die Bauhofumlage jährlich nach Abschluss des Rechnungsjahres spitz auf die Gemeinden umgelegt werden, wobei der gesamte Umlagebetrag gemäß den Stundenaufzeichnungen der Bauhofarbeiter aufgeteilt wird. Gemeinden, deren angeforderte Stundenzahlen unter ihrem Einwohneranteil liegen, erhalten eine Rückvergütung. Die anderen Gemeinden haben nachzuschießen. Für die VG gleichen sich diese Positionen in Summe aus.

Es ist angedacht, konkret wie folgt vorzugehen:

  1. Die Kosten für den Salzkauf werden vorab nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt.
  2. Es werden die Zahl der insgesamt geleisteten „produktiven“ Arbeiterstunden ermittelt (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) und die jeweiligen Prozentanteile der Gemeinden an diesen Stunden berechnet.
  3. Nach diesen Prozentanteilen wird die Bauhofumlage abzüglich der Kosten des Streusalzes auf die Gemeinden verteilt.

Dies bedeutet, auch die Sachkosten (laut Ansätzen!) einschließlich des Fahrzeugunterhalts werden nach dem Verhältnis der Personalstunden aufgeteilt. Die Kosten der produktiven Arbeiterstunden werden unabhängig vom tatsächlichen Lohn gleich gewichtet. In den Sachkosten sind keine kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) enthalten. Spätere Neuanschaffungen werden durch Vermögensumlagen nach Einwohnerzahlen finanziert.

Die VG-Versammlung sollte entscheiden, ob ihr diese Vorgehensweise so zusagt. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich dabei jedoch in jedem Fall um eine von Art. 8 Abs. 1 VGemO abweichende Umlageregelung, die möglich ist, jedoch eines einstimmigen Beschlusses der VG-Versammlung bedarf. Gleichzeitig sollte diese Vorgehensweise in der Haushaltssatzung festgehalten werden. Diese Vorgehensweise ist bereits bekannt. Entsprechender Beschlussvorschlag liegt an.

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass den genannten Zahlen noch die Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 zugrunde liegen. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.

Die VG-Versammlung diskutiert u.a. das Thema Stellenplan und Organisation des Bauamts. Es herrscht Einvernehmen wie folgt: Im Stellenplan 2018 wird eine Stelle in Vergütungsgruppe 10 für den Techniker im Bauamt (statt der bisherigen Stelle in 8) vorgesehen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Reinigungskraft im Rathaus kann um 2 Stunden erhöht werden (Reinigung der Sozialräume und des Büros für den gemeinsamen Bauhof). Die dargestellte Abrechnung der Bauhofumlage soll zunächst im Rumpfjahr 2017 und im Haushaltsjahr 2018 getestet werden.

Beschluss

Für das Haushaltsjahr 2018 wird die Verwaltungsumlage abweichend von der Regelung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen; maßgebend ist die auf der Grundlage der letzten Volkszählung
fortgeschriebene  Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31. Dezember des vorvorigen Jahres  (Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO). Der Anteil der Verwaltungsumlage, der sich auf den Betrieb des gemeinsamen Bauhofes bezieht (Bauhofumlage), wird im auf das jeweilige Haushaltsjahr  folgenden Jahr spitz auf die Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der im Haushaltsjahr  tatsächlich von den Gemeinden in Anspruch genommenen produktiven Bauhofarbeiterstunden (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) abgerechnet. Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufs des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt. Der Beschluss der VG-Versammlung vom 24.03.2015, TOP 2 wird hiermit mit Wirkung vom Beginn des Haushaltsjahres 2018 aufgehoben. Für das Rumpfjahr 2017 wird ebenfalls einvernehmlich nach dieser Methode abgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Widmung des neuen Gemeindeamtes, Bahnhofstraße 4 als Trausaal der Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 10.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Das neue Gemeindeamt, Bahnhofstr. 4 in Walkertshofen soll als Trausaal gewidmet werden.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Widmung des neuen Gemeindeamtes in der Bahnhofstr. 4 in Walkertshofen als Trausaal.

Die Gemeinschaftsversammlung hebt die Widmung des Trauraumes „Ölhans“ in Walkertshofen auf. Die Miete in Höhe von 200,00 € fällt weg.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. Asphaltierung Vorplatz Bauhofhalle Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 10.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt anhand von Fotos die neue Bauhofhalle in Scherstetten dar. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob der Vorplatz asphaltiert werden soll, da die Straßenbaufirma in Scherstetten noch vor Ort ist. Die VG-Versammlung diskutiert das Thema einschließlich der Frage der Entwässerung.

Beschluss

Die Tagesordnung in öffentlicher Sitzung wird um den TOP 4 „Asphaltierung Vorplatz Bauhofhalle Scherstetten“ erweitert. Die bisherigen Tagesordnungsprunkte 4 und folgende erhalten die Nummern 5 und folgende. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Asphaltierung des Vorplatzes einschließlich einer eventuell erforderlichen Entwässerung nach eigenem Ermessen zu beauftragen. Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtkosten hierfür brutto höchstens 6.000 € betragen dürfen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.10.2017 10:18 Uhr