Datum: 21.11.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Stauden
Körperschaft: VG Stauden
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 10.10.2017
2 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2016 der VG Stauden, Feststellung der Jahresrechnung 2016 und Entlastung
3 Haushaltsplan 2018 - Beschluss einer abweichenden Verwaltungsumlage
4 Haushaltsplan 2018 - Beschluss
5 Haushaltssatzung 2018 - Beschluss
6 Stellenplan 2018 - Beschluss
7 Finanzplan 2017 bis 2021 - Beschluss

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 10.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 21.11.2017 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 10.10.2017 wurde im Staudenboten am 03.11.2017 in kw 44 veröffentlicht.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls ihrer Sitzung vom 10.10.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2016 der VG Stauden, Feststellung der Jahresrechnung 2016 und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 21.11.2017 ö 2

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung 2016 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden fand statt am 09.08.2017. Es ergab sich eine Prüfungsbemerkung. 1. Bürgermeister Biechele, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, trägt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Beschluss

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 samt Stellungnahmen des VG-Vorsitzenden und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2016 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt und der VG-Vorsitzende wird für das Jahr 2016 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinschaftsvorsitzender Robert Wippel nimmt gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

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3. Haushaltsplan 2018 - Beschluss einer abweichenden Verwaltungsumlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 21.11.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Vorberatung des Haushaltsplanes 2018 der VG lagen noch die Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 zugrunde. Aktuellere Zahlen lagen noch nicht vor. Mit Schreiben vom 16.10.2017 (vorläufige Umlagegrundlagen) teilte das Bayerische Statistische Landesamt u.a. das folgende mit: „Aufgrund von Problemen bei der bundesweiten Umstellung des IT-Meldeverfahrens kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bereitstellung der Einwohnerzahlen zum 31.12.2016 durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder.“ Danach können die Einwohnerzahlen zu diesem Stichtag frühestens im Januar 2018 geliefert werden. Wenn der Haushalt 2018 in dieser Sitzung verabschiedet werden soll, ist eine nochmalige Beschlussfassung einer abweichenden Verwaltungsumlage erforderlich. Es wird Einstimmigkeit benötigt. Widrigenfalls ist der Haushaltsbeschluss zu verschieben. Die Zahlen zum 30.06.2016 liegen inzwischen vor und können verwendet werden.

Beschluss

Für das Haushaltsjahr 2018 wird die Verwaltungsumlage abweichend von der Regelung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen; maßgebend ist die auf der Grundlage der letzten Volkszählung
fortgeschriebene  Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni des vorvorigen Jahres  (Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO). Der Anteil der Verwaltungsumlage, der sich auf den Betrieb des gemeinsamen Bauhofes bezieht (Bauhofumlage), wird im auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahr spitz auf die Mitgliedsgemeinden nach dem Verhältnis der im Haushaltsjahr tatsächlich von den Gemeinden in Anspruch genommenen produktiven Bauhofarbeiterstunden (d.h. ohne Stunden für Leitung, Koordination, Besprechung, Fortbildung, Fahrten, Urlaub, Krankheit etc.) abgerechnet. Vorab werden jedoch die Kosten des Kaufs des Streusalzes (7711.5701) nach dem Verhältnis der jeweils pro Gemeinde tatsächlich angefallenen Winterdienststunden verteilt. Für das Rumpfjahr 2017 wird ebenfalls einvernehmlich nach dieser Methode abgerechnet. Der Beschluss der VG-Versammlung vom 10.10.2017, TOP 2 wird hiermit mit Wirkung vom Beginn des Haushaltsjahres 2018 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplan 2018 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 21.11.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurde in der öffentlichen Sitzung der VG-Versammlung vom 10.10.2017 vorberaten. Die gewünschten Änderungen sind aufgenommen (siehe Anlage bei Gruppe 4 Personalausgaben).

Der Verwaltungshaushalt 2018 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.581.700,00 € ab. Zum Ausgleich ist eine VG-Umlage (Verwaltungsumlage) von 1.378.500,00 € erforderlich. Davon entfallen auf die eigentliche Verwaltungsumlage 807.800,00 €, das sind 126,44 €/Einwohner, und auf die Bauhofumlage 570.700,00 €, das sind 89,33 €/Einwohner. Bei der eigentlichen Verwaltungsumlage ergab sich damit eine Steigerung um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Bei der Bauhofumlage ist ein solcher Vergleich nicht zu ziehen, da der gemeinsame Bauhof erst im Oktober 2017 startete.

Insgesamt beträgt die Verwaltungsumlage in 2018 damit 215,76 €/Einwohner.

Der Vermögenshaushalt 2018 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.000,00 €. Eine Vermögensumlage ist nicht vorgesehen. Die Deckung erfolgt aus den Rücklagen (erwarteter Sollüberschuss 2017).

Beschluss

Der Haushaltsplan 2018 wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Haushaltssatzung 2018 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 21.11.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung wird durch den Gemeinschaftsvorsitzenden im Wortlaut verlesen.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Stellenplan 2018 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 21.11.2017 ö 6

Sachverhalt

Im Jahr 2018 sind 1,68 Beamtenstellen (unverändert) und 20,75 Stellen TVöD (in Summe minus 0,45 Stellen gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan des Vorjahres) vorgesehen. Folgende Änderungen haben sich ergeben:

  • Stelle Techniker Bauamt in 10 statt in 8
  • Höhergruppierung von 8 nach 9a (0,39 Stellen)
  • Wegfall Gruppe 9 (0,5 Stellen) wegen Ende der Freistellungsphase der Altersteilzeit
  • Höhergruppierung von 6 nach 7 (0,5 Stellen)
  • Stellenmehrung um 0,05 Stellen in Gruppe 2 (Reinigungskraft Rathaus)

In den TVöD-Stellen sind 8 Stellen Bauhof enthalten.

Beschluss

Der Stellenplan 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden weist 20,75 Stellen TVöD und 1,68 Beamtenstellen aus. Er wird wie vorgetragen und vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Finanzplan 2017 bis 2021 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 21.11.2017 ö 7

Sachverhalt

Der Finanzplan 2017 bis 2021 liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2017 bis 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2017 11:05 Uhr