Datum: 01.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Alte Schule Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung Landschaftsarchitekten über eine angedachte Dorfplatzgestaltung in Scherstetten
1.1 Büro Daurer + Hasse
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 08.02.2017
3 Bauanträge
3.1 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.-Nr. 167/12, Gemarkung Scherstetten
4 Angebot für eine LED-Straßenbeleuchtung, Kapellenstraße 4 , Erkhausen
5 Beschluss der Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes
6 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
6.1 Investitionsumlage des Schulverbandes Schwabmünchen
6.2 Versetzung des Ortschildes in Konradshofen in Richtung Grimoldsried

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1. Vorstellung Landschaftsarchitekten über eine angedachte Dorfplatzgestaltung in Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 1

Sachverhalt

Die Gemeinde Scherstetten beabsichtigt im Rahmen der ELER-Förderung aus dem Projektbereich „Dorfplatzerneuerung/kleine Infrastrukturmaßnahmen“ Fördermittel für eine angedachte Umgestaltung der gemeindlichen Fläche im nördlichen Bereich der Friedhofsmauer in Scherstetten zu bekommen . In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Überlegungen, den Platz um den Maibaum, die Splitt-und Bodenlagerungen für und aus dem Friedhofsbereich sowie die Parkplatzsituation ansehnlich zu gestalten. Ferner gilt es eine Lösung für die gemeindliche nun nicht mehr benötigte und sich im desolaten Zustand befindliche Immobilie auf dieser Fläche zu finden. Die Umgestaltung sollte als Gesamtprojekt ins Auge gefasst und modular betrachtet werden. Die Umsetzung der Gestaltung von Verkehrs- und Freiflächen um den Maibaum sollte jedoch im Vordergrund stehen. Die Förderkriterien setzen für ein solches Vorhaben die Vorplanung von qualifizierten Planungsbüros voraus. Ebenso die „Bürgerbeteiligung“ zum Projekt. Um für die Gemeinde auszuloten welcher Weg machbar, sinnvoll, oder notwendig ist, stellen sich mehrere Ing.-Büro´s in einer der nächsten Sitzungen vor, welche schon Erfahrung mit dem Förderprogramm und mehrere Projekte verwirklicht haben.

Zur heutigen Sitzung ist das Ingenieurbüro Daurer + Hasse aus Wiedergeltingen eingeladen.

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1.1. Büro Daurer + Hasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 1.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zur Sitzung Herrn Daurer sowie Herrn Hasse vom Ing.-Büro Daurer + Hasse zur Sitzung. Herr Daurer stellt das Ingenieurbüro anhand einiger Eckdaten vor und erläutert das Tätigkeitsfeld des Ingenieurbüro´s. Er ist überwiegend für den planerischen Teil (Gestaltung der einzelnen Projekte usw.) zuständig. Herr Hasse erläutert in seinen Ausführungen, dass er für die Organisation, Realisierung und Bauausführung für die einzelnen Projekte zuständig ist und zeigt einige Referenzen u. a. aktuell die Dorferneuerung Rathausumfeld – Dorfplatzgestaltung - in Langenneufnach . Herr Hasse informiert über seine Erfahrungen mit dem ELER-Förderprogramm.

Herr Daurer und Herr Hasse berichten über die Ortseinsicht. Herr Daurer stellt  kurz die aktuelle Situation anhand von Bildern dar. Er erläutert die möglichen Veränderungen für eine Dorfplatzgestaltung u. a. sollte die Friedhofsmauer in das Konzept eingearbeitet werden. Der Bereich um die Bushaltestelle sollte neu gestaltet werden. Ferner sollte ein Thema aufgegriffen werden, dass zur Gemeinde Scherstetten passt und den Ort Scherstetten repräsentiert.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Daurer und Herrn Hasse für die Ausführungen. Sie verlassen die Sitzung um 20.30 Uhr.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 08.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 08.02.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 08.02.2017 mit redaktionellen Änderungen in TOP 4.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 3
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3.1. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.-Nr. 167/12, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses

Bauort:                        Estweg 37, 86872 Scherstetten

Fl.-Nr.:                                167/12, Gemarkung Scherstetten

Der Vorsitzende reicht dem Gemeinderat den Bauantrag zur Ansicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag und der beantragten Befreiung sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Angebot für eine LED-Straßenbeleuchtung, Kapellenstraße 4 , Erkhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass auf Fl.-Nr. 1625/1, Haus-Nr. 4, Erkhausen ein Neubau errichtet wird. Der bestehende Holzmast für die Überspannungsleuchte muss wegen der Zufahrt zum Grundstück versetzt werden. Lt. Angebot und Rücksprache mit LVN ist eine Versetzung des Holzmastes mit dem alten Überspannungskörper wirtschaftlich nicht sinnvoll. Es liegt ein Angebot für eine neue LED-Straßenbeleuchtung samt Stahlrohrmast und Abbau und Verwertung der alten Leuchte/Holzmasten bei. Im Bereich Erkhausen wurden beim Ausbau der Kreisstraße mehrere Straßenlampen mit dem neuen Typ „Hella Twin“ installiert. Die Ersatzinstallation mit dieser Technik wäre ein weiterer Schritt, sukzessive die alten, maroden Beleuchtungskörper zu ersetzen. Der Vorsitzende zeigt anhand des Lageplanes die aktuellen Standorte der Lampen in der Kapellenstraße. Diese Vorgehensweise wurde schon die letzten Jahre bei innerörtlichen Bauvorhaben immer wieder in allen Ortsteilen angewendet.

Diskussionsverlauf

In der Beratung schlägt der Gemeinderat vor, dass es sinnvoll wäre, in diesem Zusammenhang die Überspannungsleuchte am Anwesen Kapellenstr. 1 auszutauschen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag nach dem Angebot der LVN vom 14.02.2017 zu vergeben. Es wird ein weiteres Angebot für den Austausch der Überspannungsleuchte am Anwesen Kapellenstr. 1 in gleicher Ausführung wie im Angebot vom 14.02.2017 eingeholt. Liegt das Angebot im Kostenrahmen, wird Bürgermeister Wippel ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Beschluss der Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 5

Sachverhalt

Laut Schreiben der Regierung von Schwaben vom 21.01.2017 und 31.01.2017 ist vor der Genehmigung des Zuschusses die Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes in den einzelnen Gremien zu beschließen. Die Vereinbarung und der Zeitplan wurden im RIS bereitgestellt bzw. mit der Ladung versandt (Anlagen).

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinde Scherstetten kein finanzieller Nachteil durch die Errichtung eines „Gemeinsamen Bauhofes“ entsteht. Die VG-Umlage senkt sich von 74,00 € auf ca. 70,00 €/pro Einwohner für die Gemeinde Scherstetten. Das Projekt „Gemeinsamer Bauhof“ läuft mindestens 5 Jahre. In dieser Zeit zeigt sich, ob der gemeinsame Bauhof weitergeführt oder wieder aufgelöst werden soll. Vorerst besteht der Bauhof aus 8 Mitarbeitern und einem Bauhofleiter. Es entsteht eine neue Bauhofhalle in Scherstetten als zweiten Standort. Diese wird durch die Verwaltungsgemeinschaft Stauden errichtet. 

Der Vorsitzende informiert über die am heutigen Tag stattgefundene Bürgermeisterausschusssitzung. Verschiedene Detailfragen wurden noch geklärt. Es wurden nochmals die Vorteile eines „Gemeinsamen Bauhofes“ erörtert, u. a. die rechtliche Absicherung der jeweiligen Bürgermeister. Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes wird gewährleistet. Die Vertretung im Krankheitsfall der einzelnen Mitarbeiter ist besser geregelt. 

Diskussionsverlauf

In der Beratung befürwortet die Mehrzahl der Gemeinderäte den gemeinsamen Bauhof. Es wird wie bereits in einer vorangegangenen Sitzung besprochen, die Besetzung der Stelle des Bauhofleiters durch eine externe Person (Ausschreibung der Stelle) gewünscht. Der Vorsitzende merkt an, dass lt. KAV die Stelle nicht ausgeschrieben werden muss. Sie kann, wenn die fachliche Qualifikation vorliegt, durch einen internen Mitarbeiter besetzt werden. Außerdem ist es von Vorteil, da dieser die Örtlichkeiten kennt und die weiteren Mitarbeiter bereits bekannt sind. Außerdem sollte noch nachgefragt werden, ob auf der neuen Halle in Scherstetten eine Photovoltaikanlage durch die Gemeinde Scherstetten errichtet werden kann. Der Strom kann zur Betreibung der Kläranlage genutzt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Scherstetten beschließt die Zweckvereinbarung zur Errichtung des gemeinsamen Bauhofes. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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6. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 6
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6.1. Investitionsumlage des Schulverbandes Schwabmünchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet über die Erhöhung der Schulverbandsumlage. Diese wird aufgrund Sanierungsarbeiten am Schulgebäude in Schwabmünchen erhöht. Sie beträgt 746,00 €/pro Kind im Jahr. Momentan besuchen 22 Kinder aus Scherstetten die Schule in Schwabmünchen. Die Investitionsumlage wird daher auf 16.412,00 € für das Jahr 2017 beziffert. 

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6.2. Versetzung des Ortschildes in Konradshofen in Richtung Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.03.2017 ö 6.2

Sachverhalt

Gemeinderat Dieter Wilhelm berichtet über den Ortstermin mit der Polizeiinspektion Schwabmünchen und Geschäftsstellenleiter Herrn Schalk. Nach Begehung der Örtlichkeit wird der Standort belassen.

Datenstand vom 10.04.2017 10:47 Uhr