Datum: 13.09.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Alte Schule Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 02.08.2017
2 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Schafbergweg
3 Bauanträge
3.1 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1398/4, Gemarkung Scherstetten
3.2 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 582/7, Gemarkung Konradshofen
4 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 02.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 13.09.2017 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 02.08.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 02.08.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Schafbergweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 13.09.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Vogg vom Ingenieurbüro Vogg, Großaitingen zur Sitzung.
Herr Vogg erläutert die Planung. Der Plan wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Herr Wippel bedankt sich bei Herrn Vogg für die Ausführungen. Er verlässt die Sitzung um 20.20 Uhr.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Teilfläche Fl.-Nr. 929 Gemarkung Konradshofen. Der Gemeinderat billigt die vom Ing.-Büro Vogg vorgestellten Pläne in der Fassung vom 13.09.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 13.09.2017 ö 3
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3.1. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1398/4, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 13.09.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                1398/4, Gemarkung Scherstetten


Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird beantragt, das Garagendach als Flachdach zu errichten. Laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes müsste das Dach als Satteldach oder in der Dachform an das Hauptgebäude angepasst, ausgeführt werden.

Der Vorsitzende reicht die Planunterlagen zur Einsicht dem Gemeinderat.

Der Bauherr ist im Sitzungssaal anwesend.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird dem Bauherrn die Frage gestellt, weshalb er ein Flachdach errichten möchte.
Er begründet den Antrag auf ein Flachdach damit, sollte der Grundstücksnachbar direkt an seine Garage anbauen, dann wäre ein Satteldach nicht von Vorteil.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den beantragten Befreiungen zu und erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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3.2. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 582/7, Gemarkung Konradshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 13.09.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                582/7, Gemarkung Konradshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Bauhof an der Schulstraße“ und benötigt eine Befreiung von dessen Festsetzungen.

Beantragt wird eine Höhe des Kniestocks von 1,65 m, anstatt der lt. Bebauungsplan zulässigen 0,60 m. Begründet wird der Antrag durch die typhausgemäße Kniestockhöhe des Fertighausherstellers sowie der im Bebauungsplan festgesetzten verhältnismäßig flachen Dachneigung.

Sollte der Gemeinde die Überschreitung der Kniestockhöhe als zu hoch erscheinen, bittet der Antragsteller um einen zustimmungsfähigen Alternativvorschlag.

Diskussionsverlauf

Dem Gemeinderat ist die Überschreitung der Kniestockhöhe von 1,65 m zu hoch.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag und der beantragten Befreiung nur sein Einvernehmen,  wenn die Kniestockhöhe von 60 cm nicht überschritten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 13.09.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet über die aktuelle Situation über die Sanierung der Ortsstraßen:

Der Vorsitzende erläutert, dass für die Befestigung der Fahrbahnränder beim Berghofweg, Angerweg und zum Oberen Geiselhof, Kies angeliefert und in Eigenregie eingebaut wurde. 1. Bürgermeister Wippel zeigt dazu Bilder. 

Im Gewerbegebiet wurde bei den Zugangsstraßen die letzte Verschleißschicht aufgetragen. Die Vermessung wurde beauftragt, im Anschluss können die Flächen nun verkauft werden.

Allgemeine Information:

Landrat Martin Sailer verlieh Gemeinderat Alexander Thoma die kommunale Dankesurkunde für 21 Jahre als Gemeinderat in der Gemeinde Scherstetten.
Der Vorsitzende hat für 9 Jahre als 1. Bürgermeister, für 6 Jahre als 2. Bürgermeister und für 27 Jahre als Gemeinderat in Scherstetten die kommunale Verdienstmedaille in Bronze erhalten.

Informationen aus dem Gemeinderat:

In der Kapellenstraße ist ein Sickerschacht zu tief. Der Schacht muss höher gesetzt werden.

Bürger fragen an, ob der Schneeräumdienst durch den gemeinsamen Bauhof sichergestellt ist.
Der Vorsitzende informiert dazu, dass es durch den Beginn des gemeinsamen Bauhofes am 01.10.2017 keine Änderungen zum bisherigen Umfang beim Räumdienst im Winter gibt.   


Datenstand vom 06.10.2017 12:54 Uhr