Datum: 06.12.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: im Schulungsraum des Feuerwehrhauses Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Angebot Straßenbeleuchtung Konradshofen, Hauptstr. 22
4 Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung
3.2 Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen auf Fl.-Nr. 22, Gemarkung Konradshofen
3.1 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1399/3, Gemarkung Scherstetten
3 Bauanträge
2.2 Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Schafbergweg"
2.1 Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Schafbergweg"
2 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Schafbergweg"
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 08.11.2017
7.7 Einladung zum Benefizkonzert der Musikkapelle Konradshofen
7.6 Einladung zum Adventssingen des Kirchenchors Scherstetten
7.5 Sanierung der Ortsstraßen und Feldwege
7.4 Spende der Firma Elektro Leinauer für den Kindergarten
7.3 Eislaufplatz der Stadt Schwabmünchen
7.2 Antrag Mähen Fußballplatz Scherstetten
7.1 Termine Gemeinderatssitzungen und Bürgerversammlungen
7 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
6 Vergabe von Zuschüssen an die Vereine

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5. Angebot Straßenbeleuchtung Konradshofen, Hauptstr. 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 5

Sachverhalt

Im Ortsteil Konradshofen an der Hauptstr. 22 verläuft die SB-Zuleitung der Seilleuchte LP 8 quer durch den Dachboden. Die Leitung ist marode und kann so nicht belassen werden (Gefahr in Verzug).
Es liegt ein Angebot mit Angebotsplan der LVN vom 07.11.2017 vor. Die LVN schlägt vor, die 3-Punkt-Überspannungsleuchte abzubauen und durch eine LED-Leuchte mit Stahlrohrmasten zu ersetzten. Die Zuleitung bei LP 9 ist marode und muss ebenfalls ersetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abbau der 3-Punkt-Überspannungsleuchte am Grundstück Hauptstr. 22, Konradshofen sowie dem Ersatz durch eine LED-Leuchte mit Stahlrohrmast lt. Angebot der LVN vom 07.11.2017 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 4

Sachverhalt

Die bisherige Verordnung und die neue Verordnung wurden dem Gemeinderat über das RIS bereitgestellt.

Die neue Verordnung entspricht dem Verordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages. Insbesondere die Reinigungsfläche für die vielbefahrenen Kreis- und Staatsstraßen musste verringert werden (BayVGH 04.04.2007 und 18.08.2016). Im vorliegenden Verordnungsmuster wurde sie von 0,5 m auf 0,25 m herabgesetzt, weil so ein gefahrloses Kehren vom Fußweg aus noch möglich ist. Wenn der Gemeinderat eine weitere Verringerung wünscht, kann er dies gerne aufnehmen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass die Rinnsteine nicht mehr gekehrt werden und das Gras dort wächst.
Die Entleerung der Sinkkästen kann laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ebenfalls nicht auf die Anwohner übertragen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 06.12.2017. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen auf Fl.-Nr. 22, Gemarkung Konradshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung eines Carports

Bauort:                Grimoldsrieder Straße 17

Fl.-Nr.:                        22, Gemarkung Konradshofen

Der Gemeinderat sichtet die eingereichten Unterlagen.

Beschluss 1

Die Gemeinde erteilt dem geplanten Bauvorhaben das gemeindliche Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem geplanten Bauvorhaben das gemeindliche Einverständnis, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen 3 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.1. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1399/3, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Bauort:                Am Alpenblick 5

Fl.-Nr.:                        1399/3, Gemarkung Scherstetten


Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Die Gemeinde Scherstetten erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 3
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2.2. Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Schafbergweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 2.2

Sachverhalt

Der Satzungsbeschluss wird bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalte s zurückgestellt. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Vogg für die Teilnahme an der Sitzung sowie für die ausführlichen Erläuterungen. Herr Vogg verlässt die Sitzung um 21.00 Uhr.

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2.1. Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Schafbergweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 2.1

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung nach § 13 Abs. 2 BauGB vom 02.10.2017 bis 03.11.2017 sind folgende Stellungnahmen ohne Bedenken eingegangen:

                                               Stellungnahme:


Schwaben Netz                                09.10.2017
Amt für ländliche Entwicklung                27.10.2017
Staudenwasser                                20.09.2017
LEW                                                25.10.2017
Gewerbeaufsichtsamt                        26.09.2017
Bayerischer Bauernverband                        12.10.2017
Bundeswehr                                        19.09.2017
Regierung von Schwaben                        04.10.2017
Vermessungsamt                                30.10.2017
IHK                                                27.10.2017
HWK                                                05.10.2017
Bischöfliche Finanzkammer                        24.09.2017
Kreisjugendring                                05.10.2017
Stadt Schwabmünchen                        12.10.2017

Folgende Anregungen sind eingegangen:

Landratsamt        Augsburg                        02.11.2017

Stellungnahme Bauplanungsbehörde (auszugsweise):
  1. Das Wohnhaus sollte giebelständig zur Straße angeordnet werden (Zielvorstellung Drei-Seit-Hof). Dies sollte noch konkret festgesetzt werden (z.B. südliche Baulinie, enge Baufenster).
  2. Die östliche Baugrenze im MD1 ist mit 3,0 m Grenzabstand festgesetzt. Auch wenn aus städtebaulichen Gründen keine überdimensionale Lücke zur vorhandenen Bebauung auf Fl.- Nr. 139/2 entstehen soll, so lässt die Begründung doch eine Interessenabwägung hinsichtlich des bestehenden Wohnhauses auf Fl.-Nr. 139/2 vermissen (Brandüberschlag 5 m?).
  3. Redaktionelle Hinweise
  4. Die westliche Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 929 soll als Ausgleichsfläche festgesetzt werden und ist daher in den Geltungsbereich aufzunehmen. Ausgleichsmaßnahmen sind textlich festzusetzen. Die Pflanzliste ist auch in die Festsetzungen aufzunehmen.
  5. Hinweis zur erforderlichen Privilegierungsvoraussetzung zur Nutzung als Koppel, Weide oder Reitfläche.
  6. Hinweis auf die Rechtsgrundlage nach § 34 Abs. 6 BauGB für das vorliegende Verfahren.


Abwägung und Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu den einzelnen Punkten ergeht folgende Abwägung:
  1. Die Festsetzungen zur Hauptfirstrichtung der Hauptgebäude im MD1 und MD2 ergeben bereits zwingend eine Giebelständigkeit des Wohnhauses und der westlichen Halle. Die Grundstückseigentümer beabsichtigen, einen Drei-Seit-Hof zu errichten. Weitere Festsetzungen oder Änderungen der bestehenden Festsetzungen werden nicht als erforderlich erachtet.
  2. Es ist beabsichtigt, an der Ostseite des MD1 im Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze ein Nebengebäude/Garage zu errichten. Das Wohngebäude soll im Abstand von ca. 12 – 14 m von der Ostgrenze errichtet werden. Diese Gebäude-Orientierung dient neben der funktionellen Anordnung der Einzel-Gebäude sowohl der städtebaulichen Gestaltung (Einfügung in das Ortsbild) als auch der Gestaltung der Gesamtanlage als Drei-Seit-Hof. Bei einem weiteren Abrücken von der Ostgrenze wird die Gesamt-Anlage in Richtung Westen verschoben, was zusätzlichen Flächenverbrauch bedeutet. Dies hat darüber hinaus zur Folge, dass die als Weidefläche vorgesehene Ausgleichsfläche verkleinert wird. Die Baugrenze wird deshalb unverändert beibehalten.
  3. Die redaktionellen Hinweise werden in die Begründung und Satzung eingearbeitet.
  4. Die westliche Teilfläche wird in den Geltungsbereich aufgenommen. Die Ausgleichsmaßnahmen und Pflanzliste werden textlich festgesetzt.
  5. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In die Satzung wird die beabsichtigte Nutzung als Weide und Koppel aufgenommen.
  6. Die Rechtsgrundlage nach § 34 Abs. 6 BauGB wird angepasst.

Abstimmung: keine Abstimmung



Stellungnahme Fachbereich Wasserrecht (auszugsweise):
Mit dem Planentwurf besteht grundsätzlich Einverständnis.
Folgende Hinweise werden gegeben:
  1. … ist im Hinblick auf die Hanglagen zu beachten, dass wild abfließendes Wasser in seinem Lauf nicht so verändert werden darf, dass Nachteile für tiefer oder höher liegende Grundstücke damit verbunden sind. Geländeveränderungen sind so vorzunehmen, dass dieses Wasser schadlos abgeführt wird.
  2. Zur sachgerechten Beseitigung von anfallendem Niederschlagswasser sind die Anforderungen der NWFreiV mit technischen Regeln der TRENGW bzw. TRENOG einschlägig.
  3. Sollte es sich bei dem in der Satzung aufgeführten Entwässerungsgraben um ein Gewässer III. Ordnung handeln, ist eine Verrohrung ggf. gestattungspflichtig.

Abwägung und Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Folgender Absatz wird in die Hinweise zur Satzung aufgenommen: Im gesamten Geltungsbereich ist im Hinblick auf die Hanglagen zu beachten, dass wild abfließendes Wasser in seinem Lauf nicht so verändert werden darf, dass Nachteile für tiefer oder höher liegende Grundstücke damit verbunden sind. Geländeveränderungen sind so vorzunehmen, dass dieses Wasser schadlos abgeführt wird.

Abstimmung: 13 : 0 Stimmen


Stellungnahme Abfallwirtschaftsbetrieb (auszugsweise):
Hinweis auf Wendekreis der Müllfahrzeuge und Planung der Wendeflächen.


Abwägung und Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmung: 13 : 0 Stimmen


Stellungnahme Technischer Immissionsschutz (auszugsweise):                23.10.2017
Nach der vorliegenden Planzeichnung und einer Tierzahl von max. 20 Pferden kann der erforderliche Mindestabstand zwischen Stallanlage und nächstgelegenem Wohngebäude eingehalten werden. Falls im MD1 doch ein Stallgebäude geplant werden sollte, müsste die Verträglichkeit mit der Nachbarschaft im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden.

Aus fachtechnischer Sicht sollte in die Klarstellungssatzung aufgenommen werden, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für sämtliche Lärmquellen, einschl. des Fahrverkehrs, ausgehend von der Firma Medit GmbH eine überschlägige Immissionsprognose durchzuführen ist.


Abwägung und Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Satzung wird in den textlichen Hinweisen um folgenden Satz ergänzt:
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist für sämtliche Lärmquellen einschl. des Fahrverkehrs ausgehend von der Firma Medit GmbH eine überschlägige Immissionsprognose durchzuführen.

Abstimmung: 13 : 0 Stimmen



Naturschutzfachliche Stellungnahme (auszugsweise):                                30.10.2017

Eingrünung:
Die vorgesehene Eingrünung entspricht den Vorabstimmungen mit der UNB.
Für die geplante Eingrünung sind Mindestpflanzgrößen in der Satzung anzugeben.

Ausgleich:
Der Ausgleichsflächenbedarf ist nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ zu ermitteln. Der Kompensationsfaktor ist anzupassen. Größe und Lage der Ausgleichsfläche ist in die Satzung aufzunehmen. Hinsichtlich der Anrechnung der extensiven Wiesennutzung werden Angaben zur Beweidung und Mahd gemacht, die eingehalten werden müssen. Zur Herstellung und Eingrünung der Ausgleichsflächen sind Fristen in die Satzung aufzunehmen.

Abwägung und Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu den einzelnen Punkten ergeht folgende Abwägung:
Die Mindestpflanzgrößen der geplanten Eingrünung werden in die Satzung aufgenommen.
Größe und Lage der Ausgleichsfläche werden in die Satzung aufgenommen.
Zur Herstellung und Eingrünung der Ausgleichsflächen werden Fristen in die Satzung aufgenommen.
Ein Umweltbericht ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich.

Abstimmung: 13 : 0 Stimmen



Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (auszugsweise):        19.10.2017

Es sollte geklärt werden, wie die Abgrenzung (Lage des Zaunes und Zaunfundamente) an der Nordseite des Plangebietes konkret aussehen wird. Die landwirtschaftliche Fläche muss weiterhin bis zur Grenze bewirtschaftet werden können.

Abwägung und Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmung: 13 : 0 Stimmen



Bayerisches LA für Denkmalpflege (auszugsweise):                20.09.2017

Zwar befindet sich kein bekanntes Bodendenkmal innerhalb des Plangebietes, jedoch konnte bereits 1941 nur wenige Meter nördlich ein neolithischer Scheibenkeulenkopf gefunden werden. Im Plangebiet sind weitere archäologische Funde und bislang unbekannte Bodendenkmäler zu vermuten. Bodeneingriffe bedürfen daher einer vorherigen Erlaubnis nach Art. 7.1 BayDSchG. Die Meldepflicht nach Art. 8.1-2 BayDSchG ist unzureichend. Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gemäß Art. 7.1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Wir bitten Sie deshalb folgenden Text in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen:
„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“

Es folgen weitere Hinweise.

Abwägung und Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Da sich innerhalb des Geltungsbereiches kein bekanntes Bodendenkmal befindet, besteht nach derzeitigem Kenntnisstand keine ausreichende Vermutung, dass sich im Plangebiet Bodendenkmäler befinden. Die in der Satzung bestehenden Hinweise nach Art. 8.1 und 8.2 BayDSchG werden daher als ausreichend erachtet.
Eine Satzungsänderung wird nicht als erforderlich angesehen.

Abstimmung: 13 : 0 Stimmen



Herr Richard Hanser, Schafbergweg 8, Scherstetten (auszugsweise):        20.10.2017

Als Eigentümer des angrenzenden Grundstückes Fl.-Nr. 139/2 erhebe ich folgende erhebliche Bedenken bzw. Einspruch gegen den geplanten Neubau des Grundstückes Fl.-Nr. 929. Insbesondere gegen den geplanten Garagentrakt.
Der Garagentrakt soll mit dem Mindestabstand von nur 3 m an mein angrenzendes Wohnhaus gebaut werden. Dies verursacht, dass ich in den Hauptwohnräumen, die sich alle auf der Westseite des Wohnhauses befinden, keinen natürlichen Lichteinfall mehr habe (Foto ist beigelegt).
Hiermit bitte ich die Vorplanung der geplanten Garagen bzw. das Wohngebäude mit Garagentrakt und Zwischengebäude … anderweitig umzuplanen bzw. weiter an die nördliche Grundstücksgröße zu versetzen.


Abwägung und Beschluss:

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Die vorliegende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beinhaltet lediglich die Art und den Umfang der möglichen bzw. höchstzulässigen baulichen Nutzung im geplanten MD1 des Flurstücks Nr. 929. Die Darstellung von Gebäuden innerhalb der vorliegenden Planungen dient ausschließlich der Visualisierung einer möglichen Nutzung und ist in keiner Weise verbindlich. Die Art, die Lage und der Umfang der tatsächlich zu errichtenden Gebäude ergeben sich später aus den Baugenehmigungsunterlagen. Insofern ist im vorliegenden Verfahren keine Abänderung der Planungen angezeigt.


Abstimmung: keine Abstimmung

Diskussionsverlauf

Vor Abstimmung über die eingegangenen Abwägungen der öffentlichen Träger werden die Einwendungen des Nachbarn diskutiert. Es wird eine Änderung des Baufensters vorgeschlagen, damit die Belange des Nachbarn berücksichtigt werden. Herr Vogg erläutert das geplante Bauvorhaben. Er schlägt vor, bei Einreichung des Bauplanes, den Grenzabstand zum Nachbargrundstück festzulegen. Er schlägt vor, 2 m vom Nachbargrundstück und 5 m Grenzabstand festzulegen. Die Höhe der Garage kann ebenfalls eingeschränkt werden. Herr Hanser ist im Sitzungssaal anwesend und erhält nach Zustimmung des Gemeinderates das Wort. Herr Hanser verweist auf die Einschränkungen seines Grundstückes durch den angedachten Garagentrakt. In seinen Hauptwohnräumen gibt es keinen natürlichen Lichteinfall mehr. Die Wohnqualität wird dadurch stark beeinträchtigt. Ferner erläutert er die Entwässerung des Oberflächenwassers. Er befürchtet, dass durch die Errichtung der geplanten Stützmauer das anfallende Regenwasser vom Hang umgeleitet wird und auf sein Grundstück fließt. Herr Vogg erläutert, dass Stützmauern nur zur Absicherung des Grundstückes (Geländes) dienen. Der Grundstückseigentümer ist für die ordnungsgemäße Entwässerung des Grundstückes verantwortlich, d. h. er muss Vork ehrungen auch für das anfallende Regenwasser vom Außenbereich treffen, dass dies ordnungsgemäß eingeleitet wird.
Herr Vogg schlägt ein gemeinsames Gespräch mit dem Bauherrn, dem Nachbarn, Herrn Vogg und dem Vorsitzenden vor. Im Gespräch sollte ein Kompromiss für alle Parteien gefunden werden.
Der Vorsitzende wird einen Termin mit den Parteien vereinbaren.
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung im Januar vertagt. 

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2. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Schafbergweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt der Vorsitzende Herrn Vogg vom Ing.- Büro Vogg, Großaitingen.
Der Satzungstext und der Plan wurden dem Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zur Kenntnis gegeben und sind Anlage zum Protokoll.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 08.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 08.11.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 08.11.2017 mit redaktionellen Änderungen in TOP 3, 5, 6.5 und 6.6.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.7. Einladung zum Benefizkonzert der Musikkapelle Konradshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 7.7

Sachverhalt

Die Musikkapelle Konradshofen lädt den Gemeinderat zum Benefizkonzert am 10.12.2017 um 19.00 Uhr in die Kirche in Konradshofen ein.

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7.6. Einladung zum Adventssingen des Kirchenchors Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 7.6

Sachverhalt

Der Kirchenchor Scherstetten lädt den Gemeinderat zum Adventssingen am 17.12.2017 um 19.00 Uhr in die Kirche in Scherstetten ein.

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7.5. Sanierung der Ortsstraßen und Feldwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 7.5

Sachverhalt

Die Ortsstraßensanierung ist abgeschlossen. Die verbleibenden 4.000,00 € aus dem Budget werden für die Feldwegesanierung verwendet.

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7.4. Spende der Firma Elektro Leinauer für den Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 7.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Firma Elektro Leinauer 300,00 € für den Kindergarten Scherstetten gespendet hat. Der Vorsitzende bedankt sich bei der Firma Leinauer. 

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7.3. Eislaufplatz der Stadt Schwabmünchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 7.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass die Stadt Schwabmünchen einen Eislaufplatz errichtet hat. Der Platz kann auch durch Kinder und Erwachsenen der umliegenden Gemeinden genutzt werden.

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7.2. Antrag Mähen Fußballplatz Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 7.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Herrn Benedikt Haas bzgl. Mähen des Fußballplatzes durch die Gemeinde Scherstetten. Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass die Gemeinde Scherstetten die Kosten für die Entsorgung des Grüngutes sowie die Instandhaltungskosten für die Tore usw. trägt. Eine Rundum-Versorgung durch die Gemeinde ist aufgrund der Gleichberechtigung gegenüber anderen Vereinen nicht vertretbar. 

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird die fehlende Eigeninitiative der Jugendlichen angesprochen. Jugendbeauftragter Bernd Deschler schlägt vor, dass der Fußballrasen im 6-wöchigen Turnus wie in Konradshofen durch die Gemeinde gemäht wird . Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. 

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7.1. Termine Gemeinderatssitzungen und Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 7.1

Sachverhalt

Folgende Termine für 2018 werden festgelegt:

Mittwoch, 17.01.2018
Mittwoch, 07.02.2018
Mittwoch, 07.03.2018
Mittwoch, 11.04.2018
Mittwoch, 02.05.2018
Mittwoch, 06.06.2018
Mittwoch, 04.07.2018
Mittwoch, 01.08.2018
Mittwoch, 12.09.2018
Mittwoch, 10.10.2018
Mittwoch, 07.11.2018
Mittwoch, 05.12.2018
Mittwoch, 12.12.2018 Jahresabschlussessen

Mittwoch, 21.03.2018 Bürgerversammlung Scherstetten
Donnerstag, 22.03.2018 Bürgerversammlung Konradshofen

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 7
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6. Vergabe von Zuschüssen an die Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.12.2017 ö 6

Sachverhalt

In den letzten Jahren wurden die Vereine der Ortsteile Scherstetten und Konradshofen wie folgt unterstützt:

  • Musikvereine                je 300,00 €
  • Schützenvereine        je 300,00 €
  • Feuerwehren                je 150,00 €
  • Veteranenvereine        je 100,00 €

Beschluss

Die Gemeinde Scherstetten vergibt an die Vereine in Scherstetten und Konradshofen Zuschüsse in Höhe von:

  • Musikvereine                je 300,00 €
  • Schützenvereine        je 300,00 €
  • Feuerwehren                je 150,00 €
  • Veteranenvereine        je 100,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2018 09:40 Uhr