Datum: 20.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.02.2017
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Anbau eines Wintergartens an bestehendem Wohnhaus auf Fl.-Nr. 1040/41, Gemarkung Mittelneufnach
3 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
3.1 Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
4 Bebauungsplan Nr. 9 "Gewerbegebiet Reichertshofen Süd"
4.1 Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
5 Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Mittelneufnach (EWS)
6 Außerordentliche Ausgabe der Feuerwehr Reichertshofen
7 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
7.1 Erneuerung Speichermedium in der Gemeindekanzlei Mittelneufnach

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 20.02.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 2
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2.1. Antrag auf Anbau eines Wintergartens an bestehendem Wohnhaus auf Fl.-Nr. 1040/41, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Anbau eines Wintergartens an bestehendem Wohnhaus
Fl.-Nr.:                           1040/41, Gemarkung Mittelneufnach

Diskussionsverlauf

Die Thematik „Überschreiten des Baufensters und Terrassenüberdachung“ wird diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch den Wintergarten zu und erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Thümmel Herrn Nardo vom Ing.- Büro Tremel, Augsburg.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Textteil in der Fassung vom 20.03.2017 wurde mit der Ladung im RIS bereitgestellt.

Die Stellungnahme von Herrn Bernhard Schmid zur Verlegung der Ausgleichsfläche vom westlichen Bereich in den südlichen Bereich des neuen Gewerbegebietes stellt eine wesentliche Änderung der Planung dar, so dass eine dritte Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgen muss.

Herr Nardo erläutert die Änderungen. 

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3.1. Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 3.1

Sachverhalt

In der Zeit vom 12.09.2016 bis 14.10.2016 fand die Bürger- und Behördenbeteiligung statt:

Herr Nardo trägt die Stellungnahmen vor.

Folgende Stellungnahmen sind ohne Anregung eingegangen:

Amt für Digitalisierung, Breitband u. Verm.        19.09.2016
Amt für Ernährung, LWS und Forsten        21.09.2016
Amt für Ländliche Entwicklung                11.10.2016
Bayerischer Bauernverband                        15.09.2016
Bischöfliche Finanzkammer                        31.08.2016
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft                05.09.2016
Handwerkskammer Schwaben                26.09.2016
IHK Schwaben                                28.09.2016
LEW Buchloe                                        05.09.2016
LRA – Bauleitplanung                        13.10.2016
Reg. von Schwaben – Gewerbeaufsicht        13.10.2016
Schwaben Netz                                09.09.2016
WWA DON                                        30.08.2016


Folgende Anregungen sind eingegangen:

Landratsamt Augsburg / Naturschutz                                02.08.2016
Stellungnahme:
Beim Flächennutzungsplan verweist der Fachbereich Naturschutz auf seine im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB abgegebene Äußerung und auf die notwendige Eingrünung der Baufläche nach Westen.

Beschluss:
Im Zuge der Verlegung der Ausgleichsflächen nach Süden wird auf der Ostseite eine Ortsrandeingrünung vorgesehen.
Von Süden her verstärkt nun die Obstwiese auf der Ausgleichsfläche die eingrünende Wirkung des festgesetzten 5 m-Streifens. Für den Blick im Südwesten wird auf die vorhandenen Grünstrukturen im Südwesten verwiesen. Ein weiteres Hinausschieben der Eingrünung in die Fläche ist aufgrund der notwendigen Nutzbarkeit der Restfläche nicht möglich. Es wird auf die Festsetzung einer Fassadenbegrünung im Bebauungsplan hingewiesen.

Abstimmung: 12 : 0

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Textteil in der Fassung vom 20.03.2017 mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren mit erneuter öffentlicher Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 9 "Gewerbegebiet Reichertshofen Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Reichertshofen Süd“ mit Begründung, Textteil und Umweltbericht in der Fassung vom 20.03.2017 wurde mit der Ladung im RIS bereitgestellt.

Die Stellungnahme von Herrn Bernhard Schmid zur Verlegung der Ausgleichsfläche vom westlichen Bereich in den südlichen Bereich des neuen Gewerbegebietes stellt eine wesentliche Änderung der Planung dar, so dass eine dritte Auslegung und Behördenbeteiligung erfolgen muss. Außerdem wurde die Blumenstraße in den Bebauungsplan mit aufgenommen, um die Erschließung zu sichern.

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4.1. Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 4.1

Sachverhalt

In der Zeit vom 12.09.2016 bis 14.10.2016 fand die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung statt:

Herr Nardo trägt die Stellungnahmen vor:

Folgende Stellungnahmen sind ohne Anregung eingegangen:

Amt für Digitalisierung, Breitband u. Verm.        19.09.2016
Amt für Ernährung, LWS und Forsten        21.09.2016
Amt für Ländliche Entwicklung                11.10.2016
Bayerischer Bauernverband                        15.09.2016
Bischöfliche Finanzkammer                        31.08.2016
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft                05.09.2016
Handwerkskammer Schwaben                26.09.2016
IHK Schwaben                                28.09.2016
LEW Buchloe                                        05.09.2016
Reg. von Schwaben – Gewerbeaufsicht        16.09.2016
Reg. von Schwaben – Landesplanung        16.09.2016
Schwaben Netz                                09.09.2016
Telekom                                        23.09.2016
WWA DON                                        30.08.2016


Folgende Anregungen sind eingegangen:

Landratsamt Augsburg / Untere Bauaufsicht                        13.10.2016

Stellungnahme:
Es werden redaktionelle Korrekturen angeregt (deutlichere Unterscheidung einfacher/Vorhabens bezogener B-Plan, Entfall des Hinweises auf Pflanzabstände nach AGBGB).

Beschluss:

Die Korrekturen werden übernommen.

Abstimmung: 12 : 0


Landratsamt Augsburg / Naturschutz                                02.08.2016

Stellungnahme:
Bezüglich der Ausgleichsfläche hat die Gemeinde unsere Hinweise übernommen. Die von der unteren Naturschutzbehörde geforderte Eingrünung im Westen wurde nicht berücksichtigt – es wurde lediglich eine Fassadenbegrünung festgeschrieben. Bezüglich der aus unserer Sicht notwendigen Eingrünung verweisen wir deshalb auf unsere im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Bedenken.

Beschluss:

Im Zuge der Verlegung der Ausgleichsflächen nach Süden wird auf der Ostseite eine Ortsrandeingrünung vorgesehen.
Von Süden her verstärkt nun die Obstwiese auf der Ausgleichsfläche die eingrünende Wirkung des festgesetzten 5 m-Streifens. Für den Blick von Südwesten wird auf die im Bebauungsplan dargestellte bereits bestehenden Anpflanzungen verwiesen. Hieraus ist ersichtlich, dass eine kleine neue Anpflanzung im Südwesten keine Verbesserung bringt. Die Sicht ist bereits abgedeckt. Ein weiteres Hinausschieben der Eingrünung in die Fläche ist aufgrund der notwendigen Nutzbarkeit der Restfläche nicht möglich.

Abstimmung: 12 : 0


Landratsamt Augsburg / abwehrender Brandschutz                                13.10.2016

Stellungnahme:

Es wird auf die technischen Regeln zum Löschwasserbedarf, Hydranten, Feuerwehrzufahrtswege und Abstände zwischen Bauten und Starkstrom hingewiesen.

Beschluss:

Die vorgebrachten Punkte sind in der Bauleitplanung nicht regelbar, sondern betreffen in diesem Fall den Vorhabenträger, dieser wird darauf hingewiesen. Kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung: 12 : 0


Landratsamt Augsburg / Abfallwirtschaftsbetrieb                                13.10.2016
Stellungnahme:

Es wird auf die Bemessungen von Wendeanlagen und die Zufahrten zu Müllbehälterstandorten hingewiesen.

Beschluss:

Für die Müllabholung ergeben sich durch die Planung keine wesentlich geänderten Verhältnisse, diese ist weiterhin durch den Vorhabenträger sicherzustellen. Eine spezielle Erschließungsplanung erfolgt hier nicht, in der Überplanung der Blumenstraße wird jedoch auf eine Optimierung der Situation hingearbeitet. Kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung: 12 : 0


Landratsamt Augsburg / Erschließungsbeitragsrecht                                13.10.2016

Stellungnahme:
Es wird auf die Anmerkung zum Erschließungsbeitragsrecht im Verfahren nach § 4/1 BauGB verwiesen.

Beschluss:

Es wird auf die Behandlung im Verfahren nach § 4/1 BauGB verwiesen. Außerdem wurde die Erschließungssituation durch die Überplanung der Blumenstraße optimiert.

Abstimmung: 12 : 0




Bernhard Schmid:

Mit Schreiben vom 14.09.2016 wünscht Herr Bernhard Schmid die Verlegung der Streuobstwiese vom westlichen in den südlichen Bereich. Dies berührt die Grundzüge der Planung, daher ist eine neue Auslegung erforderlich.
Außerdem wurde die Blumenstraße in die Planung mit aufgenommen, was ebenfalls die Grundzüge der Planung berührt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Veränderung der Streuobstwiese vom östlichen in den südlichen Bereich, wie von Herrn Schmid gefordert.

Abstimmung: 12 : 0


Cornelia Thümmel, 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Mittelneufnach:

Mit E-Mail vom 12.09.2016 regte Frau Thümmel folgendes an:
Ich bitte Sie, in den Text des Bebauungsplanes ausdrücklich noch einmal die Tatsache aufzunehmen, dass die Wendefläche für die Anlieferung des Gewerbebetriebs auf dem Betriebshof des Gewerbes der Zimmerei Schmid nachzuweisen ist und ausschließlich dort Rangierarbeiten zu erfolgen haben.
Dies ist und war Grundbedingung und wurde von der Zimmerei auch so angegeben.
In der ganzen Diskussion bezüglich des Gewerbes ist u.a. im Ort zur Sprache gekommen, dass dies wohl zum Teil nicht so gehandhabt wird, sondern durch Rückstoßen in den Privatweg nach Norden und Wenden im Bereich der „Kreuzung“ Blumenstraße.
Um hier keine Diskussionen aufkommen zu lassen, bitte ich daher nochmals um Klarstellung im Text und ggfs. in der Planvorlage.

Beschluss:

Der Text wurde bereits unter Top 4 behandelt.
Bei Punkt 10 (Infrastruktur) ist „und das Wenden im Bereich der „Kreuzung“ Blumenstraße“ zu streichen.

Abstimmung: 12 : 0


Angelika Joos & Reinhard Biebel I
Der geänderte Flächennutzungsplan basiert auf der Erweiterung des Gewerbebetriebes Schmid und sieht die Erbauung der GE I vor.
Der Änderungsplan sieht zusätzlich eine GE II vor, deren Nutzung in den Unterlagen nicht beschrieben und begründet ist. Des Weiteren gehört das zu GE II zu gehörige Flurstück nicht zum obengenannten Gewerbebetrieb.
Deshalb ist die Einbeziehung dieses Flurstückes in den 2. Änderungsantrag zum Flächennutzungsplan nicht schlüssig.
Wir bitten Sie deshalb höflich um eine entsprechende Begründung vor endgültiger Beschlussfassung.

Angelika Joos & Reinhard Biebel II
Bezugnehmend auf den oben genannten Entwurf möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
1. Wie bereits erwähnt, möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass nach unserem Verständnis für eine Bebauung der GE II keine klare Begründung vorliegt.
Punkt 0.2 Anlass zur 2. Änderung des FNP
Im Planungsbereich besteht die Absicht, einen bestehenden Gewerbebetrieb zu erweitern mit dem Ziel, den Bestand und die Weiterentwicklung des hier ansässigen Holzbaubetriebes Schmid zu sichern und die Erweiterung auf dem eigenen Grundstück zu ermöglichen.
Die vorliegende Planung der Gemeinde Mittelneufnach umfasst die Erweiterung des bestehenden Betriebes "Schmid" im Süden von Reichertshofen um ein bislang als Grünland und Ackerfläche genutztes Grundstuck von ca. 4.200 m².
Punkt 1.2 Ziele und Zwecke der Ausweisung eines Baugebietes
Die Gemeinde ist bemüht, örtlichen Gewerbetreibenden den Erhalt und die Erweiterung ihrer Betriebe zu ermöglichen. Die Ausweisung der Misch- und Gewerbeflächen entspricht daher dem Grunde nach den vorgenannten Entwicklungszielen. Dabei wurde ein Anschluss an bestehende Siedlungsstrukturen angestrebt.
Die Bebauung eines Flurstückes mit der GE II bezieht sich u.E. nicht auf die Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes Schmid, da dieser nicht Eigentümer des Grundstückes ist und andererseits die Eigentümer kein Gewerbe selbst betreiben. Wir gehen davon aus, dass die Gemeinde diesen Punkt eingehend prüft.
2. Sollte Punkt 1 positiv verabschiedet werden, gehen wir davon aus, dass die Bebauung der GE II in einer Art erfolgt, dass sie bezüglich Lage, Länge, Breite und Höhe umliegende Anwohner im Hinblick auf Lärm und Sicht nicht beeinträchtigt.

Beschluss:

Die Überplanung des GE II wurde mit der Gemeinde abgestimmt. Es wird auf die Behandlung dieses Sachverhaltes in der Behandlung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen (Zitat: Die Überplanung des GE II als Bestandteil der Gesamtplanung wurde seitens des Vorhabenträgers eingebracht und von der Gemeinde mitgetragen. Da dieser Alleiniger Vertragspartner des Planungsvorhabens ist und alles andere im Innenverhältnis zu regeln ist, wurde auf eine weitere Begründung verzichtet. Die Eigentumsverhältnisse sind im Rahmen der Bauleitplanung nicht relevant, so dass die Überplanung grundsätzlich immer möglich ist).
Seitens der maßgeblichen Fachbehörde, des LRA Augsburg, wurden hinsichtlich einer Lärmbeeinträchtigung keine Anregungen vorgebracht. Auswirkungen auf die Sichtverhältnisse sind dabei subjektiv und bei jeder Neubebauung unvermeidlich.

Abstimmung: 12 : 0


Magnus Schuster

Bezüglich des geplanten Gewerbegebietes Reichertshofen-Süd möchte ich hiermit meine Bedenken äußern. Die Bedenken betreffen ausschließlich die Erschließung.
Auch aufgrund mit Gesprächen weiterer Anlieger der Blumenstraße sind verschiedene Fragen aufgekommen, die wir gerne beantwortet wüssten.
"Die Verkehrserschließung beruht ausschließlich auf der Blumenstraße und ist nicht anderweitig herstellbar... und stellt schon bisher die einzige Zufahrt zum Gewerbebetrieb als auch zu den anliegenden landwirtschaftlichen Betrieben dar."
So steht es im Bebauungsplan. Tatsächlich aber ist diese Blumenstraße eine schmale Erschließungsstraße für überwiegende Wohnbebauung, einer Heizungsbaufirma und eben der Zimmerei Schmid.
Für die Anlieferung und den Abtransport der notwendigen Materialien befahren jetzt schon große Sattelzüge die kleine Straße. Die Blumenstraße, die noch nie ausgebaut wurde, leidet sichtlich unter den schweren Sattelzügen. Die relativ neue Asphaltauflage ist bereits an vielen Stellen gebrochen.
Wird die Blumenstraße nie ausgebaut, wie bereits mehrfach in der Presse erwähnt, werden auch nie Straßenausbaukosten auf die Anlieger umgelegt. Was aber, wenn die Blumenstraße doch ausgebaut wird, weil die Gemeinde Mittelneufnach nicht ständig Instandhaltungskosten stemmen will?

1) Bei einem Straßenausbau werden sicherlich die erhöhten Anforderungen des Gewerbegebietes in die Planungen mit einfließen müssen, weil ja die Gemeinde für mindestens 25 Jahre eine funktionierende Straße schuldet.
a) Wie werden dann aufgrund der erhöhten Anforderungen bezüglich des Gewerbegebietes die Kosten auf die Anlieger umgelegt?
b) Wird sich die Gemeinde bzw. das Gewerbe mit einem höheren Anteil am Straßenausbau beteiligen, oder werden die notwendigen Zusatzmaßnahmen bezüglich Schwerlastverkehr ohne die privaten Anlieger der Blumenstraße abgerechnet?

2) Wurde eine direkte Erschließung von der Staatsstraße aus nie in Betracht gezogen?
Eine Verlängerung des Feldweges mit der Fl.-Nr. 224 südlich der Wiese Fl.-Nr. 234 wäre relativ einfach realisierbar. An dieser Stelle trennen den Weg nur ca. 160 m von der Staatsstraße.
Auch wäre gut vorstellbar, dass sich in der Zukunft zusätzliches Gewerbe ansiedeln möchte, das mit einer solchen Variante einfach umzusetzen wäre.

ABWÄGUNG:
Das Ergebnis der gemeindlichen Einschätzung über meine Einwendungen bzw. Bedenken soll mir bitte schriftlich zugestellt werden.


Erna Aschner

Als Anliegerin, wohnhaft in der Blumenstraße 11, habe ich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bezüglich oben genanntem Sachverhalt Einsichtnahme in die Planunterlagen zu nehmen und ich habe mir diese zusätzlich von Frau Bürgermeisterin Cornelia Thümmel erläutern lassen.

Hiermit darf ich meine private Stellungnahme abgeben:
1. Laut Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Mittelneufnach vom Montag, den 22.08.2016 und des Artikels der Schwabmünchner Allgemeinen Zeitung vom Donnerstag, den 01.09.2016 wurde im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbebetriebs „Zimmerei Schmid" für Reichertshofen ein „Gewerbegebiet Süd" festgelegt. Die enge und einspurige Blumenstraße durchs Wohngebiet soll als einzige Zufahrt dienen.

Nach Aussage der örtlichen Zimmerei werden dann zukünftig beliefernde Sattelzüge nicht häufiger als bisher die Straße befahren, aber dafür vollbeladen den Betrieb anfahren.
Die eigentlich neue Straße hat durch große LKWs, die die Zimmerei bisher angefahren haben, bereits Schaden genommen. So ist die Situation, wie sie jetzt ist, bereits grenzwertig und nicht wirklich zumutbar.
Hierbei darf ich auf ein beiliegendes Foto vom Juli diesen Jahres verweisen. Das Foto ist von meiner Haustüre aus entstanden. Der abgebildete Sattelzug hat die Zimmerei beim Anfahren zunächst nicht gefunden und musste durch das landwirtschaftliche Anwesen von Herrn Xaver Miller mühsam wenden. Es ist eine Zumutung für die Fahrer solcher Sattelzüge, die für ihre Fahrzeuge große Verantwortung tragen, durch dieses „Nadelöhr" fahren zu müssen.
Es ist auch schon vorgekommen, dass große LKW´s rückwärts die Blumenstraße wieder verlassen mussten.


Die Häufigkeit der Straßennutzung durch große Sattelzüge wird bei Kapazitätserweiterung des Gewerbetriebes zweifelsohne zunehmen. Und wie soll eine Kontrolle der Anzahl bzw. eine Begrenzung geregelt sein? Und vor allem und gerade durch vollbeladene 40-Tonner wird die Straße noch mehr belastet werden und noch mehr Schaden nehmen.

Ziel der Betriebserweiterung der Zimmerei Schmid ist es, mehr Aufträge als bisher annehmen zu können. Mehr Aufträge bedeutet folglich mehr Materialanlieferung und Abtransport.
Hierbei sei betont, es wird also sowohl Material angeliefert und nach Bearbeitung in den Betriebshallen auch wieder über die Blumenstraße abtransportiert, also zum Kunden geliefert. Dies hat eine doppelte Belastung der Straße durch Sattelzüge zur Folge.

Diese Sattelzüge kommen bzw. verlassen die Blumenstraße dann über die Hauptstraße oder über die Verbindungsstraße nach Ellenried. Insbesondere die Hauptstraße, und hier v.a. der Anstieg auf Höhe der Kirche, ist ebenfalls für häufiges Frequentieren von großen 40-Tonnern nicht geeignet, meines Wissens nach ja sogar gesperrt. Die Straße ist dort sehr schmal. Bereits Pkw-Gegenverkehr ist gefährlich und nur erschwert möglich. Bei LKW-Gegenverkehr ist kein Durchkommen mehr gegeben.
Diese Verbindungen werden bei langfristiger Nutzung durch Schwerlastverkehr ebenfalls großen Schaden nehmen.

2. Des Weiteren ist es durchaus möglich, dass die Zimmerei Schmid in einigen Jahren erneut ihren Betrieb erweitern möchte. Dies würde dann eine noch häufigere und belastende Zulieferung und den daraus sich ergebenen Abtransport notwendig machen.
Auch in diesem Fall ist die Zufahrtsregelung für alle Beteiligten keine langfristige und gute Lösung.

3. Die Blumenstraße wurde im Zuge der Kanalisation fertiggestellt und ist fast neu. Sie ist für den normalen Pkw-Verkehr völlig ausreichend ausgebaut. Auch beispielsweise ein großes Feuerwehrauto mit Drehleiter könnte im Notfall in der Blumenstraße an den entsprechenden Einsatzort fahren. Solche Einsätze sind die Ausnahme und kein Tagesgeschäft. Die Blumenstraße ist eine Sackgasse. Somit ist das Verkehrsaufkommen ohnehin begrenzt und gering. Sie wird auch NICHT von großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren, da keine großen landwirtschaftlichen Betriebe ansässig sind.

Es ist anzunehmen, dass die Kosten für den abschließenden Ausbau der Blumenstraße, der zwar momentan nicht notwendig ist, aber, sollte dieser von der Gemeinde in die Wege geleitet werden, für das „normale" derzeitige Verkehrsaufkommen weitaus geringer ausfallen werden, als ein Ausbau für den Schwerlastverkehr (Breite der Straße, Unterbau!). Hier wäre fundierte Information an alle Anlieger notwendig, in welcher finanziellen Größenordnung sich die unterschiedlichen Ausbaumaßnahmen bewegen. Eine Sackgasse durch ein Wohngebiet muss keinen Schwerlastverkehr bedienen.

Auch ein Kostenvoranschlag für die Fertigstellung einer Privatstraße zur Staatsstraße 2016 hin würde Herrn Schmid möglicherweise Aufschluss über die mögliche Umsetzung dieser Zufahrtsregelung geben. Dies wäre sicher interessant zu betrachten, zumal die Verbindung zur Staatsstraße, It. Auszug aus der Gemeinderatssitzung, Stellungnahme staatliches Bauamt, nur ca. 165 m misst.
Eine adäquate Zufahrt von der Staatsstraße her wäre für alle Beteiligten eine vernünftige, gute und v.a. auch langfristige Lösung.

Entscheidend ist ja auch nicht die Frage, wann die Blumenstraße ausgebaut wird, ob jetzt, wo es überhaupt nicht angezeigt ist, oder - wenn sie schweren Schaden durch die 40-Tonner genommen hat - in ein paar Jahren. Entscheidend ist, dass der Schwerlastverkehr durchfährt und weiterhin vermehrt durchfahren soll und dies für die Anlieger langfristig nicht zumutbar ist und von den Anliegern finanziell getragen werden sollen.

4. Gegenstand meiner Stellungnahme ist nicht die Erweiterung des Gewerbebetriebes und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, sondern vielmehr die Bitte um eine erneute Prüfung der Zufahrtsregelung, die dazu dient, für alle Beteiligten eine gute, vernünftige und v.a. zumutbare und langfristige Lösung herbeizuführen.

Beschluss Schuster und Aschner:

Die Gemeinde nimmt die Anregungen der betroffenen Bürger ernst. Bei der Überplanung der Blumenstraße wurde der Aspekt der Befahrbarkeit für LKW´s (Sattelschlepper) überprüft. In dieser Planung, die im Gemeinderat und den Anwohnern bereits vorgestellt wurde, wurden ausreichende Straßenbreiten und Tragfähigkeiten für eine Nutzung durch LKW vorgesehen. Es wurde festgestellt, dass die Tragfähigkeit für eine übliche Benutzung einer Dorfstraße ausreichend ist. Die sich neu ergebenden Verkehrsflächen werden im Bebauungsplan entsprechend dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Besitzverhältnisse entlang der Blumenstraße kein durchgängiger Begegnungsverkehr möglich ist, sondern Engstellen ein Warten und Ausweichen zur Folge haben, was vorteilhaft für die Verkehrsberuhigung ist. Eine weitere Ausfahrt in die Staatsstraße wurde diskutiert und verworfen.

Abstimmung: 12 : 0

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Reichertshofen Süd“ mit Begründung und Textteil in der Fassung vom 20.03.2017 mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren mit erneuter öffentlicher Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Bürgermeisterin Thümmel bedankt sich bei Herrn Nardo für die Ausführungen und verabschiedet ihn um 21.20 Uhr. Die Vorsitzende tritt wieder in die Tagesordnung ein.

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5. Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Mittelneufnach (EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 5

Sachverhalt

In der am 30.01.2017 beschlossenen Satzung wurde irrtümlich das Datum des Inkrafttretens mit 15.02.2015 angegeben. Die neue Satzung tritt zum 01.04.2017 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Mittelneufnach (Entwässerungssatzung – EWS) vom 20.03.2017. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Außerordentliche Ausgabe der Feuerwehr Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 6

Sachverhalt

Für die Beschaffung von 6 defekten Saugschläuchen (bei Dichtigkeitsprüfung durchgefallen) und 2 neuen Rundum-Blaulichter für das Fahrzeug sind ca. 1.500,00 € zusätzliche Ausgaben nötig.

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7. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 7

Sachverhalt

Die Vorsitzende gibt bekannt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2017 die Vergabe der Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ in Reichertshofen um die Blumenstraße zu den Bedingungen des Angebotes vom 21.01.2017 vergeben.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2017 die Vergabe des Baugrundgutachtens für die Erschließung der Blumenstraße zu den Bedingungen des Angebotes vom 25.01.2017 vergeben.

Am 30.03.2017 findet im Bürgerhaus in Reichertshofen der nächste „Energiestammtisch“ mit dem Thema „Photovoltaik“ statt.

Für die Beschaffung eines mobilen Feuerlöschtrainer haben alle Gemeinden im Landkreis für den Wehrbereich Süd zugestimmt. Der Kostenanteil für die Anschaffung beträgt 300,00 € pro Gemeinde.


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7.1. Erneuerung Speichermedium in der Gemeindekanzlei Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2017 ö 7.1

Sachverhalt

Die Vorsitzende informiert, dass das Speichermedium in der Gemeindekanzlei mehrfach Probleme machte . Der IT Betreuer hat mehrfach versucht, das Problem zu beseitigen. Er schlägt einen Austausch des Speichermediums vor. Es liegt ein Angebot vor. Die Vorsitzende informiert über den Inhalt des Angebotes.  

Datenstand vom 04.04.2017 12:25 Uhr