Datum: 24.04.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.03.2017
2 Bauanträge
3 Anbau Zugspitzstraße 15
4 Zuschuss Durchführung des Faschings-Nachtumzuges
5 Kommunalinvestitionsprogramm - alternativ Projekt, Beratung und Beschluss
6 Neuerlass der Wasserabgabesatzung (WAS)
7 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2017 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 20.03.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2017 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Bauan träge zur Genehmigung vor.

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3. Anbau Zugspitzstraße 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2017 ö 3

Sachverhalt

Die Pläne wurden im RIS bereitgestellt. An die bestehende Garage soll ein Anbau erfolgen. Der Anbau überschreitet die Baugrenzen. Die Grundflächenzahl wird gerade noch eingehalten. Eine weitere Bebauung ist nicht möglich. Der Bauausschuss hat das Vorhaben bereits besichtigt.

Diskussionsverlauf

Der weitere Anbau an die bereits mit Abweichungen erteilte Garage wird kontrovers diskutiert. Einerseits verschlechtert er die erteilte Ausnahmegenehmigung der bereits errichteten Garage nicht und der Anbau liegt auf gleicher Höhe, wie die Bebauung des nördlichsten Grundstückes. Die bestehende Ansicht nach Osten w ürde in der Höhe gebrochen und eine Einfriedung hätte gleichen Charakter, andererseits sollte man die Ausnahmeregelung nicht noch erweitern. Es wird auch vom Bauausschuss nochmals bestätigt, dass die Besichtigung der bestehenden Garage eine private Nutzung ergeben hat.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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4. Zuschuss Durchführung des Faschings-Nachtumzuges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2017 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.03.2017 beantragt die Faschingsgesellschaft „Neufnarria“ einen Zuschuss für die Kosten des Empfangs nach dem Umzug. Die Kosten betrugen 700,00 €. Bereits im Jahre 2011 hat die Gemeinde einen solchen Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Der Gemeinderat wünscht vorab die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Verein. Die Faschingsgesellschaft „Neufnarria“ soll einen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben vorlegen.
Erst dann wird eine Entscheidung getroffen. 

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5. Kommunalinvestitionsprogramm - alternativ Projekt, Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Mittelneufnach hatte sich für das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) mit insgesamt 5 Projekten beworben. Davon war von der Regierung von Schwaben das Projekt „Revitalisierung alter Bahnhof“ ausgewählt worden. Dieses war für die Gemeinde jedoch nicht möglich umzusetzen.

Nachdem nunmehr für die Regierung von Schwaben offenbar weitere Zuschussmittel zur Verfügung stehen, hat die Regierung angeboten, dass sich die Gemeinde nochmals mit einer der anderen Ersatzmaßnahmen bewirbt. Dabei würde es sich um eine der 4 folgenden Maßnahmen handeln (E-Mail der Regierung vom 22.03.2017):

  1. Kindergarten förderfähige Kosten 96.724,00 €, mögliche Förderung 87.000,00 €
  2. Gemeindezentrum, Außenaufzug, förderfähige Kosten 68.000,00 €, mögliche Förderung 61.200,00 €
  3. Kindergarten Außenaufzug, förderfähige Kosten 84.500,00 €, mögliche Förderung 76.000,00 €
  4. Gemeindezentrum, energetische Sanierung, förderfähige Kosten 180.000,00 €, mögliche Förderung 90.000,00 €

Weitere Information der Regierung: „Die Förderung einer Ersatzmaßnahme mit einem Fördersatz von 90 % der förderfähigen Kosten, max. jedoch in der Höhe der bisher eingeplanten Kosten von 90.000,00 €, ist möglich.  Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass eine alleinige Förderung der Heizung im Rahmen der energetischen Sanierung des Gemeindezentrums (Nr. 4) ausscheiden würde, weil damit die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wären. In diesem Fall würde also bei förderfähigen Kosten von ca. 180.000,00 € der Fördersatz nur ca. 50 % der förderfähigen Kosten  betragen.“

Die Gemeinde sollte sich jetzt entscheiden, ob und wenn ja, welche Ersatzmaßnahme sie durchführen möchte. Die damaligen Bewerbungsunterlagen liegen an. Die Verwaltung möchte noch auf das Folgende hinweisen:

  1. Mit Schreiben vom 06.03.2017 hatte die Gemeinde Mittelneufnach die Umwidmung von verbleibenden Fördermitteln aus dem Zuschussprojekt „Energiekonzept“  für folgende Maßnahme beantragt: „Machbarkeitsstudie im Rahmen der Umsetzungsbegleitung durch  alternative Konzepte, Wirkungsgrade, grobe Dimensionierungen und Kostenschätzungen im Rahmen eines Energiekonzeptes für das Gemeindezentrum und gegebenenfalls den Kindergarten Mittelneunfach“. Hierzu liegt noch keine Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung Krumbach vor. Ob eine Zuschusskonkurrenz mit der Maßnahme Nr. 4 besteht, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
  2. Die Haushaltplanung 2017 sieht für eine dieser o.g. Maßnahmen keine Ansätze vor. Gegebenenfalls müsste eine Ermächtigung geschaffen werden, falls nicht anderorts Einsparungen möglich sind.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Gegenfinanzierung einigt sich der Gemeinderat auf die energetische Sanierung des Kindergartens als Ausweichprojekt.
Die hier vom Ing.-Büro Steinbacher Consult angesetzten Kosten werden nochmals erläutert: Dämmung der obersten Geschoßdecke, Ausführung der Wärmedämmfassade mit Polystyrol. Es wird einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde eine Dämmung mit Mineralwolle befürwortet. Hierfür sind die Mehrkosten zu ermitteln. Außerdem dürften die Anschlüsse an das bestehende Dach, an das Vordach und die Treppe zu wenig berücksichtigt gewesen sein. Da die maximale Fördersumme von 90.000,00 € nicht erreicht wird, sollten die Kosten nochmals aufgestellt werden.
Bei der Regierung von Schwaben soll ein Antrag auf Anrechnung und Bezuschussung der erhöhten Kosten gestellt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneunfach führt im Rahmen des KIP die folgende Ersatzmaßnahme für den Fall der Bezuschussung durch: Kindergarten förderfähige Kosten 96.724,00 €, mögliche Förderung 87.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Neuerlass der Wasserabgabesatzung (WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2017 ö 6

Sachverhalt

Der Zweckverband Staudenwasser beabsichtigt die Verwendung von elektronisch auslesbaren Wasserzählern. Um diese auch in Mittelneufnach einsetzen zu können, wurde in § 19 WAS der Absatz 1 a eingefügt. Die neue Satzung wurde mit der Ladung versandt. Mit dem Erlass der neuen WAS können die datenschutzrechtlichen Auflagen des beiliegenden Schreibens des Innenministeriums erfüllt werden.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat verweist auf die Aufnahme der höheren Austauschkosten im Haushalt.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Wasserabgabesatzung (WAS). Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2017 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgabe durch die Vorsitzende:

Für das Gemeindezentrum wurden 13.000 l Heizöl gekauft.
Der Klärschlamm wurde beprobt und die Entsorgung gemacht.
Es wurden gut 7.000,00 € für die Aufkiesung der Feldwege 2016 ausgegeben.
Im Frühjahr wurden die Wassergräben aufgemacht.

Aus dem Gemeinderat:

Der 28. Energiestammtisch Mittelneufnach findet am 27.04.2017 ab 20.00 Uhr im Gasthof „Zum Adler“ in Mittelneufnach statt.

Datenstand vom 23.05.2017 10:59 Uhr