Datum: 22.05.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 24.04.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 24.04.
2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bebauungsplan Nr. 4 "Im Riedle" 1. Änderung, Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Planentwurf des Ing.-Büros Tremel wurde über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Die Vorsitzende begrüßt Herrn Nardo vom Ing.-Büro Tremel zur Sitzung. Herr Nardo erläutert die Planung anhand den o. g. Planunterlagen.
Diskussionsverlauf
Herr Nardo erläutert die überarbeitete Fassung des Bebauungsplanes „Im Riedle“. Eine Grünfläche mit Spielplatz wurde aufgenommen. Die Bauflächen am Ortsrand sind ca. 730 qm (inkl. Ortsrandeingrünung) groß, bei den anderen Grundstücken sind die Flächengrößen etwas geändert worden. Ein Doppelhausvorschlag befindet sich im Bereich innerhalb der Ringstraße.
Im Gemeinderat herrscht Einvernehmen, dass die Ringstraße ohne Durchstich, Anschlussstraße nach Süden, belassen wird.
Der Gemeinderat möchte, dass die bebaubaren Grundstücksflächen so offen wie möglich gehalten werden. Er ist auch einvernehmlich für die vorgeschlagene Bebauung:
EG + DG mit Satteldächer am Ortsrand (H1 + H2) und für EG + OG und flach geneigtem Satteldach oder Walmdach im restlichen Baugebiet (H3).
Die Dachneigung Satteldach im Gebiet (H2) wird abgeändert auf 32 – 41 Grad
Flachdächer wurden kontrovers diskutiert.
Die Zufahrt in das Baugebiet ist an einer Böschung von 5 m. Ein Versetzen nach rechts (Osten) der Straße kann erst nach Höhenaufmaß überplant werden. Es ist jeweils Grunderwerb notwendig, da die Flur des Feldweges nicht breit genug ist. Dieser wurde vom Eigentümer zugesagt.
Frau Thümmel ist mit dem Staatl. Bauamt im Gespräch, um evtl. eine Querungshilfe und damit eine Drosselung des Tempos am Ortseingang zu erreichen.
Der Gemeinderat hat Änderungen zum Textteil.
Herr Nardo nimmt die jeweiligen Anmerkungen vom Gemeinderat in die gefertigten Planunterlagen vom 22.05.2017 auf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Riedle“ gemäß den beiliegenden Planunterlagen.
Der Gemeinderat billigt die vom Ingenieurbüro Tremel mit dem Datum vom 22.05.2017 gefertigten Planunterlagen, samt Begründung und Textteil mit den jeweiligen Anmerkungen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Planunterlagen das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Zu diesen Tagesordnungspunkten ist Herr Nardo vom Ing.-Büro Tremel in Augsburg noch anwesend.
Der Plan mit Begründung und Textteil wurde im RIS bereitgestellt.
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3.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der weiteren öffentlichen Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
In der Zeit vom 10.04.2017 bis 12.05.2017 fand eine erneute öffentliche Auslegung statt.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Anregungen eingegangen.
Herr Nardo trägt vor:
Stellungnahme vom:
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth 21.04.2017
Staatliches Bauamt 12.04.2017
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 26.04.2017
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH 06.04.2017
Regierung von Schwaben 26.04.2017
HWK 07.04.2017/09.05.2017
Bischöfliche Finanzkammer 07.04.2017
LEW 10.04.2017
Landratsamt Augsburg 10.05.2017
Regierung von Schwaben – Gewerbeaufsicht 15.05.2017
IHK Schwaben 04.05.2017
Gewerbeaufsichtsamt 15.05.2017
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Amt für ländliche Entwicklung 10.05.2017
Stellungnahme:
Mit der Planung besteht Einverständnis.
Hinweis:
Das dargestellte Planungsgebiet befindet sich im geplanten Verfahrensgebiet der Dorferneuerung Mittelneufnach. Aktuell bestehen keine eigenen Planungsüberlegungen im dargestellten Gebiet.
Die Neuausweisung der betrieblichen Erweiterungsfläche ist nachvollziehbar. Auf Grund der exponierten Lage sollte auf eine ausreichende Ortseingrünung geachtet werden.
Beschluss
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Ortsrandeingrünung ist im Bebauungsplan festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.2. Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Die auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen wurden in die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.
Beschluss
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt. Der Plan des Ing.-Büros Tremel, mit Begründung und Textteil,
in der Fassung vom 22.05.2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan Nr. 9 "Gewerbegebiet Reichertshofen Süd"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Plan mit Begründung, Textteil und Umweltbericht wurde im RIS bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Die Blumenstraße ist in den Bebauungsplan aufgenommen worden
.
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4.1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der weiteren öffentlichen Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
In der Zeit vom 10.04.2017 bis 12.05.2017 fand eine erneute öffentliche Auslegung statt.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Anregungen eingegangen.
Stellungnahme vom:
Schwaben Netz 05.04.2017
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth 21.04.2017
Staatliches Bauamt 12.04.2017
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 26.04.2017
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH 06.04.2017
Regierung von Schwaben 26.04.2017
Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsicht 15.05.2017
HWK 09.05.2017
IHK Schwaben 04.05.2017
Bischöfliche Finanzkammer 07.04.2017
LEW 10.04.2017
Vermessungsamt 18.04.2017
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Landratsamt Augsburg, Baurecht 10.05.2017
Stellungnahme:
In der Planzeichnung sollte die Abgrenzung zwischen einfachem und vorhabensbezogenem Bebauungsplan auch für den Bereich westlich der öffentlichen Verkehrsfläche (im Bereich der Fl.-Nrn. 219/2 und 219) eingetragen werden und das Symbol der Perlschnur in der Legende entsprechend bezeichnet werden (z.B. „Abgrenzung einfacher Bebauungsplan und vorhabensbezogener Bebauungsplan").
Beschluss:
Die Abgrenzung wurde im Vergleich zu Ursprungsfassung bereits geändert und wird nun gemäß der Anregung angepasst.
Abstimmung: 13 : 0
Landratsamt Augsburg, UNB 10.05.2017
Stellungnahme:
Mit den vorgenommenen Änderungen hinsichtlich der Ausgleichsfläche besteht Einverständnis; die neue Planung entspricht den Vorabstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde (uNB), die Anmerkungen der uNB wurden weitgehend eingearbeitet. Einzig die geforderte Bemaßung der Ausgleichsfläche auf der Planzeichnung, die zur Konkretisierung der genauen Lage innerhalb des Grundstückes erforderlich ist und die bereits in der Stellungnahme zum Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB erbeten wurde, wurde nicht umgesetzt. Diesbezüglich verweisen wir deshalb auf unsere erste Stellungnahme.
Die von der UNB geforderte Eingrünung im Westen des Bebauungsplanes, die über eine Fassadenbegrünung hinausgehen sollte, wurde auch weiterhin nicht berücksichtigt. Bezüglich der aus unserer Sicht notwendigen Eingrünung verweisen wir auf unsere erste Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB.
Beschluss:
Die Ausgleichsfläche ist fast vollständig von bestehenden Flurstücks Grenzen umgeben und daher lagemäßig sehr genau definierbar. Die Lage wird entsprechend der Anregung durch ergänzende Stichmaße konkretisiert. Hinsichtlich der Begrünung im Westen hält die Gemeinde weiterhin daran fest, dass die vorgelagerten Grünstrukturen zusammen mit einer Fassadenbegrünung eine ausreichende Eingrünung darstellen, ohne die praktische Nutzung des Areales einzuschränken.
Abstimmung: 13 : 0
Landratsamt Augsburg, abwehrender Brandschutz 10.05.2017
Stellungnahme (Zusammenfassung): Es wird auf die technischen Regeln zum Löschwasserbedarf, Hydranten, Feuerwehrzufahrtswege und Abstände zwischen Bauten und Starkstrom hingewiesen.
Beschluss:
Wurde bereits in der vorangegangenen Abwägung behandelt: Die vorgebrachten Punkte sind in der Bauleitplanung nicht regelbar, sondern betreffen in diesem Fall den Vorhabensträger, dieser wird darauf hingewiesen. Kein weiterer Handlungsbedarf.
Abstimmung: 13 : 0
Landratsamt Augsburg, Abfallwirtschaft 10.05.2017
Stellungnahme:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass die Müllbehältnisse der Anwesen, welche sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden, am Wendehammer im Bereich Blumenstraße 1, 2 und 3 bereitgestellt werden müssen.
Beschluss:
Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen.
Abstimmung: 13 : 0
Amt für ländliche Entwicklung 10.05.2017
Stellungnahme:
Mit der Planung besteht Einverständnis.
Hinweis:
Das dargestellte Planungsgebiet befindet sich im geplanten Verfahrensgebiet der Dorferneuerung Mittelneufnach. Aktuell bestehen keine eigenen Planungsüberlegungen im dargestellten Gebiet.
Die Neuausweisung der betrieblichen Erweiterungsfläche ist nachvollziehbar. Auf Grund der exponierten Lage sollte auf eine ausreichende Ortseingrünung geachtet werden.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Ortsrandeingrünung ist im Bebauungsplan festgesetzt.
Abstimmung: 13 : 0
Dt. Telekom 06.04.2017
Stellungnahme:
Die Telekom Deutschland verweist auf ihr Schreiben vom 06.07.2016, in welchem sie darauf hinweist, dass Bestand und Betrieb ihrer Telekommunikationsanlagen weiterhin gewährleistet bleiben muss.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 13 : 0
Handwerkskammer Schwaben 09.05.2017
Stellungnahme:
Die Bauleitplanung beabsichtigt die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Erweiterung des unserer Kammer zugehörigen Holzbaubetriebes Schmid. Wir begrüßen die Absicht der Gemeinde Mittelneufnach die Weiterentwicklung des ansässigen Betriebes durch Erweiterung auf dem eigenen Grundstück zu ermöglichen. Die Schaffung von Lagerkapazitäten und Unterstellmöglichkeiten für betriebliche Fahrzeuge ist für die Optimierung der betrieblichen Abläufe unverzichtbar.
Diese Planung dient der Sicherung des Standortes im ländlichen Raum. Wir stimmen daher o.g. Bauleitplanung in vollem Umfang zu.
Beschluss:
Wird zur Kenntnis genommen, kein weiterer Handlungsbedarf.
Abstimmung: 13 : 0
LEW Verteilnetz 10.04.2017
Stellungnahme:
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen keine Einwände, es wird jedoch gebeten, nachstehende Belange beim weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Bestehende 1-kV-Leitungen
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches verlaufen bereits Versorgungsleitungen unserer Gesellschaft. Es handelt sich um 1-kV-Kabel- und Freileitungen. Den genauen Verlauf bitten wir dem beiliegenden Lageplänen M=1:1000 zu entnehmen. Der Schutzbereich der Leitungen beträgt 1m beiderseits der Trasse.
Da bei einer Kabelbeschädigung Lebensgefahr besteht und es außerdem zu umfangreichen Unterbrechungen der Stromversorgung kommen kann, sind vor der Aufnahme von Grab- und Baggerarbeiten die aktuellen Kabelpläne in unserer Betriebsstelle Königsbrunn, Nibelungenstraße 16, 86343 Königsbrunn, Tel.: 08231/6039-16 von den beauftragten Baufirmen zu beschaffen. Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://qeoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden. Ein Merkheft für Baufachleute legen wir Ihnen bei.
Stromversorgung
Die zukünftige Stromversorgung ist nach entsprechender Erweiterung des 1-kV-Kabelnetzes aus der Transformatoren Station Nr. 481 A "Blumenstraße" - welche außerhalb des Geltungsbereiches liegt - gesichert. Planungen hierzu können aber erst nach Bekanntgabe der benötigten elektrischen Leistungen der Betriebe erstellt werden. Die Neubauten werden über Erdkabel angeschlossen.
Allgemeines
Vor Beginn der Tiefbauarbeiten muss ein Spartengespräch stattfinden, an dem alle Versorgungsträger teilnehmen, um die jeweiligen Leitungstrassen festzulegen.
Mit den Kabelverlegungsarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Straßenausbau erfolgen, kann erst nach Erfüllung nachstehender Voraussetzungen begonnen werden:
• Wasser- und Kanalleitungen sind eingebracht,
• das Planum der Straßen und Gehwege ist erstellt,
• die örtliche Auspflockung der Straßenbegrenzung mit Angabe der zugehörigen Höhenkoten muss verbindlich gewährleistet sein.
Für den Fall, dass eine nachträgliche Umlegung der Kabelleitungen wegen falscher Angaben oder einer Änderungsplanung erforderlich wird, sind die Aufwendungen vom Verursacher zu tragen.
Unter der Voraussetzung, dass die angeführten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit den vorliegenden Bauleitplanungen einverstanden.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die bestehenden Leitungstrassen bei der weiteren Planung und Ausführung der Straßenbaumaßnahme berücksichtigt. Ein Spartengespräch ist vorgesehen. Kein weiterer Handlungsbedarf.
Abstimmung:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.2. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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4.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Reichertshofen Süd“ in der als Satzung. Der Plan des Ing.-Büros Tremel in der
Fassung vom 22.05.2017 mit Begründung, Textteil und Umweltbericht ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Thümmel bedankt sich bei Herrn Nardo für seine Vorträge. Herr Nardo verlässt um 21.35 Uhr die Sitzung.
Die Vorsitzende tritt wieder in die Tagesordnung ein.
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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5 |
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5.1. Antrag auf Erweiterung der bestehenden Lagerhalle mit Unterkellerung auf Fl.-Nr. 100/3, Gemarkung Mittelneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Lagerhalle mit Unterkellerung
Fl.-Nr.: 100/3, Gemarkung Mittelneufnach
Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5.2. Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes mit Garage auf Fl.-Nr. 203, Gemarkung Mittelneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Nebengebäudes mit Garage
Fl.-Nr.: 203, Gemarkung Mittelneufnach
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat bittet um Überprüfung der Abstandsflächen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Antrag Zuschuss VDK
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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6 |
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. auf einen Zuschuss für 2017 vor.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt einen Zuschuss in Höhe von 100,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2015, Feststellung der Jahresrechnung 2015 und Entlastung - Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende erteilt Gemeinderat Alois Auer, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
, das Wort. Er berichtet über die örtliche Rechnungsprüfung. Diese fand am 27.10.2016 statt. Drei Prüfungsbemerkungen liegen vor. Hierzu verliest Herr Auer die Stellungnahme der Verwaltung.
Beschluss
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 samt Stellungnahmen der 1. Bürgermeisterin und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2015 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die 1. Bürgermeisterin wird für das Jahr 2015 entlastet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende nimmt an der Beschlussabstimmung wegen pers. Beteiligung gem. Art. 49 GO nicht teil.
Nach der Abstimmung übernimmt 1. Bürgermeisterin Thümmel wieder das Wort.
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8. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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22.05.2017
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ö
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8 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende informiert den Gemeinderat:
Die Firma DSL mobil, Oberndorf plant bis Herbst 2017 das gesamte VG Gebiet auf. Baubeginn der Breitbandversorgung für das Staudengebiet ist frühestens Herbst 2017.
Die kompletten Maßnahmen in Mittelneufnach und Reichertshofen werden laut DSL mobil bis Oktober 2018 fristgerecht fertig gestellt sein.
Bei der Besichtigung der FFW Reichertshofen wurden von der Inspektion fehlende Stellplätze für Fahrzeuge bemängelt.
Es soll geprüft werden, ob auf den angrenzenden Grundstücken Grunderwerb für Stellplätze möglich wäre.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Am 24.11.2016 hielt das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben eine Informationsversammlung über die Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz in Mittelneufnach im Bürgerhaus Reichertshofen (Verfahren Mittelneufnach II – Dorferneuerung).
Die Bürger und Grundeigentümer sollen an der Dorferneuerung intensiv mitwirken.
Der Gemeinderat ist für eine Wiederholung dieser Veranstaltung und einem erneuten Aufruf im Staudenboten und bei der Presse für die Bildung eines Gremiums aus der Bevölkerung, damit die Dorferneuerung besser realisierbar ist.
Datenstand vom 21.06.2017 12:47 Uhr