Datum: 25.09.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 21.08.2017
2 Vorstellung der Planungen für die Wasserversorgung Mittelneufnach durch das Büro Wasserplaner
3 Bauanträge
3.1 Vorlage eines Bauantrages auf Neubau einer Lager- und Produktionshalle auf Fl.-Nr. 222, 224 , 231 und 232, Gemarkung Reichertshofen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
4 Vorstellung der Erschließungsplanung für das "Gewerbegebiet Mittelneufnach Nord"
5 Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter in der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach
6 Anschaffung von zwei Defibrillatoren für die Gemeinde Mittelneufnach
7 Angebotsausweitung AVV Buslinie 604; Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Mittelneufnach
8 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
8.1 8. Jugendkulturpreis des Landkreises Augsburg

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 21.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 21.08.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 21.08.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der Planungen für die Wasserversorgung Mittelneufnach durch das Büro Wasserplaner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Top begrüßt Bürgermeisterin Thümmel Herrn Huber vom Büro Wasserplaner. Die Entwurfsplanung mit Kostenvergleich wurde im RIS bereitgestellt.

Herr Huber stellt das ausgearbeitete Konzept anhand einer Power-Point Präsentation vor.

Die Gemeinde Mittelneufnach muss bis zur Verrentung des Wasserwartes alle vorgestellten Maßnahmen durchgeführt haben. Nur so stimmt der Staudenwasserzweckverband einer Vollversorgung zu.

Aufgrund einer kurzfristigen Besprechung mit Herrn Drexl, Staudenwasserzweckverband und Frau Thümmel ergaben sich folgende Änderungen:

Nur mit einem Antrag auf Vollversorgung durch das Staudenwasser kann die kostengünstigere Variante 2 überhaupt realisiert werden.
Wenn dies vom Zweckverband abgelehnt wird, bleibt nur der Behalt der eigenen Wasserversorgung mit der hohen Investitionssumme.

Wenn der Wasserwart in Rente geht, hat der Staudenwasserzweckverband eine technische Betriebsleitung in Aussicht gestellt. Diese muss als Dienstleistung eingekauft werden.

Bei einer Zusage der Vollversorgung durch das Staudenwasser rechnet Mittelneufnach dann bei diesem Modell zunächst weiterhin eigenständig ab, allerdings mit dem eingekauften Staudenwasser und der Betriebsführung. Dies ist aber kostengünstiger als die große Variante mit der Versorgung aus den eigenen Brunnen und eigenständigem Personal (Wassermeister/Wasserwart).

In einem zweiten Schritt, nach Ertüchtigung des gesamten Wassernetzes, soweit erforderlich, kann die Gemeinde dann ggfls. als Vollmitglied aufgenommen werden. Der Antrag auf Vollmitgliedschaft wurde bereits gestellt.

Um die Investitionen planen und umsetzen zu können, ist jetzt kurzfristig aber der Antrag auf Vollversorgung zu stellen, in der Hoffnung, dass dieser angenommen wird und die große Sanierung somit vermieden werden kann.

Bürgermeisterin Thümmel bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet Herrn Huber um 21.05 Uhr.

Diskussionsverlauf

Herr Huber beantwortet dem Gemeinderat aufkommende Fragen zu dem ausgearbeiteten Konzept mit zwei unterschiedlichen Varianten.
Das Gremium muss sich zwischen der Variante 1 und 2 entscheiden. Die Aufnahmekapazitäten beim Staudenwasserzweckverband sind nur noch sehr gering. Bei der Variante 1 mit der Selbständigkeit mit knapp 1,3 Mio. € Kosten ist sich der Gemeinderat einig, dass den Bürgern dies nicht zugemutet werden kann. Die Wassergewinnung muss aber in Mittelneufnach aufrechterhalten bleiben. Eine Nachbesserung des Hochbehälters ist dann erforderlich.
Die Variante 2 ist nur realisierbar, wenn der Zweckverband die Gemeinde Mittelneufnach aufnimmt und versorgt. Über die Kosten bei einer Zusage durch den Zweckverband bei Variante 2 wird gesprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Planung wie vorgestellt. Aus Kostengründen bleibt eigentlich nur die Alternative eines Komplettanschlusses (mit der kleinen Variante 2) an den Zweckverband-Staudenwasserversorgung.
Bürgermeisterin Thümmel wird beauftragt, beim Zweckverband-Staudenwasserversorgung die entsprechenden Anträge zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 3
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3.1. Vorlage eines Bauantrages auf Neubau einer Lager- und Produktionshalle auf Fl.-Nr. 222, 224 , 231 und 232, Gemarkung Reichertshofen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Antrag auf Neubau einer Lager- und Produktionshalle für den bestehenden Zimmereibetrieb auf Fl.-Nrn. 222, 224, 231 und 232, Gemarkung Reichertshofen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Reichertshofen Süd“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Daher erfolgt die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Der Lageplan wurde im RIS bereitgestellt.
Der Bauantrag liegt vor und wird dem Gemeinderat erläutert.   

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende trägt vor, dass die Vorgaben für das Baufenster, die Firsthöhe und die Dachneigung wird vom Bauherrn eingehalten werden .  

Beschluss

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Für die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der übrigen baurechtlichen Vorschriften ist der Bauherr und sein Architekt verantwortlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. Vorstellung der Erschließungsplanung für das "Gewerbegebiet Mittelneufnach Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 4

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.

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5. Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter in der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 5

Sachverhalt

Am 19.07.2017 fand die Vorstandswahl der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Mittelneufnach statt. Zu wählen waren ein Gemeindevertreter und dessen Stellvertreter und vier Vorstandsmitglieder mit deren Stellvertreter (wobei mindestens ein Vertreter und sein Stellvertreter aus Reichertshofen kommen muss).

Die Vorsitzende wurde als Vertreterin der Gemeinde Mittelneufnach in den Vorstand gewählt. Als deren Stellvertreter ist Gemeinderatsmitglied Alois Auer gewählt worden (sie erhalten keine Entschädigung).

Die gewählten Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die gewählten Stellvertreter nur dann, wenn sie das gewählte Mitglied vertreten. Da jeder aber auf dem Laufenden sein sollte, werden die Mitglieder um Teilnahme vom ALE gebeten. Das ALE und die Teilnehmergemeinschaft regen an, dass die Stellvertreter ebenfalls das Entgelt erhalten sollten. Dies müsste die Gemeinde komplett übernehmen. 

Diskussionsverlauf

Die Höhe für eine Aufwandsentschädigung wird kurz angesprochen.
Die gewählten Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung (9,60 € hiervon 40 % Gemeinde und 60 % TNE).
Gemeinderat Gottfried Wenger stellt den Antrag, dass bis auf weiteres eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach übernimmt die Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter der Mitgliederversammlung in der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Müller und Gemeinderat Happacher nehmen an der Beschlussabstimmung wegen pers. Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht teil.

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6. Anschaffung von zwei Defibrillatoren für die Gemeinde Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 6

Sachverhalt

Es liegt ein Angebot der Firma Physio-Control GmbH, Neuss vom 25.07.2017 vor.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende trägt das Angebot vor.
Die Standorte für die Defibrillatoren sind beim Bürgerhaus in Reichertshofen und im Gemeindezentrum in Mittelneufnach vorgesehen.
Das Gremium erkundigt sich, wer die Wartungskosten für die beiden Defibrillatoren übernimmt. Aus dem Gemeinderat kommt der Vorschlag, eine Bedienerschulung für die Bürger anzubieten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der zwei Defibrillatoren bei der Firma Physio-Control GmbH, Neuss zu den Bedingungen des Angebotes vom 25.07.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Angebotsausweitung AVV Buslinie 604; Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 7

Sachverhalt

Auf Initiative von Kreisrat Joachim Schoner hat der AVV einen Vorschlag zur Verbesserung der Busanbindung vorgenommen. Danach werden von Montag bis Freitag an den Vormittagen und an den Abenden zusätzliche Busfahrten angeboten.

Diskussionsverlauf

Der Fahrplanentwurf zur Linie 604 wurde dem Gemeinderat im RIS bereitgestellt. Der Gemeinderat ist der Meinung die Angebotsausweitung vom AVV für die Buslinie 604 ist für die Gemeinde Mittelneufnach nicht von Nutzen, da vier Fahrten in Langenneufnach enden und lediglich nur zwei weiter nach Mittelneufnach angeboten werden.  

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach beteiligt sich ab der Fahrplanänderung Dezember 2018 an den Kosten der Angebotsausweitung mit 3.920,00 €/Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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8. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 8

Sachverhalt

Bekanntgaben durch die Bürgermeisterin:

An den Gemeinderat ergeht von ReAl West  zum Regionalmarkt „Leckeres & Schönes“ und „Musik im Naturpark“ am Sonntag, den 08.10.2017 von 11.00 Uhr – 17.00 Uhr im und um den Holzwinkelsaal in Welden eine Einladung.

Die Fa. Steiner hat den Auftrag für die Reparatur der Leckagen im Ortsbereich erhalten. Am 26.09.2017 wird die Fa. Steiner mit den Reparaturarbeiten beginnen.










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8.1. 8. Jugendkulturpreis des Landkreises Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.09.2017 ö 8.1

Sachverhalt

Das Schreiben des Landratsamtes Augsburg vom 18.09.2017 wird verlesen.
Der Landkreis vergibt dieses Jahr seinen 8. Jugendkulturpreis. Der Kulturpreis für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 26 Jahren wird vom Jugendhilfeausschuss in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie und dem Kreisjugendring alle 2 Jahre vergeben.
In diesem Jahr wird ein Preisgeld von insgesamt 3.000,00 € auf drei unterschiedliche Altersgruppen verteilt.

Der Jugendbeauftragte Andreas Treutwein hat Flyer vorliegen, die er an interessierte Jugendliche und Betreuer gerne verteilt oder die bei Ihm bei Interesse abgeholt werden können. Bei der Gemeinde Mittelneufnach liegen ebenso Flyer aus.

Datenstand vom 17.10.2017 11:47 Uhr