Datum: 11.12.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.11.2017
2 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
9.2 Zusage Vollversorgung Staudenwasser
9.1 Wasserversorgung - Verbesserungsbeitrag oder Gebührenerhöhung
9 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
8 Bauanträge
7 AVV Linie 604, Angebotserweiterung, Beteiligung der Gemeinde Mittelneufnach,
6 Vorstellung Erschließungsplanung Baugebiet "Im Riedle"
5 Vorstellung der Erschließungsplanung Gewerbegebiet "Mittelneufnach Nord"
4 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Im Riedle"
3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet Mittelneufnach Nord"

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 20.11.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeisterin Thümmel Herrn Nardo vom Ing.-Büro Tremel. Er stellt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes vor.

Für die Ausweisung eines Sondergebietes „Einzelhandel“ im Gewerbegebiet „Mittelneufnach Nord“ ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Pläne wurden im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat wünscht die Aufnahme der GE II Fläche in die Flächennutzungsplanänderung.
Die Änderung wird durch Herrn Nardo eingearbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 3. Flächennutzungsplanänderung. Die Pläne des Ing.-Büro Tremel vom 11.12.2017 werden hiermit, inkl. Aufnahme der Fläche GE II in die Flächennutzungsplanänderung, gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Plänen das Änderungsverfahren mit der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9.2. Zusage Vollversorgung Staudenwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 9.2

Sachverhalt

Die Zusage zur Vollversorgung und technischen Betriebsführung durch den Zweckverband-Staudenwasserversorgung liegt nun vor. Somit kann für die Wasserversorgung mit der kleinen Variante 2 weitergeplant werden.
Die Vertragsentwürfe werden im Januar/Februar 2018 vorgelegt.

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9.1. Wasserversorgung - Verbesserungsbeitrag oder Gebührenerhöhung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 9.1

Sachverhalt

Bereits Ende 2016 wurde auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen die Möglichkeit der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen geprüft.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Augsburg ergaben sich vorläufig folgende Erkenntnisse:

Bau einer Filteranlage
Da bisher keine Filteranlage existiert, stellt diese Maßnahme eine Verbesserung dar und ist somit beitragsfähig.

Errichtung einer Wasserübergabestation mit Druckerhöhungsanlage

Eine Druckerhöhungsanlage wird dringend benötigt und stellt grundsätzlich eine Verbesserung dar. Der Bau der Anlage, die Errichtung der Wasserübergabestation und der Neubau der Verbindungsleitungen der bestehenden Wasserversorgung mit der Übergabestation sind beitragsfähig.

Teilweise Erneuerung des Leitungssystems

Hier muss zur abschließenden Klärung und Beurteilung der Umfang der erneuerungsbedürftigen Leitungen bekannt sein. Eine beitragsfähige Maßnahme liegt nur vor, wenn die Erneuerung so umfassend ist, dass sie sich auf die gesamte Einrichtung auswirkt.

Abriss des Hochbehälters sowie des bestehenden Brunnenhauses

Sofern nicht an gleicher Stelle ein Ersatzbau für die Wasserversorgung entsteht, handelt es sich hier nicht um beitragsfähige Maßnahmen.

Können Darlehensaufnahmen für Investitionen aus dem Bauabschnitt 3 und 4, die mit ihren Zins- und Tilgungszahlungen in die Gebühren einberechnet sind, in die Verbesserungsbeiträge einbezogen werden

Die damals durchgeführten Maßnahmen wurden nicht als Verbesserungsmaßnahmen, sondern als Instandhaltungsmaßnahmen angesehen. Der Aufwand wurde in die Wasserbeiträge und –gebühren zum 01.01.2008 eingerechnet. Eine nachträgliche Herausnahme ist nicht möglich.

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9. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 9

Sachverhalt

Bekanntgaben der Vorsitzenden:

Es liegt eine Einladung der Musikvereinigung Immelstetten-Mittelneufnach e.V. zum Adventskonzert am Sonntag, den 17. Dezember 2017 um 14.00 Uhr in der Kirche St. Johannes in Mittelneufnach vor.

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8. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 8

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge zur Genehmigung vor.

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7. AVV Linie 604, Angebotserweiterung, Beteiligung der Gemeinde Mittelneufnach,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat die bisherige Kostenverteilung abgelehnt. Die Kosten werden nun wie folgt verteilt: Fischach, Gessertshausen, Langenneufnach je 25 % = 4.900,00 €
Walkertshofen, Mittelneufnach je 12,5 % = 2.450,00 €.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird der Dienstfahr-/Jahresfahrplan 2016/2017 für die Fahrten von Montag – Freitag besprochen. Es wird bei den Vormittagsfahrten die Überschneidung Rufbus angesprochen. Die verschobene Schlussfahrt von 20.00 Uhr auf 21.00 Uhr ist ungünstiger.
Der fehlende Fahrplan vom Wochenende wi rd bemängelt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Kostenbeteiligung in Höhe von 12,5 % der umzulegenden 19.600,00 € also 2.450,00 € pro Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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6. Vorstellung Erschließungsplanung Baugebiet "Im Riedle"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 6

Sachverhalt

Herr Tremel stellt die Erschließungsplanung für das Baugebiet „Im Riedle“ vor.

Die Planung des Büros Tremel wurde im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Korridor der Verkehrsfläche wird besprochen.
Die Straßenbreite der Erschließungsstraße ist mit 7,50 m durchgängig in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die Änderung wird durch Herrn Tremel eingearbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsplanung für das Baugebiet „Im Riedle“ wie  vorgestellt, mit der Erschließungsstraße in einer Breite von 7,50 m durchgängig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Tremel für die Vorstellung und verabschiedet diesen um 22.10 Uhr.

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5. Vorstellung der Erschließungsplanung Gewerbegebiet "Mittelneufnach Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 5

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Thümmel Herrn Tremel vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Augsburg. Er stellt die Erschließungsplanung für das „Gewerbegebiet Mittelneufnach Nord“ vor.

Die Planung und die Kostenschätzung wurden im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Die angefragten Erschließungskosten konnten aufgrund der kurzfristigen Kostenaufstellung noch nicht ermittelt werden. Diskussion ist im Gemeinderat bzgl. der Verrohrung der Regenwasserableitung oder die Führung in einen offenen Graben. Die Mehrheit ist für eine Verrohrung des Kanals. Die Wasserversorgung ist mit Staudenwasser-Zweckverband zu klären. Die Ausschreibung soll veranlasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsplanung für das „Gewerbegebiet Mittelneufnach Nord“ wie vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Im Riedle"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 4

Sachverhalt

Einvernehmlich wird im Gemeinderat dieser Tagesordnungspunkt vor „TOP 5“ behandelt.

Herr Nardo trägt die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Im Riedle“ vor.

Die in der Sitzung vom 16.10.2017 beschlossenen Änderungen wurden in den Plan eingearbeitet.

Die Planungsunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „ Im Riedle“ als Satzung und die Aufhebung für den Restbereich. Planungsgrundlage sind die Unterlagen des Ing.-Büros Tremel in der Fassung vom 11.12.2017 mit folgender Änderung, dass ein separat ausgewiesener Gehweg nicht vorgesehen ist. Die Fläche für den Gehweg ist in die Fläche für die Straßenplanung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Nardo für die Ausführungen und verabschiedet diesen um 21.05 Uhr.

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3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet Mittelneufnach Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.12.2017 ö 3

Sachverhalt

Herr Nardo trägt den Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet Mittelneufnach Nord“  vor.

Die Abwägungsbeschlüsse wurden am 16.10.2017 gefasst. Die geänderten Pläne in der Fassung vom 11.12.2017 wurden im RIS bereitgestellt.

Wie aus der beiliegenden Ausgleichs flächenberechnung hervorgeht, reichen die Ausgleichsflächen sowohl für das Riedle als auch für das Gewerbegebiet. Es ergibt sich sogar ein Plus von ca. 278 m².

Diskussionsverlauf

Herr Nardo berichtet über die Emissionskontingente. Die maximale Menge im Wassernetz für den Löschwasserbedarf ist zu ändern auf 48,5 qm/h. Als zusätzliche Löschmittelversorgung steht die Neufnach als fließendes Gewässer zur Verfügung. Ein Hydrant wird in der Erschließungsstraße vorgesehen.
Die Geschoßflächenzahl bei SO ist auf 0,4 und der Zusatz (evtl. GF = 1.500 qm max) ist zu streichen. Die Änderungen werden durch Herrn Nardo eingearbeitet.
Diskussion ist auch die Buchstabengröße der Werbeanlagen. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet Mittelneufnach Nord“ mit Begründung, Textteil und Umweltbericht in der Fassung vom 11.12.2017 mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2017 09:31 Uhr