Datum: 13.09.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
2 Erschließungsvereinbarung für das Baugebiet "Kirchenbauer" mit schwaben netz gmbh (Erdgas)
3 Neubau Musikerheim
4 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
4.1 Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1299/7, Gemarkung Langenneufnach
7.2 Reinigung der Gehwege durch die Grundstücksbesitzer
7.1 Wanderweg nördlich des Pfadfinderheimes
7 Anfragen und Bekanntgaben
6.2 Pflege der Wassertretstelle
6.1 Anschreiben an alle Grundstücksbesitzer durch die Firma DSLmobil GmbH
6 Bericht der Verwaltung
5 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 16.08.2017
4.2 Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung eines Feuerwehrhauses zu einem Musikerheim auf Fl.-Nr. 540/3, Gemarkung Langenneufnach

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 1

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

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2. Erschließungsvereinbarung für das Baugebiet "Kirchenbauer" mit schwaben netz gmbh (Erdgas)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass in der Rathausstraße am künftigen „Baugebiet Kirchenbauer“ die Erdgasleitung entlang läuft. Es würde sich anbieten, das Baugebiet mit Erdgas zu versorgen. Hierzu hat schwaben netz gmbh der Gemeinde eine Erschließungsvereinbarung übersandt.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird nachgefragt, ob Kontakt mit weiteren Energieversorgern aufgenommen wurde. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit über Nahwärme (Biogasanlage) das Baugebiet zu versorgen. In Frage käme auch ein Blockheizkraftwerk. Aus Zeitgründen ist diese Möglichkeit der   Versorgung evtl. bei der Verwirklichung des 2. Bauabschnittes sinnvoll. Die umliegenden Gebäude wie Schule und Kindergarten könnten damit auch versorgt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach schließt mit „schwaben netz gmbh“ die Erschließungsvereinbarung zur Erschließung des Baugebietes Bebauungsplan Nr. 14 „Kirchenbauer“ ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Neubau Musikerheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 3

Sachverhalt

In seiner außerordentlichen Sitzung hat der Musikverein mehrheitlich dem Vorhaben den oberen Stock des alten Feuerwehrhauses zu einem Musikerheim umzubauen zugestimmt.
Beim notwendigen Pachtvertag wurden noch Änderungswünsche vorgebracht. Nachstehende Änderungen werden vom Musikverein gewünscht:

- § 3 Nr. 4:
Alt: Sollte das Pachtverhältnis nach Ablauf der Pachtzeit nach Abs. 1 nicht verlängert werden, ist dem Pächter der Verkehrswert ........
Neu: Bei Beendigung des Pachtverhältnisses, unabhängig aus welchem Grund, ist dem Pächter der Verkehrswert ......
§ 5 Nr. 1:
Hierbei sollte noch geregelt werden, dass bei Reparaturen in den nächsten Jahren an Dach, Fassade, Fenster der Verpächter zuständig ist.
Vorschlag aus der Mitgliederversammlung:
An den Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten bzgl. der "übrigen" Einrichtungen sowie des "Gemeinschaftseigentums" (wie z.B. Fassade, Dach, etc.) hat sich der Pächter nicht zu beteiligen. Die Kosten werden alleine vom Verpächter getragen.

Der Vorsitzende trägt den Pachtvertrag mit den Änderungen vor.

Diskussionsverlauf

In der Beratung werden verschiedene Passagen des Pachtvertrages besprochen. Der Vertrag soll von Pachtvertrag auf Mietvertrag abgeändert werden. Aus dem Gemeinderat wird über die außerordentliche Mitgliederversammlung berichtet.

Beschluss

Der Mietvertrag wird mit den vorgetragenen Änderungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 4
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4.1. Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1299/7, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:      Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                        1299/7, Gemarkung Langenneufnach

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12, „Südlich der Krumbacher Straße“, rechtskräftig vom 28.01.2005 und wurde bereits in der Sitzung vom 13.04.2016 behandelt.
Dem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt und von der Unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beschieden.
Bei einer Kontrolle durch das Landratsamt wurde nun festgestellt, dass die Lage von Wohngebäude und Garage um je 1,0 m nach Westen vom genehmigten Bauantrag abweicht.

Demnach werden folgende Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

1. Das Hauptgebäude überschreitet die Baugrenze nach Westen nun um 8,30 m.
Laut Bebauungsplan muss das Hauptgebäude innerhalb des Baufensters errichtet werden.

2. Die Garage überschreitet die Baugrenze nach Osten um 3,70 m und steht 4,30 m von der   östlichen Grundstücksgrenze entfernt. Laut Bebauungsplan müssen Garagen an der Grundstücksgrenze oder innerhalb des Baufensters errichtet werden.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag
und stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

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7.2. Reinigung der Gehwege durch die Grundstücksbesitzer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 7.2

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird die mangelnde Pflege der Gehwege und der Straßenrinnen durch die Grundstückseigentümer erwähnt. Die Grundstückseigentümer sollen schriftlich auf ihre Pflicht hingewiesen werden. Der Vorsitzende wird einen Artikel im Staudenboten über die Räum- und Streupflicht veröffentlichen. 

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7.1. Wanderweg nördlich des Pfadfinderheimes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 7.1

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird auf die beschädigte Treppe am Wanderweg hingewiesen. Die Treppe kann durch die Fußgänger nicht benutzt werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Bauhof bereits mit der Reparatur der Treppe beauftragt wurde.
Im Gemeinderat wird auf die beschädigte Treppe am alten Sportheim aufmerksam gemacht. Diese sollte ebenfalls für die Fußgänger repariert werden.

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 7
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6.2. Pflege der Wassertretstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 6.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass Herr Adolf Egger die Pflege der Wassertretstelle aus Altersgründen nicht mehr durchführt. Der Vorsitzende fordert den Gemeinderat auf, geeignete Personen anzusprechen, die die Pflege der Wassertretstelle übernehmen könnten. Im Gemeinderat wird vorgeschlagen , einen Artikel im Staudenboten bzgl. der Weiterführung der Pflege (Nachfolger) der Wassertretstelle zu veröffentlichen.

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6.1. Anschreiben an alle Grundstücksbesitzer durch die Firma DSLmobil GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über das Schreiben der Firma DSLmobil GmbH bzgl. Glasfaseranschluss. Es findet am 21.09. und 28.09.2017 jeweils um 19.30 Uhr in der Turnhalle in der Schule Langenneufnach Informationsabende zu diesem Thema statt. Der Anschluss kann auch zu einen späteren Zeitpunkt erfolgen, ist jedoch dann mit erheblichen Kosten verbunden. Es ist empfehlenswert, ein Leerrohr auf dem Grundstück verlegen zu lassen. Ferner muss der Gemeinderat über einen Glasfaseranschluss für die gemeindeeigenen Grundstücke (Rathaus, FFW-Haus usw.) entscheiden.

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6. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 6
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5. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 16.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 5

Sachverhalt

Das öffentliche Protokoll vom 16.08.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das öffentliche Protokoll vom 16.08.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung eines Feuerwehrhauses zu einem Musikerheim auf Fl.-Nr. 540/3, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2017 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Umbau und Nutzungsänderung eines Feuerwehrhauses zu einem Musikerheim im Erdgeschoss

Fl.-Nr.:                                        540/3, Gemarkung Langenneufnach

Das ehemalige Feuerwehrhaus soll im Erdgeschoss nach Umbau zukünftig als Musikerheim genutzt werden.


Der Vorsitzende erläutert die Umnutzung der Räume anhand der Bauunterlagen.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird nachgefragt, ob die Genehmigung des Bauantrages im direkten Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauvorhabens steht. Der Vorsitzende verneint die Anfrage. Im Gemeinderat wird über die außerordentliche Mitgliederversammlung des Musikvereins berichtet. Dort wurde die Finanzierung vorgestellt. Es wurden Faktoren außeracht gelassen, die bei einer soliden Finanzierung notwendig sind (z.B. Kostensteigerung, Tilgung usw.). In diesem Zusammenhang gibt der Vorsitzende bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung einen Zuschuss in Höhe von 33,3 % der Baukosten, jedoch nicht mehr als 80.000,00 € dem Musikverein zum Umbau des alten Feuerwehrhauses gewährt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung des ehemaligen Feuerwehrhauses in ein Musikerheim das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2017 09:50 Uhr