Datum: 27.09.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Angebotsausweitung AVV Buslinie 604; Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Langenneufnach
5 Antrag von 2. Bürgermeister Eichinger zu den Einsparungen durch die Einführung des RIS
6 Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken
7 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
8 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.09.2017
9 Bericht der Verwaltung
9.1 Anschaffung von Fitnessgeräten für den Dorfplatz im Rahmen der Dorfplatzgestaltung
10 Anfragen und Bekanntgaben
10.1 Informationsveranstaltung der Firma DSL - Breitbanderschließung
3 Verlegung Wertstoffhof
2.2 Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 14 "Kirchenbauer"
2.1 Abwägungsbeschlüsse der eingegangenen Stellungnahmen während der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 " Kirchenbauer"
2 Bebauungsplan Nr. 14 "Kirchenbauer"
1 Der Bürger hat das Wort

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4. Angebotsausweitung AVV Buslinie 604; Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 4

Sachverhalt

Auf Initiative von Kreisrat Joachim Schoner hat der AVV einen Vorschlag zur Verbesserung der Busanbindung vorgenommen. Danach werden von Montag bis Freitag an den Vormittagen und an den Abenden zusätzliche Busfahrten angeboten.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird die Verbesserung der Busanbindung mit der geplanten Erweiterung als positiv gewertet. Durch den Einsatz weiterer Busse wird der Pendlerverkehr für die Berufstätigen entlastet.

Der Vorsitzende wird für die Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Kosten, eine genaue Aufstellung der Kosten der bisher schon von der Gemeinde geförderten Buslinien vorlegen .

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach ist grundsätzlich bereit, sich an den Kosten der Angebotsausweitung für die Fahrplanänderung ab Dezember 2018 zu beteiligen. Aufgrund der Nichtbeteiligung der südlichen Gemeinden, wird nach Klärung verschiedener Detailfragen über die Höhe der Beteiligungskosten erneut beraten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag von 2. Bürgermeister Eichinger zu den Einsparungen durch die Einführung des RIS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Kosten für die Einführung des RIS betrugen einmalig:                                6.250,00 €.
Die laufenden Kosten betragen jährlich                                                2.061,32 €.

Die Einsparung beträgt jährlich bei 65 Sitzungen (Anzahl 2017 in gesamter VG):

Personalkosten: 1 Stunde x 35,00 € x 65                                                    2.275,00 €
Materialkosten:-  Drucker mindestens 40 Seiten pro Sitzung mal 0,007 € x 65            18,20  €                 -  Farbdrucke mindestens 10 Seiten pro Sitzung mal 0,045 € x 65            29,25  €
            -  Papierkosten 50 Seiten pro Sitzung mal 0,038 € x 65                            123,50 €
                -  Versandtaschen 12 Gemeinderäte x 0,052 € x 65                     40,56 €
                -  Porto 12 Gemeinderäte x 65 x 1,45 €                                    1.131,00 €
(Alt . Bauhof 0,5 Stunden x 35,00 € x 65   1.137,50 €)

Summe jährliche Einsparung                                                                         3.617,51 €


Von 60 Gemeinderäten machen aber nur 52 im RIS mit:
Berechnung : 3617,51 €  / 60  x 52                                                        3.135,17 €

Seit 2 Jahren macht der Sitzungsdienst auch den Staudenboten mit und ist somit weiterhin voll ausgelastet.


Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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6. Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass für Baugebiet „Kirchenbauer“ sich viele Interessenten gemeldet haben. Im August wurden alle Interessenten angeschrieben. Insgesamt können 19 Bauplätze angeboten werden. Aktuell liegen 29 Kaufwünsche vor. Der Gemeinderat muss sich Gedanken machen, wie die Vergabe erfolgen soll. Bei einem „Einheimischen Modell“ müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Leitlinien erlassen werden, darin ist das Einkommen zu berücksichtigen. Der enorme Aufwand und die umfangreiche Selbstauskunft der Bewerber hinsichtlich ihrer Lebenssituation, ist in diesem Fall die Erstellung einer solchen Vergabeleitlinie für die Gemeinde unpraktisch. Zudem sind auswärtige Interessenten hinsichtlich des Einkommens wie die einheimischen Bewerber zu behandeln.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich die Vergabe der Baugrundstücke. Es werden verschiedene Vergabevorschläge geäußert. Es wurde festgestellt, dass es keine allseits gerechten  Vergaberichtlinien geben kann. Der Gemeinderat wird sich weitere Gedanken über die Vergabemodalitäten machen.

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7. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 7

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge zur Genehmigung vor.

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8. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 8

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.09.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zu Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.09.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 9
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9.1. Anschaffung von Fitnessgeräten für den Dorfplatz im Rahmen der Dorfplatzgestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 9.1

Sachverhalt

Bei der Dorfplatzgestaltung ist auch die Aufstellung von Fitnessgeräten auf dem Dorfplatz geplant.
Nach Recherche im Internet schlägt der Vorsitzende mehrere Geräte vor. Er zeigt diese anhand von Bildern. Die Geräte sind geeignet für alle Altersstufen. Die Kosten für die Beschaffung liegen bei ca. 13.000,00 € bzw. 14.000,00 €.

Nach Beratung werden für folgende Fitnessgeräte Angebote bei mehreren Anbietern eingeholt:

  • Gleichgewichtstrainer
  • Taillentrainer
  • Gehtrainer
  • Arm- und Schultertrainer

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10. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 10
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10.1. Informationsveranstaltung der Firma DSL - Breitbanderschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 10.1

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird auf den Informationsabend am 21.09.2017 verwiesen. Beschwerden der Bürger wurden an den Gemeinderat gerichtet. Die gestellten Fragen der Bürger wurden aus deren Sicht nicht ausreichend beantwortet.
Der Vorsitzende berichtet über den Verlauf des Info-Abends und seine bisherigen Recherchen beim Anbieter.

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3. Verlegung Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 3

Sachverhalt

Im Zuge der Umgestaltung des Rathausumfeldes muss der Wertstoffhof bis zum Frühjahr 2018 verlegt werden. Angedacht ist eine Verlegung in das Gewerbegebiet. Für die Verlegung des Wertstoffhofes wurden vom Ing. Büro Vogg Skizzen mit einer Kostenschätzung erstellt. Die Ausführung und die Anordnung der Container sind noch mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb und dem Betreuungspersonal des Wertstoffhofes abzustimmen.

Neben dem Wertstoffhof ist geplant evtl. eine „Vereinshalle“ zu errichten. In dieser Halle sollen die örtlichen Vereine ihre Materialien lagern können. Zu einem größeren Teil würde die BRK-Bereitschaft diese Halle nutzen. Die Halle soll so ausgelegt werden, dass hierin örtliche Vereine diese als „Festhalle“ nutzen können. Die Vereinshalle ist nur nachrichtlich in den Plänen enthalten. Der Bau dieser Halle soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Gemeinderat Albert Hößle nimmt ab 19.55 Uhr an der Sitzung teil.

Diskussionsverlauf

Zur Erläuterung zeigt der Vorsitzende anhand der Planskizzen die Aufteilung des Grundstückes in Wertstoffhof und Vereinshalle. Er informiert über die detaillierten Kosten anhand der Kostenberechnung.
Im Hinblick auf die Kosten favorisiert der Gemeinderat die Variante 3 a. Die asphaltierten Flächen in Variante 3 b sind nicht notwendig und verursachen erhebliche Kosten, die eingespart werden können.

Im Gemeinderat wird auf den geforderten Aufenthaltsraum durch den Abfallwirtschaftsbetrieb für das Wertstoffpersonal hingewiesen. Der Standort für die Unterbringung wird in der detaillierten Planung berücksichtigt. Außerdem wird auch ein Standort für den Altglas- und Altkleidercontainer in die Planung mit aufgenommen. Als Ausweichstandort bietet sich das Bahnhofsgelände an.   

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach wird den Wertstoffhof im Gewerbegebiet errichten. Die Vorplanung ist mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb und dem Betreuungspersonal noch abzustimmen. Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung der Variante 3 a ist beim Abfallwirtschaftsbetrieb ein Zuschussantrag zu stellen. Nach erfolgter Feinabstimmung mit dem Betreuungspersonal und dem Abfallwirtschaftsbetrieb ist der Bauantrag zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 14 "Kirchenbauer"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 2.2

Sachverhalt

Die Satzung mit Textteil und Begründung und Grünordnungsplan sind im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird hingewiesen, dass in der Sitzung am 07.06.2017 beschlossen wurde, dass das Pultdach als Dachform ausgeschlossen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den von Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Bebauungsplan „Kirchenbauer“ mit Begründung und Grünordnungsplan in der Fassung vom 27.09.2017 als Satzung beschlossen. Es wird folgender Hinweis an das Ingenieurbüro zur Änderung in Punkt 7.1 Dachformen: Das Wort „Pult“ wird gestrichen, weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.1. Abwägungsbeschlüsse der eingegangenen Stellungnahmen während der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 " Kirchenbauer"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 2.1

Sachverhalt

1.1 Keine Stellungnahmen haben abgegeben:
Regionaler Planungsverband
Naturpark e.V.
Staatliches Bauamt Augsburg
Zweckverband Stauden Wasserversorgung
Gewerbeaufsichtsamt
Deutsche Telekom
Regierung von Schwaben – Abfallrecht
Vermessungsamt Augsburg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Staatliches Gesundheitsamt
Deutsche Post
Telefonica
Bund Naturschutz
Ev. Luth Pfarramt
Deutsche Telekom
Örtliches kath. Pfarramt
Lech Elektrizitätswerke
DSL
Markt Ziemetshausen
Gemeinde Walkertshofen
Gemeinde Mickhausen

Von Seiten der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Folgende Stellungnahmen sind mit Einwendungen eingegangen:

1.2        Stellungnahmen ohne Bedenken oder Anregungen haben abgegeben:
1. Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten                11.09.2017
2. Bundeswehr wg. Natoleitung                                        23.08. und 28.08.2017
3. IHK                                                                08.09.2017
4. HWK                                                                29.08.2017
5. Bischöfliche Finanzkammer                                        23.08.2017
6. Kreisjugendring                                                21.08.2017
7. LEW                                                                29.08.2017
8. Markt Fischach                                                15.09.2017
9. Bayerischer Bauernverband                                        14.09.2017
10. Erdgas Schwaben                                                18.09.2017


1.3        Bedenken und Anregungen haben vorgebracht:
1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                                21.08.2017
2. Amt für ländliche Entwicklung Krumbach                        07.09.2017
3. Regierung von Schwaben LEP                                14.09.2017
4. Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung                        12.09.2017        

Träger öffentlicher Belange
       
1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                                         21.08.2017

       Laut Begründung soll Oberflächenwasser aus dem Außeneinzugsgebiet östlich des Bebauungsplanes über einen Graben im Südwesten des Planungsgebietes in die Kanalisation eingeleitet werden. Wir setzen voraus, dass es sich bei diesen Kanal um einen Regenwasserkanal handelt, da die gezielte Einleitung von Wasser aus dem Außeneinzugsgebiet in die öffentliche Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation den wasserwirtschaftlichen Grundsätzen widersprechen und dieses zusätzliche Wasser in der Kläranlage zu einer verminderten Reinigungsleistung des Abwassers führen würde.
In diesem Zusammenhang sollte auch bedacht werden, ob der das wild abfließende Wasser aufnehmende Kanal ausreichend dimensioniert ist und das anfallende wild abfließende Wasser schadlos abgeführt werden kann. Zudem ist am Einlauf in den Kanal eine ausreichend dimensionierte Absetzmulde auszubilden (bei ackerbaulicher Nutzung im Einzugsgebiet).
Des Weiteren empfehlen wir die Anlagen so auszubilden, dass bei einer Verklausung des Einlaufbauwerkes oder einer Überlastung des Kanals bzw. des Grabens (z.B. bei extremen Starkniederschlägen) das Wasser von der Bebauung weg geleitet wird.

Würdigung

Bei dem Kanal, in den das Regenwasser aus dem Außeneinzugsgebiet eingeleitet wird, handelt es sich um einen Regenwasserkanal. Da die hydraulischen Berechnungen ergeben haben, dass dieser zukünftig nicht ausreichend sein wird, wird der Kanal ertüchtigt.
Bisher verfügt der Kanal über einen Durchmesser von DN 200  - 300. Zukünftig wird das Außenwasser in einem Kanal  Durchmesser DN 300 – 600 vom Grottenweg zur Neufnach geführt und eingeleitet. Die Unterlagen zu dem hierzu erforderlichen Wasserrechtsverfahren werden zeitnah beim WWA eingereicht. Der Muldeneinlauf wird ebenfalls umgestaltet und  mit  einer Schwelle, einem Trockenlauf mit Sandfang sowie einem Überlauf versehen. Bei dieser Bauweise ist nicht mit Verklausungen zu rechnen.
Beschlussvorschlag:

Gemäß der Würdigung ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich.

       
Abstimmung: 10 : 0 Stimmen

2. Amt für ländliche Entwicklung Krumbach                                           07.09.2017

1.   Zum Bebauungsplan Nr. 14: Hier: Zustimmung zur Planung mit folgendem Hinweis:
Das Planungsgebiet beim Bebauungsplan Nr. 14 „Kirchenbauer“ liegt innerhalb des Verfahrensgebietes der Dorf- und Flurneuordnung Langenneufnach II. Die Planung wurde mit uns abgesprochen. Zu beachten wäre aber, dass der Grottenweg außerhalb des Verfahrensgebiets liegt und die nördliche Weggrenze daher nicht angeschnitten werden darf. Dies ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht genau zu erkennen.

Würdigung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der weiteren Erschließungsplanung berücksichtigt.


2. Städtebauliche Entwicklung (Vorentwurf o. M.): Hier: Keine Zustimmung zur Planung:
In der Kartenbeilage „Zur Anlage 2: Städtebauliche Entwicklung (Vorentwurf o. M.)“ passt die dargestellt Planung nicht mit den besprochenen und vor Ort mit der Gemeinde Langenneufnach abgestimmten Grenzverläufen überein. Es wurden bereits katastertechnische Abmarkungen durchgeführt. Vor der Weiterführung der Planung sind die Ergebnisse aufeinander abzustimmen.

Würdigung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die beschriebene Planung zur weiteren Städtebaulichen Entwicklung liegt außerhalb des Bebauungsplanumgriffs und ist nicht Gegenstand des Verfahrens.

Beschlussvorschlag:

Gemäß der Würdigung ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich.

Abstimmung: 10 : 0 Stimmen
3. Regierung von Schwaben LEP                                                       14.09.2017

Auszug der Stellungnahme:

Gegen die geänderten und ergänzten Teile der Planung bestehen aus Iandes- und regionalplanerischer Sicht grundsätzlich keine Bedenken.
Wir weisen angesichts der großzügigen Flächenpotenziale erneut darauf hin, dass die Gemeinde grundsätzlich die Möglichkeit hat, Flächen aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen, sofern diese für eine gemeindlich geplante Nutzung nicht zur Verfügung stehen.
Wir sind seitens der obersten Landesplanungsbehörde angehalten, bei Gewerbe- und Mischgebietsausweisungen darauf hinzuweisen, dass "durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist" (vgl. Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Dezember 2016, Az. 15 N 15.1201 und vom 28. Februar 2017, Az. 15 N 15.2042).
Das Sachgebiet Städtebau der Regierung von Schwaben gibt folgenden Hinweis:
"Bezüglich der Problematik der Flächenbevorratung wird empfohlen, die künftige Baurechtschaffung u. gegebenenfalls die gemeindliche Flächenveräußerung an eine absehbare Bebauung zu knüpfen.

Würdigung:

Die Hinweise der Regierung von Schwaben werden zur Kenntnis genommen. Sie entsprechen inhaltlich den im vorangegangenen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Hinweisen und wurden bereits behandelt. Auf Würdigung der Stellungnahmen vom 16.08.2017 wird verwiesen.
Die Inhalte werden zusammenfassend wie folgt dargelegt.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Bauland für Wohnen und um größeren Gestaltungsfreiheit für städtebaulichen Entwicklungen zu haben, möchte die Gemeinde Langenneufnach keine dargestellten Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan heraus-nehmen.
Aufgrund der geringen Flächengröße ist bei dem ausgewiesenen Mischgebiet nicht mit einer Einzelhandelsagglormeration zu rechnen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde und ist als Fläche für gemeindliche Projekte vorgesehen. 
Die Empfehlung, bei der Baurechtsschaffung auf eine zeitnahe Bebauung hinzuwirken wird zur Kenntnis genommen. Entsprechende Festsetzungen sollen nicht im Bebauungsplan aufgenommen werden. Regelungen sollen im Zuge der Flächenveräußerung getroffen werden.

Beschlussvorschlag:

Gemäß der Würdigung ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich.

Abstimmung: 10 : 0 Stimmen

4. Landratsamt Augsburg, Wasserrecht                                                    12.09.2017

    Auszug der Stellungnahme:

Zu o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes besteht aus wasserrechtlicher Sicht weiterhin grundsätzlich Einverständnis.
Folgende Anmerkungen bitten wir zu beachten:
Den wasserwirtschaftlichen Anforderungen gemäß Stellungnahme vom 21.08.2017 ist Rechnung zu tragen. Nachdem die Abfangmulde (offener Regenwasserkanal) für wild abfließendes Wasser aus dem Außenbereich nunmehr außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ausgeführt werden soll, wird empfohlen, deren Erhalt bzw. den Betrieb dieser Entwässerungsanlage dinglich zu sichern. Soweit die abwassertechnische Erschließung (Trennkanalisation mit Außeneinzugsgebiet) über eine neue Einleitung in die Neufnach erfolgt, bedarf diese einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Weitere Bedenken und Anregungen bestehen zu den vorgenommenen Änderungen im Rahmen der Äußerung nach § 4 a Abs.3 BauGB nicht.

Würdigung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Bei dem Kanal, in den das Regenwasser aus dem Außeneinzugsgebiet eingeleitet wird, handelt es sich um einen Regenwasserkanal. Da die hydraulischen Berechnungen ergeben haben, dass dieser zukünftig nicht ausreichend sein wird, wird der Kanal ertüchtigt. Bisher verfügt der Kanal über einen Durchmesser von DN 200  - 300. Zukünftig wird das Außenwasser in einem Kanal Durchmesser DN 300 – 600 vom Grottenweg zur Neufnach geführt und in diese eingeleitet. Die Unterlagen zu dem hierzu erforderlichen Wasserrechtsverfahren werden zeitnah beim WWA eingereicht.
Der Muldeneinlauf wird ebenfalls umgestaltet und mit einer Schwelle, einem Trockenlauf mit Sandfang sowie einem Überlauf versehen. Bei dieser Bauweise ist nicht mit Verklausungen zu rechnen.
Der Kanal befindet sich auf Grundstücken im Eigentum der Gemeinde. Eine dingliche Sicherung ist nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag:
Gemäß der Würdigung ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich.

Abstimmung: 10 : 0 Stimmen

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2. Bebauungsplan Nr. 14 "Kirchenbauer"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass in der Sitzung am 16.08.2017 der Billigungsbeschluss zum Baugebiet „Kirchenbauer“ mit erneuter Auslegung wegen Änderung des Umgriffs gefasst wurde. Es fand eine erneute öffentliche Auslegung in der Zeit von 04.09.2017 bis 18.09.2017 statt. 

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 27.09.2017 ö 1

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 26.10.2017 11:28 Uhr