Datum: 25.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5.5 Voranfrage: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach
5.4 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf Fl.-Nr. 841/10, Gemarkung Langenneufnach
5.3 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Betrieb eines Handels für gebrauchte Kraftfahrzeuge auf Fl.-Nr. 646, Gemarkung Langenneufnach
5.2 Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 851/3, Gemarkung Langenneufnach
5.1 Bauantrag - Erneuerung eines Dachstuhls auf Fl.-Nr. 644, Gemarkung Langenneufnach
5 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
4 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 30 "Straßäcker" Markt Fischach
3 Breitbandausbau - Teilnahme am Programm "Höfebonus"
2 Bericht über die Belegung des Kinderhauses
1 Der Bürger hat das Wort
8.3 Erwerb eines Mehrzweckfahrzeuges für Feuerwehren
8.2 Bauvorhaben Gärtnereiweg 4
8.1 Regenrückhaltung Schlaue (Bereich Einzugsgebiet 28)
8 Anfragen und Bekanntgaben
7.3 Einladung zur Besichtigung des alten Feuerwehrhauses durch Vereine
7.2 Erwerb der Grundstücke Fl-.Nr. 1354 und 1355/2, Gemarkung Langenneufnach (Kirchenweg - Oeller)
7.1 Feuerwehr - Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges
7 Bericht der Verwaltung
6 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 27.09.2017

zum Seitenanfang

5.5. Voranfrage: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 5.5

Sachverhalt

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes überträgt der Vorsitzende aufgrund persönlicher Beteiligung den Vorsitz an 2. Bürgermeister Gerald Eichinger.

2. Bürgermeister Gerald Eichinger erläutert den Sachverhalt. Das geplante Bauvorhaben bewirkt eine Nachverdichtung der Bebauung.

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses

Bauort:                Tulpenweg 3

Fl.-Nr.:                        542/7 Gemarkung Langenneufnach

Geplant wird der Bau eines Einfamilienhauses mit Garage.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bebauung des Grundstückes außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen (unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen) ohne Anerkennung einer Verpflichtung in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil. Im Anschluss an die Abstimmung übernimmt 1. Bürgermeister Josef Böck die Leitung der Sitzung.

zum Seitenanfang

5.4. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf Fl.-Nr. 841/10, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 5.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung eines Doppelstabzauns

Ort:                        Stelleweg 4

Fl.-Nr.:                        841/10, Gemarkung Langenneufnach

Zur Errichtung der geplanten Einfriedung stellt der Bauherr einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird die beantragte Befreiung für die Änderung der Zaunhöhe diskutiert. Ferner wird im Gemeinderat hingewiesen, dass Grundstücksauffüllungen vorgenommen wurden. Soweit dem Gemeinderat bekannt ist, wurde keine Befreiung beantragt. Die Verwaltung soll prüfen, ob ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorliegt. 2. Bürgermeister Gerald Eichinger stellt einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. Es wurde bereits in der Bergstraße einem Antrag auf Befreiung zur Änderung der Zaunhöhe entsprochen. Aufgrund der Gleichbehandlung sollte eine einheitliche Lösung getroffen werden.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, die o. g. Punkte zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5.3. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Betrieb eines Handels für gebrauchte Kraftfahrzeuge auf Fl.-Nr. 646, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 5.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Betrieb eines Handels für gebrauchte Kraftfahrzeuge

Bauort:        Augsburger Straße 8

Fl.-Nr.:        646, Gemarkung Langenneufnach

Der Gemeinderat sieht die Planunterlagen ein.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 851/3, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage

Bauort:                Rothaner Straße

Fl.-Nr.:                        851/3, Gemarkung Langenneufnach

Der Vorsitzende reicht die Planunterlagen dem Gemeinderat zur Ansicht.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.1. Bauantrag - Erneuerung eines Dachstuhls auf Fl.-Nr. 644, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Erneuerung des Dachstuhls

Bauort:                Augsburger Straße 10

Fl.-Nr.:                        644, Gemarkung Langenneufnach

Der bestehende Dachstuhl soll erneuert werden. Hierbei erhält das Dach eine Kniestockhöhe von 0,90 m. Die Gesamthöhe wird nicht verändert.


Der Vorsitzende reicht dem Gemeinderat den Bauantrag zur Ansicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 5
zum Seitenanfang

4. 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 30 "Straßäcker" Markt Fischach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Markt Fischach beabsichtigt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Straßäcker“.

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Planungshoheit der Gemeinde Langenneufnach nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

3. Breitbandausbau - Teilnahme am Programm "Höfebonus"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 3

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 15.11.2016 hat die Regierung von Schwaben der Gemeinde einen Betrag von 465.652,00 € für den Breitbandausbau bewilligt. In diesem Zusammenhang wies die Regierung  darauf hin, dass der Förderhöchstbetrag insgesamt 650.000,00 €  für diesen Zweck beträgt. Es bestünde damit die Möglichkeit, ein zweites Verfahren im Rahmen des sogenannten „Höfebonusses“ anzustoßen. Dies kommt nach Auskunft von Herrn Kopperschmidt dann in Frage, wenn bereits ein Zuwendungsbescheid vorliegt und mit dem „Höfebonus“ 75 % des Förderbetrages abgerufen werden. In dem zweiten Verfahren ist es dem Vernehmen nach erforderlich, dass mind. 80 % der Anschlüsse innerhalb der Erschließungsgebiete einen FTTB-Ausbau erhalten.

Diskussionsverlauf

In der Beratung zeigt der Vorsitzende anhand eines Lageplanes die Erschließungsbereiche.
Im Gemeinderat wird die Breitbandversorgung in der Ortsmitte bemängelt. Diese liegt nicht bei 50.000 Mbits. Der Vorsitzende erläutert, dass die Istanalyse eine Versorgung von 50.000 Mbits ergeben hat.
Ferner wird vor Beschlussfassung gewünscht, dass die Gesamtausbaukosten für die Breitbanderschließung für die im Beschluss genannten Bereiche vorliegen.
Der Vorsitzende erklärt, dass erst die Istanalyse und die Markterkundung durchgeführt werden müssen. Erst danach werden die Ausbaukosten ermittelt.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stößt ein zweites Verfahren für die Breitbanderschließung im Rahmen des Höfebonusses für die folgenden Erschließungsgebiete an: Birkenweg 22; Birkenweg 24, Hummelhof (Wörishofer Straße 31), Alter Sportplatz (Krumbacher Straße 15); Übernachtungshaus DPSG (Flur Nr. 1473/1). Die Istanalyse und die Markterkundung werden zum angegebenen Preis von 920,00 € netto durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2. Bericht über die Belegung des Kinderhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass zur heutigen Sitzung die Leiterin des Kinderhauses sowie ein Vertreter der Kirchenverwaltung St. Martin eingeladen wurden. Es werden die aktuellen Belegzahlen vorgetragen. Hieraus ergeben sich möglicherweise Aspekte, aus denen sich die Gemeinde zusammen mit der Kirchenverwaltung ein Zukunftskonzept in baulicher Hinsicht überlegen muss. Es wird vorgeschlagen, dass hier ein Arbeitskreis mit je 5 Personen aus der Kirchenverwaltung und dem Gemeinderat gebildet wird, um ein mögliches Konzept zu erarbeiten. Parallel hierzu sollte in Erwägung gezogen werden, ob hinsichtlich einer möglichen Erweiterung, ein Architekt mit der Erstellung von Planskizzen für einen Erweiterungsbau beauftragt wird.

Der Vorsitzende begrüßt Frau Winkler-Eichinger sowie Herrn Wilhelm Knoll. Frau Winkler-Eichinger trägt die Belegzahlen für das Kindergartenjahr 2017/2018 vor. Die Gruppen der Krippe (15 Kinder), des Kindergartens (60 Kinder + 3 zusätzliche genehmigte Plätze) und des Hortes (46 Kinder) sind bereits voll belegt. Für die Krippe und den Kindergarten besteht bereits eine Warteliste.
Herr Knoll gibt einen kurzen Rückblick über das vergangene Kindergartenjahr und schildert die aktuelle Platzsituation. Er gibt zu bedenken, dass aufgrund der Belegung und der Nachfrage nach Kindergartenplätzen eine Erweiterung des Kinderhauses in naher Zukunft sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang berichtet Herr Knoll über das Gespräch mit Herrn Rieger, Planer und ausführender Architekt des Kinderhauses. Herr Rieger weist im Gespräch darauf hin, dass vorab Rücksprache mit dem Landratsamt und der Regierung hinsichtlich einer Erweiterung des Kinderhauses genommen werden sollte. Danach können Planskizzen für die Erweiterung gezeichnet werden. 
Eine Bedarfsabfrage sollte für die Erstellung der Planskizzen zu Grunde liegen. Nachfrage hierzu erfolgt beim Landratsamt.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Gästen für die ausführlichen Erläuterungen.

 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat erkennt nach Beratung die Notwendigkeit der Erweiterung des Kinderhauses. Die Belegzahlen und die Nachfrage nach Kindergartenplätzen belegen dies. Der Erhalt der Schule in Langenneufnach wird durch die Erweiterung indirekt gewährleistet. Es wird ein Arbeitskreis, bestehend aus 5 Vertreter der Gemeinde Langenneufnach und 5 Vertreter der Kirchenverwaltung St. Martin, gebildet. Gemeinderat Walter Knoll, Gemeinderat Wolfgang Knoll, 2. Bürgermeister Gerald Eichinger, Gemeinderätin Irene Settele und 1. Bürgermeister Josef Böck wirken im Arbeitskreis mit.

 

zum Seitenanfang

1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 1

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

zum Seitenanfang

8.3. Erwerb eines Mehrzweckfahrzeuges für Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 8.3

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird über den Erwerb eines Mehrzweckfahrzeuges im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit berichtet. Die Fahrzeuge konnten günstiger beschafft werden. Es wird die Koordination des Landratsamtes im Rahmen der Fahr zeugbeschaffung für die Feuerwehren bemängelt.

zum Seitenanfang

8.2. Bauvorhaben Gärtnereiweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 8.2

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird angefragt, ob das Bauvorhaben in der Höhenlage dem genehmigten Bauplan entspricht. 
Der Vorsitzende antwortet, dass die Verwaltung das Landratsamt mit der Baukontrolle beauftragt hat. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.

zum Seitenanfang

8.1. Regenrückhaltung Schlaue (Bereich Einzugsgebiet 28)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 8.1

Sachverhalt

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat teilt der Vorsitzende mit, dass der Auftrag an die Firma Mayr, Langenneufnach vergeben wurde. Bei Frost werden die Arbeiten ausgeführt.  

zum Seitenanfang

8. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 8
zum Seitenanfang

7.3. Einladung zur Besichtigung des alten Feuerwehrhauses durch Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 7.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende lädt den Gemeinderat am 08. November 2017 um 19.30 Uhr an der Besichtigung des alten Feuerwehrhauses mit den Vereinen ein. Hier wird mit den Vereinen die Benutzung der Räumlichkeiten abgeklärt.

zum Seitenanfang

7.2. Erwerb der Grundstücke Fl-.Nr. 1354 und 1355/2, Gemarkung Langenneufnach (Kirchenweg - Oeller)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 7.2

Sachverhalt

Die Gemeinde hat die Grundstücke erworben. Das Flurbereinigungsverfahren kann weiter durchgeführt werden. Dem Ausbau des Fußweges von der Weberstraße zur Schwabmünchner Straße im Rahmen des Verfahrens steht demnach nichts mehr im Wege.   

zum Seitenanfang

7.1. Feuerwehr - Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 7.1

Sachverhalt

Die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges wurde auf der Sitzung am 26.04.2017 beschlossen.
Die Ausschreibung ist mittlerweile erfolgt. Das Fahrzeug, einschl. Beladung, wurde zum Preis von 52.576,28 € bestellt. Abzüglich des Zuschusses verbleibt der Gemeinde ein Kostenanteil in Höhe von 37.076,28 €.

zum Seitenanfang

7. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 7
zum Seitenanfang

6. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 27.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.10.2017 ö 6

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 27.09.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 27.09.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2017 10:42 Uhr