Datum: 15.11.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
9 Anfragen und Bekanntgaben
8.4 Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die FW Langenneufnach
8.3 Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet "Kirchenbauer"
8.2 Straßenbezeichnung im Baugebiet "Kirchenbauer"
8.1 Baugebiet "Kirchenbauer" Erweiterung der Beleuchtung im Grotteweg
8 Bericht der Verwaltung
7 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 25.10.2017
6.2 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen auf Fl.-Nr. 540/11, Gemarkung Langenneufnach
6.1 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf Fl.-Nr. 841/10, Gemarkung Langenneufnach
6 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
5 Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung
4 Angebotsausweitung AVV Buslinie 604; Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Langenneufnach bei Ergänzungsfahrten an den Wochenenden
3 Neubau Wertstoffhof - Genehmigung der Planung
2 Erschließung Gewerbegebiet - Genehmigung der Straßen- und Kanalplanung

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 1

Sachverhalt

Herr Karl Fendt, Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Langenneufnach, meldet sich zu Wort. Er berichtet über die Feldwegsanierung im vergangenen Jahr. Die Jagdgenossenschaft möchte in Absprache mit der Gemeinde 2018 wieder einige Feldwege sanieren. Es wird angefragt, ob Fräsgut weiterhin verwendet und wie in Zukunft das Altmaterial entsorgt werden kann. Das Fräsgut kann nach Wissensstand des Vorsitzenden weiter verwendet werden, es muss jedoch unbelastet sein. Hinsichtlich Entsorgung des Altmaterials muss Rücksprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb genommen werden.
Weiterhin merkt Herr Fendt die finanzielle Situation der Jagdgenossenschaft an. Die Kostenaufteilung sollte in einem gemeinsamen Gespräch mit der Gemeinde nochmals überdacht werden.
Der Vorsitzende wird in einer der nächsten Sitzungen den Sachverhalt behandeln.

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9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 9

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen und Bekanntgaben aus dem Gemeinderat vor.

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8.4. Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die FW Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 8.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass in der Sitzung am 27.09.2017 die Anschaffung des Mehrzweckfahrzeuges beschlossen wurde. Folgende Änderungen am Fahrzeug werden von der Feuerwehr gewünscht:
  • der Auspuff muss an die Seite verlegt werden
      (damit an die Abgassauganlage angeschlossen werden kann)               714,00 €
  • zusätzliche ausfahrbare Trittstufe zum Mannschaftsraum                    1.190,00 €


Der Gemeinderat stimmt den Mehrkosten zu.

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8.3. Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet "Kirchenbauer"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 8.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der letzten Sitzung der Verkauf der Baugrundstücke zum Preis von 110,00 €/m² inkl. Beiträge nach dem BauGB beschlossen wurde. Die Beiträge für die Wasser- und Abwasserentsorgung sind im Verkaufspreis enthalten. Die Grundstücksanschlüsse für Wasser, Kanal und Erdgas sind nicht im Verkaufspreis enthalten.

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8.2. Straßenbezeichnung im Baugebiet "Kirchenbauer"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 8.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Vergabe von Straßennamen im Baugebiet notwendig ist. Er bittet den Gemeinderat sich bzgl. der Straßenbezeichnungen im Baugebiet Gedanken zu machen. 

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8.1. Baugebiet "Kirchenbauer" Erweiterung der Beleuchtung im Grotteweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 8.1

Sachverhalt

Die Kath. Pfarrpfründestiftung hat am Grotteweg Parkplätze für die Kirchenbesucher ausgewiesen.
Nach dem Umbau der Rathausstraße sind weniger Parkmöglichkeiten vorhanden, daher werden diese Parkplätze verstärkt frequentiert. Die Parkplätze liegen im Dunkeln, so dass sie in den Abendstunden nicht genutzt werden. Um die Sicherheit und die Akzeptanz zu erhöhen, bietet sich an, die Beleuchtung des Baugebietes „Kirchenbauer“ um 2 Straßenlampen zu erweitern.

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8. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 8
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7. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 25.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 7

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 25.10.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 25.10.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.2. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen auf Fl.-Nr. 540/11, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 6.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende reicht dem Gemeinderat die Planunterlagen zur Einsicht.

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen

Bauort:                        Rathausstraße 52

Fl.-Nr.:                                540/11 Gemarkung Langenneufnach

Geplant ist der Abriss des bestehenden Gebäudes und die Errichtung eines neuen Gebäudes.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.1. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf Fl.-Nr. 841/10, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 6.1

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung am 25.10.2017 vertagt. Im Bebauungsplan „Stelle“ ist das Thema Auffüllungen nicht behandelt. Nach Art. 57 BayBO sind Auffüllungen bis zu 2 m und 500 m² genehmigungsfrei.


Bauvorhaben:                Errichtung eines Doppelstabzauns

Ort:                        Stelleweg 4

Fl.-Nr.:                        841/10, Gemarkung Langenneufnach

Zur Errichtung der geplanten Einfriedung stellt der Bauherr einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplane s.

Beschluss

Da eine Zaunhöhe von 1,45 m sehr wuchtig wirkt, wird einer beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für einen Metallzaun in Höhe von max. 1,25 m, ab Oberkante Gehweg, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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6. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 6
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5. Neuerlass der Reinigungs- und Sicherungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 5

Sachverhalt

Die bisherige Verordnung und die neue Verordnung wurden im RIS bereitgestellt.
Die neue Verordnung entspricht dem Verordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages. Insbesondere die Reinigungsfläche für die vielbefahrenen Kreis- und Staatsstraßen musste verringert werden (Bay VGH 04.04.2007 und 18.08.2016). Im vorliegenden Verordnungsmuster wurde sie von 0,5 m auf 0,25 m herabgesetzt, weil so ein gefahrloses Kehren vom Fußweg aus noch möglich ist. Wenn der Gemeinderat eine weitere Verringerung wünscht, kann er dies gerne aufnehmen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass die Rinnsteine nicht mehr gekehrt werden und das Gras dort wächst.
Die Entleerung der Sinkkästen kann laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ebenfalls nicht auf die Anwohner übertragen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung  über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 15.11.2017. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Angebotsausweitung AVV Buslinie 604; Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Langenneufnach bei Ergänzungsfahrten an den Wochenenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen des 600.000,00 € Programmes des Landkreises Augsburg könnte auch an den Wochenenden eine gewisse Verdichtung beim Busverkehr umgesetzt werden. Am Samstag könnten dabei 4 zusätzliche Fahrten (je 2 Fahrten pro Richtung) angeboten werden. Voraussetzung ist, dass sich die Anliegergemeinden mit 40 % an den Gesamtkosten beteiligen.
Die zusätzlichen Fahrten sollen das Angebot attraktiver machen und zudem schon vor der Reaktivierung der Staudenbahn mehr Bus-km in die Region bringen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die zusätzlichen Fahrten an den Wochenenden. Es entstehen hierfür für die Gemeinde Kosten in Höhe von ca. 400,00 € – 500,00 € jährlich.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach beteiligt sich an den Kosten der Angebotsausweitung an den Samstagen. Die Höhe der Beteiligung wird nach einem Gespräch mit allen beteiligten Gemeinden festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Neubau Wertstoffhof - Genehmigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 3

Sachverhalt

Die Entwurfsplanung wurde am 09.11.2017 mit dem Leiter des Abfallwirtschaftsbetrieb (Herrn Prestele), Ing. Vogg und dem anwesenden Betreuungspersonal  besprochen. Nachstehende  Anregungen wurden vom Abfallwirtschaftsbetrieb vorgebracht:

  • Die Befestigung der Fahrspur wird gefordert. Sollte die Befestigung entfallen, wird auch der Zuschuss entsprechend gekürzt.
  • Vor dem Wertstoffhof soll eine Wertstoffinsel mit in die Planung aufgenommen werden.
  • Der Bereich zur Lagerung der Elektrogeräte ist zu überdachen. Daran anschließend soll ein abschließbarer Lagerraum für Geräte des Betreuungspersonals errichtet werden.
  • Vom Lagerraum soll ein Stromkabel bis zur geplanten Halle verlegt werden, um später ggf. auch einen Stromanschluss zu ermöglichen.
  • Wegen der Arbeitsstättenverordnung ist ein WC erforderlich. Dies kann übergangsweise mit einer gemieteten Dixi-Toilette erfolgen. Sollte die Vereinshalle gebaut werden, könnte ein ortsfestes WC mit installiert werden.
  • Nach dem Sicherheitsaspekt wäre eine Straßenlampe innerhalb des Geländes sinnvoll.

Die Anregungen wurden in die Planung eingearbeitet.

Herr Vogg erläutert die Planung bzgl. Errichtung Wertstoffhof und der Vereinshalle unter Berücksichtigung der Höhenlagen. Er zeigt die möglichen Standorte der einzelnen Abfallcontainer sowie die Unterbringung des Wertstoffhofpersonals. Für das Plateau des Wertstoffhofes werden Betonplatten verlegt, wie vom Abfallwirtschaftsbetrieb vorgeschlagen.

Die Situierung der Vereinshalle, mit Berücksichtigung der Höhenlagen, wird von Herrn Vogg gezeigt. Die ersten beiden Felder der Vereinshalle, die von der BRK-Bereitschaft als Garage und Unterrichtsraum genutzt werden, könnten höher positioniert werden als die 6 anderen Hallenfelder, um die Höhenunterschiede des Grundstückes besser ausgleichen zu können. Er erläutert die Notwendigkeit der geplanten Stützmauern für die Absicherung des Geländes.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird die vorgestellte Planung detailliert erörtert. Mögliche Alternativen zur Planung werden diskutiert. Alternative 1 ist, die Vereinshalle um 90 Grad in Firstrichtung zu drehen. Dadurch entstehen geringere Höhenunterschiede, die ausgeglichen werden müssen. Die Absicherung des Geländes mittels Stützmauern wird verringert. Eine weitere Alternative ist, die Vereinshalle nach oben und den Wertstoffhof an den Standort der Vereinshalle zu legen. Hier könnten die Einschnitte in das Grundstück verringert werden. Ing. Vogg wird beauftragt, Planskizzen für die Alternativen auszuarbeiten mit einer groben Kostenschätzung bis zur nächsten Sitzung am 13.12.2017.
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

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2. Erschließung Gewerbegebiet - Genehmigung der Straßen- und Kanalplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 15.11.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Langenneufnach verlegt wegen der Neugestaltung des Rathausumfeldes den Wertstoffhof. Der neue Standort wird im Gewerbegebiet realisiert. Der erforderliche Grunderwerb ist getätigt. Um den Wertstoffhof errichten zu können, muss die im Bebauungsplan Nr. 7 „Im Hohenlicht II“ dargestellte Zufahrtsstraße gebaut werden.

Mit der Planung wurde das Ing. Büro Vogg, Großaitingen beauftragt. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Vogg und erteilt ihm das Wort. Herr Vogg erläutert detailliert die Planung. Er erklärt anhand der Planunterlagen die Straßen- und Kanalplanung unter Berücksichtigung der Höhenlagen. Er zeigt den Verlauf des künftigen Mischwasserkanals. Das anfallende Regenwasser wird über den bereits bestehenden Drainagekanal in die Neufnach abgeleitet. Die geschätzten Baukosten werden durch den Ingenieur erläutert. Diese liegen für die Straße und den Kanal bei ca. 283.000,00 €. 

Gemeinderat Wolfgang Knoll nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat erörtert mit Herrn Vogg die vorgestellte Planung. Dabei wird auf die Entwässerung der östlich anliegenden Gewerbegrundstücke hingewiesen. Diese müssen nach Auskunft des Ingenieurs ihr Abwasser mittels eines Pumpsystems in den Mischwasserkanal einleiten. Der Vorsitzende erläutert noch die zusätzlichen Kosten für die Straßenbeleuchtung. Nach Angebot der LVN-Netzwerk wird eine weitere Ausgabe in Höhe von 12.289,05 € notwendig. In diesem Zusammenhang wird die Aufteilung des Grundstückes in Wertstoffhof und Vereinshalle angesprochen. Es sollte geprüft werden, ob durch eine andere Einteilung des Grundstückes die Probleme bei der Entwässerung verringert werden können. Herr Vogg wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen und eine neue Kostenaufstellung vorzulegen.
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. 

Datenstand vom 15.12.2017 08:57 Uhr