Datum: 13.12.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
12 Anfragen und Bekanntgaben
11 Bericht der Verwaltung
10 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 15.11.2017
9.1 Antrag auf Anbau eines Geräteraumes an das bestehende Schützenheim auf Fl.-Nr. 261/3, Gemarkung Habertsweiler
9 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
8 AVV Linie 604, Angebotserweiterung, finanzielle Beteiligung der Gemeinde Langenneufnach
7 Gestaltung des Brunnens am Dorfplatz
6 Gestaltung der Überdachung am Dorfplatz und der Fassade des ehem. Feuerwehrhauses
5 Altes Feuerwehrhaus - Nutzung der Räume im Kellergeschoss durch Ortsvereine
4 Einbau von Schallschutzdecken in der Schule in den vom Hort genutzten Räumen
3 Vorberatung von Haushaltsplan 2018 und zugehöriger Finanzplanung
2 Neubau Wertstoffhof im Gewerbegebiet
1 Der Bürger hat das Wort

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12. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 12

Sachverhalt

Es wird das Thema Biberschäden an der Neufnach, Höhe Kirchenweg angesprochen.

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11. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 11

Sachverhalt

Die Rathausstraße ist ab heute wieder durchgängig befahrbar. Zu diesem Zweck hat der Vorsitzende im Wege eines Nachtrages die Baufirma mit der Winterfestmachung beauftragt (Kosten 5.140,00 € brutto).

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10. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 15.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 10

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 15.11.2017 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 15.11.2017 mit folgender Maßgabe: Unter TOP 1, Sachverhalt soll in Satz 1 der Vorname „Karl“ eingefügt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.1. Antrag auf Anbau eines Geräteraumes an das bestehende Schützenheim auf Fl.-Nr. 261/3, Gemarkung Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 9.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Anbau eines Geräteraumes an das bestehende Schützenheim

Bauort:                Kapellenstraße 18

Fl.-Nr.:                        261/3, Gemarkung Habertsweiler

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem geplanten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Dies beinhaltet auch die Abweichung von den gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 9
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8. AVV Linie 604, Angebotserweiterung, finanzielle Beteiligung der Gemeinde Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 8

Sachverhalt

In der Sitzung vom 27.09.2017 wünschte der Gemeinderat konkrete Kosten. Die Kosten werden nun wie folgt verteilt: Fischach, Gessertshausen, Langenneufnach je 25 % = 4.900,00 €
Walkertshofen, Mittelneufnach je 12,5 % = 2.450,00 €.

Diskussionsverlauf

Die Gemeinde Mittelneufnach hat es leider abgelehnt, den oben dargestellten Anteil zu übernehmen. Langenneufnach wird deswegen seinen Anteil nicht erhöhen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Beteiligung bis zu einer Höhe von 4.900,00 € an den Kosten der Angebotserweiterung auf der AVV-Linie 604.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Gestaltung des Brunnens am Dorfplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Auf dem neuen Dorfplatz ist ein Brunnen vorgesehen. In der Planung wurde eine Fläche von ca. 2,5 x 3 m vorgesehen. Als nächster Schritt ist nun die Gestaltung des Brunnens zu beschließen. Von der Steinmetzmeisterin Frau Hellmich, Mittelneufnach wurden der Gemeinde 5 mögliche Varianten skizziert.
„Einzelne Landschaftsteile“
„Landschaftsteile“
„Staudenlandschaft Wellen“
„Wassertisch – Staudenlandschaft“
„Muschelkalk – Wellen“

Die Brunnengestaltung soll einen Teil unserer Heimat darstellen. Die Stauden als bewegte Landschaft würden bei allen Entwürfen vorkommen. Die „Muschelkalk – Wellen“ würden unsere Landschaft „Stauden“ gut umsetzen. Zudem könnte mit diesem Entwurf auch die gewünschte Zugänglichkeit und Bespielbarkeit der Wasserfläche umgesetzt werden. Zwischen den Düsen könnten auch noch Lichter eingebaut werden, die dann an den Abenden einen stimmungsvollen Lichteffekt erzeugen.

Diskussionsverlauf

Laut Vorsitzendem muss noch geklärt werden, ob zuschussunschädlich auf eine Ausschreibung verzichtet werden kann.

2. Bgm. Eichinger hat Bedenken wegen der Offenporigkeit des Steinmaterials Muschelkalk. Hier wird zur Reinigung Chemie erforderlich sein. Laut Vorsitzendem ist bei einem solchen Brunnen immer eine gewisse Menge Chemie erforderlich.

Beschluss

Der Brunnen soll mit der Variante „Muschelkalk – Wellen“ weiterverfolgt werden. Bei der Weiterplanung und der Kostenermittlung soll auch der Einbau von RGB – Strahlern berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Gestaltung der Überdachung am Dorfplatz und der Fassade des ehem. Feuerwehrhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 6

Sachverhalt

Der AK-Musikerheim hat sich am 07.12.2017 getroffen und einen Vorschlag der Fassadengestaltung ausgearbeitet. Eine Frage war, ob die Dachneigung des Vordaches gedreht werden kann. Dann würde das Wasser weg vom Gebäude laufen. Aus gestalterischen Gründen wurde die Neigung zum Haus hin geplant.

Die Fensterelemente im Probenraum sollen als doppelte Flügeltüren ausgeführt werden. Die Scheiben müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Neben der Türe solle ein rotes Element mit einer Aufschrift oder Symbol in Rot angebracht werden. Ggf. in Glas mit Hintergrundbeleuchtung.

Folgende Farben wurden festgelegt:
Dacheindeckung RAL 9007
Verkleidung über dem Glasdach und an den Giebelseiten am Dachanschluss – zinkfarbiges Blech
Fensterrahmen RAL 7015 (wie Rathausfenster) – Musikverein würde aus Kostengründen weiße Fensterrahmen bevorzugen.
Eingangstür RAL 5010 (Enzianblau)
Element neben der Türe mit Emblem RAL 3004 (Purpurrot)
Das Blau und Rot sind die Farben der Tracht.
Fassade in einem gebrochenen Weiß oder wie Rathausfassade (Fa. Keim Farbnr. 9595 (STO KI 00124)).

Beschluss

Die Fassadengestaltung soll wie in der Skizze dargestellt erfolgen. Die Farben sollen wie folgt angewendet werden:
Dacheindeckung: RAL 9007, Blechdach mit der Wellenform Welle 20/125
Fassadenverkleidung zwischen Vordach und Dach – Zinkfarbiges Blech
Fenster: zweiflüglig zum Dorfplatz hin Farbe RAL 7015 (Schiefergrau – wie Rathaus)
Haustüre: RAL 5010 Enzianblau
Element neben der Türe RAL 3004 Purpurrot
Wandfarbe wie Rathaus (Fa. Keim Farbnr. 9595 (STO KI 00124)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Altes Feuerwehrhaus - Nutzung der Räume im Kellergeschoss durch Ortsvereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 5

Sachverhalt

Nach dem Auszug des Bauhofes aus dem ehem. Unterrichtsraum der Feuerwehr im UG von Rathausstraße 60 kann jetzt die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Ortsvereine erfolgen.
Mit den betroffenen Ortsvereinen wurde eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Die Vorstellungen der Vereine sind Beilage zum Protokoll. Danach könnten sich der Krieger- und Soldatenverein, der Obst- und Gartenbauverein, der Imkerverein, die „LAndliebe“ und die VHS die Nutzung als Besprechungs- und Unterrichtsraum sowie als Lagerraum vorstellen. Der Einbau eines Schleuderraumes, inkl. Kostenübernahme, muss noch mit dem Imkerverein geklärt werden.

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Eichinger frägt nach, wieso die VHS nicht die ihr angebotenen Räume im Pfarrheim nutzen will. Die Vereine könnten dann ihre Möbel im alten Feuerwehrhaus selber kaufen, ggf. mit einem Zuschuss der Gemeinde.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Der Vorsitzende wird beauftragt abzuklären, warum die VHS nicht die Räume im Pfarrheim nutzen möchte. Ggf. sind neue Verhandlungen zu führen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Einbau von Schallschutzdecken in der Schule in den vom Hort genutzten Räumen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 4

Sachverhalt

Das Kinderhaus „St. Martin“ nutzt für den Hort die Schulküche mit Speiseraum und den ehem. Mehrzweckraum. In allen 3 Räumen ist der Schallschutz unzureichend. Es wird deshalb vorgeschlagen, hier wie in den anderen Klassenzimmern einen entsprechenden Schallschutz vorzusehen.

Die Fa. Schmid, Gersthofen die in den anderen Klassenzimmern schon Schallschutzdecken eingebaut hat, wurde um ein Angebot gebeten. Insgesamt handelt es sich um Schallschutzdecken mit 79,20 qm.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach verbessert den Schallschutz in den vom Hort genutzten Räumen. Die Arbeiten werden an die Fa. Leonhard Brecheisen, lt. Angebot vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Vorberatung von Haushaltsplan 2018 und zugehöriger Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2018 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der Sitzung des Finanzausschusses vom 29.11.2017 vorberaten. Die gewünschten Änderungen sind eingearbeitet.

Nach dem vorliegenden Entwurf ist für das Haushaltsjahr 2018 eine Darlehensaufnahme von ca. 1,26 Mio. € erforderlich, was auch nach Auffassung der Kommunalaufsicht die Obergrenze des insgesamt Vertretbaren darstellen sollte. Formal dürfte die Kreditermächtigung genehmigungsfähig sein.

Haushalt und Finanzplanung wären jetzt vorzuberaten.

Diskussionsverlauf

Bericht Vorsitzender: Die Hauptprojekte des vorliegenden Haushaltes sind das Baugebiet Kirchenbauer, das Rathausumfeld und das Gewerbegebiet mit Wertstoffhof. Keine Ansätze vorgesehen sind für Projekte auf dem ehemaligen Hofgrundstück Kirchenbauer und den beantragten Zuschuss an die Kirche in 2019 für Außenrenovierung Pfarrkirche Langenneufnach und Kapelle Unterrothan, was ggf. im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 erfolgt.

Der Gemeinderat erörtert die vorliegende Haushalts- und Finanzplanung. Die Ansätze für Erschließung und Entwässerung des Gewerbegebiete s im Bereich Wertstoffhof werden gemäß den in TOP 2 genannten Beträgen geändert (6300/7000.9502).

Der Haushalt 2018 kann auf der kommenden Sitzung verabschiedet werden.

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2. Neubau Wertstoffhof im Gewerbegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 2

Sachverhalt

Herr Ing. Vogg hat eine Planung mit einer um 90 Grad gedrehten Halle erstellt. Bei dieser Variante müssten wir im Norden nochmals eine Fläche zukaufen.

Geprüft wurde auch, ob und inwieweit die Halle mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Hohenlicht II“ übereinstimmt. Bei der Halle und beim Wertstoffhof überschreiten wir die Baugrenze. Bei der Halle müssten wir eine Dachneigung von 20 bis 28 Grad einhalten. In der Planung wurde die Dachneigung mit 18 Grad angenommen. Auch hierzu wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans notwendig. Mit einer geringeren Dachneigung kommen wir den nachbarlichen Anliegen entgegen.

Im östlichen Bereich ist lt. B-Plan ein Plateau vorgesehen. Plateau lt. B-Plan 520,5 m üNN; Traufhöhe 527,5 m üNN; Firsthöhe 532,5 m üNN.

Geplante gedrehte Halle: Hallenboden 519,31 m üNN; Hallenhöhe bis Traufe 5 m, was einer Traufhöhe von 524,31 m üNN entspricht; Firsthöhe = 526,81 m üNN. Damit wären wir 3,19 m unter der maximalen Traufhöhe.

Diskussionsverlauf

Ingenieur Vogg berichtet: Die Idee, die Flächen für Wertstoffhof und Halle zu tauschen, lässt sich nicht verwirklichen. Deshalb wurde die Halle (derzeit zunächst informatorisch) gedreht in die Pläne eingezeichnet. Die gewünschte Umfahrbarkeit der Halle kann sichergestellt werden. Die erwarteten Kosten (ohne Ingenieurhonorar) stellen sich wie folgt dar:

Wertstoffhof brutto ca. 174.000,00 €, davon Vorbereich bis zum Wendehammer ca. 53.000,00 €. Hier ist zusätzlich noch ein kleiner Hochbau (Hütte) erforderlich.

Straße und Kanal brutto ca. 362.700,00 €.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung für den Wertstoffhof zu. Die Planunterlagen sind als Bauantrag fertigzustellen und dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen. Die Ausschreibungen dürfen durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung für die Erschließung und Entwässerung des Gewerbegebietes zu. Die Ausschreibungen dürfen durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.12.2017 ö 1

Sachverhalt

Keine Wortmeldung aus der Zuhörerschaft.

Datenstand vom 11.01.2018 10:20 Uhr