Datum: 20.02.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kommunales Investitionsprogramm Schule KIP
11 Informationen
10 Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal der Gemeinde Walkertshofen
9 Schöffenwahl 2018 - Aufstellung der Vorschlagslisten
8 Finanzplan 2017 bis 2021
7 Stellenplan 2018
6 Haushaltssatzung 2018
5 Haushaltsplan 2018
4.1 Abbruch einer bestehenden Scheune/Neubau einer Garage auf Fl.-Nr. 23, Gemarkung Walkertshofen
4 Bauanträge
3.2 Billigungsbeschluss und Beschluss über die erneute Auslegung
3.1 Abwägung der während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
3 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gumpenweiler Süd"
2 Der Bürger hat das Wort

zum Seitenanfang

1. Kommunales Investitionsprogramm Schule KIP

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 1

Sachverhalt

Einvernehmlich im Gemeinderat wird dieser Tagesordnungspunkt vor TOP 1 behandelt.

Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur für finanzschwache Kommunen wurde ein neues Kommunales Investitionsprogramm KIP aufgelegt. Es besteht die Möglichkeit bei einer Mindestinvestitionssumme von 50.000,00 € bis zu 90 % Förderung zu erhalten.

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Gerum, Schulleiter der Grundschule Walkertshofen. Herr Gerum nimmt als Sachverständiger an der Beratung teil.

Gemeinderat Johann Blumenhofer nimmt ab 19.38 Uhr an der Sitzung teil.



Diskussionsverlauf

Am 10.02.2018 um 09.30 Uhr fand ein Ortstermin mit dem Gemeinderat bei der Grundschule Walkertshofen statt. Von dieser Besichtigung berichtet die Vorsitzende und zeigt dazu Bilder. Herr Gerum trägt dem Gemeinderat die offiziellen Zahlen der Schulkinder und der Kinder in der OGTS (offene Ganztagesbetreuung) vor. Zurzeit werden 34 Kinder in der OGTS bis 14.00 Uhr betreut. Die Schule Walkertshofen hat bei den Eltern für weitere Planungen schriftlich den Bedarf für eine Betreuung OGTS bis 16.00 Uhr abgefragt. Derzeit gibt es nur 6 Schulklassen (in den Vorjahren immer durchgängig acht). Im Schuljahr 2018/2019 wird es nach jetzigem Stand nur noch 5 Schulklassen geben. Die weitere demografische Entwicklung kann nur sehr schwer eingeschätzt werden. Derzeit sind somit zwei Schulsäle ohne Nutzung. Ein Raumprogramm liegt nicht vor. Die OGTS nutzt im Augenblick den ehemaligen Handarbeitsraum als Gruppenraum, das Foyer vor der Turnhalle zum Essen, und einen der leeren Schulsäle zur Hausaufgabenbetreuung. Nach Meinung des Gemeinderates wäre eine zusammenfassende Nutzung in einem Stockwerk für die OGTS sinnvoll. Für diese Maßnahme sieht der Schulleiter keine Möglichkeit und befürwortet, sollte es Fördermittel geben, separate Räume für die OGTS. Es werden noch die Außenanlagen besprochen und Bilder gezeigt. Die Schulwiese kann nur sehr selten genutzt werden, da sie sehr nass ist. Die Sprunggrube ist in einem schlechten Zustand sowie die Tartanbahn. Spielgeräte sind nicht vorhanden. 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Schulleiter Gerum und entläss t ihn um 20.05 Uhr.  
   

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen beteiligt sich an dem KIP für die Grundschule Walkertshofen. Die Bewerbung soll die Maßnahmen, Räume für die OGTS und Verbesserung der Außenanlagen beinhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 11

Sachverhalt

Die Vorsitzende informiert über die:

  • Unterschriftenliste im Herzgraben wegen Winterdienst. Die Vorsitzende verliest das Schreiben. Es wurde keine verantwortliche Person als Ansprechpartner benannt.
  • Nom inierung durch den Schützenverein Walkertshofen zur Teilnahme an der Cold-Water Challenge.

zum Seitenanfang

10. Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal der Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2018 die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal der Gemeinde Walkertshofen im Detail ausgearbeitet. Diese wurde im RIS dem Gemeinderat bereit gestellt. 

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat werden Änderungen ausgearbeitet. 

Beschluss

Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird mit den Änderungen in Punkt 2. Entgeltordnung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

9. Schöffenwahl 2018 - Aufstellung der Vorschlagslisten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 9

Sachverhalt

Das Schreiben des Landgerichtes und des Landratsamtes Augsburg wurden im RIS bereitgestellt. Darin wird darum gebeten, dass bis zum 05.06.2018 geeignete Personen als Schöffen und bis 15 .03.2018 als Jugendschöffen vorgeschlagen werden sollen.

Bürgermeisterin Jungwirth-Karl bittet den Gemeinderat, sich Gedanken zu machen, welche Personen vorgeschlagen werden könnten.

zum Seitenanfang

8. Finanzplan 2017 bis 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Finanzplan liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2017 bis 2021 der Gemeinde Walkertshofen wird wie anliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Stellenplan 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Stellenplan liegt an.

Beschluss

Der Stellenplan 2018 der Gemeinde Walker tshofen wird wie anliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Haushaltssatzung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung wird von der Vorsitzenden verlesen.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Walkertshofen wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Haushaltsplan 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Haushaltsplan 2018 und zugehörige Finanzplanung wurden in der Sitzung vom 23.01.2018 vorberaten. Die gewünschten Änderungen sind aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage).

Der Haushaltsplan 2018 und alle zugehörigen Finanzplanungsjahre können keine Zuführungen zu den Vermögenshaushalten darstellen. Dies liegt für 2018 großenteils an einigen Sonderbelastungen des Verwaltungshaushalts (Überörtliche Rechnungsprüfung 0200.6550, Ortsplanung 6100.6560, Klärschlammentsorgung 7000.5000, Kanalunterhalt 7000.5100), im Übrigen an den guten Gewer besteuereinnahmen der Jahre 2016 und 2017, die Auswirkungen auf Kreisumlagen und Schlüsselzuweisungen der Jahre 2018 und 2019 haben, und die man aus Vorsichtsgründen nicht in dieser Höhe wiederansetzte.

Im Vermögenshaushalt können alle geplanten Investitionen dargestellt werden: Veranstaltungssaal, Zuschuss an Kirche, Kauf Wohnbauflächen und Breitbandversorgung. Die Finanzierung ist neben Zuschüssen auch durch den eingeplanten Überschuss des Rechnungsjahres 2017 gesichert. Zum Haushaltsausgleich ist in den Jahren 2018 und 2019 jeweils eine kleinere Darlehensaufnahme eingeplant mit 65.200 € bzw. 103.200 €. Diese werden jedoch nur bei Bedarf aufgenommen. Zurzeit gehen wir davon aus, dass dies nicht erforderlich sein wird. Formal dürfte die Darlehensaufnahme in 2018 genehmigungsfähig sein.

Die Gemeinde baut weiterhin ihre Verschuldung planmäßig ab und wird bald den Landesdurchschnitt erreicht haben.

Beschluss

Der Haushaltsplan 2018 wird wie vorgetragen und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.1. Abbruch einer bestehenden Scheune/Neubau einer Garage auf Fl.-Nr. 23, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Abbruch einer bestehenden Scheune und Neubau einer Garage

Fl.-Nr.:                        23, Gemarkung Walkertshofen

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.        

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 4
zum Seitenanfang

3.2. Billigungsbeschluss und Beschluss über die erneute Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gumpenweiler Süd“ in der Fassung vom 20.02.2018 mit Begründung und Textteil. Die Verwaltung wird beauftragt die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.1. Abwägung der während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 3.1

Sachverhalt

In der Zeit vom 29.05.2017 bis 30.06.2017 fand die öffentliche Auslegung statt.

Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:
                                               Stellungnahme vom:
Schwabennetz                                19.05.2017
Staatliches Bauamt                                02.06.2017
Amt für ländliche Entwicklung                14.06.2017
Staudenwasser                                12.05.2017
Gewerbeaufsichtsamt                        30.06.2017
Amt für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten        14.06.2017
Fernleitungsbetriebs mbH                        24.05.2017
Regierung von Schwaben                        06.06.2017
Vermessungsamt Augsburg                        24.05.2017
IHK                                                22.06.2017
HWK                                                31.05.2017
Bischöfliche Finanzkammer                        12.05.2017
Markt Ziemetshausen                                30.05.2017


Folgende Bedenken sind eingegangen:

Landratsamt Augsburg                        30.06.2017

Redaktionelle Anregungen:

? In § 3 der Satzung wurde die festgesetzte Wandhöhe definiert. Die Satzung enthält keine Fest-setzung zur Wandhöhe. Der Satzungsentwurf ist entsprechend zu berichtigen.
? In § 4 der Satzung wird auf eine festgesetzte Fläche für die Landwirtschaft in der Planzeichnung Bezug genommen. Die Planzeichnung enthält jedoch keine derartige Festsetzung. Der Satzungsentwurf ist daher entsprechend zu ändern.
? Auf der Planzeichnung fehlen das Datum des Entwurfes und die Kennzeichnung, zu welcher Satzung die Planzeichnung gehört.
? Die Planzeichnung setzt eine „überbaubare Grünfläche“ fest. Diese Festsetzung widerspricht den in dieser Grünfläche festgesetzten Baugrenzen und ist deshalb zu ändern (z. B. Wegfall der Festsetzung „überbaubare Grünfläche“.

Beschluss:

Die Planzeichnungen werden entsprechend ergänzt:

Abstimmung: 11 : 0

Brandschutz:


1. Der Löschwasserbedarf ist über die zentrale Wasserversorgung sicherzustellen. Nach den technischen Regeln des DVGW-Arbeitsblatt W405 ist in Wohngebieten eine Bereitstellung von mindestens 800 l/min über zwei Stunden erforderlich.
2. Das Hydrantennetz ist nach den technischen Regeln des DVGW Arbeitsblatt W 331 auszubauen. Hydranten sind in Wohngebieten im Abstand von ca. 140 m zu situieren.
3. Für Gebäude, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, müssen Zufahrtswege für die Feuerwehr nach der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken angelegt werden.
4. Die Mindestabstände zwischen Bauten und Starkstromleitungen müssen den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE 0132 und 0210 entsprechen. Zur Durchführung eines sicheren Löschangriffs muss der Abstand zwischen dem möglichen Standplatz eines Strahlrohres (z.B. Geländeoberfläche, Balkon, Traufe) und den Leiterseilen mindestens 9,50 m betragen.
       

Beschluss:

Der Löschwasserbedarf ist durch die Staudenwasserversorgung sichergestellt.

Abstimmung: 11 : 0


Wasserrecht:


1. Zum Schutz des angrenzenden Kohlbaches wird die Ausweisung eines Gewässerrandstreifens (5 m) empfohlen. Durch das Bauvorhaben darf der Gewässerunterhalt des Grabens bzw. die Zugänglichkeit hierzu nicht erschwert werden.
2. Die Erschließung des Baugrundstückes hinsichtlich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hat gemäß den einschlägigen technischen und rechtlichen Anforderungen zu erfolgen.
Der Planentwurf beinhaltet keine Aussage zur Art der Wasserversorgung.
Die Abwasserbeseitigung soll über eine Kleinkläranlage mit biologischer Nachreinigung erfolgen. Das Einleiten von in einer Kleinkläranlage vorgereinigtem Abwasser in ein Gewässer stellt eine Benutzung dar, die der wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Ein entsprechender Gestattungsantrag ist verfahrens- und zeitgerecht beim Landratsamt Augsburg einzureichen; diesbezüglich wird eine frühzeitige Abstimmung mit dem Fachbereich Wasserrecht - Tel. 0821/3102-2779 empfohlen.
3. Bezüglich einer etwaigen Beseitigung von anfallendem gesammeltem Niederschlagswasser wird auf die Anforderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) mit Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) sowie der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) hingewiesen.


Beschluss:

1. Schutzbereich bleibt erhalten.
2. Die Wasserversorgung ist durch Anschluss an die Staudenwasserversorgung sichergestellt. Die biologische Nachreinigung des Abwassers wurde realisiert.
3. TRENOG wird beachtet.

Abstimmung: 11 : 0





Immissionsschutz:


In Anbetracht des an den Planbereich angrenzenden Milchviehhaltungsbetriebes Zott mit rd. 80 Tierplätzen zuzüglich Nachzucht (rd. 120 GV) ist jedoch anzuregen, bei weiterer Realisierung künftiger schutzwürdiger Bebauung (z. B. Wohngebäude etc.) innerhalb des Satzungsbereiches hierzu einen möglichst großen Abstand vorzusehen, um für dessen Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten auch hinreichend Spielraum gewährleisten zu können. In diesem Zusammenhang sollte aus hiesiger Sicht geprüft werden, ob auf eine nähere Heranführung von Wohnnutzung an die dortigen Stallungen als nicht bereits bestehend verzichtet werden kann. Hierfür ist dann eine diesbezüglich geeignete planerische Festsetzung (z.B.: Aufnahme einer Baugrenze in Höhe der Westfassade des Wohngebäudes auf Flur-Nr. 1689/2 Gemarkung Walkertshofen) zu treffen.


Beschluss:

Die Baugrenze wurde in die Planzeichnungen aufgenommen. In der geänderten Planung sind zusätzliche Baufenster aufgenommen. Auch diese haben die Immissionen von der Landwirtschaft hinzunehmen (siehe Textteil).

Abstimmung: 11 : 0


Naturschutz:


Die im Plan und zugehörigen Textteil vorgesehenen Pflanzmaßnahmen zur Eingrünung sind aus naturschutzfachlicher Sicht nicht ausreichend. Der Geltungsbereich ist sowohl Richtung Westen als auch Richtung Süden durch durchgehende Hecken mit mindestens 3 Pflanzreihen einzugrünen. Etwa 5 % der Gehölze sollten Laubbäume der 1. oder 2. Wuchsklasse sein. Zur Eingrünung dürfen nur standortgerechte, heimische Gehölzarten gewählt werden (vgl. Liste „Empfehlenswerte heimische Gehölzarten“ auf der Internetseite des Landratsamtes). Ein Pflanzabstand von 1,5 x 1,5 m wird empfohlen.
Der im Bereich der Satzung vorhandene Gehölzbestand ist dauerhaft zu erhalten und während Baumaßnahmen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Freigelegte Wurzeln sind fachgerecht zurückzuschneiden und zum Schutz vor Austrocknung unverzüglich mit Oberboden anzufüllen. Der Wurzelbereich der Gehölze (Kronentraufe + 1,50 m weiter nach außen) darf weder befahren werden, noch dürfen im Wurzelbereich Baumaschinen und -geräte oder Baumaterialien auch nur kurzzeitig abgestellt bzw. gelagert werden.

Beschluss:

Der Textteil und die Planzeichnungen wurden entsprechend ergänzt. Für die Sicherung des Gehölzbestandes wird eine Dienstbarkeit eingetragen.

Abstimmung: 11 : 0



Wasserwirtschaftsamt Donauwörth        30.06.2017

Die Stellungnahme wird vorgetragen.




Beschluss:

Die Anregungen wurden bereits bei der Abwägung über die Stellungnahme des Landratsamtes Abteilung Wasserrecht berücksichtigt.

Abstimmung: 11 : 0


Deutsche Telekom                                17.05.2017

Die Stellungnahme wird vorgetragen.        

Beschluss:

Eine Neuverlegung von Telekomleitungen ist nicht geplant.

Abstimmung: 11 : 0


Bayerischer Bauernverband                09.06.2017


Der Abstand der Bepflanzung am nordwestlichen Rand des Plangebietes ist so zu gestalten, dass ein ausreichender Pflanzabstand von 4m zum Nachbargrundstück eingehalten wird. Damit wird eine zu große Ausbreitung (Überhang) auf das Nachbargrundstück vermieden, was einen Schattenwurf und Einschränkungen in der Bewirtschaftung minimiert. Ebenfalls werden dadurch Schäden sowohl an landwirtschaftlichen Maschinen als auch an der Bepflanzung selbst verhindert.

Beschluss:

Der Abstand von 4 m zum Nachbargrundstück wird eingehalten. Zwischen der landwirtschaftlichen Fläche und der geplanten Bepflanzung befindet sich der Kohlbach mit einer Breite von 3 m. Zum Kohlbach wird 2 m Abstand eingehalten.

Abstimmung: 11 : 0


Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege        27.06.2017

Hinweis auf Anzeigepflicht für Bodendenkmäler

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 11 : 0


Hermann Zott                                29.05.2017

Landwirtschaftliche Emissionen sind hinzunehmen.

Beschluss:

Die Anregung wurde in die Satzung aufgenommen.

Abstimmung: 11 : 0

Rechtsanwalt Wagner für Herrmann Schmid                30.06.2017

Die Stellungnahme wird ausführlich vorgetragen.


Der Zusammenhang bebauter Ortsteil ist durch die Hereinnahme der beiden Fl.-Nrn. 1689 und 1690, Gemarkung Walkertshofen gegeben. Somit ist nach § 34 BauGB der Anschluss an den Innenbereich vorhanden.





Beschluss:

Wegen der grundsätzlichen Änderung der Planung und des gerügten Verfahrensfehlers erfolgt eine erneute Auslegung.
Die neue Planung enthält auf den Fl.-Nrn. 1689 und 1690 Gemarkung Walkertshofen je ein Baufenster für die Bebauung. Die Grundfläche für die Hauptgebäude wird mit 150 m² festgesetzt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gumpenweiler Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Planzeichnungen und die Begründung in der Fassung vom 20.02.2018 wurden im RIS bereitgestellt.

Herr Johann Blumenhofer, Planfertiger erläutert dem Gemeinderat die Planzeichnungen.

zum Seitenanfang

2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.02.2018 ö 2

Sachverhalt

Es liegt keine Wortmeldung vor.

Datenstand vom 05.03.2018 10:35 Uhr