Datum: 27.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2007 bis 2015 der Gemeinde Walkertshofen
4 Entwurf Antrag Kommunales Investitionsprogramm Schule KIP
5 Neuerlass der Entwässerungssatzung
6 Bauanträge
6.1 Antrag auf die Errichtung eines Lagerzeltes auf Fl.-Nr. 1420, Gemarkung Walkertshofen
7 Informationen
8 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen
9 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.02.2018
1 Der Bürger hat das Wort

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3. Überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2007 bis 2015 der Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 3

Sachverhalt

In der Zeit vom 01.11.2016 bis 28.09.2017 fand (mit Unterbrechungen) die überörtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Walkertshofen für die Jahre 2007 bis 2015 durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Augsburg statt. Der Prüfbericht enthält u.a. die folgende Zusammenfassung (Nr. 2.9):

„Durch die seit Jahren überdurchschnittlichen Erträge aus der Gewerbesteuer ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet. Auch im Finanzplanungszeitraum zeichnet sich eine Fortsetzung dieser Entwicklung ab. Die Rückführung der gemeindlichen Verschuldung in Richtung Landesdurchschnitt wirkt sich positiv auf die Verwaltungshaushalte aus. Verstärkt wird dieser Effekt durch das derzeitige Zinstief. Die im Planungszeitraum veranschlagte hohe Tilgung zeigt den Willen der Gemeinde, finanzielle Handlungsspielräume für Investitionen der Zukunft zurückgewinnen zu wollen.“

Der Prüfbericht enthält eine Textziffer, zu der die Gemeinde gegenüber der Kommunalaufsicht Stellung zu nehmen hat:

„Bereits im Bericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 25.06.2007 war der Beförderungsvertrag mit der Firma Ziegler Gegenstand der Prüfungshandlungen. Unter anderem wurde angemahnt, die Aufträge zur Beförderung der Kindergartenbesucher auszuschreiben. Dieses im Interesse des Wettbewerbs wichtige Prozedere ist bis heute nicht erfolgt. Die Wirtschaftlichkeit des bestehenden Vertrages kann somit nicht nachgewiesen werden (§ 31 Abs. 1 KommHV). Nach Aussage der Verwaltung ist die aktuelle Vertragslaufzeit auf ein Jahr begrenzt (bis Juli 2018).

2018 sollte neu kalkuliert  und zumindest ein Ausschreibungsversuch unternommen werden.“

Beschluss

Der Gemeinderat Walkertshofen nimmt den Vortrag zur Kenntnis. Der Vertrag mit der Familie Ziegler über die Beförderung der Kindergartenkinder nach Mickhausen endet zum Ende Juli 2018 auch auf Wunsch der Familie Ziegler. Deshalb ist eine Neuausschreibung der Kindergartenbeförderung zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/19 erforderlich und seitens der Gemeinde auch beabsichtigt. Die Kommunalaufsicht ist entsprechend zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Entwurf Antrag Kommunales Investitionsprogramm Schule KIP

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 20.02.2018 wurde die Teilnahme an dem KIP für die Grundschule Walkertshofen beschlossen. Die Bewerbung soll die Maßnahmen, Räume für die OGTS und Verbesserung der Außenanlagen sowie Sanierung der Toilettenanlagen beinhalten.

Die Bewerbungsunterlagen wurden zwischenzeitlich vom Gemeinderat ausgearbeitet. Für die intensive Mitarbeit bei der Ausarbeitung bedankt sich die Vorsitzende bei dem Gemeinderat.

Das Investitionsprogramm Schule KIP wird anschließend von der Vorsitzenden vorgetragen.
 

Diskussionsverlauf

Diskussionsbedarf hat der Gemeinderat noch bei Nr. 3 (B - Sanierung und Ergänzung der Außensportanlagen) im KIP-Programm.
Über Stellplätze/Parkplätze an der Schulgasse wird gesprochen.
Weitere Änderungswünsche aus dem Gemeinderat wurden in das KIP-Programm eingearbeitet.
 
   

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen genehmigt den Entwurf vom Kommunalen Investitionsprogramm Schule KIP vom 23.03.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 5

Sachverhalt

In der Entwässerungssatzung 2017 wurde der § 4 Abs. 5 gelöscht. Stattdessen wurde der § 5 Abs. 6 eingefügt. Nach der EWS 2017 wäre ein Anschluss an den Regenwasserkanal unzulässig, sobald eine Versickerung möglich ist (Kein Anschlussrecht). Durch die neue Regelung kann bei Versickerung oder anderweitiger  Beseitigung des Niederschlagswassers vom Anschluss- und Benutzungszwang auf Antrag und gegen entsprechenden Nachweis einer Fachfirma befreit werden.
Beide Satzungen wurden im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung vom 27.03.2018. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 6
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6.1. Antrag auf die Errichtung eines Lagerzeltes auf Fl.-Nr. 1420, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Lagerzeltes

Fl.-Nr.:                                1420, Gemarkung Walkertshofen

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet - ehemaliges Bundeswehrgelände“.

Der geplante Zeltbau soll 30 m nördlich des bereits bestehenden, gleich großen Baukörpers situiert werden.
Die Maße des Zeltes betragen ca. 50 x 20 x 7 m (l x b x h).

Es wurde eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der zulässigen Höhenlage des Erdgeschossfußbodens (textliche Festsetzungen: 15 cm über dem natürlichen Gelände) beantragt.
Wegen der erforderlichen Laderampe muss die betreffende Höhenlage mit 85 cm über dem natürlichen Gelände angesetzt werden.

Die Lage des geplanten Lagerzeltes entspricht nicht dem vorgegebenen Baufenster. Hierfür ist nachträglich eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

Diskussionsverlauf

Die Errichtung des vorgesehenen Lagerzeltes liegt im Baufenster des Bebauungsplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den Befreiungen bzgl. der Erdgeschossfußbodenhöhe und dem Übertreten der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Informationen durch die Vorsitzende:

Das Ergebnis der Verkehrsschau vom 01.03.2018 in Walkertshofen hat ergeben, dass 90 % der Verkehrszeichen nicht mehr zulässig sind.  
Die Vorsitzende hat bereits ein Angebot bei der Fa. Bremicker eingeholt.

Gemeinderat Christoph Miller nimmt ab 20.55 Uhr an der Sitzung teil.


Das Ergebnis über die Anfrage an das Straßenbauamt wegen Realisierung eines Radweges nach Langenneufnach wird mitgeteilt. Das Straßenbauamt wäre bereit einen Radweg Richtung Langenneufnach zu realisieren, wenn die Gemeinde die Planungskosten übernimmt und für den nötigen Grunderwerb sorgt. Anhand eines Lageplanes wird der mögliche Radwegeverlauf erläutert. Der Gemeinderat ist mit dieser Trassenführung einverstanden. Es können nun Angebote für die Planungskosten eingeholt werden. Die Weiterplanung eines Radweges Richtung Mittelneufnach ist auch gewünscht und soll planerisch miteinbezogen werden.

Der Gemeinderat wurde durch den Schützenverein zur Cold-Water Challenge nominiert. Es erging eine Spende von 100,00 € an die OGTS der Grundschule Walkertshofen.

Die derzeitige Situation beim Abfallcontainer am Wertstoffhof wird mitgeteilt.

Der Sachstand über die Reparatur des Grabens an der Gessertshauser Straße wird mitgeteilt.


Anfragen aus dem Gemeinderat:

Klärung weiterer Organisationen wegen des anstehenden Maibaumfestes .

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8. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen möchte darauf eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit 750 KwP errichten. Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Umgriff ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (im RIS bereitgestellt).

Die Verfahrensunterlagen würden bis zur nächsten Sitzung erstellt und könnten dann vom Gemeinderat gebilligt werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Johannes Altstetter erläutert den vorgesehenen Standort.
Es ist beabsichtigt,  auf der Hälfte der Grundstücksfläche eine Photovoltaikanlage zu errichten. An diesem Grundstück läuft die Staatsstraße 2026 vorbei. Durch Eingrünung und einem Abstand von ca. 20 m zur Staatsstraße ist die Anlage kaum sichtbar.

Aus dem Gemeinderat kommt in diesem Zusammenhang die Anregung, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1218, Gemarkung Walkertshofen eine „Bürgersolaranlage“ zu errichten. Die Gemeinde Walkertshofen ist Eigentümerin dieses Grundstückes. Die Anlagen wären dann zwei getrennte Anlagen, könnten aber zusammen geplant werden. Die Fl.-Nr. 1218 ist eine Schutzfläche. Die Verwendung für eine PV-Anlage muss erst von der Verwaltung geprüft werden.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen gemäß beiliegendem Lageplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Johannes Altstetter ist gem. Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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9. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen möchte eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit  750 KWP errichten. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik erforderlich. Der Umgriff ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (im RIS bereitgestellt).

Die Verfahrensunterlagen würden bis zur nächsten Sitzung erstellt und könnten dann vom Gemeinderat gebilligt werden. Das Verfahren soll dann im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen gemäß beiliegendem Lageplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Johannes Altstetter ist gem. Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.02.2018 wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.

Es werden keine Einwände erhoben. Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.02.2018 gilt damit als genehmigt.  

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.03.2018 ö 1

Sachverhalt

Die Vorsitzende berichtet, dass die Kanone der Gemeinde Walkertshofen derzeit im alten Gemeindehaus untergebracht ist. Das Gemeindehaus soll verkauft werden. Ein geeigneter Unterbringungsort für die Kanone muss daher gefunden werden.

Herr Albert Hepp, 2. Kanonier der Gemeinde Walkertshofen, hat sich bereits darüber Gedanken gemacht und diese trägt er dem Gremium auf Aufforderung der Vorsitzenden vor:

Die Gemeindekanone ist eine Eisenkanone (ein Böllergerät) und hat Holzräder mit Eisenbeschläge. Von Hand kann die Kanone nicht transportiert werden.

Er bringt Vorschläge zur Unterbringung:
  • Der Geräteraum neben dem Leichenhaus (ist nicht optimal bei Beerdigungen)
  • Eine Fertiggarage/Blechgarage auf dem Parkplatz des Friedhofs platzieren. Eigentümer ist die Pfarrgemeinde.
  • Evtl. einen offenen Anhänger anschaffen, begrenzt auf 25 km (nicht anmeldepflichtig) bzw. mit Abdeckung und eine Vorrichtung für die Kanone auf dem Anhänger zum Transport anbringen.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Hepp für die vorgestellten Unterbringungsmöglichkeiten.

Der Gemeinderat favorisiert den Vorschlag einen Anhänger zu beschaffen (mobil im Transport) und wird diese Lösung weiter verfolgen.


Die Vorsitzende verliest das Schreiben von Herrn Janzen vom 23.03.2018. Herr Janzen tritt als Gemeinderat aus familiären und geschäftlichen Gründen zurück.

Das Ausscheiden wird formal festgestellt. Listennachfolgerin der Wählergruppe „Pro Walkertshofen“ ist Frau Claudia Maurus.

Bürgermeisterin Jungwirth-Karl hat Frau Maurus über die Listennachfolge informiert. Frau Maurus hat sich für die Annahme der Wahl bzw. des Amtes als Gemeinderätin entschieden. Sie ist im Sitzungssaal anwesend.

Die Vorsitzende und der Gemeinderat gratuliert Frau Maurus zur Annahme des Amtes als Gemeinderat.
 
In der nächsten Sitzung erfolgt die Vereidigung von Frau Claudia Maurus zum Ehrenamt als Gemeinderat.
 

   
 

Datenstand vom 23.04.2018 09:37 Uhr