Datum: 11.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Alte Schule Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7.1 Gemeindeinfo - Hinweise für das Maifeuer
7 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
6 Bedarfsplanung für den Kindergarten Scherstetten
5 Beschluss der Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
4 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
3 Neuerlass der Entwässerungssatzung
2.5 Erweiterung einer bestehenden Werkhalle und Abbruch eines bestehenden Holzlagers auf Fl.-Nr. 72, Gemarkung Scherstetten
2.4 Neubau eines Einfamilienhause auf Fl.-Nr. 1398/1, Am Alpenblick 14, Gemarkung Scherstetten
2.3 Neubau einer Garagenhalle auf Fl.-Nr. 104, Gemarkung Scherstetten
2.2 Wohnhausneubau mit Garage auf Fl.-Nr. 104, Gemarkung Scherstetten
2.1 Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf Fl.-Nr. 167/28, Gemarkung Scherstetten
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 07.03.2018

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7.1. Gemeindeinfo - Hinweise für das Maifeuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt die Gemeindeinfo dem Gemeinderat zur Kenntnis. Diese beinhaltet Hinweise zum Maifeuer sowie die genauen Anlieferungszeiten für das Brennmaterial.
Der Gemeinderat stimmt der Veröffentlichung zu.

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7. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 7
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6. Bedarfsplanung für den Kindergarten Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 6

Sachverhalt

Für die Erweiterung der Betriebserlaubnis für 2 Jahre von derzeit 25 auf 35 Kinder sowie den beabsichtigten Anbau einer Krippen- bzw. altersgemischten Kindergartengruppe ist eine Bedarfsermittlung erforderlich.
Die in der derzeitigen Betriebserlaubnis genehmigten 25 Kindergartenplätze sind voll belegt. Ab 01. September 2018 ist aufgrund der Anmeldung mit 30 Kindern, davon 8 Kinder unter 3 Jahre zu rechnen. Daher muss die Betriebserlaubnis bis zum Neubau vorübergehend auf 35 Kinder erweitert werden.

Für den Anbau einer Krippen- bzw. altersgemischten Kindergartengruppe ergibt sich folgender Bedarf:

Für Kinder ab 1 Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte. Folgende Kinderzahlen (Geburten einschl. Zuzüge) wurden nach Jahrgängen ermittelt:
       
               2017                  8        
               2016                11
               2015                  6        
               2014                13        
               2013                10        
       2012                  7        
       2011                  8                
               

Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr wird die Erweiterung mit einer Krippengruppe geplant, d.h. künftig eine Kindergartengruppe und eine Krippengruppe. Sollte sich in der Zukunft herausstellen, dass eine Betreuung unter 2-jähriger Kinder in Scherstetten nicht erforderlich ist, soll auch ein Betrieb als 2-gruppiger Kindergarten, davon eine Gruppe als altersgeöffnete Gruppe ab 2 bis 4 Jahren, mit den dann vorhandenen Räumlichkeiten darstellbar sein. Deswegen werden hierfür bereits ausreichende Flächen eingeplant. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass für den Bau nur ein Zuschuss für die Krippe möglich ist.

Bei Betrieb einer Krippengruppe:
Kinder der Jahrgänge 2017, 2016 und 2015 (zur Hälfte) = 21 Kinder, Annahme davon bis 15 mit Interesse/Bedarf.
Kinder der Jahrgänge 2015 (zur Hälfte), 2014, 2013, 2012 = 33 Kinder, Annahme davon bis 25 Kinder mit Interesse/Bedarf, ggf. mehr mit Ausnahmegenehmigung.

Bei Betrieb von zwei Kindergartengruppen:
Kinder der Jahrgänge 2016 und 2015 (ggf. auch Hälfe von 2014!) = 18 (abhängig davon, ab welchem Alter Bedarf!)
Kinder der Jahrgänge 2014, 2013, 2012 = 30 Kinder, Annahme davon ca. 25 Kinder mit Bedarf ggf. ein Teil auch in altersgeöffneter Gruppe.

Für das bereits erschlossene und abverkaufte Baugebiet „Am Birstling“ mit 14 Bauplätzen werden ggf. zusätzliche Plätze/Reserven in der Zukunft gebraucht. Weiterhin beabsichtigt die Gemeinde weitere Baugebiete in Scherstetten und Konradshofen mit ca. 24 Plätzen auszuweisen.

Die Kindergartenleitung liefert ein entsprechendes pädagogisches Konzept.

Diese Darstellung entspricht der Empfehlung der Kindergartenaufsicht.

Weiterhin soll auch künftig die Aufnahme von Behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern im Rahmen einer Einzelintegration grundsätzlich ermöglicht werden. Dies soll durch einen behindertengerechten Aus-/Umbau ermöglicht werden.

Diskussionsverlauf

In der Beratung zeigt der Vorsitzende den Planentwurf für den Umbau des Kindergartens.

Beschluss

Aufgrund der vorliegenden Zahlen hält die Gemeinde in ihrem Gebiet den Betrieb einer Kindertageseinrichtung bestehend aus 1 Kindergartengruppe und 1 Kinderkrippengruppe für erforderlich. Weiterhin wird die Einzelintegration Behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder für erforderlich gehalten.

Die Gemeinde Scherstetten wird durch Anbau an das Gebäude, Brunnenstraße 8 sowie durch geeignete Umbaumaßnahmen eine Kindertageseinrichtung, bestehend aus einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe, errichten. Die Planung für die Räumlichkeiten der Krippengruppe soll so erfolgen, dass später in diesen Räumen alternativ auch der Betrieb einer altersgeöffneten Kindergartengruppe (2 bis 4 Jahre) ermöglicht werden kann. Der Gemeinde ist bewusst, dass die hierfür anfallenden Zusatzkosten gegebenenfalls nicht zuschussfähig sind. In jedem Fall soll die Einrichtung weiterhin die Betreuung behinderter Kinder im Rahmen einer Einzelintegration ermöglichen. Die erforderlichen baulichen und einrichtungstechnischen Voraussetzungen sind zu schaffen. Die Gemeinde wird eine entsprechende Betriebserlaubnis und die Gewährung eines entsprechenden Investitionszuschusses beantragen. Die Kindergartenleitung wird ersucht, ein entsprechendes pädagogisches Konzept zu erstellen. Übergangsweise wird bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung mit höchstens 35 Kindern beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Beschluss der Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 5

Sachverhalt

In der Anlage befindet sich die Schöffenvorschlagsliste. Der Gemeinderat hat diese Liste mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Die Liste wird nach Bekanntmachung im Staudenboten eine Woche lang öffentlich ausgelegt und bis zum 05.06.2018 an das Amtsgericht Augsburg übersandt.

Alle in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen wurden schriftlich über die Aufnahme informiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 – 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Karina Wiedemann nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

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4. 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 4

Sachverhalt

Bei der 4. Änderung der BGS-EWS wurde übersehen, dass in der Gemeinde Scherstetten anders als in den anderen Gemeinden ein zusätzlicher § 5 Abs. 6 a enthalten ist. Auch in diesem Absatz ist der Satz „Der Erstattungsbetrag ist vom Zeitpunkt der Entrichtung des ursprünglichen Beitrages nach § 238 AO zu verzinsen. “ zu streichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderungssatzung zur BGS-EWS vom 11.04.2018. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Neuerlass der Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 3

Sachverhalt

In der Entwässerungssatzung 2017 wurde der § 4 Abs. 5 gelöscht. Stattdessen wurde der § 5 Abs. 6 eingefügt. Nach der EWS 2017 wäre ein Anschluss an den Regenwasserkanal unzulässig, sobald eine Versickerung möglich ist (kein Anschlussrecht). Durch die neue Regelung kann bei Versickerung oder Beseitigung des Niederschlagswassers vom Anschluss- und Benutzungszwang  auf Antrag und gegen entsprechenden Nachweis einer Fachfirma befreit werden.
Die Satzungen wurden dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung vom 11.04.2018. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.5. Erweiterung einer bestehenden Werkhalle und Abbruch eines bestehenden Holzlagers auf Fl.-Nr. 72, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 2.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Erweiterung einer bestehenden Werkhalle;
                               Abbruch bestehendes Holzlager
Bauort:                        Brunnenstr. 6
Fl.-Nr.:                                72, Gemarkung Scherstetten

Der Bauantrag wurde zur Sitzung eingereicht. Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Der Bauherr ist anwesend und erläutert das Bauvorhaben.
Die gesetzlichen Vorschriften für den Brand- und Immissionsschutz werden eingehalten. Die bestehende Bestandshalle wird mitsaniert. Die Fassade wird verändert.
Die Abstandsflächen zu den Grundstücken Fl.-Nr. 74 werden geringfügig unterschritten. Die südliche Außenwand der Erweiterung zur Fl.-Nr. 73 wird als feuerbeständige Wand F 90 AB ausgeführt. Dadurch wird der Brandschutz gewährleistet.
Die Unterschrift der Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Peter und Paul“ wird noch eingeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Abstandsflächen sein Einvernehmen. Die Abstandsflächen erstrecken sich teilweise auf Fl.-Nr. 74.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Alexander Thoma nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

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2.4. Neubau eines Einfamilienhause auf Fl.-Nr. 1398/1, Am Alpenblick 14, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 2.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses
Bauort:                        Am Alpenblick 14
Fl.-Nr.:                                1398/1, Gemarkung Scherstetten

Der Gemeinderat sieht die Planunterlagen ein.


Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Birstling“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Für das Bauvorhaben ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplane s sowie eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn auf Fl.-Nr. 125/3 nötig.

Art der Abweichung:
Betrifft § 7 – Nebenanlagen u. Nebengebäude, Satz 2 + 3 der textlichen Festsetzungen

Satz 2: Die Dachneigung der Garage muss zwischen 25° und der max. Dachneigung des Hauptgebäudes liegen.

Bei der Planung ist die Dachneigung der Garage an die Dachneigung des Wohnhauses (20°) angepasst, auch um die Firsthöhe so niedrig wie möglich zu halten.

Satz 3: Die Firsthöhe von Garagen ist auf 4,50 m begrenzt.

Die Garage ist mit einer Länge von 9 m und einem Walmdach geplant. Die zulässige Firsthöhe wird um 0,65 m überschritten, damit eine Decke eingebaut werden kann.

Abstandsflächenübernahme:

Für die Nordseite der Garage ist eine Abstandsflächenübernahme von 3,0 m auf das Flurstück 125/3 nötig.

Der Antrag ist Bestandteil des Baugenehmigungsantrages, die Nachbarunterschriften sowie die Nachbarunterschrift zur Abstandsflächenübernahme liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit dem Antrag auf isolierte Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Neubau einer Garagenhalle auf Fl.-Nr. 104, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 2.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Garagenhalle

Bauort:                        Schloßbergstraße

Fl.-Nr.:                                104, Gemarkung Scherstetten

Für diese Flurnummer wurden zwei getrennte Bauanträge eingereicht (Neubau einer Garagenhalle/Wohnhausneubau mit Garage).

Der Bau der Garagenhalle ist im nordöstlichen Bereich des Grundstückes mit den Abmessungen 12,12 m x 8,12 m geplant.
Die Außenwände und die Dachhaut sollen als wärmegedämmte Sandwichpaneele ausgeführt werden.

Hinweis:
Die Sandwichpaneele gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen (metallic, matt, diverse Farbtöne etc.). Bei der Produktauswahl sollte auf angepasste Farbgebung von Wand- und Dachflächen geachtet werden.

Der Vorsitzende reicht den Bauantrag zur Einsicht.

Diskussionsverlauf

Die Bauherren sind im Sitzungssaal anwesend. Auf Anfrage teilen sie mit, dass nach Aussage des Landratsamtes die Zufahrt zum Grundstück von Süden nicht möglich ist. Die Zufahrt würde im Kreuzungsbereich liegen. Die Zufahrt zum Grundstück ist im Norden vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Wohnhausneubau mit Garage auf Fl.-Nr. 104, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Wohnhausneubau mit Garage

Bauort:                        Schloßbergstraße

Fl.-Nr.:                                104, Gemarkung Scherstetten

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.1. Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf Fl.-Nr. 167/28, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus

Bauort:                        Estweg 6

Fl.-Nr.:                                167/28, Gemarkung Scherstetten

Geplant ist der Anbau eines Wintergartens mit den Maßen 5,45 m x 4,30 m an der westlichen Gebäudeseite.

Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 07.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 11.04.2018 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 07.03.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 07.03.2018 mit redaktionellen Änderungen in TOP 2, TOP 4 und TOP 8.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2018 10:37 Uhr