Datum: 04.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Alte Schule Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5.2 DSL mobil - Anschluss der Baugebiete in Scherstetten und Konradshofen
5.1 Friedhof Scherstetten und Konradshofen - Gemeinde-Info
5 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
4.3 Neuanlage von Gräbern für eine Erdbestattung
4.2 Errichtung von Urnengräbern sowie einer Urnenwand
4.1 Friedhofsmauer Scherstetten
4 Friedhof Scherstetten
3 Bestellung der Mitglieder der Wahlvorstände für die Landtags- und Bezirkstagswahl sowie den oder die Volksentscheide am 14.10.2018
2.3 Temporäre Umnutzung des bestehenden Sitzungssaales im OG zum Gruppenraum - Kindergarten, Fl.-Nr. 71, Gemarkung Scherstetten
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1399/2, Gemarkung Scherstetten
2.1 Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 506 und 507, Gemarkung Scherstetten
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 06.06.2018

zum Seitenanfang

5.2. DSL mobil - Anschluss der Baugebiete in Scherstetten und Konradshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 5.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass die Umstellung auf höhere Mbit-Raten (VDSL) im Baugebiet „Am Birstling“ durch die Firma DSL mobil erfolgt ist.

Im Baugebiet „Westlich der Schulstraße“ wird das Glasfaserkabel in der Herbststraße und Schulstraße bis zum Anwesen Schnell verlegt. Für die Verlegung des Glasfaserkabels bis zum Grundstück entstehen Gebühren (Anschluss) in Höhe von 600,00 € bis 700,00 €.

In diesem Zusammenhang berichtet Gemeinderat Michael Ringler über die Vorgehensweise durch die Firma DSL mobil. Es erging ein Schreiben an alle Anwohner, mit einer Fristsetzung von 7 Tagen,  zur Entscheidung ob der Anschluss gewünscht wird oder nicht. In dieser Zeit liefen bereits die Arbeiten durch die beauftragte Baufirma.  

zum Seitenanfang

5.1. Friedhof Scherstetten und Konradshofen - Gemeinde-Info

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Die Gemeinde-Info hinsichtlich der Hinweise zum Friedhof Scherstetten und Konradshofen ist auf der Website der Gemeinde Scherstetten abrufbar.

zum Seitenanfang

5. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 5
zum Seitenanfang

4.3. Neuanlage von Gräbern für eine Erdbestattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 4.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über die bereits durchgeführten Arbeiten. Die notwendige freie Fläche für weitere 4 Gräber am östlichen Friedhofsbereich, an der Mauer zur Straße, wurde durch das Entfernen der Hecken hergestellt. Die Zufahrt zu diesen Gräbern ist nun über den Pfarrhof möglich. Bei der noch bestehenden Hecke soll der Rückschnitt das notwendige Mindestmaß zum Befahren mittels Bagger gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, müssten die vorhandenen Gräber noch gekürzt werden. Nach Abschluss des Heckenschnittes wird die entstandene Lücke der entfernten Hecke ergänzt bzw. bepflanzt.

zum Seitenanfang

4.2. Errichtung von Urnengräbern sowie einer Urnenwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 4.2

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde der Standort einer Urnenwand im südlichen Bereich des Friedhofes, zwischen Friedhof und Pfarrhof, vorgeschlagen. Die bestehende alte Mauer und die auswuchernde Buchshecke müssen entfernt und ein Fundament geformt werden, damit an dieser Stelle eine Urnenwand errichtet werden kann. Beispiele für eine Urnenwand werden gezeigt. Dem Gemeinderat werden Unterlagen über naheliegende Friedhöfe zur Verfügung gestellt, auf denen Urnenwände besichtigt werden können.

Es werden weitere Standorte für Urnengräber sowie deren mögliche Gestaltung gezeigt. Vorgesehen sind ca. 6 Urnengräber, diese wären derzeit ausreichend.

Diskussionsverlauf

Im Gremium werden die Größe sowie die Gestaltung einer Urnenwand und der Urnengräbern diskutiert. Einheitliche Meinungen bestehen hinsichtlich der Größe der Urnenwand. Diese sollte lediglich 6 - 10 Fächer für Urnenbestattungen haben. In der Diskussion wird auch klar, dass der Nutzungsberechtigte eines Platzes in einer Urnenwand nur ein zeitlich begrenztes Verwahrungsrecht erwirbt. Nach Ablauf dieses Verwahrungsrechtes ist es die Aufgabe der Gemeinde, für die Bestattung der verwahrten Urne Sorge zu tragen. Der Nutzungsberechtigte eines Urnengrabes dagegen, bestattet die jeweilige Urne unmittelbar in der Grabstätte.

Die Urnengräber sollen durch eine Abgrenzung unterteilt werden.

Im Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass nach Fertigstellung der Urnenwand und der Ausweisung der Urnengräber der Erlass der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung nach Neukalkulation notwendig wird.

zum Seitenanfang

4.1. Friedhofsmauer Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass in der letzten Sitzung am 06.06.2018 verschiedene Vorschläge zur Ableitung des Regenwassers an der Friedhofmauer diskutiert wurden.
Der Vorsitzende veranlasste, dass probeweise an einer Abdeckplatte unten eine Nut eingeflext wurde, um den Effekt zu erproben (Tropfrinne). Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend. Das Wasser kann nur geringfügig abfließen. Diese Variante kommt deshalb nicht in Frage.
Als weitere Alternative wird die Anbringung einer Blechrinne  unter den gesamten Abdeckplatten besprochen. Nach Rücksprache mit der Spenglerfirma ist diese Variante zu kostenintensiv. Als weiterer Vorschlag wurde der Anstrich der Friedhofsmauer mit einer Farbe genannt. Der Probeanstrich erfolgt demnächst durch die Firma Glas.

zum Seitenanfang

4. Friedhof Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 4
zum Seitenanfang

3. Bestellung der Mitglieder der Wahlvorstände für die Landtags- und Bezirkstagswahl sowie den oder die Volksentscheide am 14.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 3

Sachverhalt

F ür die am 14.10.2018 stattfindende Landtags- und Bezirkstagswahl sowie den oder die Volksentscheide werden folgende Wahlhelfer bestellt:

Scherstetten, großer Schulsaal

Wahlvorstand
Wippel Robert
Stellv. Wahlv.
Thoma Alexander
Schriftführerin
Wiedemann Karina
Stellv. Schriftf.
Fischer Harald
Beisitzer
Schorer Simon
Beisitzer
Müller Hermann
Beisitzer
Deschler Bernd
Beisitzerin
 
Schrettle Annem.
Beisitzer
Wiedemann Robert
Beisitzer
Schramm Giselbert
Beisitzerin
Fischer Marina



Konradshofen, Schule

Wahlvorstand
Bravi Daniela
Stellv. Wahlv.
Ringler Michael
Schriftführer
Schiller Roland
Stellv. Schriftf.
Baur Barbara
Beisitzer
Wilhelm Dieter
Beisitzer
Prestele Günter
Beisitzer
Weimann Heidi
Beisitzer
Ulzhöfer Daniel
Beisitzer
Baur Wolfgang


Briefwahlvorstand, VG, Langenneufnach, Bauamt
Briefwahlvorstand
Deschler Tanja
Stellv. Briefwahlv.
Kögel Wilhelm
Schriftführerin
Kirstein Alexandra
Stellv. Schriftf.
Lacher Aloisia
Beisitzer
Heckl Bernhard
Beisitzer
Wiedemann Sebastian

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die o.g. Mitglieder der Wahlvorstände. Bei Absagen einzelner Mitglieder wird die VG diese durch geeignete Wahlberechtigte ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Temporäre Umnutzung des bestehenden Sitzungssaales im OG zum Gruppenraum - Kindergarten, Fl.-Nr. 71, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 2.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Temporäre Umnutzung des bestehenden Sitzungssaales im OG zum Gruppenraum während der Umbauarbeiten am bestehenden Kindergartenbereich im EG

Fl.-Nr.:        71, Gemarkung Scherstetten

Während der Umbauarbeiten im Erdgeschoss des Kindergartens soll im bestehenden Sitzungssaal
eine altersgemischte Gruppe untergebracht werden.
Folgende Umbaumaßnahmen sind hierfür erforderlich:

  1. Außenbereich
Da der Sitzungssaal zum Gruppenraum umgenutzt werden soll, ist ein zweiter Rettungsweg erforderlich. An der Ostseite des Gebäudes wird hierfür eine zweiläufige Podesttreppe installiert.

  1. Erdgeschoss
Der bisherige Zugang vom Treppenhaus zum Archiv und Gemeindekanzlei wird geschlossen.
Das Archiv wird zum Elternwartebereich mit Garderobe umfunktioniert, die Anbindung erfolgt über eine neue Türöffnung vom Garderobenflur.
Die Gemeindekanzlei wird als Nebenraum vom Gruppenraum des Kindergartens genutzt und ein direkter Zugang geschaffen.
Die Wand zwischen dem Lagerraum und dem Nebenraum 2 wird entfernt.

  1. Obergeschoss
Der Sitzungssaal wird temporär als Gruppenraum genutzt, die bestehende Wand zwischen Archiv und Lager wird abgebrochen und eine neue Trennwand eingezogen, um dort einen Flur für die Aufstiegshilfe zur Außentreppe zu erhalten.
Bauliche Veränderungen im Sanitärbereich:
Mauerwerksabbruch zwischen bisherigem Putzraum und Personal-WC, Demontage der Waschbecken,
Einbau von zwei weiteren WCs, zwei Waschbecken, einer Trennwand sowie einer neuen Wickelkommode, neuer Heizkörper und Boden- und Wandfliesen.


Der Vorsitzende erläutert die im Bauplan dargestellten Änderungen zur temporären Umnutzung des bestehenden Sitzungsaales.

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1399/2, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                1399/2, Gemarkung Scherstetten

Für das Bauvorhaben wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.

  1. Dachneigung der Garage – betrifft § 7.2 der textlichen Festsetzungen
Festsetzung:
„Die Garagen/Carports sind entweder mit Satteldächern oder mit der gleichen Dachform wie das Hauptdach auszuführen. Die Dachneigung der Garagen/Carports muss zwischen 25° und der maximalen Dachneigung des Hauptgebäudes liegen.“
Antrag:
Ausführung der Dachneigung mit 20°, entsprechend der Dachneigung des Hauptgebäudes.

  1. Dachterrasse über dem Eingang – betrifft § 6 der textlichen Festsetzungen
Festsetzung:
Zulässige Dachformen sind: SD, WD, ZD
Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
Antrag: Ausbildung einer Dachterrasse über dem Eingangsbereich.

  1. Höhenlage des Hauptgebäudes – betrifft § 4.5 der textlichen Festsetzungen
Festsetzung:
„Die Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden der Häuser – gemessen in der Gebäudemitte – darf maximal 0,40 m über der Oberkante der dem Grundstück zugeordneten Erschließungsstraße liegen.“
Antrag: Höhenlage des Gebäudes (OK FFB Erdgeschoss) mit Bezug auf den Festpunkt der Straßenhöhe im Norden – siehe Anlage Höhenplan.
Begründung: Bei dem Höhenbezug entsprechend den textlichen Festsetzungen wäre die OK FFB im Erdgeschoss ca. 55 – 60 cm tiefer und das Haus aufgrund des natürlichen Geländeverlaufs partiell in einer Senke (Süden/Westen – s. Anlage Höhenplan).


Nach Rücksprache der Bauherren mit Herrn  Weixler vom Landratsamt  stellt das Flachdach über dem Windfang und die Dachneigung der Garage kein Problem dar. Die beantragten Befreiungen sind vertretbar.
Bzgl. der Entscheidung über die Befreiung von den Höhenfestsetzungen wurde auf die Planungshoheit der Gemeinde verwiesen.


Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen. Die Bauherren sind im Sitzungssaal anwesend und erläutern das Bauvorhaben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den unter Punkt 1 - 3 beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.1. Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 506 und 507, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                506 und 507,  Gemarkung Scherstetten

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Schloßbergstraße Süd“, rechtskräftig seit 22.06.2007.

Die Vorgaben der Satzung bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung werden eingehalten, ein Freiflächengestaltungsplan entsprechend § 4 der textlichen Festsetzungen ist Bestandteil des Bauantrages.


Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 2
zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 06.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 06.06.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 06.06.2018 mit redaktionellen Änderungen in TOP 3, 3.1 und 4.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2018 11:43 Uhr