Datum: 10.12.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Entgeltordnung für den Schlosshofsaal
3 Zuschussantrag des Soldaten- u. Kameradschaftsverein Grimoldsried
2.2 Neubau einer Werk- und Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnhaus - Antrag auf Befreiung, Fl.-Nr. 880/5, Gemarkung Mickhausen
2.1 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 902/22, Gemarkung Mickhausen
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 12.11.2018

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4. Entgeltordnung für den Schlosshofsaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Mickhausen wird künftig die Vermietung des Saales und die Abrechnung der Getränke übernehmen.

In der Sitzung am 12.11.2018 wurde im Gemeinderat Beschluss über die neue Entgeltordnung für den Schlosshofsaal und die Küche im Gebäude, Schlosshof 1, Mickhausen gefasst.
Ab 01.10.2018 tritt die neue Entgeltordnung in Kraft.

Die Entgeltordnung wird im Wortlaut durch den Vorsitzenden verlesen. Diese kann zu den Amtsstunden zu den bekannten Zeiten und auf der Homepage der Gemeinde Mickhausen eingesehen werden.



 

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3. Zuschussantrag des Soldaten- u. Kameradschaftsverein Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.12.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Soldaten- und Kameradschaftsverein Grimoldsried bittet um einen Zuschuss zu den bereits gekauften Jacken. Die Rechnung ist vorliegend.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat spricht sich in der Beratung für einen Zuschuss aus, da bereits mehreren Vereinen ein Zuschuss gewährt wurde. Der Vorsitzende schlägt eine Kostenübernahme in Höhe von 50 % vor.

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt  einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu den bereits angeschafften Jacken für den Soldaten- und Kameradschaftsverein Grimoldsried.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Werk- und Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnhaus - Antrag auf Befreiung, Fl.-Nr. 880/5, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.12.2018 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Werk- und Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnhaus

Fl.-Nr.:                                880/5, Gemarkung Mickhausen


Das Bauvorhaben wurde vom Landratsamt Augsburg mit Schreiben vom 22.05.2018 genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung war auch eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze um ca. 2 m.

Beim Aufbau der Halle wurde nun festgestellt, dass die Maße der Überschreitung der nördlichen Baugrenze von der genehmigten Befreiung abweichen.
 
Für die nun vorliegende Überschreitung der nördlichen Baugrenze von 2,155 m bis zu 2,675 m wird eine Befreiung beantragt.

Der Grenzabstand zur östlichen Fl.- Nr. 880/23 bleibt unverändert.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Überschreitung der nördlichen Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.1. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 902/22, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.12.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

Fl.-Nr.:        902/22, Gemarkung Mickhausen


Die Planunterlagen werden durch den Gemeinderat eingesehen.

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes „Schmiedehiele in einem ausgewiesenen Dorfgebiet.
Für das Bauvorhaben werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Beantragte Befreiungen:

  1. § 3.3 der textlichen Festsetzungen
 
Vorgabe:                    Das zweite Geschoss muss im Dachgeschoss liegen

Art der Befreiung:           Das zweite Geschoss ist ein Obergeschoss

Begründung:        Diese Abweichung wurde bereits den beiden nördlich angrenzenden Grundstücken gewährt.
Die zulässige Firsthöhe von 9 m wird dennoch deutlich unterschritten 6,72 m)
       
  1. § 3.5 der textlichen Festsetzungen

Vorgabe:                   Die Höhe des Fertigfußbodens darf maximal 70 cm über dem                                        Urgelände liegen.

Art der Befreiung          Auf der Hangseite liegt die Höhe des Fertigfußbodens 226 cm über                        dem Urgelände.

Begründung:        Aufgrund der starken Hanglage ist die Einhaltung der Festsetzung nicht möglich

  1.   § 5.5 der textlichen Festsetzungen

Vorgabe:                   Grenzgaragen sind einheitlich zu gestalten

Art der Befreiung:    Die Grenzgarage unterscheidet sich in Breite, Wandhöhe und Dachneigung
Länge der Grenzgaragenbebauung 8,99 m (zulässig nach BayBO)
Wandhöhe der Garage an der Grenze max. 3 m
Dachneigung 36°

Begründung:        Die bestehende Grenzgarage wird von Norden befahren, daher konnte diese viel tiefer platziert werden. Die geplante Garage wird von Osten befahren (s. Bild).
               Eine Angleichung ist aufgrund der starken Hanglage nicht möglich.

  1. § 6.1 der textlichen Festsetzungen

Vorgabe:                Dachneigung des Hauptgebäudes 35 – 48 Grad

Art der Befreiung:        Dachneigung des Hauptgebäudes 18 Grad

Begründung:        Es wurde eine Dachneigung von 18 Grad gewählt, weil dies die geringste Dachneigung ist, die mit handelsüblichen Flachdachsteinen ohne Unterdach noch belegt werden kann. Auf diese Weise wurde nicht nutzbares Volumen im Dachraum und damit auch Kosten reduziert.
         

Beschluss

Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Sebastian Demmel nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.12.2018 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 12.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.12.2018 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.11.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.11.2018 gilt damit als genehmigt.

Datenstand vom 30.01.2019 10:49 Uhr