Datum: 15.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6.2 Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gumpenweiler Süd"
6.1 Abwägung der während der 2. Auslegung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gumpenweiler Süd" eingegangenen Stellungnahmen
6 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gumpenweiler Süd"
5 Bestellung eines neuen Mitgliedes zum Rechnungsprüfungsausschuss
4 Vereidigung der Gemeinderätin Claudia Maurus
3 Feststellung der Amtsniederlegung von Gemeinderat Sven Janzen
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 27.03.2018
1 Der Bürger hat das Wort
13 Informationen
12 Beschluss der Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
11 Haushaltssatzung 2018 - Genehmigung durch das Landratsamt
10.1 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord"
10 Bebauungsplan Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen
9.1 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
9 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen
8.1 Neubau eines Gewerbebetriebes mit Halle und Betriebsleiterwohnhaus auf Fl.-Nr. 1227/7, Gemarkung Walkertshofen
8 Bauanträge
7 Vorstellung der Planung "Außengestaltung Bürgersaal'" durch Architekturbüro Kern

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6.2. Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gumpenweiler Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Die Abwägungsbeschlüsse wurden einge arbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gumpenweiler Süd“ in der Fassung vom 15.05.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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6.1. Abwägung der während der 2. Auslegung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gumpenweiler Süd" eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Während der 2. Auslegung vom 12.03.2018 bis 13.04.2018 sind folgende Stellungnahmen ohne Erinnerung eingegangen:

Behörde, Träger                                        Stellungnahme vom

Schwaben Netz                                        16.03.2018
Staatliches Bauamt                                        21.03.2018
Amt für ländliche Entwicklung                        11.04.2018
Gewerbeaufsichtsamt                                19.03.2018
Bayerischer Bauernverband                                01.03.2018
Regierung von Schwaben Höhere Landesplanung        12.03.2018
Vermessungsamt                                        12.03.2018
IHK                                                        13.03.2018
HWK                                                        07.03.2018
Bischöfliche Finanzkammer                                01.03.2018
Deutsche Telekom                                        05.03.2018
Bundeswehr                                                27.02.2018
Markt Ziemetshausen                                        06.03.2018


Folgende Anregungen sind eingegangen:

Landratsamt Bauabteilung                                10.04.2018

Allgemeines:

Verweis auf die aktuelle Fassung des BauGB in der Präambel.

Beschluss:

Die Präambel wird entsprechend abgeändert.

Abstimmung: 11 : 0

Naturschutz
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird im Zuge der erneuten Beteiligung wie folgt Stellung genommen:
Im Vergleich zur 1. Anhörung hat sich die vorgelegte Planung grundlegend geändert. Auf den Fl.-Nrn. 1689 und 1690 war ehemals „Grünfläche, nicht bebaubar“ festgesetzt, um die angrenzende Hofstelle zu sichern. Zudem sollte diese Talsenke auf Grund ihrer ökologischen Wertigkeit als Grünland erhalten bleiben.
Jetzt ist vorgesehen, auch diese beiden Flurnummern zu bebauen. Dies wird aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch gesehen, da zu befürchten ist, dass bestehende Kaltluftschneisen unterbrochen würden.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sollten die beiden Flurstücke 1689 und 1690 weiterhin als „Grünfläche, nicht zu bebauen“ dargestellt werden. Sollte eine Bebauung an dieser Stelle festgesetzt werden, sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in Text und Karte aus naturschutzfachlicher Sicht notwendig.

 Für die Überbauung der Fl.-Nr. 1689 und 1690 ist eine Ausgleichsfläche zur Verfügung zu stellen. Das vereinfachte Verfahren nach §13 BauGB befreit zwar vom Umweltbericht, dennoch greift die Eingriffsregelung, da mit der Bebauung Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sind.
 Die Ausgleichsfläche ist durch Grundbucheintrag in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu sichern, soweit sich die Grundstücke nicht im Eigentum der Gemeinde befinden.
 Auch die Fl.-Nr. 1690 ist entlang der Westgrenze mit einer dreireihigen, freiwachsenden Hecke aus heimischen Sträuchern und Bäumen einzugrünen (Ortsrandeingrünung).

 § 6 der Satzung ist grundsätzlich wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
Bei den Sträuchern sind folgende Arten zu ergänzen: Hasel, Wasser-Schneeball, gewöhn-liche Heckenkirsche.
Es ist niederzuschreiben, dass die Ortsrand-Eingrünung dreireihig, freiwachsend und ohne Formschnitt und ausschließlich aus heimischen Sträuchern gemäß der Liste angelegt werden muss. Pflanzraster 1,5 auf 1,5 m.
Die Pflanzqualität der Sträucher ist wie folgt festzusetzen: verpflanzter Strauch, Höhe 60-100 cm.
Die Pflanzqualität der Bäume ist wie folgt festzusetzen: Hochstamm, Stammumfang 12 – 14 cm; heimische Laubbäume oder Obstgehölze.
Es ist festzuschreiben, dass die Ausgleichsfläche und die Begrünungen spätestens in der auf die Nutzungsaufnahme folgenden Pflanzzeit zu erfolgen haben und dauerhaft zu erhalten sind. Ausfallende Gehölze sind art- und qualitätsgleich umgehend zu ersetzen.

Beschluss:

Die Stellungnahme wurde in den Textteil und die Planzeichnungen aufgenommen.

Abstimmung: 11 : 0


Wasserrecht:

Aus wasserrechtlicher Sicht besteht zum Planentwurf grundsätzlich Einverständnis. Es wird im Nachgang zur abgewägten wasserrechtlichen Äußerung in der Stellungnahme vom 30.06.2017 auf folgendes ergänzend hingewiesen:
1. Die Ausweisung des Retentionsschutzstreifens entlang des Kohlbaches wird ausdrücklich begrüßt.
2. Abwasserbeseitigung:

Sollte das in der/n vorgeschriebenen Kleinkläranlage/n mit biologischer Nachreinigung vorgereinigte Abwasser direkt in ein Gewässer eingeleitet oder versickert werden, stellt dies eine Benutzung dar, die der wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Ein entsprechender Gestattungsantrag ist verfahrens- und zeitgerecht beim Landratsamt Augsburg einzureichen; diesbezüglich wird nochmals eine frühzeitige Abstimmung mit dem Fachbereich Wasserrecht - Tel. 0821/3102-2779 empfohlen.
Sollte das vorgereinigte Abwasser dem gemeindlichen Ortskanal Gumpenweiler zugeführt werden, wird auf den Vollzug der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 04.11.2008 Az. 52.15-6323/01 V 14 (Abwasserbeseitigung Ortsteile Gumpenweiler und Oberrothan durch die Gemeinde Walkertshofen) hingewiesen; es ist vom Einleiter eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Ergänzungs-/Tekturverfahren (Einhaltung Benutzungsumfang?) erforderlich bzw. eine Anzeige (Auflage-Ziffer 2.4.1 – Fort schreibung Abwasserkataster) zu erstatten ist.

Beschluss:

Die Stellungnahme wurde in die Begründung aufgenommen.

Abstimmung: 11 : 0


Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                20.03.2018

Hinweis auf mögliche geogene Belastungen des Bodens, welche eine Entsorgung mit zusätzlichen Kosten erforderlich machen.

Beschluss:

Der Hinweis wird aufgenommen.

Abstimmung: 11 : 0


Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege        05.04.2018


Hinweis die Verpflichtung der Benachrichtigung der Unteren Denkmalschutzbehörde bei Auffindung von Bodendenkmälern (Art. 8 Abs. 1 BayDSG). Die gefundenen Gegenstände und der Fundort haben nach Art. 8 Abs. 2 BayDSG bis zur Freigabe durch die Untere Denkmalschutzbehörde unverändert zu bleiben.

Beschluss:

Der Hinweis wird aufgenommen.

Abstimmung: 11 : 0


LEW                                                        06.03.2018


Hinweis auf die 1-KV Freileitung über Grundstück Fl.-Nr. 1689 und 1690, Gemarkung Walkertshofen.

Beschluss:

In den Bebauungsplan wird der Hinweis auf die 1-KV Freileitung aufgenommen. Im Falle einer Bebauung haben die jeweiligen Bauherrn nach Absprache mit der LEW die Freileitung auf Ihre Kosten zu verlegen, um die nötigen Sicherheitsabstände zu erreichen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gumpenweiler Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Tagesordnungspunkte 9, 9.1 und 9.2 werden vor dem Tagesordnungspunkt 6 behandelt.

Zweiter Bürgermeister Blumenhofer hat die Satzung ausgearbeitet.
Die Satzung mit Begründung und Textteil in der Fassung vom 15.05.2018 wurde im RIS bereitgestellt.

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5. Bestellung eines neuen Mitgliedes zum Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund der Amtsniederlegung des Gemeinderates Sven Janzen muss ein neues Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss bestellt werden.
Frau Bürgermeisterin Jungwirth-Karl schlägt Frau Claudia Maurus als Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss vor.

Beschluss

Der Gemeinderat benennt Frau  Claudia Maurus als Mitglied für den  Rechnungsprüfungsausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Claudia Maurus enthält sich bei der Abstimmung der Stimme wegen pers. Beteiligung gem. Art. 49 GO.

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4. Vereidigung der Gemeinderätin Claudia Maurus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Durch die Niederlegung des Amtes des Gemeinderates von Herrn Sven Janzen rückt Frau Claudia Maurus nach.

Auf Nachfrage von Bürgermeisterin Jungwirth-Karl nimmt Frau Claudia Maurus das Ehrenamt des Gemeinderates an.

Anschließend spricht Frau Claudia Maurus die nachfolgende Eidesformel nach Art. 31 Abs. 4 GO:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

Die Vorsitzende gratuliert Frau Claudia Maurus zur  Annahme des Ehrenamtes.  

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3. Feststellung der Amtsniederlegung von Gemeinderat Sven Janzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.03.2018 hat Herr Sven Janzen seinen Rücktritt vom Amt des Gemeinderates erklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Ausscheiden von Gemeinderat Sven Janzen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 27.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 27.03.2018 wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 27.03.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 1

Sachverhalt

Es kommen aus der Zuhörerschaft keine Wortmeldungen.  

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13. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 13

Sachverhalt

Die Vorsitzende berichtet:

Das überörtliche Prüfungsverfahren der Kasse sowie der Jahresrechnungen 2007 bis 2015 der Gemeinde Walkertshofen ist abgeschlossen. Das Schreiben vom Landratsamt Augsburg vom 07.05.2018 wird verlesen.  

Für eine weitere Planung und Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Gemeindegrund (Landschaftsschutzgebiet) müsste erst eine Ausgleichsfläche geschaffen werden.


Sachstandsbericht zur Kläranlage Walkertshofen
Die Kläranlage Walkertshofen Baujahr 1979 hat eine Betriebsgenehmigung bis 2026. Um nach diesem Zeitraum wieder eine Betriebsgenehmigung zu erhalten, soll der Sanierungsbedarf durch ein Ingenieurbüro abgeklärt werden. Dann können die nötigen Investitionen auf die nächsten Jahre verteilt werden. Die Möglichkeit des Anschlusses an die Kläranlage Fischach besteht definitiv nicht mehr wegen fehlender freier Kapazitäten. Die Abwasserwerte der Kläranlage Walkertshofen liegen zur Zeit im mittleren Bereich vergleichbarer Kläranlagen (bis 1200EW).

Radwegeverbindungen nach Langenneufnach und Mittelneufnach
Für die Planung muss ein Angebot bei einem Ing.-Büro eingeholt werden. Für eine Radwegverbindung von Walkertshofen nach Mittelneufnach gelten dieselben Bedingungen wie für den Radweg Walkertshofen nach Langenneufnach. Bauherr wäre das Staatliche Bauamt. Die Gemeinde Mittelneufnach muss sich ab der Flurgrenze von Walkertshofen (Umspannwerk) beteiligen, da ein Radweg nicht plötzlich auf der Staatsstraße enden soll. Das Staatl. Bauamt wurde von der Gemeinde Mittelneufnach bereits kontaktiert.

Beschaffung Hänger für die Gemeindekanone
Es wurde ein Anhänger für den Preis von 800,00 € gekauft und auch bereits angemeldet. Der Hänger mit der Kanone wird künftig im FW-Haus in Walkertshofen untergestellt.

Herr Albert Hepp hat die Organisation für die Beschaffung übernommen. Die Vorsitzende bedankt sich bei ihm.

Fragen aus dem Gemeinderat:

Wie ist der aktuelle Sachstand der Kanalsanierung im Ort?
Antwort:
Die Firma Weißenhorn wurde im Januar beauftragt,  die restlichen Kanäle mit der Kamera zu befahren und hatte versprochen, nach Ostern diese Arbeit zu erledigen.
Bei der Gewährleistungsabnahme der neuen Kanäle in der Hauptstraße wurde ein großes Loch beim Anschluss in die Bahnhofstraße entdeckt und repariert. Dadurch konnte der tägliche Zulauf von Fremdwasser um 30 m³ reduziert werden.  

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12. Beschluss der Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 12

Sachverhalt

In der Anlage befindet sich die Schöffenvorschlagsliste. Der Gemeinderat hat diese Liste mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Die Liste wird nach Bekanntmachung im Staudenboten eine Woche lang öffentlich ausgelegt und bis zum 05.06.2018 an das Amtsgericht Augsburg übersandt.

Alle in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen wurden schriftlich  über die Aufnahme informiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 – 2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Dieter Gumpinger enthält sich gem. Art. 49 GO der Stimme bei der Abstimmung wegen pers. Beteiligung.

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11. Haushaltssatzung 2018 - Genehmigung durch das Landratsamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.03.2018 nahm das Landratsamt Augsburg als Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zur Haushaltsplanung 2018 der Gemeinde Walkertshofen. Die in § 2 der Haushaltssatzung enthaltene Kreditermächtigung wurde in voller Höhe (65.200,00  €) genehmigt. Als Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung wurde der Gemeinde die folgende Auflage erteilt:

„Bei den Abwassergebühren besteht bei überschlägiger Betrachtung ein erhebliches Defizit. Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG, § 12 KommHV soll hingegen Kostendeckung erzielt werden. Auch im Hinblick auf die eher schwachen Verwaltungshaushalte ist eine Neukalkulation der Abwassergebühren in Angriff zu nehmen. Der diesbezgl. Sachstand ist dem Landratsamt bis zum 01.08.2018 mitzuteilen. Auch im Hinblick auf ein neues Baugebiet sollte die Beitragskalkulation zur Entwässerungseinrichtung überprüft werden.“

Stellungnahme der Verwaltung: Für 2018 ist eine Überprüfung der Kanalgebühren und Kanalbeiträge der Gemeinde Langenneufnach vorgesehen. Entsprechendes wäre für die Gemeinde Walkertshofen im Laufe des Jahres 2019 möglich, so dass dann mit Wirkung zum 01.01.2020 über eine Anpassung der Kanalgebühren entschieden werden kann.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe des Jahres 2019 eine Überprüfung der Kanalgebühren und Kanalbeiträge vorzunehmen, so dass dann mit Wirkung zum 01.01.2020 über eine Anpassung der Kanalgebühren entschieden werden kann. Die Kommunalaufsicht ist entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10.1. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 10.1

Sachverhalt

Die Planunterlagen werden erläutert. Parallel wird das Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Planunterlagen des Büros Sing, Landsberg in der Fassung vom 15.05.2018 zum Bebauungsplan Nr. 12 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen. Die Verwaltung wird beauftragt,  die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Bebauungsplan Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 10

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung vom 27.03.2018 gefasst.
Die Planunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

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9.1. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 9.1

Sachverhalt

Die Planunterlagen werden erläutert. Parallel wird das Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Planunterlagen des Büros Sing, Landsberg in der Fassung vom 15.05.2018 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Johannes Altstetter enthält sich der Stimme bei der Abstimmung wegen pers. Beteiligung gem. Art. 49 GO.

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9. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung vom 27.03.2018 gefasst.
Die Planunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.
Zu diesem TOP begrüßt um 20.50 Uhr Bürgermeisterin Jungwirth-Karl, Frau Pia Zordick vom Ing.-Büro Sing in Landsberg.

Frau Zordick stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Gemeinderat vor. Sie berichtet, dass das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen derzeit als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen ist. Die Änderungsbereiche werden erläutert.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Zordick für die Erläuterung.
Frau Zordick verlässt um 21.00 Uhr den Sitzungssaal .

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8.1. Neubau eines Gewerbebetriebes mit Halle und Betriebsleiterwohnhaus auf Fl.-Nr. 1227/7, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 8.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Gewerbebetriebes mit Halle und Betriebsleiterwohnhaus

Fl.-Nr.:        1227/7, Gemarkung Walkertshofen

Der Gemeinderat sieht die Planunterlagen ein.

Für das Bauvorhaben wurde im Mai 2017 eine formlose Bauvoranfrage eingereicht und vom Landratsamt Augsburg ablehnend beurteilt.
Am 19.09.2017 wurde vom Antragsteller ein Antrag auf Vorbescheid in der Gemeinderatssitzung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen mit der Bebauung, einer Überschreitung
der Baugrenzen sowie der einzuhaltenden Abstandsfläche zur Staatsstraße erteilt.

Für die vorliegende Planung sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
  1. Die westliche Baugrenze zur Staatsstraße 2026 wird um 5,0 m von 20,0 m auf 15,0 m verringert. Der Antragsteller hat beim Staatlichen Bauamt eine diesbezügliche Voranfrage gestellt. Mit Schreiben vom 01.12.2017 wird eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt, wenn Auflagen hinsichtlich des Abstandes (mind. 15,0 m), der Grundstückszufahrt zum Ahornring (Abstand mind. 20,0 m), Beseitigung der unmittelbaren Zufahrt bei Station 0,665 und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustande s, Freihalten eines Sichtdreiecks, Pflanzauflagen und Hinweise zur Abwasser- und Niederschlagswasserbehandlung beachtet werden.
  2. Im Bebauungsplan sind unter Punkt 6.1 der textlichen Festsetzungen Satteldächer mit Ziegeleindeckung vorgeschrieben. Das Hallengebäude soll mit Trapezblech eingedeckt werden.
  3. Die zulässige Dachneigung ist mit 20 – 35° festgesetzt. Die Dachneigung wurde bei der Planung auf 10° reduziert.
  4. Die max. zulässige Traufhöhe ist unter Punkt 6.5 der Satzung mit 5,0 m festgeschrieben.
      Von der Traufhöhe ist eine Ausnahme zulässig, wenn betriebliche Belange dies erfordern
       und wenn dadurch das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
       Die Traufhöhe der geplanten Halle ist ca. 1,70 m höher.
  1. Im Bereich des nördlichen Garagentores zur Werkstatt wird die Höhe der zulässigen Aufschüttung (1,0 m) in einem Teilbereich überschritten.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den Befreiungen unter Punkt 1 - 5 das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 8

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor TOP 7 vorgezogen.  

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7. Vorstellung der Planung "Außengestaltung Bürgersaal'" durch Architekturbüro Kern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 15.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende um 19.50 Uhr das Büro Kern, Herrn Peter Kern und Frau Anna Kern aus Mindelheim.

Das Ing.-Büro wurde mit der Erarbeitung von Vorschlägen für die Außengestaltung am Bürgersaal beauftragt.

Gemeinderat Franz Schorer nimmt ab 20.25 Uhr an der Sitzung teil.

Herr Kern beginnt mit dem Vortrag für den Gemeinderat.

Ein Baustellenfoto zeigt er vorab zur Ansicht. Skizzen der Planung und der Vorentwurf über die ausgearbeiteten Ideen für die Außengestaltung werden präsentiert. Das Büro hat zentrale Punkte, wie die Abzweigung für die Fußgänger bzw. Fahrradfahrer, der Fußweg mit einer Eingrünung sowie der mittig vorgesehene Punkt als Maibaumstandort vor dem Gebäude, eingearbeitet. Eine mögliche Zone ist ein großzügiger Platz für das Abstellen von Fahrräder gegenüber dem Eingang. Ein Vorplatz mit Riesel und Kastanienbäumen gegenüber dem Saal ähnlich einem kleinen Biergarten mit Zugang zur Terrasse (Verbindung für drinnen und draußen) ist denkbar sowie ein Weg zum Parkplatz mit Grünzone (geeignet für ca. 20 Parkplätze). Man könnte evtl. die Stellplätze in offener Bauweise mit Splitt und Rasenpflaster gestalten. Hinter dem Bürgersaal bleibt ein größerer Grünbereich, der mit Spielgeräten aus natürlichen Materialien und Sitzgelegenheit mit Schattenbäumen gestaltet werden könnte.
Eine erste grobe Kostenschätzung beläuft sich auf 160.000,00 €.

Für die sehr interessante und gut durchdachte Planung bedankt sich die Vorsitzende bei Herrn und Frau Kern. Beide verlassen um 20.30 Uhr den Sitzungssaal.

Nach der Präsentation des Ing.-Büros bespricht der Gemeinderat noch weitere Ideen für die Außengestaltung am Bürgersaal.
Für die Verwirklichung der Außengestaltung wurde beim Amt für ländliche Entwicklung 2017 ein Antrag auf „Kleine Dorferneuerungsmaßnahme“ gestellt. Mit der Aussicht auf Teilnahme ab 2019/2020 .

Diskussionsverlauf

 

 

Datenstand vom 11.06.2018 11:23 Uhr