Datum: 25.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
12 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
11 Dorferneuerung - Objektplanung
10 Kindergarten Sonnenschein Mittelneufnach - Defizit und Gebühren
9 Defizit und Gebühren Gemeindezentrum
8 Straßennamen für Gewerbegebiet "Nord" und "Im Riedle"
7 Finanzplan 2017 bis 2021 - Beschluss
6 Stellenplan 2018 - Beschluss
5 Haushaltssatzung 2018 - Beschluss
4 Haushaltsplan 2018 - Beschluss
3 Bürgerantrag zum Feldwegeunterhalt
2.1 Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 57, Gemarkung Mittelneufnach
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 07.05.2018

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12. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 12

Sachverhalt

Bekanntgaben durch die Vorsitzende:

Terminankündigung
Die Spezialberatung „Schimmel“ findet am 05. Juli 2018 im Landratsamt Augsburg statt.

Die Marktgemeinde Wald beabsichtigt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mittelneufnacher Wegfeld“.
Nach Prüfung der Unterlagen wird die Planungshoheit der Gemeinde Mittelneufnach nicht berührt.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Gewerbegebiet: Die Straßenarbeiten im Gewerbegebiet werden fristgerecht fertiggestellt.
                          Staudenwasser wird den Hausanschluss verlegen.

Mitteilung aus dem Gemeinderat :

Der 39. Energiestammtisch zum Thema „Virtueller Sonnenstromspeicher“ findet am 28.06.2018 um 20.00 Uhr im Gasthof „Adler“ statt.

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11. Dorferneuerung - Objektplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 11

Sachverhalt

Die TG der Dorferneuerung vergibt die Aufträge an die Ingenieure. Hierzu muss aber auch eine Kostenvereinbarung mit der Gemeinde beschlossen werden über den finanziellen Anteil der Gemeinde.
Der Gemeinderat und die Teilnehmergemeinschaft haben in gemeinsamer Sitzung die Vergabe der Planungsleistungen an das Ing.-Büro Kammer beschlossen. Der Leistungsumfang wurde gemeinsam festgelegt.
Über diese Leistung wird die Kostenvereinbarung b eschlossen.
 
Anteil der Gemeinde nach Tabelle Seite 2: 24.905,40 €
Zzgl. Nebenkostenanteil an Verband für Ländliche Entwicklung VLE ca. 725,40 €
 
 

Beschluss

Der Gemeinderat Mittelneufnach genehmigt die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Gemeinde Mittelneufnach an der Objektplanung der Dorferneuerung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Kindergarten Sonnenschein Mittelneufnach - Defizit und Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 10

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 07.05.2018 forderte der Gemeinderat das Folgende an:

Es soll ein Vortrag der Verwaltung zum Thema Kindergartengebühren erstellt werden (Defizit des Kindergartens, Zahl der Kinder in fremden Einrichtungen, Vergleich der Gebühren mit anderen Gemeinden, beträgt der Zuschuss des Freistaats für das letzte Kindergartenjahr 100,00 € unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Gebühr?).“

Siehe dazu die Anlage: Defizit Kindergarten

Zahl der Kinder in fremden Einrichtungen:        Johanni-Piraten, Kissing        1 Kind                                                                        Kindergarten Hiltenfingen        3 Kinder
                                               St. Josef, Markt Wald                2 Kinder
                                               Waldkindergarten Türkheim        1 Kind
                                               

Vergleich der Kindergartengebühren (4-5 Std. Regelkind) :        Mittelneufnach        66,00 €                                                                        Scherstetten                67,00 €                                                                        Mickhausen                60,00 €                                                                        Langenneufnach        67,00 €
                                                                       Oberneufnach                66,00 €

In § 23 AVBayKiBiG heißt es:

„(1) Der Beitragszuschuss nach Art. 23 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BayKiBiG in Verbindung mit Art. 35 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 BayEUG beträgt monatlich 100,00 Euro für maximal zwölf Monate je Kind; § 26 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend.
(2) 1Die Beantragung der Beitragszuschüsse nach Abs. 1 erfolgt durch den Träger der Kindertageseinrichtung nach § 19 für jedes Kind, für das nach Art. 21 Abs. 1 BayKiBiG die staatliche Förderung gewährt wird. 2Ist der tatsächlich erhobene Elternbeitrag niedriger als der staatliche Zuschuss, verbleibt der überschießende Betrag beim Träger. 3Bei Kindern im Sinn von Art. 37 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BayEUG müssen die Eltern eine Kopie des Antrags nach Art. 37 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BayEUG der Kindertageseinrichtung vorlegen.“

Dies dient der Vorberatung.

Diskussionsverlauf

Die Defizite und Gebühren im Kindergarten „Sonnenschein“ werden anhand der bereitgestellten Liste vorgetragen. Einige Punkte werden im Detail besprochen. Aufgrund des Qualitätsmanagements soll der Betreuungsschlüssel im Bereich 1 : 10 liegen, auch um für I-Kinder noch reagieren zu können. Im September wird in der Regel mit einem niedrigeren Betreuungsschlüssel gestartet, welcher sich im Laufe des Jahres erhöht, da noch Kinder hinzukommen. Da Eltern ihr Kind inzwischen zu jeder Zeit an- und abmelden dürfen, haben sich hier die Voraussetzungen geändert.
Auch sollten die Angestellten verlässlich monatlich wissen, was sie verdienen.
Auch durch Tariferhöhungen ist das Defizit höher als früher.
Damit sich die Defizite nicht weiter erhöhen, wünscht der Gemeinderat eine konsequente Führung. Die Vorsitzende soll weitere Informationen einholen und auch mit den anderen Staudengemeinden über gemeinsame Lösungen beratschlagen.

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9. Defizit und Gebühren Gemeindezentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 9

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 10.04.2018 hat der Gemeinderat u.a. das Folgende beschlossen:

Nachdem eine kostendeckende Gebühr für die Mehrzweckhalle nicht möglich und für den Kindergarten nicht wünschenswert ist, wird der Gemeinderat auf gesonderter Sitzung über neue Gebühren diskutieren und ggf. einen neuen „politischen“ Preis festlegen.
Hierzu sind von der Verwaltung die folgenden Informationen/Unterlagen vorzulegen: „ die laufende Betriebskosten des Gemeindezentrums.“

Hierzu wird auf die Anlage verwiesen. Dies dient der Vorberatung.

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8. Straßennamen für Gewerbegebiet "Nord" und "Im Riedle"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 8

Sachverhalt

Für das Gewerbegebiet „Nord“ und für das Baugebiet „Im Riedle“ müssen geeignete Straßennamen gefunden werden.

Diskussionsverlauf

Folgende Vorschläge werden zum Gewerbegebiet gemacht.
An der Augsburger Straße, Gewerbestraße, Am Krautgartenmähder, Nordstraße, Zum Neufnachtal.

2. Bürgermeister Kugelmann hat dazu folgende Anmerkung. Die Bürger aus Mittelneufnach haben noch keine detaillierte Informationen über das neue Baugebiet „Im Riedle“. Man sollte zuerst die Öffentlichkeit über den Bebauungsplan "Riedle" informieren, bevor man schon die Straßennamen vergibt.
Die Vorsitzende nimmt dies zur Kenntnis.

Beschluss 1

Das Gewerbegebiet „Nord“ erhält den Staßennamen „Zum Neufnachtal“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das Baugebiet „Im Riedle“ erhält den Straßennamen „ Im Riedle“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Finanzplan 2017 bis 2021 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Finanzplan liegt an und wird vorgetragen.

Beschluss

Der Finanzplan 2017 bis 2021 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Stellenplan 2018 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Stellenplan liegt an und wird vorgetragen.

Beschluss

Der Stellenplan  2018 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Haushaltssatzung 2018 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Vorsitzende verliest die Haushaltssatzung.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplan 2018 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 4

Sachverhalt

Haushaltsplan 2018 und zugehörige Finanzplanung wurden in der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2018 vorberaten. Die gewünschten Änderungen sind aufgenommen, fett gedruckt in der Anlage.

Der Verwaltungshaushalt 2018 kann keinen Überschuss darstellen, sondern bedarf einer recht hohen Zuführung vom Vermögenshaushalt (111.600 €). Grund dafür sind einige Sonderbelastungen:

  • Überörtliche Rechnungsprüfung, 0200.6550
  • Geräte Feuerwehren, 1300.5200/5201
  • Bauleitplanung, Planung Dorferneuerung, 6100.6560/6590
  • Straßenbeleuchtung, 6700.6320
  • Kanalunterhalt, 7000.5100/5101
  • Klärschlammentsorgung, 7000.6320
  • Unterhalt Gemeindezentrum, 7620.5000

Im Vermögenshaushalt sind alle geplanten investiven Maßnahmen dargestellt (Blumenstraße, Riedle, Gehwege OD, Gewerbegebiet, Breitband, Anschluss Staudenwasser). Da nicht alle Grundverkäufe des Baugebiets im Riedle eingeplant sind, weisen die Jahre 2018 und 2019 Fehlbeträge von 495.200 € bzw. 180.800 € auf, die über Kreditaufnahmen abzudecken sind. Die Kreditermächtigung des Jahres 2018 dürfte genehmigungsfähig sein.

Der Gemeinderat beabsichtigt für 2018 eine kurzfristige Finanzierung oder ein inneres Darlehen. Jedenfalls soll die investive Umsetzung der Dorferneuerung erst begonnen werden, wenn der Schuldenstand auf etwa jetziges Niveau zurückgeführt sein wird.

Schuldenstand am 01.01.2008 (Höchststand)                2.427.200 €
Stand am 01.01.2018 (zwischenzeitlicher Tiefststand)        1.299.100 €
Stand am 01.01.2019 voraussichtlich                        1.657.300 €

Bemerkung: Im Haushaltsansatz 2018  bei 9100.3778 (Kreditaufnahme) von 537.500 € ist eine Umschuldung von 42.300 € enthalten.

Diskussionsverlauf

Die Globalberechnung wird angesprochen. Eine Lösung für eine jährliche Durchführung der Berechnung soll gefunden werde n.

Beschluss

Der Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie anliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bürgerantrag zum Feldwegeunterhalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 10.04.2018 rügte ein Grundstückseigentümer, dass der Zustand der Feldwege seit 2000 immer schlechter würde. Für den Unterhalt sei die Gemeinde zuständig.
Bürgermeisterin Thümmel wollte den Antrag mit E-Mail vom 02.05.2018 um 20.20 Uhr in der Sitzung vom 07.05.2018 behandeln. Sie verwies auf die Möglichkeit  nach Art. 54 BayStrWG 75 % der Unterhaltskosten auf die Anlieger umzulegen. Nach Rückfrage beim Landratsamt wurde festgestellt, dass im Landkreis Augsburg keine Gemeinde bekannt ist, welche die Kosten auf die Anlieger umlegt. Der Bayerische Gemeindetag verwies lediglich auf die gesetzliche Möglichkeit mit den entsprechenden Verringerungen der Flächen für forstwirtschaftliche Flächen (auf 2/3) und minderwertige landwirtschaftliche Flächen (auf 1/3).
Mit E-Mail vom 04.05.2018 stellte der 2. Bürgermeister Kugelmann fest, dass in Mittelneufnach keine ausgebauten Feldwege im Sinne der Verordnung zu Art. 54 BayStrWG vorhanden sind. Insofern ist nach seiner Meinung die Jagdgenossenschaft als Vereinigung der Grundstückseigentümer für den Wegeunterhalt zuständig. Dies trifft laut Gemeinderat Auer nur bedingt zu, weil zumindest ein Teil der Feldwege im Rahmen der Flurbereinigung ausgebaut wurde. Hier geht nach Art. 54 Abs. 1 Nr. 1 BayStrWG die Straßenbaulast auf die Gemeinde über. Inwieweit dies zutrifft, muss der Gemeinderat selbst beurteilen. Nach § 1 Abs 1 Nr. 2 und 3 der Verordnung über die Merkmale von ausgebauten Feldwegen, müssen diese zumindest eine Trag- und Deckschicht haben. Es sind nicht alle Feldwege asphaltiert.
       
Nach Art. 54 Abs. 3 BayStrWG könnten die Gemeinde, selbst wenn sie Straßenbaulastträger ist, 75 % der Kosten auf die Anlieger umlegen.

In Reichertshofen werden die Wege von der Jagdgenossenschaft unterhalten. Die Gemeinde gibt einen Zuschuss von 1.000,00 € jährlich.

In Mittelneufnach werden die Feldwege von der Gemeinde unterhalten.

Aus der beiliegenden Tabelle der Kämmerei ergibt sich, dass der Privatanteil in Mittelneufnach 57 % und der Gemeindeanteil 43 % beträgt.
Somit ist klar, dass die Gemeinde jetzt schon mehr macht als die gesetzliche Verpflichtung nach Art. 54 BayStrWG (25 % Gemeindeanteil).

Aus Sicht der Jagdgenossenschaft ist der Wegeunterhalt in Mittelneufnach unter anderem wegen des Besinnungsweges und des Staudenmeditationsweges höher.

Der Verwaltungsaufwand für eine Umlegung nach Art. 54 BayStrWG ist sehr hoch. Die Rechnungen müssen dann für jeden Weg extra gestellt werden. Dann müssen für jeden Weg die erschlossenen Grundstücke ermittelt werden. Hier stellt sich die Frage, wie es sich mit den Wegen verhält, die in den Wald der Stadt Augsburg führen. Führt die Stadt über diese Wege Holzabfuhr durch oder Fahren die Lastwegen über stadteigene Wege zu den Staatsstraßen oder zur Gemeindeverbindungsstraße Reichertshofen-Grimoldsried.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest den Art. 54 des BayStrWG. Kein Feldweg im Gemeindebereich fällt unter diesen Artikel. Keine Feldwege haben eine Asphaltdeckschicht und eine Entwässerung, daher ist die Gemeinde Mittelneufnach nicht Baulastträger sondern die Jagdgenossenschaft. Darüber herrscht von Seiten des Gemeinderates unterschiedliche Meinung, da in der Flurbereinigung hier eine Aussage getroffen worden sein soll.
Die Berechnung des Feldwegeunterhaltes wird vorgetragen. Trotz der jährlichen Aufwendungen sind die Feldwege für die Benutzung durch die großen Lohnunternehmer nicht geeignet.
Nach zäher Diskussion wird aus dem Gemeinderat vorgeschlagen, nochmal zu recherchieren, wer tatsächlich Baulastträger ist.
Die Feldwege sollten durch einen Gräter profiliert und der Kies verdichtet werden. Dazu hat die Vorsitzende bereits ein Angebot eingeholt. Dieses wird kurz vorgetragen. Je Kilometer ist mit Kosten von ca. 7.000,00 € zu rechnen.
Daher wird beschlossen genau zu prüfen, welche Feldwege dringend gerichtet werden müssen.  
   

Beschluss

Es besteht im Moment kein Änderungsbedarf.
Es ist für eine weitere Beratung zu prüfen, wer Straßenbaulastträger der Feldwege ist.
Bei einem weiteren Termin mit der Jagdgenossenschaft soll der Zustand der Feldwege geprüft werden. Hierzu soll die Jagdgenossenschaft im Vorfeld die für s ie sanierungsbedürftigen Feldwege benennen.
Es soll ein weiteres Angebot für das Grädern der Feldwege eingeholt werden.

Zweiter Bürgermeister Kugelmann wird beauftragt, den Bürger über den Sachverhalt zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 57, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Carports

Fl.-Nr.:                                57, Gemarkung Mittelneufnach


Der Antragsteller möchte im Norden seines Grundstücks einen Carport mit ca. 80 m² Grundfläche erstellen. Der Carport wird mit einem unterschiedlich geneigten Satteldach (Photovoltaik) ausgeführt, an der West- und Südseite ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten eine Stützwand erforderlich.

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Frank Zott enthält sich gem. Art. 49 GO der Stimme bei der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 07.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.06.2018 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 07.05.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.07.2018 09:35 Uhr