Datum: 23.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 25.06.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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23.07.2018
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 25.06.2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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23.07.2018
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ö
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2 |
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2.1. Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 1028/29, Gemarkung Mittelneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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23.07.2018
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Carports
Fl.-Nr.: 1028/29, Gemarkung Mittelneufnach
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze soll ein Carport mit einer Grenzlänge von 10,76 m im Anschluss an den nachbarlichen bestehenden Carport (8,99 m) erstellt werden (Einwilligung der Nachbarn besteht lt. Antragsteller).
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Im Espele – 3. Änderung“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet (WA).
Unter § 7 der Satzung (Garagen, Nebengebäude und Stellplätze) ist festgelegt, dass eine Grenzbebauung insgesamt 7,00 m Länge nicht überschreiten darf. Bei beiderseitigem Grenzanbau sind die Garagen einschließlich der sonstigen Nebengebäude einheitlich zu gestalten.
Da die vorgesehene Grenzbebauung mit einer Länge von 10,76 m diese Festsetzungen nicht einhält, sind Befreiungen erforderlich.
- Isolierte Abweichung von der bauordnungsrechtlichen Anforderung der BayBO Art. 6, Abs. 9 – Abstandsflächen bei Garagen, zulässige Grenzbebauung 9 m.
Begründung: Einpassung des Carports in die bestehenden baulichen Gegebenheiten. Zum Abfangen des abschüssigen Grundstücks besteht eine Mauer von Garage in Richtung Einfahrt. Auf dieser fußend soll der Carport errichtet werden.
- Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, § 7 Garagen, Nebengebäude und Stellplätze
Begründung: wie 1.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landratsamt Augsburg zur isolierten Abweichung zu Art. 6 Abs. 9 BayBO sowie unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Mittelneufnach nicht in Mithaftung bei einem Brandschaden genommen werden kann.
Die Gemeinde Mittelneufnach bittet das Landratsamt um Überprüfung, ob in diesem Fall brandschutztechnische Vorkehrungen zu treffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Bestellung der Mitglieder der Wahlvorstände für die Landtags- und Bezirkstagswahl sowie den oder die Volksentscheide am 14.10.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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23.07.2018
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ö
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3 |
Sachverhalt
Für die am 14.10.2018 stattfindende Landtags- und Bezirkstagswahl sowie den oder die Volksentscheide werden folgende Wahlhelfer bestellt:
Mittelneufnach I, Foyer Gemeindezentrum
Wahlvorstand Birle Stefan
Stellv. Wahlv. Happacher Stefan
Schriftführerin Müller Sabine
Stellv. Schriftf. Götz Carina
Beisitzer Auer Alois
Beisitzer Knöpfle Ludwig
Beisitzer Treutwein Andreas
Beisitzer Wenger Gottfried
Mittelneufnach II, Reichertshofen, Bürgerhaus
Wahlvorstand Thümmel Cornelia
Stellv. Wahlv. Strahl Oliver
Schriftführer Schmid Peter
Stellv. Schriftf. Veit Ramona
Beisitzer Sprencz Paul
Beisitzer Rotter Hermann
Beisitzer Meyer Andreas
Briefwahlvorstand, VG Stauden, Kasse, Langenneufnach
Briefwahlvorstand Kugelmann Bernhard
Stellv. Briefwahlv. Wenger Stefan
Schriftführer Januschke Stefan
Stellv. Schriftf. Kronawitter Tanja
Beisitzer Kugelmann Simon
Beisitzerin Zimmer Ute
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt die o.g. Mitglieder der Wahlvorstände. Bei Absagen einzelner Mitglieder wird die VG diese durch geeignete Wahlberechtigte ersetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bestellung von Andreas Angele als Feldgeschworenen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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23.07.2018
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ö
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4 |
Sachverhalt
Nach der Feldgeschworenenordnung hat der Gemeinderat den neuen Feldgeschworenen zu bestellen. Anschließend wählen die Feldgeschworenen Herrn Andreas Angele zum Feldgeschworenen. Gleichzeitig können sie einen neuen Feldgeschworenen Obmann wählen. Welcher der verbliebenen Feldgeschworen sein Amt nicht mehr ausüben kann, ist in der Verwaltung nicht bekannt. Ein Ablehnen des Amtes ist ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Aufruf im Staudenboten wird geschaltet, damit weitere geeignete Bewerber für die Bestellung zum Feldgeschworenen
gefunden werden.
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5. Zuschuss an die Jagdgenossenschaft Reichertshofen für Feldwegeunterhalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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23.07.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.07.2018 beantragte die Jagdgenossenschaft Reichertshofen einen Zuschuss von 50 % auf die Sanierungskosten von ca. 7.500,00 € für die Sanierung des Feldweges beginnend an der Hauptstraße bis zum Bergkreuz im Keile. Es wird auf die Anlagen verwiesen.
Die Vorsitzende erteilt Herrn Paul Sprencz, Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Mittelneufnach, das Wort. Herr Sprencz berichtet, dass der Feldweg in einem sehr schlechten Zustand ist und grundlegend saniert werden muss.
Beschluss
Die Gemeinde Mittelneufnach sichert der Jagdgenossenschaft Reichertshofen zu, dass man für diese Sanierungsmaßnahme in Reichertshofen wie auch in Mittelneufnach den gleichen Prozentsatz für den Zuschuss ansetzt.
Die Zuschusshöhe wird noch gesondert beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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23.07.2018
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ö
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Sachverhalt
Bericht der Vorsitzenden:
Mit Schreiben vom 21.06.2018 teilt das Landratsamt Augsburg mit, das überörtliche Prüfungsverfahren der Kasse sowie der Jahresrechnungen 2007 bis 2016 der Gemeinde Mittelneufnach ist abgeschlossen.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018:
Die in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf einer Genehmigung.
Dazu liegt ein Schreiben des Landratsamtes Augsburg vom 09.07.2018 vor.
Die Genehmigung wird nach Art. 71 Abst. 2 GO bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 495.200,00 € erteilt.
Sachstand über die Aussteckarbeiten in der Augsburger Straße in Mittelneufnach am 18.07. und 19.07.2018. Dazu werden Bilder gezeigt.
Die Freunde aus Nuillé-sur-Vicoin kommen zu Besuch am ersten August Wochenende vom 03.08.2018 – 05.08.2018. Der Programmablauf k
ann dem Staudenboten kw 29 entnommen werden.
Sachstand über den „Rufbus“ sowie Radwegeplanung nach Scherstetten.
Bekanntgaben aus dem Gemeinderat:
Das neue Programm der Volkshochschule liegt an den bekannten Auslagestellen aus.
Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 19.09.2018.
Am Donnerstag, den 26.07.2018 findet ein Energiestammtisch statt.
Datenstand vom 10.08.2018 08:57 Uhr