Datum: 19.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
6 Durchfahrtverbot für LKW in Schulstraße und Raiffeisenstraße
5 Haushaltsbericht 2018 und eventuelle Darlehensaufnahme
4 Beschluss über den wünschenswerten Ausbau in der Augsburger Straße
3 Zuschuss an die BRH Rettungshundestaffel Augsburg und Umland e.V.
2.2 Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer eigenständigen Wohneinheit, Fl.-Nr. 248, Gemarkung Reichertshofen
2.1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle, Fl.-Nrn. 19 u. 93/3, Gemarkung Mittelneufnach
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 08.10.2018

zum Seitenanfang

7. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Firma Fritz Tür und Tor hat den Auftrag erhalten, die Innentüren im Kindergarten „Sonnenschein“ mit einem Klemmschutz, die Eingangstüre mit einem feststehenden Knauf außen und mit einem entriegelbarem Schloss zu versehen sowie den innerseitigen bereits vorhandenen Taster wird mit einer Blende zu verdecken.

Die Sanierung des 1. OG im Kindergarten „Sonnenschein“ ist abgeschlossen. Es wurde ein neuer wischbarer Bodenbelag eingebaut und in diesem Zuge wurden alle Räume neu gestrichen.

Die Webseite des Kindergartens „Sonnenschein“ wurde bei der Webseite der Gemeinde Mittelneufnach eingearbeitet.

Die Gemeinde Mittelneufnach hat ein Kaufangebot für das Kirchengrundstück „Espele Nord“ an die Pfarrpfründestiftung/Diözese Augsburg gestellt.

 

 

zum Seitenanfang

6. Durchfahrtverbot für LKW in Schulstraße und Raiffeisenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 6

Sachverhalt

In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Beschädigungen am Gebäude Schulstraße 4 durch vorbeifahrende LKWs.
Die von Immelstetten kommenden LKWs fahren geradeaus in die Schulstraße und dann über den Kirchplatz und die Raiffeisenstraße zu den überörtlichen Verbindungsstraßen (St 2027).
Das Gebäude an der Engstelle Schulstraße/Raiffeisenstraße, das direkt an die Straße angrenzt, wurde bereits mehrere Male von vorbeifahrenden LKWs beschädigt.
Ein zwischenzeitlich installiertes Hinweisschild (bei der Kapellenstraße) zur Staatsstraße St 2027 war für eine Umlenkung des LKW-Durchgangverkehrs nicht ausreichend.

Nach Rücksprache mit der Polizei wurde empfohlen, die Befahrbarkeit einzuschränken und an der Einfahrt Schulstraße ein Durchfahrtverbot für LKWs anzubringen mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ und Hinweis zur St 2017.
Die Beschilderung müsste dann ebenso auch an der nördlichen Einmündung Kirchheimer Straße/Raiffeisenstraße erfolgen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert über ein Durchfahrtverbot für LKWs über 7,5 to in diesem Bereich. Des Weiteren regt er an, zusätzlich in diesem Bereich eine weiße Markierungslinie für die Straßenverkehrsführung aufzutragen.
Aus dem Gemeinderat wird auch auf einige verblaste Verkehrsschilder im Ortsbereich hingewiesen. Es sollte zeitnah ein Austausch dieser Schilder erfolgen, um die Verkehrsregelung zu gewährleisten.

Beschluss

An der Einfahrt Schulstraße wird ein Durchfahrtverbot für LKWs mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ angebracht.
Die Beschilderung wird auch an der nördlichen Einmündung Kirchheimer Straße/Raiffeisenstraße angebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Haushaltsbericht 2018 und eventuelle Darlehensaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Zum November jeden Jahres wünscht der Gemeinderat einen Bericht über den Haushaltsvollzug des laufenden Jahres. Hierzu wird auf den anliegenden Bericht zum Stand der Haushaltswirtschaft zum 04.10.2018 verwiesen.

Danach erwartet die Verwaltung einen Sollfehlbetrag von ca. 150.000,00  €. Wie bereits im Rahmen der Haushaltsplanung besprochen, schlägt die Verwaltung vor, den sich im Rahmen der Jahresrechnung tatsächlich ergebenden Sollfehlbetrag über ein inneres Darlehen zu decken.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Haushaltsbericht zur Kenntnis. Ein sich eventuell ergebender Fehlbetrag 2018 wird im Rahmen eines inneren Darlehens in erforderlicher Höhe im Zuge der Jahresrechnung 2018 finanziert (Sonderrücklage Kanal). Er wird baldmöglichst nach Ermessen der Verwaltung getilgt und der Rücklage mit 0,5 % per anno verzinst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Beschluss über den wünschenswerten Ausbau in der Augsburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Das Protokoll der Dorferneuerungssitzung vom 29.10.2018 wird im RIS bereitgestellt.

Das Staatl. Bauamt benötigt für die weitere Planung die Zustimmung des Gemeinderates. Die Dorferneuerung hat im Bereich der Gehwege „so zu sagen“ die Planungshoheit, möchte jedoch ebenfalls im Einvernehmen mit der Gemeinde die weiteren Gespräche führen. Folgende Punkte sind nun geplant:

  1. Die Vorfahrtsänderung, um die Bergstraße beidseitig weiterhin befahren zu können.
  2. Einen östlichen Gehweg über die komplette Länge.
  3. Einen westlichen Gehweg, mindestens bis zur Ziegelstraße (Wunsch der dortigen Anwohner).
  4. Eine Weiterführung des westlichen Gehweges wäre sehr wünschenswert. Der Flächenbedarf beträgt nur 75 cm für einen weiteren Gehweg, da ohne Gehweg ein Bankett mit 75 cm Breite erforderlich ist. Die Gefahr, dass Passanten dieses Bankett als Gehweg benutzen, ist sehr hoch. Bei einem zusätzlichen Flächenbedarf von 75 cm wäre es für die Zukunft des Dorfes und für die Sicherheit der Passanten wünschenswert.
  5. Eine Querungshilfe im Bereich der Einmündung Augsburger Straße wird vom Vorstand der Dorferneuerung als wichtig erachtet, da hier dann die Möglichkeit besteht, die Straßenseite für Schulkinder und für Besucher des Dorfladens und der Post sicher zu wechseln. Auch die Anwohner im vorderen Bereich der Augsburger Straße haben im Nachgang zur Sitzung beraten, dass dies wünschenswert wäre.
  6. Eine Querungshilfe im Bereich der Bushaltestelle in der Mitte der Augsburger Straße: Diese Querungshilfe wäre wünschenswert, hat aber einen erheblichen Flächeneingriff bei den westlichen Grundstücken zur Folge. Die dortigen Anlieger haben für diese Lösung Einspruch eingelegt. Aus Sicht der Dorferneuerung ist eine Querungshilfe gerade im Bereich der Bushaltestelle die sicherste Möglichkeit für Kinder die Straße zu überqueren, da ein Ü berholen des stehenden Busses nicht mehr möglich ist. Der Vorstand der Dorferneuerung würde diesbezüglich noch einmal versuchen, mit den Anliegern eine Lösung herbeizuführen, wenn die Gemeinde dies unterstützt.        

Beschluss 1

Punkt 1
Eine Vorfahrtsänderung wird befürwortet, um die Bergstraße beidseitig weiterhin befahren zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 2

Punkt 2
Der östliche Gehweg soll über die komplette Länge geführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Punkt 3
Der westliche Gehweg soll mindestens bis zur Ziegelstraße führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Punkt 4
Der westliche Gehweg soll (wenn möglich) weitergeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Punkt 5
Eine Querungshilfe im Bereich der Einmündung Augsburger Straße wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Beschluss 6

Punkt 6 a
Eine Querungshilfe im Bereich der Bushaltestelle in der Mitte der Augsburger Straße wird gewünscht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

Beschluss 7

Punkt 6 b
Der Gemeinderat wünscht die Einbringung einer Verschränkung im mittleren Verkehrsbereich  
in der Augsburger Straße, um eine Beruhigung der Verkehrssituation zu erlangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. Zuschuss an die BRH Rettungshundestaffel Augsburg und Umland e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 03.09.2018 wurde über den Zuschussantrag der BRH Rettungshundestaffel  bereits beraten. Dem Gemeinderat liegt nun für eine Entscheidung eines Zuschusses die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereines vor.

Die PI Schwabmünchen hat die Rettungshundestafel für sehr positiv bewertet und sie bei sich in den Alarmierungsmöglichkeiten hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Beratung und nach Einsicht in die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereines spricht sich der Gemeinderat für eine Zuschussgewährung aus.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach genehmigt einen Zuschuss an die BRH Rettungshundestaffel Augsburg und Umland e.V. in Höhe von 350,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2.2. Antrag auf Vorbescheid zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer eigenständigen Wohneinheit, Fl.-Nr. 248, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Einfamilienhauses zu einer eigenständigen Wohneinheit mit separatem Zugang

Fl.-Nr.:                                         248, Gemarkung Reichertshofen


Der Antragsteller möchte das Dachgeschoss des bestehenden, zulässigerweise errichteten Einfamilienhauses zu einer abgeschlossenen Wohnung ausbauen, um den Wohnraumbedarf seiner Tochter zu decken.

Die Planung sieht folgende äußeren baulichen Veränderungen vor:

  1. Im Dachgeschoss soll ein innenliegender Balkon mit ca. 2 m Tiefe entstehen.
Das Dach wird dabei nicht verändert.
  1. Der Eingang für die zweite Wohneinheit im DG soll unweit des bestehenden Eingangs für das EG entstehen. Um die Kopffreiheit im Zugangsbereich zu erhalten, müsste auf der nördlichen Dachfläche eine Gaube errichtet werden  (ca. 1,6 m breit, ca. 1,2 – 1,4 m hoch).
Einbau von Dachflächenfenstern auf der Süd- und Nordseite.

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben, vorbehaltlich der Beurteilung des Landratsamtes, das gemeindliche Einvernehmen. Die Erschließung ist über den bestehenden Bau gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle, Fl.-Nrn. 19 u. 93/3, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle

Fl.-Nrn.:        19 und 93/3, Gemarkung Mittelneufnach


Die Vorsitzende verliest den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Grundstücke
Fl.-Nrn. 19 und 93/3, Gemarkung Mittelneufnach.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Grundstücke 19 und 93/3 der Gemarkung Mittelneufnach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 2
zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 08.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 08.10.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 08.10. 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2018 11:36 Uhr