Datum: 26.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Informationen
7 Weiteres Vorgehen - Spielplatzgestaltung
6 Ergebnis des Termins mit der ALE wegen Antrag auf kleine Dorferneuerungsmaßnahme für "Außenanlagen Bürgersaal"
5 Antrag der Telekom - Mobilfunkversorgung auf Glasfaserverlegung zum Mobilfunkstandort am Lohberg
4 Vorstellung des Logos für den Bürgersaal
3.3 Anbau eines Geräteraumes bzw. eines Holzlagers, Fl.-Nr. 1689/3, Gemarkung Walkertshofen
3.2 Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses - Anbau einer Überdachung auf Fl.-Nr. 1207/2, Gemarkung Walkertshofen
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf Fl.-Nr. 215/49, Gemarkung Walkertshofen
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 15.05.2018
1 Der Bürger hat das Wort

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 8

Sachverhalt

Die Vorsitzende gibt bekannt:

Verteilung des Kfz-Steuerersatzverbundes im Haushaltsjahr 2018 vom 24.05.2018;
Straßenunterhaltungspauschalen an die Gemeinden gem. Art. 13 b Abs. 2 Satz 1 BayFAG.
Dazu hat das Landratsamt Augsburg einen Bescheid erlassen. Für die Gemeinde Walkertshofen wird als pauschale Zuweisung für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von 30.000,00 € festgesetzt.  

Der Musikverein Walkertshofen lädt den Gemeinderat zur Serenade gemeinsam mit dem Musikverein Immelstetten-Mittelneufnach am Samstag, den 30.06.2018 auf dem Dorfplatz vor der Raiffeisenbank in Walkertshofen ein.   

Die frisch gestrichene Bahnhofstüre wurde beschmiert (es werden Fotos gezeigt).

Es gibt Hinweise auf massiven Befall durch den Eichenprozessionsspinner. Die Bevölkerung wird durch Absperrung um die befallenen Bäume und durch Hinweisschilder auf die möglichen auftretenden gesundheitlichen Schäden hingewiesen.

Die Firma Weißenhorn hat mittlerweile das restliche Kanalnetz in  Walkertshofen befahren. Die erzielten Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Sachstandsbericht aus der Sitzung des Gemeinderates Mickhausen über die Erweiterung des Kindergartens Mickhausen. Dazu werden verschiedene Ansichten des Gebäudes gezeigt.

Der Breitbandausbau für die Ortsteile ist bis zum 08.10.2018 fertig gestellt und betriebsbereit.  

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7. Weiteres Vorgehen - Spielplatzgestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat für dieses Jahr einen Betrag von 25.000,00 € in den Haushalt eingestellt für den Kauf von Spielplatzgeräten. Nachdem der Spielplatz am Bürgersaal in die kleine Dorferneuerungsmaßnahme fällt, schlägt die Vorsitzende vor, das Budget für die Pausenhofwiese an der Schule zu verwenden.
Der Gemeinderat möchte erst noch das Ergebnis des Antrages auf Förderung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Schule abwarten.

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6. Ergebnis des Termins mit der ALE wegen Antrag auf kleine Dorferneuerungsmaßnahme für "Außenanlagen Bürgersaal"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 6

Sachverhalt

Das Architekturbüro Kern hatte eine Entwurfsplanung der „Außenanlagen Bürgersaal“ in der Sitzung am 15.05.2018 dem Gemeinderat vorgestellt.

Dem Antrag auf kleine Dorferneuerungsmaßnahme war von der ALE frühestens für das Jahr 2019/2020 entsprochen worden. Auf Nachfrage der Vorsitzenden war die ALE bereit, die Planung und Umsetzung bereits dieses Jahr zu unterstützen. Die Vorsitzende berichtet aus der Besprechung mit der ALE: Die Einbringung von Eigenleistungen ist nicht erwünscht. Eine weitere Voraussetzung bei der Dorferneuerungsmaßnahme ist die Planung durch einen Landschaftsarchitekten. Des Weiteren ist eine Bürgerbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung zwingend. Die Fördersumme richtet sich nach den Finanzverhältnissen der Gemeinde und beträgt für dieses Jahr 66 % Förderung für die Planung und 61 % Förderung für die Umsetzung.


 

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5. Antrag der Telekom - Mobilfunkversorgung auf Glasfaserverlegung zum Mobilfunkstandort am Lohberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 5

Sachverhalt

Die deutsche Telekom erneuert die bestehende Technik durch Technik der neuesten Generation, um auch in Zukunft ein zeitgemäßes und leistungsfähiges Mobilfunknetz anbieten zu können.

Da nach Abschluss der Netzmodernisierung in 2019 die bestehende Plattform abgeschaltet wird, kann nach diesem Termin der Standort Lohberg nicht mehr betrieben werden. Dies hätte zur Folge, dass in Walkertshofen keine Mobilfunkversorgung mehr besteht.

Es ist zu prüfen, ob einer  Glasfaserverlegung zum Mobilfunkstandort zugestimmt wird.  

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende berichtet vorab von dem geführten Telefonat mit Herrn Walch von der Deutschen Telekom und erläutert die Sachlage. Anschließend erörtert der Gemeinderat den Verlauf der geplanten Leitung. In der Gemeinde wäre nur ein kurzes Stück in der Schörrstraße betroffen.

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen stimmt der Glasfaserverlegung zum Mobilfunkstandort Lohberg zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Vorstellung des Logos für den Bürgersaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 4

Sachverhalt

Gemeinderat Johannes Altstetter hat das Logo für den Bürgersaal entwickelt. Die Vorsitzende übergibt an ihn das Wort .

In seiner Präsentation zeigt er zunächst in einem Rückblick das alte Schild – Lagerhaus Walkertshofen, welches schlicht und mit Großbuchstaben gehalten war. Das neue Logo – Lagerhaus Walkertshofen, Raum für Gemeinsamkeit! - hat wenig Farben. Es ist auch schlicht, die Farben sind hellgrün und anthrazit und ebenso in Großbuchstaben gehalten.

Außerdem wird das Plakat für die Eröffnung am 20.10.2018 um 19.00 Uhr vorgestellt.

Die entwickelte Logofindung für den künftigen Bürgersaal erhält jeder Gemeinderat zur Ansicht.  

Die Vorsitzende bedankt sich für die Entwicklung des Logos für den Bürgersaal bei Gemeinderat Johannes Altstetter und übernimmt anschließend wieder das Wort.      

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3.3. Anbau eines Geräteraumes bzw. eines Holzlagers, Fl.-Nr. 1689/3, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau eines Geräteraumes bzw. eines Holzlagers

Fl.-Nr.:                                1689/3, Gemarkung Walkertshofen

Der Bauherr möchte an ein bestehendes Nebengebäude mit Satteldach einen L-förmigen Anbau mit Pultdach anbauen.
Die zusätzliche überbaute Fläche beträgt ca. 65 m².

Die Vorsitzende reicht die Planunterlagen im Gemeinderat zur Ansicht durch.

Diskussionsverlauf

Nach Einsicht der Planunterlagen stellt der Gemeinderat fest, dass die Baugrenze vom Bauherrn nicht überschritten wird. Das Baufenster wird eingehalten. Die Maße im Bauplan sind nicht richtig eingetragen und müssen entsprechend berichtigt werden. Der Bauherr soll entsprechend informiert werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Die genannten notwendigen Befreiungen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Anton Knoll enthält sich gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung der Stimme bei der Abstimmung

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3.2. Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses - Anbau einer Überdachung auf Fl.-Nr. 1207/2, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses / Anbau einer Überdachung

Fl.-Nr.:        1207/2, Gemarkung Walkertshofen

An das bestehende Wohnhaus soll im Süden eine Erweiterung (Wohnraum im EG ca. 23 m² und
Balkon, zwei Kinderzimmer im KG (ca. 20, bzw 15 m²) erfolgen.

Im Gemeinderat wird der Bauplan eingesehen.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr benötigt für eine positive Genehmigung eine Befreiung von der Abstandsfläche. Der Bauherr ist entsprechend zu informieren.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Franz Schorer enthält sich gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung der Stimme bei der Abstimmung.

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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf Fl.-Nr. 215/49, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport

Fl.-Nr.:                                215/49, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“, rechtskräftig am 05.12.1991.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in folgenden Punkten nicht eingehalten und bedürfen einer Ausnahme bzw. Befreiung nach § 31 Abs. 1 und 2 BauGB.

  1. Betrifft § 4 der textlichen Festsetzungen – Anzahl der Vollgeschosse
Es sind zwei Vollgeschosse zulässig. Durch die Grundstückstopographie (starkes Gefälle nach Süden) wird das Kellergeschoss zum Vollgeschoss.
Begründung: Durch das stark fallende Gelände wird das KG zum Vollgeschoss

  1. Betrifft § 5.1 der textlichen Festsetzungen – Garagen
Garagen sind an der seitlichen Grundstücksgrenze (zulässige Grenzbebauung 10 m) zu errichten.
Geplant ist eine Garage an der nordöstlichen Grenzecke mit Seitenlängen von 8,00 bzw. 7,00 m Länge.
Begründung: Die 10 m Garagenlänge werden auf keiner Seite angewandt, dafür jedoch die Garage an die Nordostecke geplant. Eine Aufteilung der Länge ist gem. BayBO bis zu einer Gesamtlänge von 15 m, bei maximal 9,00 m erlaubt.

  1. Betrifft § 6.3 – Höhe der Kniestöcke
Kniestöcke sind nur mit einer Höhe von 0,75 m zulässig. Geplant ist ein Kniestock mit 1,55 m Höhe.
Begründung: Da die vollen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken trotz Erhöhung des Kniestockes eingehalten werden, bietet diese eine erhebliche Verbesserung des Wohnraumes in den Kniestockräumlichkeiten im Dachgeschoss.

  1. Betrifft § 7.1 – Garagen und Nebengebäude
Bei Garagen und Nebengebäuden sind nur Satteldächer mit mind. 25° Dachneigung zulässig.
Geplant ist ein flach geneigtes Pultdach mit 7° Dachneigung.
Begründung: Durch das Pultdach mit geringer Neigung verringert sich die Wandfläche zum östlichen Nachbarn.

  1. Betrifft § 9.1 – Einfriedungen und Anpflanzungen
Zulässig sind Betonsockel mit einer Höhe von 0,20 m.
Geplant sind Betonsockel mit einer Höhe zwischen 0,80 m am Trafohaus und max.2,27 m entlang der Süd- und Ostseite. Der Stellplatz auf der Westseite soll ebenfalls eingefasst werden und hangaufwärts zur Straße auslaufen.
Begründung: Damit das stark fallende Gelände an der Trafostation und dem Stellplatz etwas ausgeglichen werden kann und der Gartenbereich verschiedene Möglichkeiten zum Aufstellen von Gartenutensilien bietet, soll hier eine Stützwand bis zu einer Höhe von 2,27 m errichtet werden.


Um 19.00 Uhr fand ein Ortstermin mit dem Bauherrn und dem Gemeinderat statt.
Der Bauherr zieht den Bauantrag zurück.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 3
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 15.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 15.05.2018 wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 15.05.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.06.2018 ö 1

Sachverhalt

In der Nacht vom 30.05.2018 auf 31.05.2018 waren die nördlichen Teile von Walkertshofen durch ein Starkregenereignis betroffen.

Im Sitzungssaal sind mehrere Bürger aus dem „Herzgraben“ anwesend und schildern dem Gemeinderat die durch dieses Starkregenereignis entstandenen Schäden an ihren Anwesen. Vor Allem der Schlammeintrag aus den umliegenden Ackerlagen war ein großes Problem. Die Bürger bitten um Lösungsvorschläge für den Schutz gegen rasch abfließendes Hangwasser. Es gibt von Seiten der Bürger verschiedene Vorschläge. Die Vorsitzende schlägt einen Vorortt ermin am 05.07.2018 um 18.00 Uhr vor, um das Thema weiter zu besprechen. Am Tag davor am 04.05.2018 findet im Bürgermeisterausschuss eine Besprechung mit dem Landwirtschaftsamt und dem Amt für ländliche Entwicklung zur selben Problematik statt.

Herr Albert Hepp bemängelt, dass durch die Aufkiesung der Feldwege durch die Gemeinde diese mit dem Fahrrad schlecht zu befahren sind.

Dazu erläutert die Vorsitzende, dass die Feldwege Erschließungswege für die einzelnen Flurlagen der Landwirtschaft sind und keine ausgebauten Fahrradwege. Wenn der frisch aufgebrachte Kies von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen wieder festgefahren ist, sollte auch das Fahrradfahren wieder möglich sein.
 
Im  Einvernehmen mit den betroffenen Bürgern, den Termin in der Verwaltung mit dem Landwirtschaftsamt abzuwarten und mit dem genannten Ortstermin zu einer weiteren Erörterung des Wasserproblems, verlassen vor Tagesordnungspunkt 2 die Bürger aus dem Herzgraben den Sitzungssaal.

Datenstand vom 09.07.2018 12:37 Uhr