Datum: 18.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Informationen
4.1 Auszahlung 2. Rate - Revitalisierung Lagerhaus
4.2 Renovierungsarbeiten - Grundschule Walkertshofen
5 Anordnung Tempo 30 in der Grimoldsrieder Straße
3 Optierung zur Umsatzsteuerpflicht für den Veranstaltungssaal Walkertshofen - Beschluss
2 Vorlage der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Walkertshofen
1.2 Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Ersatzbau einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 34, Gemarkung Walkertshofen
1.1 Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis
1 Bauanträge

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Vorsitzende spricht ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die für unsere Kinder aus Walkertshofen ein Ferienprogramm auf die Füße gestellt haben, aus.

Vielen Dank an Ehrenbürger Georg Wagner, für die Betreuung der Kneippanlage „Staudenparadies“. Aus Altersgründen gibt Herr Wagner am Ende dieses Jahres die Betreuung ab.

Die Gemeinde Walkertshofen sucht für die Betreuung der Kneippanlage einen geeigneten N achfolger/in.    
 

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4.1. Auszahlung 2. Rate - Revitalisierung Lagerhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.09.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.08.2018 teilt die Regierung von Schwaben mit, dass der Auszahlungsantrag der Gemeinde Walkertshofen auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten geprüft wurde. Der Betrag in Höhe von 233.300,00 € wird überwiesen.
Es wurde eine Finanzhilfe in Höhe von 170.000,00 € beantragt.
Die Finanzhilfe (233.000,00 € - Berechnung Auszahlungsantrag) wird überwiesen.  

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4.2. Renovierungsarbeiten - Grundschule Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.09.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Es wurden in den Sommerferien in der Grundschule Walkertshofen folgende Renovierungsarbeiten durchgeführt:

  • die Umkleidekabinen in der Schulturnhalle wurden gestrichen,
  • die Schülergarderoben wurden renoviert,
  • eine Glasvitrine für die Pokale wurde angeschafft,
  • im Außenbereich wurden die Sitzbänke  erneuert,
  • für den Sanitätsraum wurde eine Einbauküche bestellt (Liefertermin Anfang Oktober),
  • die Beschallungsanlage in der Turnhalle wurde erneuert.

Am Sonntag, den 23.09.2018 feiert der Schützenverein Walkertshofen sein 110-jähriges Gründungsjubiläum. Der Gemeinderat ist dazu herzlich eingeladen.

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5. Anordnung Tempo 30 in der Grimoldsrieder Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.09.2018 ö 5

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Anordnung von Tempo 30 km/h in der Grimoldsrieder Straße vor.

Diskussionsverlauf

Von Seiten der P I Schwabmünchen bestehen keine Bedenken für eine Beschränkung auf 30 km/h in der Grimoldsrieder Straße.

Beschluss

Für die Grimoldsrieder Straße, von der Einmündung Grimoldsrieder Straße bis 30 m nach letztem Gebäude, links, Richtung Ortsausgang, wird 30 km/h angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Optierung zur Umsatzsteuerpflicht für den Veranstaltungssaal Walkertshofen - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.02.2018 hat die Verwaltung in o.g. Sache den Steuerberater Reisch, Schwabmünchen um Stellungnahme gebeten, die unter dem 23.08.2018 einging. Per E-Mail vom 05.09.2018 hat die Verwaltung das Thema zur Vorbereitung dieser Sitzung nochmals zusammengefasst (siehe Anlage).

Empfohlen wird nunmehr die Optierung zur Umsatzsteuerpflicht des Betriebs gewerblicher Art Veranstaltungssaal Walkertshofen nach altem Recht. Falls das Finanzamt einen Betrieb gewerblicher Art nach altem Recht nicht anerkennt, soll hilfsweise rückwirkend zum 01.01.2017 die Optierung der Gemeinde zum alten Umsatzsteuerrecht widerrufen werden.

„Der Vorsteuerabzug ist meines Erachtens auch unter Gültigkeit des alten Umsatzsteuerrechts erreichbar. Im neuen Umsatzsteuerrecht ist dies sicher so“ (Nr. 2 des Schreibens des Steuerberaters).

Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Vermietung der Turnhalle an den Schulverband und die kostenlose Überlassung der Turnhalle an den Sportverein im Zuschusswege sowohl nach altem als auch nach neuem Recht unabhängig von der heutigen Entscheidung mit Sicherheit umsatzsteuerfrei bleiben wird. Die Verwaltung hat diesbezüglich nochmals eine Bestätigung des Steuerberaters angefordert. Diese ging am 18.09.2018 per E-Mail ein.

Nur unter dieser Bedingung kann der unten stehende Beschluss seitens der Verwaltung befürwortet werden.

Der KIP-Zuschussgeber ist selbstverständlich über die Umsatzsteuerwahl zu informieren. Er wird den Zuschuss anteilig kürzen. Eine überschlägige Vergleichsberechnung ist im Anschreiben der Verwaltung vom Februar dargestellt (Seite 2).

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen optiert für ihren neuen Betrieb gewerblicher Art „Veranstaltungssaal Walkertshofen“ zur Anwendung der Umsatzsteuer nach altem Recht und erklärt die Umsatzsteuer für das Jahr 2017 beim Finanzamt, um die in 2017 bezahlten Vorsteuern zurückerstattet zu bekommen. Für eine eventuelle anteilige öffentliche Nutzung z.B. für Bürgerversammlungen, Trauungen o.ä. schlägt die Gemeinde einen pauschalen Nutzungsanteil von 5 % vor.

Hilfsweise, das heißt für den Fall, dass das Finanzamt einen Betrieb gewerblicher Art nach altem Recht nicht anerkennt, widerruft die Gemeinde ihre Optierung auf die Weitergeltung des alten Umsatzsteuerrechts rückwirkend zum 01.01.2017. Der Gemeinde ist bewusst, dass dies nur für den gesamten Gemeindebereich und die gesamte Gemeindewirtschaft zulässig ist.

Die Gemeinde vertraut auf die Aussage des Steuerberaters, dass die Vermietung der Schulturnhalle an den Schulverband Walkertshofen und die unentgeltliche Überlassung im Zuschusswege an den Sportverein hiervon unberührt ist und sowohl nach altem als auch nach neuem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerfrei erfolgen kann.

Steuerberater Reisch wird mit der Vorbereitung und Formulierung der erforderlichen Erklärungen für das Jahr 2017 beauftragt.

Die Regierung von Schwaben wird über die geänderte Umsatzsteuersituation informiert. Der Gemeinde ist bewusst, dass eine entsprechende Kürzung des KIP-Zuschusses erfolgen wird.

Die Vorsitzende wird beauftragt, auch den Zuschussgeber für die Außenanlagen zu informieren. Sollte die heutige Entscheidung diesbezüglich zuschussschädlich sein, wird sich der Gemeinderat im Oktober nochmals mit dem Thema befassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vorlage der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.09.2018 ö 2

Sachverhalt

Gemeinderat Johannes Altstetter nimmt ab 19.45 Uhr an der Sitzung teil.

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2017 wurde am 03.07.2018 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 19.07.2018 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss möchte bitte seine Sitzung terminieren.

Diskussionsverlauf

Die Bewertung für den Gemeinderat sowie die Investitionsmaßnahmen werden im Wortlaut aus dem Rechenschaftsbericht 2017 verlesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2017. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Ersatzbau einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 34, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.09.2018 ö 1.2

Sachverhalt

Der Bauplan zum Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Ersatzbau einer Doppelgarage wird in der Sitzung vorgelegt.

Bauvorhaben:                        Abbruch eines bestehenden Gebäudes und Ersatzbau einer
                               Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                34, Gemarkung Walkertshofen


Östlich des bestehenden Hauptgebäudes soll eine Doppelgarage mit darüberliegendem Speicherraum erstellt werden.
Die Garage (Außenfläche ca. 55 m²) wird mit einem Satteldach (45° Dachneigung) versehen, die Abstandsflächen liegen gesamt innerhalb des Grundstückes.

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.1. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.09.2018 ö 1.1

Sachverhalt

Fl.-Nr.:                        422,  Gemarkung Walkertshofen

Grundstücksgröße:        9.549 qm

Lage:                        Außenbereich, südlich an der Gemeindeverbindungsstraße
                       Grimoldsrieder Straße

Mit Bescheid vom 31.01.2013 vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Augsburg wurde die Erstaufforstung einer Teilfläche von ca. 7.000 qm bereits genehmigt.
Der Eigentümer beantragt nun die Erstaufforstungsgenehmigung für die Restfläche des betreffenden Grundstückes.

Das Grundstück liegt an der Gemeindeverbindungsstraße. Es wird daher empfohlen, an der nördlichen Grundstücksgrenze wenigstens 5 m Pflanzabstand einzuhalten.
Das Erstaufforstungsgrundstück liegt nach dem gültigen Flächennutzungsplan im Außenbereich, außerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Augsburg Westliche Wälder“.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende zeigt anhand eines Planes dem Gemeinderat die Lage des Grundstückes.

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen stimmt dem Erstaufforstungsantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 18.09.2018 ö 1
Datenstand vom 08.10.2018 12:08 Uhr