Datum: 23.10.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus - Mehrzweckraum, Bahnhofstr. 4
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
2 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen
2.1 Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen 3. Änderung FNP
2.2 Feststellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
6 Informationen
5.4 Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 215/49, Gemarkung Walkertshofen
5.3 Formlose Anfrage zum Bau eines Energie Plus-Hauses, Fl.-Nr. 215/49, Gemarkung Walkertshofen
5.2 Formlose Bauvoranfrage zum Dachausbau über bestehender Garage, Fl.-Nr. 1806/9, Gemarkung Walkertshofen
5.1 Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 223, Gemarkung Walkertshofen
5 Bauanträge
4 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 18.09.2018
3.2 Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 12 "FreiflächenPV"
3.1 Abwägung der während der öffentliche Auslegung eingegangenen Stellungnahmen B-Plan Nr. 12 "FreiflächenPV"
3 Bebauungsplan Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 1

Sachverhalt

Frau Steibel aus Oberrothan beschwert sich über die starke Staubbelastung ihres Anwesens, verursacht durch das schnelle Befahren in den Kapellenweg Oberrothan überwiegend durch Pkw´s, und schnell fahrende Lohnunternehmer. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass das Befahren des Feldweges nur dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr dient und nicht mit einem Pkw erlaubt ist.
Es wird durch Anbringen eines Hinweisschildes „nur für land- und f orstwirtschaftlicher Verkehr frei“ darauf hingewiesen.

Gemeinderat Jürgen Gumpinger nimmt ab 19.40 Uhr an der Sitzung teil. 

Herr Albert Hepp verweist auf die Parkplatzsituation beim neuen Bürgerhaus. Er hat Bedenken, sollten die Außenanlagen wie geplant umgesetzt werden, dass sich deren Anzahl drastisch verringert. 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl erklärt, dass auch im Ort und nicht nur direkt vor dem Lagerhaus geparkt werden kann. Die Entfernungen von weiteren Parkplätzen im Ort bis zum Bürgerhaus sind relativ kurz und gut zu Fuß erreichbar. Die Außenanlagengestaltung wird durch Mittel der ALE gefördert, dabei geht es nicht um das Generieren von Parkplätzen sondern um Gestaltung.

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2. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Jungwirth-Karl Frau Spengler vom Ingenieurbüro Sing in Landsberg.
Die Planunterlagen werden im RIS bereitgestellt.

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2.1. Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen 3. Änderung FNP

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom von 13.08.2018 bis 14.09.2018
sind folgende Stellungnahmen ohne Bedenken eingegangen:

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Schwaben Netz GmbH                                        29.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                                08.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Staatliches Bauamt Augsburg                                01.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben                        13.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Gewerbeaufsichtsamt RvS                                        31.07.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Bayerischer Bauernverband                                        20.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten                10.09.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Höhere Landesplanungsbehörde RvS                        04.09.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Vermessungsamt Augsburg                                        22.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Staatliches Gesundheitsamt Augsburg                        10.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Handwerkskammer für Schwaben                                31.07.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Telefónica Germany GmbH                                        03.09.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Bischöfliche Finanzkammer                                        01.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Kreisjugendring Augsburg                                        26.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und                31.07.2018
Dienstleistungen der Bundeswehr                                        

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                                08.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Deutsche Telekom Technik GmbH                                07.08.2018


Folgende Bedenken und Anregungen sind eingegangen:

Landratsamt Augsburg, Bauabteilung (31.08.2018)        

Zu o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen folgende Bedenken und Anmerkungen:

Die Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“ sollte auch in der Planzeichnung genannt
werden (z.B. abgekürzt „PV-Anlage“).

Nach Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde werden gegenüber der geplanten Flächennutzungsplanänderung aus naturschutzfachlicher Sicht keine Einwände erhoben, soweit folgende Punkte berücksichtigt werden:
  • Die eingezäunte Fläche / Baugrenze ist so zu wählen, dass das Landschaftsschutzgebiet sowie die Rankenstruktur im Norden außerhalb der Baugrenze und des Zaunes liegen (hier ist nur die Eingrünung zulässig).
  • Eine ausreichende Eingrünung nach Norden und Westen ist vorzusehen.
  • Auf die Eingrünung nach Osten und Süden kann verzichtet werden (Angrenzung an Bahndamm bzw. Gewerbegebiet). Lediglich wenn Richtung Süden Blendwirkungen auf Wohnhäuser zu befürchten  sind, ist hier ggf. eine Eingrünung vorzusehen.



Von Seiten des abwehrenden Brandschutzes bestehen folgende Anmerkungen:
  • Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück: Falls die bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt, ist eine Feuerwehrzufahrt vorzusehen.
  • Ansprechpartner: Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, muss am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage angebracht sein und der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt werden. Der Verantwortliche muss innerhalb einer angemessenen Frist die Örtlichkeit erreichen können.
  • Organisatorische Maßnahmen: Die Photovoltaikanlage im Freigelände ist eine großflächige bauliche Anlage, wegen deren Besonderheiten ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 erforderlich ist. Der Plan ist in Absprache mit der Feuerwehr zu erstellen. Die Feuerwehrpläne sind zweifach im Format DIN A3 laminiert für die Feuerwehr zur Ver-fügung zu stellen. Eine weitere Fassung im PDF-Format ist dem Landratsamt für die Fachbereiche 30 und 60 zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Alarmplanung ist eine eindeutige Alarmadresse zuzuordnen. Für die gewaltlose Zugänglichkeit kann ein Feuerwehr-Schlüsselkasten Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) am Zufahrtstor vorgesehen werden.

Weitere Bedenken und Anregungen werden nicht vorgebracht.

Beschluss

Die Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage wird zusätzlich zur Einfügung in der Legende der Planzeichnung auch in der Planzeichnung selbst eingefügt.

Der Hinweis zum Erhalt der Rankenstruktur wird aufgenommen. Die Baugrenze wurde im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan entlang der Grenze des Landschaftsschutzgebietes gewählt. In der Praxis ist eine Überbauung der Rankenstruktur im Norden der Fläche mit Zaun und Modulen nicht möglich. In der Begründung zum Flächennutzungsplan wird die freizuhaltende Fläche unter Kapitel 2.2.3 „Geschützte Bereiche und sonstige Ausweisungen“ mit einer Planzeichnung aufgeführt. Zudem werden im Umweltbericht unter Kapitel 2.8 „Schutzgut Flora und Fauna“ die Hinweise zur Rankenstruktur ebenfalls mit einer Planzeichnung aufgenommen. Eine materielle Änderung der Planzeichnung ist daher nicht notwendig.

Die Auslegung der Eingrünung wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und ist im Umweltbericht detailliert beschrieben. Nach Süden hin können von Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkungen auf Wohngebäude ausgehen, zudem ist im bestehenden Flächennutzungsplan bereits eine Ortseingrünung vorgesehen. Eine Eingrünung der Photovoltaikanlage nach Süden hin ist daher nicht erforderlich.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde zum Blendschutz. Eine materielle Änderung des Planentwurfes ist daher auf Flächennutzungsplanebene hierfür nicht nötig.

Die Stellungnahme des abwehrenden Brandschutzes ist identisch zum Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord“. Es wird auf die Abwägung und den Beschluss zu dieser Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren verwiesen. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung ist dazu keine weitere Behandlung erforderlich. Die aufgeführten Punkte werden im Rahmen des Bebauungsplanes entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Feststellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Planunterlagen in der Fassung vom 23.10.2018 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird  beauftragt die Genehmigung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende bedankt sich recht herzlich bei allen freiwilligen Helfern für die Mithilfe bei der Organisation und beim Ablauf des Einweihungsfestes am Sonntag, den 21.10.2018 des Lagerhauses Walkertshofen.

Der Gemeinderat erhält eine Einladung des Schützenvereins Gemütlichkeit Walkertshofen e.V. zum diesjährigen Weihnachtsschießen. Im Einvernehmen wird der Termin am Freitag, den 16.11.2018 um 19.30 Uhr ausgewählt.

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5.4. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 215/49, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 5.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohnhauses

Fl.-Nr.:                                215/49, Gemarkung Walkertshofen


Der Antragsteller möchte auf dem Hanggrundstück ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Einliegerwohnung im Untergeschoss erstellen.
Aufgrund der Hanglage und der Einliegerwohnung wird das Gebäude hangseitig eine Traufhöhe von ca. 8,50 m aufweisen.

Gemeinderat Franz Schorer nimmt ab 20.15 Uhr an der Sitzung teil.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat bespricht die Höhe des geplanten Wohnhauses.

Beschluss

Der Gemeinderat kann sich diese Form eines Wohnhauses und auch an dieser Stelle vorstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.3. Formlose Anfrage zum Bau eines Energie Plus-Hauses, Fl.-Nr. 215/49, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 5.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Energie Plus-Hauses

Fl.-Nr.:                                215/49, Gemarkung Walkertshofen

Der Antragsteller möchte auf dem Hanggrundstück den Prototyp eines Energie Plus-Hauses erstellen.
Das Gebäude ist so ausgelegt, dass der Energiebedarf mittels Isothermie und Photovoltaik alleine durch Sonnenenergie gedeckt wird, wofür eine entsprechende Architektur erforderlich ist.
Die Farb- und Fassadengestaltung könnte noch angepasst werden.

Aufgrund der vorhandenen Hanglage wird das Gebäude hangseitig abweichend von der Darstellung eine höhere Wandhöhe erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat kann sich dieses Bauvorhaben vorstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.2. Formlose Bauvoranfrage zum Dachausbau über bestehender Garage, Fl.-Nr. 1806/9, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Dachausbau über bestehender Garage zur Wohnnutzung

Fl.-Nr.:                                1806/8 u. 1806/9, Gemarkung Walkertshofen


Im bestehenden Garagengebäude mit 6 Stellplätzen (Abmessung 11,0 x 11,0 m, genehmigt 2003) möchte der Antragsteller das Dachgeschoss mit derzeitiger Nutzung als Speicher zu Wohnzwecken umbauen.
Der Speicher wird bereits über eine Außentreppe erschlossen, zur besseren Nutzung der Räume sind auf der Nordseite zwei Schleppgauben vorgesehen.
Die Entwässerung soll über die vorhandenen Einrichtungen erfolgen.

Die Örtlichkeit wird anhand eines Lageplanes dem Gemeinderat gezeigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.1. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 223, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Doppelhauses mit Garagen

Fl.-Nr.:                                223, Gemarkung Walkertshofen

Auf dem Grundstück (ca. 690 m² Grundstücksfläche) soll ein Doppelhaus mit Satteldach, Satteldachgauben und einer Garage je Doppelhaushälfte entstehen.
Bei gleicher Grundstücksteilung ergibt sich eine Grundfläche von ca. 345 m². Die gem. § 17 BauNVO festgesetzten Obergrenzen für die GRZ und GFZ (0,4 und 1,2) werden bei der vorliegenden Anfrage eingehalten.
Die umliegende Bebauung besteht weitestgehend aus Einzelhäusern mit Satteldach, untergeordnet sind Doppelhäuser vorhanden.

Die Fl.-Nr. wird anhand eines Lageplanes erläutert.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird die sehr beengte und unübersichtliche Zu- bzw. Ausfahrt an diesem Grundstück besprochen. Der Bauherr soll genügend Stell- und Parkplätze in die Planung aufnehmen und darauf hingewiesen werden.    

Beschluss

Die Gemeinde stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 5
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4. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 18.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 4

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 18.09.2018 wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Das Protokoll gilt damit als genehmigt.

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3.2. Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 12 "FreiflächenPV"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr.  12 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen“ als Satzung in der Fassung vom 23.10.2018. Die Bekanntmachung erfolgt nach Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Spengler vom Büro Sing, Landsberg für den Vortrag. Frau Spengler verlässt um 20.00 Uhr die Sitzung.

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3.1. Abwägung der während der öffentliche Auslegung eingegangenen Stellungnahmen B-Plan Nr. 12 "FreiflächenPV"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom von 13.08.2018 bis 14.09.2018
sind folgende Stellungnahmen ohne Bedenken eingegangen:

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Schwaben Netz GmbH                                        28.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                                08.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Staatliches Bauamt Augsburg                                31.07.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben                        13.09.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Gewerbeaufsichtsamt RvS                                        02.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Bayerischer Bauernverband                                        20.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten                10.09.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Höhere Landesplanungsbehörde RvS                        04.09.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Vermessungsamt Augsburg                                        22.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Handwerkskammer für Schwaben                                31.07.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Bischöfliche Finanzkammer                                        01.08.2018

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und                31.07.2018
Dienstleistungen der Bundeswehr

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Deutsche Telekom Technik GmbH                                07.08.2018



Folgende Bedenken und Anregungen sind eingegangen:

Landratsamt Augsburg, Bauabteilung (31.08.2018)        

zu o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen folgende Bedenken und Anmerkungen:

Das Sondergebiet sollte entsprechend Ziffer 1.4.2 der PlanzV in Plan und Legende als „SO Freiflächenphotovoltaikanlage“ (statt „S“) bezeichnet werden.

Wir weisen darauf hin, dass die in der Präambel genannte Fassung der BayBO bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes überholt sein wird.

In Ziffer 3.1 des Textteils sind die Sätze „Innerhalb des Geltungsbereichs … aus erneuerbaren Energien…“ der Festsetzung „Sondergebiet mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage“ anzupassen.

Nach Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde wurden die in der Äußerung nach § 4 Abs.1
BauGB genannten Punkte eingearbeitet.

Trotz der Abstimmungen mit dem Planungsbüro im Vorfeld und zuletzt am 13.07.2018 wird weiterhin der im Norden gelegene Feldrain mit überplant und befindet sich innerhalb der Modulfläche.
Dieser Rain sollte dringend erhalten und von Modulen freigehalten werden.

Hinweis: Damit die Pflege der Modulfläche maschinell einfach und somit kostengünstig erfolgen
kann, ist es notwendig, dass landwirtschaftliche Maschinen am Ende der Modulreihen in die nächste oder übernächste Reihe einfahren können und nicht rückwärts in der gleichen Reihe zurückfahren müssen. Deshalb muss zwischen Zaun und Modulen ein ausreichend breiter Wiesenstreifen erhalten werden.

Von Seiten des abwehrenden Brandschutzes bestehen folgende Anmerkungen:
  • Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück: Falls die bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt, ist eine Feuerwehrzufahrt vorzusehen.
  • Ansprechpartner: Um einen Ansprechpartner im Schadensfall erreichen zu können, muss am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage angebracht sein und der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt werden. Der Verantwortliche muss innerhalb einer angemessenen Frist die Örtlichkeit erreichen können.
  • Organisatorische Maßnahmen: Die Photovoltaikanlage im Freigelände ist eine großflächige bauliche Anlage, wegen deren Besonderheiten ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 erforderlich ist. Der Plan ist in Absprache mit der Feuerwehr zu erstellen.
  • Die Feuerwehrpläne sind zweifach im Format DIN A3 laminiert für die Feuerwehr zur Ver fügung zu stellen. Eine weitere Fassung im PDF-Format ist dem Landratsamt für die Fachbereiche 30 und 60 zur Verfügung zu stellen.
  • Hinsichtlich der Alarmplanung ist eine eindeutige Alarmadresse zuzuordnen.
  • Für die gewaltlose Zugänglichkeit kann ein Feuerwehr-Schlüsselkasten Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) am Zufahrtstor vorgesehen werden.

Nach Mitteilung des Fachbereichs technischer Immissionsschutz liegen aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Anregungen und / oder Ergänzungen vor, da in der Satzung zum Bebauungsplan ausreichend detaillierte Hinweise zum Immissionsschutz enthalten sind.

Beschluss

Folgende Änderungen werden vorgenommen:

Der Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde zu den Pflegearbeiten und zum freizuhaltenden Wiesenstreifen wird zur Kenntnis genommen. Die maschinelle Mähbarkeit der Fläche muss gegeben sein, Dies wird in der Bauausführung selbstverständlich so beachtet. Eine materielle Änderung des Planentwurfes ist nicht notwendig.

Begründung:

Die Hinweise zum Brandschutz werden in der Begründung aufgenommen und bei Bau und Betrieb der Anlage selbstverständlich berücksichtigt. Hierfür wird ein Kapitel „4.8. Brandschutz“ eingefügt. Dieses hat folgenden Inhalt:

„Für die PV-Anlage ist eine Zufahrt vorgesehen, diese kann auch als Feuerwehrzufahrt genutzt werden. Am Zugangstor wird zudem ein Schild mit einem örtlichen verantwortlichen Ansprechpartner für den Schadensfall angebracht. Dieser Verantwortlich wird auch der örtlichen Feuerwehr mitgeteilt.
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 wird in Absprache mit der Feuerwehr erstellt. Die Feuerwehrpläne werden zweifach im Format DIN A3 laminiert für die Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Eine weitere Fassung im PDF-Format wird dem Landratsamt für die Fachbereiche 30 und 60 zur Verfügung zu gestellt.
Hinsichtlich der Alarmplanung ist eine eindeutige Alarmadresse zuzuordnen.
Für die gewaltlose Zugänglichkeit kann ein Feuerwehr-Schlüsselkasten Typ 1 (nicht VdS-anerkannt) am Zufahrtstor vorgesehen werden.“

Der Hinweis zum Erhalt der im Norden befindlichen Rankenstruktur wird aufgenommen. Die Baugrenze wurde im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan entlang der Grenze des Landschaftsschutzgebietes gewählt. In der Praxis ist eine Überbauung der Rankenstruktur mit Zaun und Modulen nicht möglich. In der Begründung zum Bebauungsplan wird die freizuhaltende Fläche unter Kapitel 3.1.6 „Geschützte Bereiche und sonstige Ausweisungen“ mit einer Planzeichnung aufgeführt.

Planzeichnung:

Die Fläche wird im Plan mit „SO Freiflächenphotovoltaikanlage“ gekennzeichnet.

Satzung:

Die genannte Fassung der Bayerischen Bauordnung wird aktualisiert. Es wird nun auf folgende Fassung verwiesen: „(BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007, zuletzt geändert am 10. Juli 2018 (GVBI. S. 523)“.

Kapitel 3.1 wird folgendermaßen ersetzt:
Sondergebiet mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage
Innerhalb des Geltungsbereiches wird ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage festgesetzt. Die Anlage dient der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB.“

Umweltbericht:

Zudem werden im Umweltbericht unter Kapitel 2.8 „Schutzgut Flora und Fauna“ die Hinweise zur Rankenstruktur ebenfalls mit einer Planzeichnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Walkertshofen Nord" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1219, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.10.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Pläne wurden im RIS bereitgestellt.

Datenstand vom 15.11.2018 08:48 Uhr