Datum: 21.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
2 Neuerlass der Entwässerungssatzung
3 Abwägung der während der Beteiligungsfrist eingegangenen Bedenken und Anregungen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Kirchenweg"
4 Baugebiet "Kirchenbauer" - Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Grotteweg
5 Dorfplatz - Erweiterung der Straßenbeleuchtung am neuen Parkplatz östlich des Friedhofes
12 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
12.1 Errichtung einer Personen-Aufzugsanlage auf Fl.-Nr. 1254/9, Gemarkung Langenneufnach
13 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 21.02.2018
14 Bericht der Verwaltung
14.1 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 "Gumpenweiler Süd" der Gemeinde Walkertshofen
14.2 Erschließung Wertstoffhof und Gewerbegebiet
14.3 Bebauungsplan Nr. 14 "Kirchenbauer" - Vergabe des Straßennamens und Zuteilung der Hausnummern
14.4 Straßen- und Kanalbauarbeiten im Baugebiet "Kirchenbauer"
14.5 Sanierung der Pflasterfugen an gemeindlichen Straßen und Gehwegen
15 Anfragen und Bekanntgaben
15.1 Dorfplatzgestaltung - Errichtung eines Trinkwasserbrunnes
11 Antrag auf Änderung der Fassadengestaltung beim Musikerheim
10 Zuschuss zur Sanierung der Kapelle in Unterrothan
9 Zuschuss zur Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin
8 Erschließungsvereinbarung Stichstraße Gewerbegebiet mit "schwaben netz gmbh" (Erdgas)
7 Dorfplatz "Untere Ebene" Vergabe zum Einbau eines neuen Ölabscheiders
6 Baugebiet "Kirchenbauer" - Behindertengerechte Gestaltung der Verkehrsinsel in der Rathausstraße

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 1

Sachverhalt

Herr Alois Dietmayer erkundigt sich in seiner Wortmeldung nach dem aktuellen Sachstand bzgl. des Radweges von Langenneufnach nach Mickhausen. Der Vorsitzende erläutert den Sachstand.

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2. Neuerlass der Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 2

Sachverhalt

In der Entwässerungssatzung 2017 wurde der § 4 Abs. 5 gelöscht. Stattdessen wurde der § 5 Abs. 6 eingefügt. Nach der EWS 2017 wäre ein Anschluss an den Regenwasserkanal unzulässig, sobald eine Versickerung möglich ist (kein Anschlussrecht). Durch die neue Regelung kann bei Versickerung oder anderweitige Beseitigung des Niederschlagswassers vom Anschluss- und Benutzungszwang auf Antrag und gegen entsprechenden Nachweis einer Fachfirma befreit werden.
Beide Satzungen wurden im RIS dem Gemeinderat zur Kenntnis bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung vom 21.03.2018. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Abwägung der während der Beteiligungsfrist eingegangenen Bedenken und Anregungen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Kirchenweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Beteiligung und Auslegung gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 BauGB wurde in der Zeit vom 30.01.2015
bis 02.03.2015 durchgeführt.

In dieser Zeit wurden von den nachstehenden Trägern öffentlicher Belange und betroffenen Grundstückseigentümern Bedenken und Anregungen vorgebracht.

1.1        Keine Stellungnahme haben abgegeben:

       Regionaler Planungsverband
       Naturpark Augsburg- Westl. Wälder e.V.
       Regierung von Schwaben – Höhere Landesplanungsbehörde
       Vermessungsamt Augsburg
       Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege

1.2        Stellungnahmen ohne Bedenken oder Anregungen haben abgegeben:

  1. Zweckverband Stauden-Wasserversorgung
  2. Lech-Elektrizitätswerke AG
  3. Bayer. Bauernverband
  4. Fernleitungs- Betriebsgesellschaft mbH
  5. Regierung von Schwaben – Abfallrecht

1.3        Bedenken und Anregungen haben vorgebracht:

  1. Erdgas Schwaben
  2. Staatliches Bauamt
  3. Amt für Ländliche Entwicklung
  4. Deutsche Telekom AG
  5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  6. Landratsamt Augsburg – Bauabteilung
  7. Landratsamt Augsburg – Immissionsschutz
  8. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
  9. Höß Wolfgang


Träger öffentlicher Belange

  1. Erdgas Schwaben

Hinweis:
Es wird um entsprechende Hinweise im weiteren Planverlauf gebeten sowie um rechtzeitige Information vor Beginn evtl. Bauarbeiten im Planbereich.

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 10 : 0

  1. Staatliches Bauamt


Hinweis:
Bezügl. Lärmeinwirkungen, die von der Staatsstraße ausgehen, sind geeignete Schallschutzmaßnahmen zu treffen.
Wg. Einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen können keinerlei Entschädigungsansprüche erhoben werden.

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 10 : 0


  1. Amt für Ländliche Entwicklung

Hinweis:
Die TG Langenneufnach II beabsichtigt an der Westgrenze von Fl.-St. 1354 einen Geh- und Radweg zu errichten. Es wird empfohlen zu prüfen, ob analog zum im Süden des Verfahrensgebietes zu errichtenden Geh- und Radweg darauf hingewiesen werden muss, dass auch bzgl. des Weges im Westen des Verfahrensgebietes die üblichen Immissionen unentgeltlich zu dulden sind.

Würdigung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.

Abstimmung: 10 : 0

  1. Deutsche Telekom AG


Hinweis:
Zur Erschließung des Gebietes wird gebeten, sich mind. 4 Monate vor Baubeginn in Verbindung zu setzen.

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 10 : 0


  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Hinweis:
  • Der Milchviehbetrieb von Herrn Höß darf in seiner Bewirtschaftung nicht eingeschränkt werden
Zufahrt zu Fl.-Nr. 1354 erfolgte bisher über Fl.-Nr. 541/8. Dort ist ein Geh- und Radweg vorgesehen.  Es sollte sichergestellt werden, dass die Zufahrt zu Fl.-Nr. 1354 ausreichend breit hergestellt wird, so dass die Bewirtschaftung mit landw. Maschinen uneingeschränkt möglich ist.

Beschlussvorschlag:

Der Milchviehbetrieb von Herrn Höß wurde zwischenzeitlich aufgelassen.
Die westliche Verlängerung des Kirchenweges wird um zwei Meter verbreitert, die Zufahrt zu Fl.-Nr. 1354 ist somit gesichert.

Abstimmung: 10 : 0


  1. Landratsamt Augsburg – Bauabteilung

Die Erschließungsstraße ist so zu planen, dass die Abfallbeseitigung durchgeführt werden kann. Die Zufahrt muss so sein, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich wird. Bei der Planung von Wendekreisen ist darauf zu achten, dass der Wenderadius bei ca. 22 m liegt. Bei der Errichtung von Wendeschleifen mit Grüninseln ist ein Plattformdurchmesser von mind. 25 m erforderlich. Die Grüninsel darf dabei einen Durchmesser von 6 m nicht überschreiten. Wendehämmer sind so zu bemessen, dass ein ein- oder zweimaliges Zurückstoßen erforderlich ist.
Bei Grundstücken, die nur über private Verkehrsflächen direkt angefahren werden können, sind die Mülltonnen an der nächsten öffentlichen Straße bereitzustellen.

Beschlussvorschlag:

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Da durch die Planung seitens der Gemeinde keine neue, bzw. veränderte verkehrstechnische Situation geschaffen und die bestehende Erschließung beibehalten wird, ist bzgl. der Abfallentsorgung kein Handlungsbedarf angezeigt.

Abstimmung: 10 : 0


  1. Landratsamt – Immissionsschutz

Der Plangebietsumgriff grenzt unmittelbar an die landw. Hofstelle  auf dem Grundstück Fl.-Nr. 722. Nachdem die betrieblichen Nutzungsmöglichkeiten dieser Hofstelle zukünftig auf die Nachbarschaft Rücksicht nehmen müssen, sollte Einigkeit mit dem betroffenen Landwirt über die Planung und seine weitergehenden betrieblichen Zielvorstellungen bestehen bzw. eine solche herbeigeführt werden. Bei einer möglichen Erweiterung bzw. geplanten Nutzungsänderung werden evtl. Bedenken des Immissionsschutzes geltend gemacht.

Im Nahbereich von Schienentrassen können Erschütterungseinwirkungen resultieren. Im Hinblick auf die Wiederaufnahme eines Schienenverkehrs (Staudenbahn) sollte hierauf in der Begründung ergänzend hingewiesen werden. Gebäude sind im Satzungsbereich so vorzunehmen, dass die in DIN 4150 (Erschütterung im Bauwesen / Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) angegebenen Grenzwerte nicht überschritten werden.

Würdigung:

Die Milchviehhaltung der landwirtschaftlichen Hofstelle wurde zwischenzeitlich aufgegeben.
In der Begründung wird bereits auf die Duldung der landwirtschaftlichen Emissionen und Immissionen von den angrenzenden landwirtschaftlich ordnungsgemäß genutzten Flächen hingewiesen.

Beschlussvorschlag:

In der Begründung wird folgender Passus als Hinweis aufgenommen:
„Im Nahbereich von Schienentrassen können Erschütterungseinwirkungen resultieren. Die Ausführung der Gebäude im Satzungsbereich ist so vorzunehmen, dass die in DIN 4150 (Erschütterung im Bauwesen / Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) angegebenen Grenzwerte nicht überschritten werden.“

Abstimmung: 10 : 0


  1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Wasserversorgung – Die Trinkwasserversorgung wird durch den Zweckverband Stauden-Wasserversorgung in ausreichendem Umfang sichergestellt.

Löschwasserversorgung – ob ausreichend, wird der Kreisbrandrat (LRA) beurteilen.

Einsatz von erdgekoppeltem Wärmepumpen-System
Ob der Baugrund für einen Einsatz von Grundwasser-Wärmepumpen geeignet ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Die fachliche Begutachtung für Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kJ/s wird von Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) durchgeführt. Ob der Bau einer Erdwärmesondenanlage möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Oberirdische Gewässer – Neufnach, Gewässer 3. Ordnung
Die Unterhaltungslast liegt bei der Kommune. Die Unterhaltung wird von der Kommune wahrgenommen.

Oberflächenwasser und wild abfließendes Wasser – Infolge der Geländeneigung kann bei Starkniederschlägen wild abfließendes Wasser zu Beeinträchtigungen führen. Die Entwässerungseinrichtungen sind so auszulegen, dass wild abfließendes Wasser schadlos abgeführt werden kann.
Um eine Abflussbeschleunigung im Gewässer zu verhindern, sind ggf. entsprechende Rückhaltemaßnahmen vorzusehen.
Zum Schutz der einzelnen Gebäude vor o.g. wild abfließendem Wasser sind ggf. Objektschutzmaßnahmen vorzusehen, wobei das anfallende Wasser dadurch nicht auf andere Grundstücke abgeleitet werden darf. Öffnungen in den Gebäuden sind so zu gestalten, dass wild abfließendes Wasser nicht eindringen kann.

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn die Hinweise beachtet werden.

Beschlussvorschlag:

In den textlichen Festsetzungen wird unter „Hinweise allgemein“ folgender Passus aufgenommen:
„Während des Baus kann Schichtenwasser bzw. Stauwasser auftreten. Infolge der Geländeneigung kann bei Starkniederschlägen wild abfließendes Wasser zu Beeinträchtigungen führen. Die schadlose Ableitung ist sicherzustellen.

Sämtliche Gebäude sind gegen Schichtenwasser bzw. drückende Hangwässer zu sichern, wobei das anfallende Wasser dadurch nicht auf andere Grundstücke abgeleitet werden darf.“

Abstimmung: 10 : 0


Private Bedenken und Anregungen

  1. Höß Wolfgang
„Geruchsbelästigung und Lärmbelästigung da Bauernhof. Freilaufende Hühner und Milchviehbetrieb.
Oberflächenwasser fließt durch, wenn die Schächte das Wasser nicht mehr fassen können. Vom Hof fließt das Wasser bergab. Von der Siedlung (Blumenstraße), Schulstraße und vom Hohlweg läuft das Wasser zum tiefsten Punkt = Einfahrt Kirchenweg. Dort sind die Sinkkästen. Bei Verstopfung laufen diese über bzw. die Kanaldeckel lupfen sich auf Fl.-Nr. 1354. Dies ist schon öfters passiert. Dabei sind bereits 2 x landwirtschaftliche Maschinen kaputt gegangen.
Altlasten: Auffüllmaterial, größtenteils Teerbrocken, vom Bau der Rathausstraße wurde in den Fl.­Nr. 541/14, 1354 und Gelände beim alten  Bahnhof eingebracht. Bei Neubauten würde es Probleme geben beim Kellerbau.
Herr Höß hätte eine Beeinträchtigung bei der Bewirtschaftung der unterliegenden Wiesen, wenn keine Zufahrt mehr gegeben ist. Momentan fährt er von seinem Grundstück durch den vorgezeichneten geplanten Bereich. Dies wäre dann nicht mehr möglich. Er müsste über den alten Bahnhof fahren.
Der Kirchenweg ist teilweise auf seinem Grundstück. Um die Hecke schneiden zu können, müsste er auf den alten Fußweg gehen können. Dazu bräuchte er Erlaubnis für die Begehung des Grundstücks, damit dies gesichert wäre. Sein Vorschlag wäre, dass er seinen Teil vom Kirchenweg abtritt und dafür im Gegenzug den Weg entlang der Hecke erhält.“

Würdigung:

Der tiefstgelegene Punkt der östlichen Fl.-Nr. 1354 liegt ca. 1 m unterhalb des überbaubaren Planbereichs und außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Satzung.

Im Dezember 2017 wurde vom Ingenieurbüro Kling Consult eine Altlastenuntersuchung durchgeführt.
Im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1354 wurden zur Erkundung möglicher Belastungen des Untergrunds insgesamt 5 Baggerschürfe bis zum Erreichen natürlich anstehender Böden durchgeführt. Im Bereich des westlichen Kanaldeckels außerhalb des Geltungsbereichs wurden bei Schurf 4 + 5 als Fremdbestandteile vorwiegend Bauschuttreste, Ziegel- und Betonbruch, lokal kleinteilige Asphaltreste und sonstige Fremdbestandteile festgestellt, die im Zuge früherer Baumaßnahmen (Kanal) zur Angleichung des Geländes verfüllt wurden. Der Schadstoffgehalt dieser Auffüllungen ist lt. Gutachten vernachlässigbar gering, die Ergebnisse der Schürfen innerhalb des Planbereichs sind unauffällig.

Die Milchviehhaltung wurde zwischenzeitlich aufgegeben.

Der Grenzverlauf zwischen den Fl.-Nr. 1354 und 722 wurde zwischenzeitlich neu vermessen. Die bestehende Bepflanzung betrifft nun beide Anlieger. Die Umsetzung der privaten Schnittmaßnahmen betrifft keine gemeindlichen Belange.

Beschlussvorschlag:

In die textlichen Festsetzungen wird ein Hinweis bzgl. der Wasserableitung aufgenommen (s. BV WWA Donauwörth).
Haus und Garage sind so zu planen, dass kein Wasser auf andere Grundstücke abläuft.

Abstimmung: 10 : 0

Beschluss

Aufgrund der Anregungen und baurechtlicher Änderungen des Verfahrensgebietes ist eine erneute Auslegung erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, das erneute Auslegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Baugebiet "Kirchenbauer" - Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Grotteweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 4

Sachverhalt

Im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Kirchenbauer“ hat die Kirchenverwaltung die Parkplätze am Grotteweg vergrößert. Die Zufahrt zu den Parkplätzen ist nicht beleuchtet, so dass diese nur untertags angenommen werden. Von LEW Verteilnetz (LVN) liegt ein Angebot zur Erweiterung der Beleuchtung um 2 zusätzliche Lampen vor.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt der LVN den Auftrag für die Beleuchtung,  lt. Angebot vom 21.02.2018 (Angebotsnummer 20010985).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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5. Dorfplatz - Erweiterung der Straßenbeleuchtung am neuen Parkplatz östlich des Friedhofes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Im Zuge der Baumaßnahme „Dorfplatz“ werden östlich des Friedhofes weitere Parkplätze geschaffen. Dieser Bereich hat aktuell keine Straßenbeleuchtung. Zur besseren Akzeptanz dieser Parkplätze wird vorgeschlagen, hier eine Beleuchtung anzubringen. Von LEW Verteilnetz (LVN) liegt ein Angebot zur Erweiterung der Beleuchtung um 2 zusätzliche Lampen vor.

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird auf die gültige Friedhofssatzung verwiesen. Demnach ist der Friedhof tagsüber geöffnet, sodass die Ausleuchtung der Parkplätze nachts nicht zwingend notwendig ist. Im Zuge der Erweiterung des Baugebietes ist die Erweiterung der Straßenbeleuchtung evtl. möglich.  

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt der LVN den Auftrag für die Beleuchtung,  lt. Angebot vom 21.02.2018 (Angebotsnummer 20010984).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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12. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 12
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12.1. Errichtung einer Personen-Aufzugsanlage auf Fl.-Nr. 1254/9, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 12.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung einer Personen-Aufzugsanlage

Fl.-Nr.:                                1254/9

Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 21.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 13

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 21.02.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 21.02.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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14. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 14
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14.1. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 "Gumpenweiler Süd" der Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 14.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Langenneufnach wird als Nachbargemeinde im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Träger um Stellungnahme zum o. g. Vorhaben gebeten.

Die Planungshoheit der Gemeinde Langenneufnach wird nicht berührt. Es werden  keine Einwendungen bzw. Anregungen abgegeben.

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14.2. Erschließung Wertstoffhof und Gewerbegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 14.2

Sachverhalt

Die Arbeiten zur Errichtung des Wertstoffhofes und die Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet wurden nach der Ausschreibung an die Fa. Mayr, Langenneufnach vergeben.
Die Kosten für den Wertstoffhof betragen 163.400,09 €.
Die Erschließungskosten betragen 349.934,38 €.
Die Baukosten liegen etwas unter der Kostenschätzung.

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14.3. Bebauungsplan Nr. 14 "Kirchenbauer" - Vergabe des Straßennamens und Zuteilung der Hausnummern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 14.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass in der nächsten Gemeinderatssitzung über die Vergabe des Straßennamens Beschluss gefasst wird. Hierzu wurde im Staudenboten ein Aufruf hinsichtlich Vorschläge für die Straßenbezeichnung veröffentlicht.

Die Flurbezeichnung in den Lageplänen lautet auf „Widdumfeld“ .

Es wird folgender Straßennamen vorgeschlagen:
Grotteweg, Hohe Straße, Höhenstraße, Höhenweg, Hofstraße, Hofstatt, Berggärten, Eulenweg, Himmelsleiter, Obere Kirchgasse, Zur Aussicht, Schwabenweg, Staudenstraße, Große Wiese, Grüner Weg, Meisenweg, Sternstraße, Obergasse, Rilkeweg, Waldstraße, Winkelweg, Kaisermantelweg (Schmetterling), Zitronenfalterweg

Der Gemeinderat plädiert für eine Straßenbezeichnung mit dem Namen „Kirchenbauer“.

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14.4. Straßen- und Kanalbauarbeiten im Baugebiet "Kirchenbauer"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 14.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über den Fortschritt der Straßen- und Kanalbauarbeiten. Hierzu liegt eine Beschwerde eines Bürgers bzgl. des Verfüllmaterial s vor. Danach soll das Aushubmaterial teilweise als Verdichtungsmaterial verwendet werden. Die schriftliche Stellungnahme des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult, Herrn Zirch, wird vorgetragen. Danach wird geeignetes Verdichtungsmaterial verwendet. Außerdem wird eine Vielzahl an Verdichtungskontrollen im Kanalgraben durch die ausführende Firma durchgeführt. Somit ist die Einhaltung der erforderlichen Werte gesichert.

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14.5. Sanierung der Pflasterfugen an gemeindlichen Straßen und Gehwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 14.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass in der Sitzung am 06.07.2016 die Sanierungsarbeiten an die Firma Mayr, Langenneufnach vergeben wurden. Einige Straßenzüge konnten im vergangenen Jahr nicht saniert werden. Die Arbeiten sollen im Jahr 2018 ausgeführt werden. Im Haushalt 2018 wurden keine Mittel bereitgestellt. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, die durch den Gemeinderat genehmigt werden muss.  

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat befürwortet die Durchführung der Sanierungsarbeiten. Eine Nachgenehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt in der Sitzung am 18.04.2018.

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15. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 15
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15.1. Dorfplatzgestaltung - Errichtung eines Trinkwasserbrunnes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 15.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über zwei eingegangene  Angebote. Diese werden geprüft. In der Sitzung am 21.02.2018 entschied der Gemeinderat, Variante 2 zur Ausführung zu bringen. Sie wurde als Modell durch Frau Helmich dargestellt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Ausführung.

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11. Antrag auf Änderung der Fassadengestaltung beim Musikerheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 11

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über den Antrag des Musikvereins Langenneufnach auf Änderung der Fassadengestaltung. In der Sitzung am 13.12.2017 wurde die Ausführung und Farbe der Verkleidung zwischen Glasvordach und Dacheindeckung des neuen Musikheims (Rathausstr. 60) festgelegt. Die Verkleidung erfolgt in Form eines Titanbleches.

In der letzten Arbeitskreissitzung am 27.02.2018 wurde vom Musikverein vorgeschlagen, dieses Titanblech durch eine Eternitverkleidung zu ersetzen. Die Änderung wurde durch die anwesenden Gemeinderatsmitglieder bereits genehmigt und die Ausführung sollte in der Farbe „grau“ erfolgen.

Der Verein beantragt, unter Einbringung der Vereinsfarben, die Eternitverkleidung in Farbe Rot „RAL 3004“, zwischen Dach und Glasvordach auf Seiten des Dorfplatzes, auszuführen.

 

Diskussionsverlauf

In der Beratung ergeht folgender Antrag des Gemeinderates Walter Knoll:
Die Eternitverkleidung soll in Farbe Rot „RAL 3004“ ausgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Musikvereins vom 13.03.2018 zu. Die Eternitverkleidung erhält die Farbe Rot „RAL 3004“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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10. Zuschuss zur Sanierung der Kapelle in Unterrothan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.12.2017 hat das Pfarramt St. Martin die Gemeinde um einen Zuschuss zur Renovierung der Kapelle in Unterrothan gebeten. Der Sanierungszeitpunkt 2019/2020 hängt evtl. vom Sanierungsfortschritt der Pfarrkirche ab. In der ersten Jahreshälfte 2018 muss die Finanzierung geklärt sein.

Im Jahr 2014 wurde die Kirchenmauer saniert. Die geschätzten Baukosten lagen bei 322.000,00 €. Die Maßnahme wurde seinerzeit etwas Günstiger abgeschlossen. Die Gemeinde Langenneufnach hat einen Zuschuss in Höhe von 30.000,00 € gewährt.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach gewährt der Kirchenstiftung St. Martin Langenneufnach einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtsanierungskosten für das Projekt „Sanierung der Kapelle Unterrothan“. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und der Vorlage der Gesamtsanierungskosten. Bei der Haushaltsstelle 3700.9880 wird 2020 eine Summe in Höhe von 15.500,00 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Zuschuss zur Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.12.2017 hat das Pfarramt St. Martin die Gemeinde um einen Zuschuss zur Außenrenovierung der Kirche gebeten. Die Sanierung soll 2019 durchgeführt werden. In der ersten Jahreshälfte 2018 muss die Finanzierung geklärt sein.

Im Jahr 2014 wurde die Kirchenmauer saniert. Die geschätzten Baukosten lagen bei 322.000,00 €. Die Maßnahme wurde seinerzeit etwas günstiger abgeschlossen. Die Gemeinde Langenneufnach hat einen Zuschuss in Höhe von 30.000,00 € gewährt.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach gewährt der Kirchenstiftung St. Martin Langenneufnach einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtsanierungskosten für das Projekt „Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Martin“. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und der Vorlage der Gesamtsanierungskosten. Bei der Haushaltsstelle 3700.9880 wird 2019 eine Summe in Höhe von 60.000,00 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Erschließungsvereinbarung Stichstraße Gewerbegebiet mit "schwaben netz gmbh" (Erdgas)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass die Erdgasleitung bereits bis zur Einmündung der Stichstraße verlegt ist. Es würde sich anbieten, die Erdgasleitung auch in die Stichstraße zu verlegen. Hierzu hat „schwaben netz gmbh“ der Gemeinde eine Erschließungsvereinbarung übersandt.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach schließt mit „schwaben netz gmbh“ die Erschließungsvereinbarung zur Erschließung der Grundstücke entlang der Stichstraße im Gewerbegebiet ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Dorfplatz "Untere Ebene" Vergabe zum Einbau eines neuen Ölabscheiders

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Vor den Garagen befindet sich ein Ölabscheider. Dieser wird auch in Zukunft benötigt, da hier auch Fahrzeuge gewaschen werden und die Gefahr besteht, dass ohne Ölabscheider Öl in den Untergrund oder die Neufnach gelangen kann. Die Gemeinde als Bauherrin wäre im Falle einer Umweltverschmutzung schadenersatzpflichtig sowie strafrechtlich belangbar. Der vorhandene Ölabscheider ist aufgrund des Alters nicht mehr gebrauchsfähig und muss ausgetauscht werden. Von der Fa. Klaus liegt ein Nachtragsangebot zum Liefern und E inbauen eines Ölabscheiders vor. Die Kosten betragen 16.201,78 €.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach nimmt das Nachtragsangebot zum Einbau eines Ölabscheiders an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Baugebiet "Kirchenbauer" - Behindertengerechte Gestaltung der Verkehrsinsel in der Rathausstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 21.03.2018 ö 6

Sachverhalt

An der Einmündung der Schulstraße wird die Querungshilfe behindertengerecht mit einem Blindenleitsystem gebaut. Dieses System wurde bei der Ausschreibung für die Querungshilfe an der Kirche nicht berücksichtigt. Es werden beide Querungshilfen fast zeitgleich realisiert, daher  sollten beide behindertengerecht ausgebaut werden. Von der Fa. Glass liegt ein Nachtragsangebot für die behindertengerechte Ausstattung vor. Die Mehrkosten betragen 2.176,95  €.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach baut die Querungshilfe bei der Kirche behindertengerecht aus  und wird hierzu ein Blindenleitsystem lt. Nachtragsangebot einbauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2018 11:54 Uhr