Datum: 09.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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6.1. Erweiterung eines bestehenden Nebengebäudes um zwei Abstellplätze und eine Holzlege auf Fl.-Nr. 533/10, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Erweiterung eines bestehenden Nebengebäudes um zwei Abstellplätze und eine Holzlege
Fl.-Nr.: 533/10, Gemarkung Langenneufnach
Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
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ö
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6 |
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5. Darlehensaufnahme in 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Langenneufnach enthält eine in voller Höhe genehmigte Kreditermächtigung von 1.768.100 €. Die Verwaltung würde diese, wie bisher immer gehandhabt, nur in der tatsächlich erforderlichen Höhe in Anspruch nehmen wollen und folgende Vorgehensweise vorschlagen:
Der Teil der Kreditermächtigung, der über ein zinssubventioniertes Labo-Darlehen abzudecken ist, sollte sofort aufgenommen werden, kürzeste Zinsfestbindung 10 Jahre. Die restliche Kreditermächtigung wird später nach tatsächlichem Bedarf über ein Darlehen bei einer Hypothekenbank oder einer der Hausbanken abgedeckt, vorgeschlagene Laufzeit 5 Jahre.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Bayernlabo kommt ein sog. Investkredit Kommunal Bayern (basierend auf dem KfW-Programm 208) in Frage und zwar nur für das Projekt Dorferneuerung Rathausumfeld. Die Obergrenze des Kredits berechnet sich wie folgt:
Ansätze in 2018 Rathausumfeld, Rathausstraße, Zufahrt Schützenheim in 2018 = 1.124.000,00 €
Minus Zuschuss ELER in 2019 = 495.000,00 €
Kredit = 629.000,00 €, nach Abzug Sicherheit für Bauverzögerungen und Zuschusskürzungen 500.000,00
€
Zum Stichtag 25.04.2018 lauten die Konditionen laut Internetseite wie folgt:
Zinssatz
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nom. / eff. / %
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Stand
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Laufzeit 10 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 2 Jahre
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0,36 / 0,36
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25.04.2018
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Laufzeit 20 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 3 Jahre
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0,65 / 0,65
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25.04.2018
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Laufzeit 20 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 3 Jahre
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0,81 / 0,81
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25.04.2018
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Die Verwaltung würde eine 10-jährige Laufzeit empfehlen. Vergleichbare KfW-Darlehen sind jeweils 0,1 % teurer.
Weitere Bemerkungen:
Die Gemeinde hat zurzeit folgende Darlehen: 2 Darlehen bei der KfW mit Laufzeitenden bis 15.02.2019 bzw. 15.05.2022 (Restschuld dann jeweils 0). Ein Darlehen mit Laufzeitende 30.12.2018, Restschuld dann 664.051,99 €. Hier wird eine Verlängerung oder Umschuldung zum Ende 2018 erforderlich.
Zum Ende 2018 wäre also ein Darlehen neu aufzunehmen und eines zu verlängern bzw. umzuschulden. Hier könnte man wiederum eine längere und eine kürzere Laufzeit wählen.
Beschluss
Die Gemeinde nimmt ein Darlehen aus dem Programm Investkredit Kommunal Bayern über 500.000,00 € bei der Bayernlabo auf, Laufzeit 10 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Falls entsprechende Darlehen bei Hypotheken- oder Hausbanken günstiger sind, erhält eine dieser Banken den Zuschlag. Es sind entsprechende Angebote einzuholen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zu den jeweils geltenden Zinssätzen den Zuschlag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Kinderhaus St. Martin, Erweiterung - Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
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ö
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4 |
Sachverhalt
Aufgrund des Ergebnisses der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2017 wurden als Vorbereitung einer möglichen Erweiterung des Kinderhauses St. Martin gemeinsam mit dem Träger die relevanten Vorgaben ermittelt. Weiter wurde die Anmeldefrist für das Kindergartenjahr 2018/2019 abgewartet. Danach wurde die Bedarfsermittlung an die Fachstelle beim Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.
Das Kinderhaus „St. Martin“ wurde unter der Trägerschaft der Pfarrkirchenstiftung St. Martin im Jahr 2009 neu gebaut. Es wurde eine Krippe mit 15 Plätzen, ein Kindergarten mit 2 Gruppen und 50 Plätzen sowie ein Hort mit 25 Plätzen errichtet.
Die Krippe ist aktuell voll belegt. Es stehen 2 Kinder auf der Warteliste.
Aufgrund der starken Nachfrage wurde 2016 eine weitere Kindergartengruppe im Speisesaal errichtet. Aktuell sind 60 Plätze genehmigt. Die Erweiterung auf 60 Plätze wurde 2016 als befristete Betriebsgenehmigung beantragt. Es war geplant, dass durch die Erhöhung der Plätze der Anmeldedruck aus der Krippe abgemildert wird. Dies hat leider nur im ersten Jahr funktioniert. Im aktuellen Kindergartenjahr 2017/2018 mussten wegen der Schnittstelle Krippe/KIGA schon 3 Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Dennoch stehen auch im KIGA Kinder auf der Warteliste.
Im Hortbereich wurde wegen der starken Nachfrage ebenfalls im Jahr 2016 eine weitere Hortgruppe eingerichtet. Derzeit werden 50 Hortplätze angeboten. Wegen den räumlichen Verhältnissen wurde die zweite Hortgruppe in die gegenüberliegende Schule ausgelagert.
Sowohl der Träger als auch die Gemeinde rechnen mit einer weiteren Verschärfung der Situation.
Zum einen geht in Deutschland als auch in Bayern der Trend zu immer mehr Betreuungswünschen der Eltern in öffentlichen Einrichtungen. Auch wird der Rechtsanspruch auf eine Betreuung auch auf dem Land immer stärker eingefordert. Die Ausweisung weiterer Baugebiete, die Reaktivierung der Staudenbahn ab 2021 sowie die Auswirkungen der neu geschaffenen Uniklinik auf den Wohnungsmarkt, tragen in Zukunft ebenfalls zu einer verstärkten Nachfrage nach Betreuungsplätzen bei. Die Gemeinde und der Träger der Einrichtung sind nun gefordert, das Angebot zu erweitern.
Mittelfristig gehen der Träger und die Gemeinde nach eingehender Erörterung der verschiedensten Faktoren von einem Erfordernis einer weiteren Krippengruppe aus. Danach würden insgesamt 30 Krippenplätze notwendig sein.
Im Kindergartenbereich müssten anstatt der 60 vorhandenen Plätze 100 Plätze vorgehalten werden, um dem wachsenden Wunsch nach Betreuung gerecht zu werden.
Bei einem Erweiterungs- oder Neubau sollte nach Möglichkeit die vorhandene räumliche Trennung der Hortplätze aufgehoben und die zweite Hortgruppe auch in das Kinderhaus integriert werden. Diese ausgelagerte Hortgruppe ist momentan in einem Klassenzimmer untergebracht. Zum Essen und zur Hausaufgabenbetreuung nutzen sie die Schulküche. Bedingt durch die Erhöhung der Krippen- und Kindergartenplätze ist mittelfristig davon auszugehen, dass die Schule diese Räume wieder für schulische Zwecke benötigt.
Hort:
Betreute Kinder
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Verfügbare Plätze
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Belegungsquote
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2017/18
45
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50
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90 %
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2018/19
49
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50
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98 %
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Kindergarten
Betreute Kinder
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Verfügbare Plätze
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Belegungsquote
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2017/2018
63 (inkl. „i-Kinder“(
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60
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105 %
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2018/2019
60 (inkl. „i-Kinder“)
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60
|
100 %
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Krippe
Geburtsjahrgänge
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Betreute Kinder
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Verfügbare Plätze
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Belegungsquote
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2016 - 2017
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15
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15
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100 %
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Aktuell sind 33 Kinder, die für eine Krippenkinderbetreuung in Frage kommen, in Langenneufnach wohnhaft. Bezogen auf diese 33 Kinder beträgt die Belegungsquote 45,45 % (bei 15 Krippenplätzen).
Bei der Anmeldung zum Kindergartenjahr 2018/2019 wurden mehr Kinder angemeldet, als freie Plätze zur Verfügung stehen.
Es sind im Kindergarten 7 Kinder, die im Kindergartenjahr 2018/2019 keinen Betreuungsplatz erhalten. Wunsch des Trägers und der Gemeinde ist, dass auch alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können. Bis zum Bau weiterer Betreuungsplätze könnte der Träger bzw. die Gemeinde mit einer Ausnahmegenehmigung evtl. eine vorübergehende Befristung von 15 Kindergartenplätzen erhalten. Hierzu wurde im Vorgriff auf die Gemeinderatssitzung, schon ein Antrag auf eine befristete Erhöhung der Kindergartenplätze gestellt.
Mit Schreiben vom 27.03.2018 hat die Gemeinde die Bedarfsermittlung an das Landratsamt zur Genehmigung des Bedarfs weitergeleitet.
Der Träger hat schon den Beschluss gefasst, dass die Erweiterung des Kinderhauses angegangen wird. Ebenfalls wurde beschlossen, dass ein Architekt mit den Vorplanungen beauftragt wird.
Es wird ein Bauausschuss aus jeweils 5 Vertretern der Gemeinde Langenneufnach und der Kirchenverwaltung gebildet. Vorab wurde der Bedarf mit den zuständigen Stellen ermittelt. Demnach folgende Planung:
- 2 Gruppen in der Kinderkrippe (jetzt 1)
- 4 Kindergartengruppen (jetzt 3)
- 2 Hortgruppen (jetzt 2)
Nach Möglichkeit soll die Erweiterung bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 abgeschlossen sein. Bis dahin ist evtl. eine Ausnahmegenehmigung zur Aufstockung auf 75 Kindergartenplätze (bisher 60) oder Übergangslösung mit Containern möglich. Architekt Roland Rieger wird beauftragt, ein Vorprojekt mit Raumkonzept (Anbau/Umbau ect.) und grobe Kostenschätzung gemäß dem o. a. Bedarf zu erstellen.
Ziel sollte es sein, die Planung schnellstens zu beginnen, um
wenn möglich die neuen Gruppenplätze schon im Kindergartenjahr 2020/2021 realisiert zu haben. Aufgrund der Vielzahl von Vorgaben, Fristen und einer gerechneten Bauzeit von mind. 1 – 1,5 Jahren kann dieser sehr enge Zeitplan nur gelingen, wenn alle Aspekte schnell geklärt sind.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach bittet die Kirchenverwaltung St. Martin als Träger des Kinderhauses St. Martin ein Konzept mit einer Kostenschätzung für die Erweiterung zu erstellen. Die Krippe soll um 1 Gruppe (30 Plätze) und der Kindergarten um 2 Gruppen (100 Plätze) erweitert werden. Zugleich soll im Konzept dargestellt werden, dass die Hortgruppe (derzeit in der Schule untergebracht) in dem Erweiterungsbau mit untergebracht wird. Das Konzept und die Planungen sollen zeitnah durchgeführt werden. Ziel soll es sein, die zusätzlichen Betreuungsplätze möglichst schon im Kindergartenjahr 2020/2021 nutzen zu können. Sobald die Bedarfsanerkennung des Landratsamts Augsburg vorliegt kann der Architekt Rieger mit einem Vorprojekt bis LP2 beauftragt werden. Des Weiteren sollen darin auch ein Honorarangebot, eine grobe Entwurfsplanung und eine Kostenschätzung im Vorprojekt inkludiert sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3.1. Billigungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Im Hohenlicht"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
Der Umgriff umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 1265/2,
Gemarkung Langenneufnach.
Die Firma Wagner plant auf dem Grundstück die Errichtung eines Ausstellungsgebäudes. Das Architekturbüro Titus Bernhard, Augsburg wurde von der Firma Wagner mit der Planung des Gebäudes beauftragt. Die bestehenden Festsetzungen im Änderungsbereich erlauben die geplanten Anlagen nicht. Art und Maß der baulichen Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs sollen deshalb auf die vorliegenden Gebäudeplanungen abgestimmt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 18.04.2018 gefasst.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die Planunterlagen des Büros Vogg vom 09.05.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach § 13 a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Im Hohenlicht"
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
|
Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
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|
3 |
Sachverhalt
Die Planungsunterlagen werden im RIS bereitgestellt.
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2. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Herr Thomas Perschk
verweist in seiner Wortmeldung auf die Beeinträchtigungen durch die Baustelle zur Rathausumgestaltung für die Schulkinder hin. Der Schulweg ist aktuell durch die Baustellenfahrzeuge sehr gefährlich für die Kinder. Die Situation sollte entschärft werden.
Der Vorsitzende teilt mit, dass in den Pfingstferien die Arbeiten für die Zufahrt zur Schulstraße ausgeführt werden. Nach den Ferien ist ein sicherer Schulweg wieder gewährleistet. Außerdem sind Asphaltierungsarbeiten im Bereich der unteren Ebene sowie der Rathausstraße nach Pfingsten geplant.
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1. Gestaltung der neuen östlichen Friedhofszufahrt und Versetzung des Kreuzes sowie ggf. Versetzung des Kriegerdenkmales
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat nimmt Ortseinsicht. Der Vorsitzende erläutert, dass im Zuge der Baumaßnahme „Dorfplatz“ ein neuer Zugang von der Ostseite des Friedhofes geschaffen wird. Unmittelbar in der geplanten neuen Einfahrt steht das Jesu-Kreuz. Das Kreuz ist an einen anderen Standort zu versetzen. Um mit Fahrzeugen auch in den „alten“ Friedhofsteil fahren zu können, muss eine Lösung zum Kriegerdenkmal gefunden werden. Das Kriegerdenkmal muss entweder versetzt werden, oder es wird versucht, eine Zufahrtsmöglichkeit um das Kriegerdenkmal zu schaffen.
Diskussionsverlauf
Die möglichen Varianten werden besprochen. In der Beratung wird die Sanierung des Kriegerdenkmales erwähnt. Wird die Zufahrt um das Kriegerdenkmal geführt, müssen die Bäume in der Nähe entfernt und die Böschung etwas zurückgenommen werden. Dies wäre die kostengünstigste Lösung. Da das Kreuz über den kommenden Winter saniert wird, kann der neue Kreuzstandort zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Die Thujahecke wurde auf der Ostseite für die Zufahrt zum Friedhof teilweise entfernt. Hier soll ein Angebot für ein 2-flügliges Tor mit a` 3 m aus Stahl sowie für die Anbringung einer Granitzeile eingeholt werden. Der Bereich zwischen dem neuen Tor und der bestehenden Hecke soll mit höheren
Thujapflanzen und einem Zaun geschlossen werden.
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9. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
|
Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Es liegen keine Angaben und Bekanntgaben aus dem Gemeinderat vor.
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8.7. Umgestaltung Rathausumfeld - Asphaltierungsarbeiten "Untere Ebene"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
|
|
8.7 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet über die geplante Ausführung. Diese sind nach Pfingsten vorgesehen.
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8.6. Umgestaltung Rathausumfeld - Straßenbeleuchtung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
|
Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
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|
8.6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert
über die Änderung der Standorte der Straßenleuchten im Bereich des Rathausumfeldes. Er zeigt die neuen Standorte anhand des Bestandsplanes der LVN.
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8.5. Alte Schule (Bücherei) - Einbau einer neuen Haustüre auf der Nordseite
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
|
Gemeinderat Langenneufnach
|
09.05.2018
|
ö
|
|
8.5 |
Sachverhalt
In der alten Schule ist der Eingang zur Bücherei künftig auf der Nordseite. Die Schreinerei Wundlechner, Langenneufnach
ist mit der Fertigung der neuen Eingangstüre beauftragt worden.
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8.4. Ehemaliges Feuerwehrhaus - Vergabe diverser Sanierungsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
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|
8.4 |
Sachverhalt
Im Zuge der Neugestaltung des Dorfplatzes und dem Umbau des ehem. Feuerwehrhauses zum Musikerheim hat die Gemeinde im Untergeschoss des Gebäudes einige Sanierungsarbeiten vergeben.
Damit das Gebäude eine einheitliche Optik erhält, wurden in Absprache mit dem Musikverein einige Arbeiten beauftragt. Die Arbeiten zum Vollwärmeschutz wurden an die Fa. Lehle, Walkertshofen vergeben. Die neuen Fenster wurden bei der Fa. Baywa beschafft. Der Auftrag für die neue Eingangstüre im UG wurde an die Fa. Beckel, Oberrothan erteilt. An der Nordseite des Gebäudes werden die beiden alten Garagentore durch neue Sektionaltore ausgetauscht. Die Tore werden von der Fa. ITB, Fischach
eingebaut.
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8.3. Dorfplatz - Vergabe der Bepflanzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
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|
8.3 |
Sachverhalt
Nach Prüfung der eingegangen Angebote durch das Büro Daurer u. Hasse wurde die Fa. Baumschulen Scheel mit der Durchführung der Pflanzarbeiten beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 38.000,00
€.
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8.2. Dorfplatz - Vergabe der Stahlbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
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|
8.2 |
Sachverhalt
Nach Prüfung der eingegangen Angebote durch das Büro Daurer u. Hasse wurde die Fa. Staudenmetall UG mit der Durchführung der Stahlbauarbeiten beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 76.000,00
€.
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8.1. Kamerabefahrung Kanalnetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
|
ö
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|
8.1 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Langenneufnach hat die Leistung „TV-Untersuchung Kanalnetz BA 02“ an die Firma Weißenhorn, Königsbrunn zum Preis von ca. 40.000,00
€ vergeben.
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8. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
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ö
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8 |
zum Seitenanfang
7. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 18.04.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.05.2018
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 18.04.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 18.04.2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.06.2018 09:33 Uhr