Datum: 13.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
8.3 Breitbandausbau - Beginn der Arbeiten
8.2 Gestaltung Rathausstraße - Friedhofstreppe
8.1 Bund Naturschutz
8 Anfragen und Bekanntgaben
7.2 Leitung der Volkshochschule
7.1 Starkregenereignisse in den letzten Wochen
7 Bericht der Verwaltung
6.2 Anbau eines Einfamilienhauses an ein Bestandsgebäude als eine Wohneinheit, Fl.-Nr. 742/47, Gemarkung Langenneufnach
6.1 Neubau eines Ausstellungsgebäudes, Fl.-Nr. 1265/2, Gemarkung Langenneufnach
6 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
5 Zuschuss an die Jagdgenossenschaften für Feldwegeunterhalt
4 Beseitigung der Engstelle am Ortseingang von Habertsweiler
3.2 Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Kirchenweg"
3.1 Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Kirchenweg"
3 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Kirchenweg"
2 Genehmigung der öffentlichen Protokolle vom 09.05.2018 und 23.05.2018

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 1

Sachverhalt

Herr Michael Schuster berichtet über die Hochwasserschäden in Habertsweiler durch den Starkregen in den letzten Tagen. Es sind gravierende Mängel im Bereich der Feldwege aufgetreten. Diese müssen umgehend beseitigt werden um weitere Hochwasserschäden zu vermeiden.  Er bittet um Besichtigung der Feldwege durch die Gemeinde.

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8.3. Breitbandausbau - Beginn der Arbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 8.3

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird der Beginn der Arbeiten zum Breitbandausbau nachgefragt. Mit den Arbeiten wird voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli begonnen, berichtet der Vorsitzende.

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8.2. Gestaltung Rathausstraße - Friedhofstreppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 8.2

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird hingewiesen, dass die neue Friedhofstreppe nicht mittig zum Torbogen am Eingang zum Friedhof durch die Baufirma gesetzt wurde. Sie weicht ca. 30 bis 40 cm zur Mitte ab.
Es wird gebeten, Rücksprache mit dem Ingenieurbüro zu nehmen.

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8.1. Bund Naturschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 8.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über das Schreiben der Ortsgruppe. Inhalt des Schreibens ist der Erhalt der Streuwiesen, die auch die Lebensgrundlage der Bienen ist. Zu diesem Thema findet ein gemeinsames Gespräch mit dem Bund N aturschutz und dem Obst- und Gartenbauverein Langenneufnach statt. Die Einladung zu diesem Termin erfolgt. Er bittet die Bürger, bei Interesse an diesem Termin teilzunehmen.

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8. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 8
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7.2. Leitung der Volkshochschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass Frau Debb age aus gesundheitlichen Gründen die Leitung der Volkshochschule abgegeben hat. Es wird ein Aufruf im Staudenboten erfolgen, dass ein(e) Leiter(in) gesucht wird. Der Vorsitzende fordert den Gemeinderat auf, geeignete Personen zu benennen, die die Leitung evtl. übernehmen würden.

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7.1. Starkregenereignisse in den letzten Wochen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet über die Starkregenereignisse in den letzten Wochen und deren Auswirkungen. Es liegt eine Unterschriftenliste vor. Hier werden geeignete Maßnahmen gegen das Hochwasser gefordert.
Der Vorsitzende teilt mit, dass folgende Maßnahmen eingeleitet wurden:
  • Bereitstellung von Sandsäcken in den betroffenen Bereichen
  • Reinigung der Sinkkästen im Gemeindebereich durch den gemeindlichen Bauhof
  • Spülung der Kanalleitungen durch die Firma Weißenhorn für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Regenwassers
  • Kontaktaufnahme mit dem Amt für Ländliche Entwicklung und Landwirtschaftsamt wegen weiterer Vorgehensweise und einer evtl. Kostenübernahme – Zusage zur Unterstützung bei weiteren Hochwasserereignissen, jedoch keine Zusage zur Kostenübernahme

In diesem Zusammenhang bedankt sich der Vorsitzende beim gemeindlichen Bauhof und der Freiwilligen Feuerwehr Langenneufnach für ihren Einsatz bei den Starkregenereignissen.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat werden die Starkregenereignisse analysiert. Das anfallende Oberflächenwasser aus den umliegenden Feldwegen muss besser abgeleitet werden, sodass dieses nicht auf die anschließenden Grundstücke fließen kann.
3. Bürgermeister Franz Wenninger berichtet von den Starkregenereignissen am 24.05. und 12.06.2018.  In der Ziemetshauser Straße ändert sich der Ablauf des Regenwassers aufgrund schlechten Straßenausbaus. Das Regenwasser sollte in den Einlauf an der Kreuzung Ziemetshauser Straße/Augsburger Straße eingeleitet werden. Dies erfolgt jedoch nicht. Er bittet um Besichtigung.

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7. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 7
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6.2. Anbau eines Einfamilienhauses an ein Bestandsgebäude als eine Wohneinheit, Fl.-Nr. 742/47, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau eines Einfamilienhauses an ein Bestandsgebäude als eine
                               Wohneinheit

Fl.-Nr.:                                742/47, Gemarkung Langenneufnach


Für das geplante Bauvorhaben wurde bereits eine formlose Bauvoranfrage an die Gemeinde gestellt, die in der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2018 behandelt und das Einvernehmen mit dem Bauvorhaben in Aussicht gestellt wurde.


Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Oberhülle 1. Änderung“ aus dem Jahr 1988 in einem ausgewiesenen Wohngebiet (WA).
Für das Grundstück ist in den Festsetzungen eine Einzelhausbebauung (I+D) vorgesehen. Die zulässige Grundflächenzahl ist mit 0,3, die zulässige Geschoßflächenzahl mit 0,5 angegeben. Die Dachform ist als Satteldach mit einer Dachneigung von 45 - 52° vorgesehen.

Das Bestandsgebäude aus den 50er Jahren soll erhalten werden und gleichzeitig als Anbau für den Neubau dienen, der im direkten östlichen Anschluss geplant ist.

Für die Umsetzung der Planung sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:

  1. Traufhöhen:                Vorgabe: 6,5 m talseitig und 3,75 m hangseitig.
Geplant: Überschreitung der Traufe um ca. 40 cm an einer Stelle.
Überschreitungen an den Quergiebeln von 1,8 m.

  1. Dachneigung:                Vorgabe: 45 – 52°, wobei keine unterschiedlichen Neigungen                                zulässig sind.
Geplant: unterschiedliche Dachneigungen mit 30° und 40°.

  1. Dachüberstände:        Vorgabe: Traufe 0,3 m, Ortgang 0,2 m
Geplant: Überschreitungen ca. 60 cm an Ortgang und Traufe

  1. Dachfarbe:                Vorgabe: naturrot
Geplant: grau (evtl.)

  1. Kniestock:                Vorgabe: 0,30 m von Rohfußboden bis Unterkante Sparren.
Geplant: Einhaltung der Vorgaben an einer Längsseite, an der anderen Längsseite Überschreitung um ca. 1,0 m.

  1. Firstrichtung:                Vorgabe: Firstrichtung nach Nordosten.
     Geplant: Firstrichtung um 90° gedreht.




Als Gründe für die angefragten Befreiungen werden vom Antragsteller angegeben:


  • Der Neubau ist ein Fertighaus, das im Wesentlichen nicht mehr verändert werden kann.

  • Da der Bebauungsplan bereits 30 Jahre besteht, entsprechen die Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards.

  • Das Drehen der Firstrichtung ermöglicht die Nutzung von Sonnenenergie (Südausrichtung).

  • Die erweiterten Dachüberstände dienen dem konstruktiven Holzschutz.

  • Bessere Wohnraumnutzung durch Ausbildung eines höheren Kniestocks        .


Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6.1. Neubau eines Ausstellungsgebäudes, Fl.-Nr. 1265/2, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Ausstellungsgebäudes

Fl.-Nr.:                                1265/2, Gemarkung Langenneufnach

Die Planung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2018 als Entwurf vorgestellt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt, wenn die künftige Planung
nach Art und Maß der baulichen Nutzung grundlegend beibehalten wird.

Die vorliegende Planung hat sich hinsichtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung nur geringfügig verändert (Länge jetzt: 51,90 m, Länge Entwurf: 51,00 m, Breite gleichbleibend: 12,18 m).
Zur Eingabe gehört u.a. ein Freiflächenplan, der den vorhandenen Baumbestand weitestgehend erhält und in die Planung integriert.
 
Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.  

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 6
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5. Zuschuss an die Jagdgenossenschaften für Feldwegeunterhalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.05.2018 beantragte die Jagdgenossenschaft Langenneufnach die Erhöhung des Zuschusses zur Feldwegesanierung auf jährlich 9.000,00 €. Der Antrag und bisherige Regelung (Gemeinderatssitzung vom 01.07.2008) liegen an.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde Eigentümer der Wege und daher für den Unterhalt zuständig ist.  

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird aus dem Gemeinderat auf die Wasserführung entlang der Feldwege hingewiesen. Werden die Gräben entlang der Feldwege gesäubert, kann das anfallende Regenwasser ordnungsgemäß ablaufen und der Feldweg wird nicht geschädigt. In diesem Zusammenhang wird der Ablauf des Regenwassers in der „Hiehle“ angesprochen. Hier könnte durch das Öffnen der Gräben, das Regenwasser gezielt ablaufen. Hochwasser könnte in den anliegenden Grundstücken vermieden werden.

Gemeinderat Leonhard Eisenschmid-Strobel stellt folgenden Antrag:

„Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Es wird Rücksprache mit der Jagdgenossenschaft hinsichtlich der Sanierung der Feldwege genommen“ .

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Es wird Rücksprache mit der Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft bzgl. der Sanierung und Finanzierung der Feldwege genommen. Es werden in einer gemeinsamen Sitzung die richtigen Maßnahmen sowie die Verteilung der Aufgaben besprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Beseitigung der Engstelle am Ortseingang von Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 4

Sachverhalt

2. Bürgermeister Gerald Eichinger berichtet von der CSU-Versammlung von Habertsweiler. Hierbei wurde von der überwiegenden Mehrheit der Wunsch geäußert, diese Engstelle zu beseitigen.  
Begründet wurde dies mit der falschen Verkehrsführung, die anstatt einer Verlangsamung des Verkehrs meist zu einer Beschleunigung führt und dadurch Fußgänger, vor allem Personen mit Kinderwagen gefährdet.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird die Entfernung der Engstelle rege diskutiert. Es  wird berichtet, dass die 50 km/h ab Beginn des Ortsschildes in Habertsweiler nicht eingehalten wurden. Daher wurde vor Jahren im Gemeinderat beschlossen, hier eine Verkehrsberuhigung zu schaffen. Die Verkehrsinseln wurden falsch errichtet, dadurch entstehen die Probleme bei Gegenverkehr.

Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt Herrn Michael Schuster das Wort.

Abstimmung: 12 : 0

Herr Schuster erläutert die momentane Verkehrsführung. Die Engstelle am Ortseingang ist eine Gefahrenstelle für alle Verkehrsteilnehmer und wird so von den Habertsweiler Bürgern nicht gewünscht. Er plädiert für die Beseitigung der Engstelle.

Der Gemeinderat ist sich einig, den Verkehr weiterhin in diesem Bereich zu beruhigen. Verschiedene Anträge werden zur Abstimmung gebracht:

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Beseitigung der östlichen Engstelle am Ortseingang von Habertsweiler. Der Verkehr wird mittels Verkehrsschilder geregelt. Es wird ein Geschwindigkeitsmessgerät errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Beseitigung der östlichen Engstelle am Ortseingang von Habertsweiler. Die Verkehrsführung erfolgt über die Anbringung von Verkehrsschilder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Beseitigung der Engstelle am Ortseingang von Habertsweiler.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 4

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Der bestehende Beschluss für die Errichtung der Engstelle zur Verkehrsberuhigung in Habertsweiler wird eingesehen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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3.2. Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Kirchenweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Kirchenweg“  mit Begründung und Textteil in der Fassung vom 13.06.2018 mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3.1. Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Kirchenweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Die 2. öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 09.04.2018 bis 09.05.2018 statt.
Während dieser Zeit sind folgende Stellungnahmen ohne Bedenken eingegangen:
Behörde                                        Stellungnahme vom
Staatliches Bauamt                                12.04.2018
ALE                                                02.05.2018
Staudenwasser                                28.03.2018
Gewerbeaufsichtsamt                        03.05.2018
BBV                                                28.03.2018
AELF                                                30.04.2018
RVS höhere Landesplanungsbehörde        03.04.2018
IHK                                                11.04.2018
HWK                                                04.04.2018
Telefonica                                        04.05.2018
Bischöfliche Finanzkammer                        10.04.2018
LEW                                                09.04.2018
Bundeswehr                                        27.03.2018
Markt Ziemetshausen                                12.04.2018


Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

Landratsamt                                        04.05.2018

Wasserrecht:

  •  Wild abfließendes Wasser (Hangoberflächenwasser) darf durch die Bebauung in sei-nem Lauf nicht so verändert werden, dass belästigende Nachteile für tiefer oder höher liegende Grundstücke damit verbunden sind (§ 37 WHG). Etwaige Geländever-änderungen sind so vorzunehmen bzw. die Entwässerungseinrichtungen sind so auszulegen, dass dieses Wasser schadlos abgeführt wird.
  •  Die Ausübung einer Bauwasserhaltung (Schichten-/Stau-/Grundwasser) bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beschluss:

Die Hinweise werden aufgenommen.

Abstimmung: 12 : 0




Naturschutz:


 § 4 Abs. 1: eine Entfernung des Gehölzbestandes bei Grenzbebauung sollte nicht als Option angegeben werden. Das Grundstück ist groß genug, um von der Grenze abzurücken. Außerdem würde sich die Garage dann außerhalb der festgesetzten Baugrenze befinden. Aus naturschutzfachlicher Sicht handelt es sich hier um einen vermeidbaren Eingriff in Gehölzbestände, der somit vorrangig zu unterlassen ist.
 § 4 Abs. 2, Satz 2: für die Randeingrünung im Westen sollte unbedingt festgesetzt werden, dass es sich um eine zweireihige, freiwachsende Hecke aus heimischen Laubgehölzen handeln muss. Schnitthecken, Koniferen- und Thujahecken etc. sind nicht zulässig. Zudem ist für eine funktionierende Eingrünung nicht ausreichend, wenn 50 % der Westgrenze begrünt werden. Hier sollten unbedingt 80 % festgelegt werden. Auch sollte dringend ergänzt werden, dass die Begrünung dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall umgehend zu ersetzen ist.
Als Zeitpunkt für die Bepflanzung sollte nicht die Pflanzperiode nach Fertigstellung, sondern unbedingt nach Nutzungsaufnahme festgelegt werden.

Beschluss:

§ 4 Abs. 1 und 2 werden entsprechend geändert.

Abstimmung: 11 : 1



Abfallwirtschaftsbetrieb:

Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass Erschließungsstraßen so zu planen sind, dass die Abfallbeseitigung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Hierzu ist es notwendig, dass die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich wird (§ 16 Abs. 1 UVV Müllbeseitigung vom 01.10.1979). Bei der Planung von Wendekreisen ist darauf zu achten, dass der Wendedurchmesser von Müllfahrzeugen bei inzwischen ca. 22 m liegt. Bei Errichtung von Wendeschleifen mit Grüninseln in der Wendeanlage ist ein Plattformdurchmesser von mindestens 25,00 m erforderlich. Dabei darf die Grüninsel einen Durchmesser von 6,00 m nicht überschreiten. Wendehämmer sind so zu bemessen, dass nur ein ein- oder zweimaliges Zurückstoßen erforderlich ist. Entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Bild 59 sind je nach Form des Wendehammers Abmessungen von etwa 20 m x 15 m oder ca. 13 m x 21 m erforderlich.
Bei Grundstücken (Anwesen), welche nur über private Verkehrsflächen direkt angefahren werden können, sind die Müllbehältnisse jeweils an der nächsten öffentlichen Straße zur Leerung bereitzustellen.
Die Abholung der Müllbehältnisse kann entsprechend Bebauungsplan nur entlang der Rathausstraße erfolgen.


Beschluss:

Der Hinweis, dass die Mülltonnen zur Rathausstraße gebracht werden müssen, wird aufgenommen.

Abstimmung: 12 : 0




Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                27.03.2018

  1. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Böden mit von Natur aus erhöhten Schadstoffgehalten (geogene Bodenbelastungen) vorliegen, welche zu zusätzlichen Kosten bei der Verwertung/Entsorgung führen können. Wir empfehlen daher vorsorglich Bodenuntersuchungen durchzuführen. Das Landratsamt ist von festgestellten geogenen Bodenbelastungen in Kenntnis zu setzen.
  2. Bezugnehmend auf Nr. 2.2.3 o. g. Stellungnahme empfehlen wir bei der Aufstellung des Bebauungsplanes das Merkblatt DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“ sowie das DWA-Themenheft T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zu beachten.
  3. Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der Hanglage mit den Bauten örtlich und zeitweise wasserführende Grundwasserleiter angeschnitten werden können. Das Hangwasser (interflow) ist durch entsprechende Vorkehrungen schadlos abzuleiten und schadlos wieder zu versickern. Eine Einleitung des Grundwassers in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal ist nicht statthaft.
  4. Über die Grundwasserverhältnisse im geplanten Baugebiet sind am Wasserwirtschaftsamt keine Beobachtungsergebnisse vorhanden. Es wird jedoch auf den möglichen hohen Grundwasserstand hingewiesen.


Beschluss:

Die Hinweise werden aufgenommen.

Abstimmung: 12 : 0



Bayer. Landesamt für Denkmalpflege        07.05.2018

Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gem. Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG.


Beschluss:

Der Hinweis wird aufgenommen.

Abstimmung: 12 : 0



Wolfgang Schwarzer                        10.04.2018

Er hat Probleme mit der Zufahrt zum Anwesen Fl.-Nr. 541/5, Gemarkung Langenneufnach. Durch die Hecke auf der Zufahrtsstraße Fl.-Nr. 541/8, Gemarkung Langenneufnach kommt er nicht mehr in seine Zufahrt Fl.-Nr. 541/7, Gemarkung Langenneufnach rein. Er regt daher an, die Hecke, das Verkehrsschild und den Telefonmast zu entfernen. Nur so ist die Zufahrt zu seinem Anwesen für Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr gewährleistet. Das Geh- und Fahrtrecht über Fl.-Nr. 541/6, Gemarkung Langenneufnach wird von der Eigentümerin der Fl.-Nr. 541/3, Gemarkung Langenneufnach gerade eingeklagt.

Beschluss:
Die Hecke wird zurückgeschnitten. Das Verkehrsschild wird versetzt. Falls Herr Schwarzer eine Versetzung des Telefonmastens auf seine Kosten wünscht, kann er dies bei der Telekom selbst beantragen.
Außerdem hat die Gemeinde durch Zukauf die Zufahrt von ursprünglich 3,95 m auf 4,40 m an der engsten Stelle erweitert. Durch die Bebauung ist somit sogar eine Verbesserung eingetreten.
Wegen der Müllabfuhr wird auf die Abstimmung zur Stellungnahme des Abfallwirtschaftsbetriebes verwiesen.

Abstimmung: 12 : 0

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3. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Kirchenweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Plan und die Satzung wurden im RIS bereitgestellt.

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2. Genehmigung der öffentlichen Protokolle vom 09.05.2018 und 23.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.06.2018 ö 2

Sachverhalt

Die öffentlichen Teile der Protokolle vom 09.05.2018 und 23.05.2018 wurden dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 09.05.2018 mit redaktionellen Änderungen in TOP 1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 23.05.2018 mit redaktionellen Änderungen in TOP 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2018 09:22 Uhr