Datum: 11.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10.1 Pflege der Böschung beim Anwesen, Weberstr. 4
10 Anfragen und Bekanntgaben
9.3 Besichtigung Krumbacher Straße mit dem Straßenbauamt
9.2 Starkregenereignisse; Ergebnis der Gespräche mit ALE und Landwirtschaftsamt
9.1 Planung der P+R, B+R Anlagen am Bahnhof in Langenneufnach
9 Bericht der Verwaltung
8 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.06.2018
7.2 Tektur - Anbau eines Vordaches, Anbau zweier Schüttgutboxen, Fl.-Nr. 812, Gemarkung Langenneufnach
7.1 Anbau einer Überdachung an eine bestehende landwirtschaftliche Lagerhalle, Fl.-Nr. 806, Gemarkung Langenneufnach
7 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
6 Bestellung der Mitglieder der Wahlvorstände für Landtags- und Bezirkstagswahl sowie den oder die Volksentscheide am 14.10.2018
5 Beseitigung der Engstelle am Ortseingang von Habertsweiler
4.2 Satzungsbeschluss
4.1 Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
4 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Im Hohenlicht"
3.2 Aufstellung- und Billigungsbeschluss
3.1 Vorstellung der Planung
3 Bebauungsplan Nr. 15 "Am Bärenbachweg" Habertsweiler
2 Weiteres Vorgehen Unterhalt Feldwege
1 Der Bürger hat das Wort

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10.1. Pflege der Böschung beim Anwesen, Weberstr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 10.1

Sachverhalt

Im Gemeinderat wird auf die Böschung beim Anwesen, Weberstr. 4 hingewiesen. Diese könnte zur Blumenwiese, für die Erhaltung von Lebensräumen der Bienen, umgestaltet werden.

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10. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 10
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9.3. Besichtigung Krumbacher Straße mit dem Straßenbauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 9.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet über den Ortstermin mit dem Straßenbauamt. Es werden zwei weitere Einläufe für den Ablauf des Regenwassers eingebaut.

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9.2. Starkregenereignisse; Ergebnis der Gespräche mit ALE und Landwirtschaftsamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 9.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund der Starkregenereignisse im Rahmen des Bürgermeisterausschusses am 04.07.2018 ein Gespräch mit Teilnehmern vom Amt für Ländliche Entwicklung und dem Landwirtschaftsamt sowie allen Bürgermeistern der VG-Stauden stattfand.
3. Bürgermeister Franz Wenninger nahm als Vertreter der Gemeinde Langenneufnach an diesem Termin teil. Der Vorsitzende überträgt das Wort an Herrn Wenninger.

Herr Wenninger berichtet über den Inhalt und das Ergebnis des Gespräches. Es finden Beratungsgespräche mit den betroffenen Landwirten bzgl. des Anbaus in diesen Bereichen statt. Es wurde festgestellt, dass bei Starkregen überwiegend das Wasser aus dem angrenzenden Wald auf die Felder und weiter in die Grundstücke fließt. Es erfolgte Rücksprache mit dem Förster. Kleine Auffangbecken in Form einer großen Mulde könnten am Waldrand gebaggert werden, damit ein großer Teil des Wassers zurückgehalten wird. Da das Waldgrundstück in Privatbesitz ist, müsste der Eigentümer kontaktiert werden.

Der Vorsitzende bedankt sich für die Teilnahme an diesem Termin und den Erläuterungen beim 3. Bürgermeister.

Vom Vorsitzenden wird auf die Starkregensituation im Wiesenweg verwiesen. Nach Rücksprache mit zwei Grundstücksbesitzern, wären diese bereit, Flächen für ein Regenrückhaltebecken abzugeben. Ein Zuschuss vom Amt für Ländliche Entwicklung für die Regenrückhaltung ist möglich.    

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9.1. Planung der P+R, B+R Anlagen am Bahnhof in Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 9.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass die Staudenbahn im Jahr 2021 den regulären Betrieb aufnehmen soll. Das Ing. Büro SWECO wurde mit der Planung der P+R und B+R Anlagen beauftragt.

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9. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 9
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8. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 8

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.06.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.06.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7.2. Tektur - Anbau eines Vordaches, Anbau zweier Schüttgutboxen, Fl.-Nr. 812, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 7.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau eines Vordaches, Anbau zweier Schüttgutboxen

Fl.-Nr.:                                812, Gemarkung Langenneufnach

Im Jahr 2017 wurde vom Bauherrn der Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle beantragt
(Grundfläche ca. 435 m²) und im Januar 2018 vom Landratsamt genehmigt.
Im vorliegenden Tekturantrag soll beidseitig (Längsseiten) der Lagerhalle eine Überdachung des Gebäudes mit Einbau von zwei Schüttgutboxen erfolgen (Grundfläche neu ca. 720 m²).

Eine Ausgleichsfläche (Größe ca. 250 m²) ist im südwestlichen Anschluss an das Gebäude berücksichtigt, ein Pflanzplan integriert.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Tektur das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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7.1. Anbau einer Überdachung an eine bestehende landwirtschaftliche Lagerhalle, Fl.-Nr. 806, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Anbau einer Überdachung an eine bestehende landwirtschaftliche Lagerhalle

Fl.-Nr.:        806, Gemarkung Langenneufnach

An die Westseite der bestehenden Lagerhalle (Länge ca. 40 m) soll eine Überdachung mit einem
erhöht angesetzten Pultdach gebaut werden (9 m x 26 m).

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 7
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6. Bestellung der Mitglieder der Wahlvorstände für Landtags- und Bezirkstagswahl sowie den oder die Volksentscheide am 14.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Für die am 14.10.2018 stattfindende Landtags- und Bezirkstagswahl sowie den oder die Volksentscheide werden folgende Wahlhelfer bestellt:

Wahlvorstand Schule


Wahlvorstand                         Böck Josef
Stellv. Wahlvorstand                Knoll Walter
Schriftführer                        Wenzel Niko
Stellv. Schriftführerin                Spengler Maria
Beisitzerin                        Settele Irene
Beisitzerin                        Paun Ursula
Beisitzer                        Eisenschmid-Strobel Leonhard
Beisitzerin                        Schneider Iris
Beisitzer                        Zimmer Stephan
Beisitzer                        Knoll Wolfgang

Briefwahlvorstand, Rathaus Sitzungssaal

Wahlvorstand                        Eichinger Gerald
Stellv. Wahlvorstand                Wenninger Franz
Schriftführerin                        Steppich Anita
Stellv. Schriftführerin                Förstl Ursula
Beisitzer                        Mayr Manfred
Beisitzer                        Rohrer Albert
Beisitzer                        Hößle Albert

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die o. g. Mitglieder der Wahlvorstände. Bei Absagen einzelner Mitglieder wird die VG diese durch geeignete Wahlberechtigte ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Beseitigung der Engstelle am Ortseingang von Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 13.06.2018 behandelt wurde. Die Vertagung wurde beschlossen. Der damalige Beschluss für die Errichtung der Verkehrsberuhigung am Ortseingang von Habertsweiler wurde durch die Verwaltung, Bauamt, zur Entscheidung für diese Sitzung vorgelegt. Der Beschluss aus der Sitzung vom 21.10.1996 wird durch den Vorsitzenden im Wortlaut verlesen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass in einer Verkehrsbegehung mit der PI Schwabmünchen, Herrn Mi ller, bestätigt wurde, dass die Verengung ein Gefahrenpotenzial darstellt. Die Entfernung der linken Straßenverengung wird empfohlen. Die rechte Straßenverengung bleibt zur Verringerung der Geschwindigkeit des in den Ort einfahrenden Verkehrs bestehen. Die Regelung des Verkehrs erfolgt durch die Anbringung von Verkehrszeichen.
Der Lösungsvorschlag wurde auch in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 10.07.2018 beraten. Der Ausschuss schließt sich mit seiner Empfehlung dem Lösungsvorschlag der PI Schwabmünchen an.
 

Beschluss

Die linke Straßenverengung wird entfernt. Die rechte Straßenverengung bleibt bestehen. Der Verkehr wird über die Ausschilderung mit Verkehrszeichen geregelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Im Hohenlicht“ als Satzung mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Pläne des Büros Vogg in der Fassung vom 11.07.2018 mit Begründung und Textteil sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.1. Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:

Behörde                                                        Stellungnahme vom
Schwaben Netz                                                08.06.2018
Amt für Ländl. Entwicklung                                        27.06.2018
ZV Stauden-WV                                                15.05.2018
LEW Verteilnetz GmbH                                        22.05.2018
IHK                                                                11.06.2018
HWK                                                                15.05.2018
Bundeswehr                                                        15.05.2018
BBV                                                                15.06.2018
Fernleitungs-Betr.Ges.                                        15.05.2018 / 24.05.2018
Reg. v. Schwaben                                                18.05.2018



Folgende Behörden haben Bedenken vorgebracht:

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                        05.06.2018

Wasserwirtschaftliche Würdigung
2.1 Wasserversorgung und Grundwasserschutz
2.1.1 Löschwasserversorgung
Ob diese ausreichend ist, sollte der Kreisbrandrat beim Landratsamt beurteilen.
2.1.2 Grundwasser
Über die Grundwasserverhältnisse im geplanten Baugebiet sind am Wasserwirtschaftsamt keine Beobachtungsergebnisse vorhanden.
Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der Hanglage mit den Bauten örtlich und zeitweise wasserführende Grundwasserleiter angeschnitten werden können. Das Hangwasser (interflow) ist durch entsprechende Vorkehrungen schadlos abzuleiten und schadlos wieder zu versickern. Eine Einleitung des Grundwassers in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal ist nicht statthaft.
2.1.3 Altlasten und vorsorgender Bodenschutz
Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind dem Wasserwirtschaftsamt im Planungsgebiet nicht bekannt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Böden mit von Natur aus erhöhten Schadstoffgehalten (geogene Bodenbelastungen) vorliegen, welche zu zusätzlichen Kosten bei der Verwertung/Entsorgung führen können. Wir empfehlen daher vorsorglich Bodenuntersuchungen durchzuführen. Das Landratsamt ist von festgestellten geogenen Bodenbelastungen in Kenntnis zu setzen.
Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist frühzeitig in die weiteren Erkundungsschritte einzubeziehen. Bau- und Gestaltungsmaßnahmen dürfen im Planungsgebiet nur dann begonnen werden, wenn dadurch die Erkundungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden und die evtl. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen uneingeschränkt möglich bleiben.
2.2 Abwasserbeseitigung
2.2.1 Kanalnetz und Regenwasserbehandlung
Für das Änderungsgebiet ist eine Entwässerung im Mischsystem vorgesehen.
2.2.1.1 Mischwasserentlastungen
Um einer Abflussverschärfung entgegenzuwirken, sind entsprechende Rückhaltemaßnahmen vorzusehen. Hierzu eignen sich vor allem
- Niederschlagswasserversickerung
- ökologisch gestaltete Rückhalteteiche
- Regenwasserzisternen mit Überlauf  

2.2.1.2 Niederschlagswasserversickerung
Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind die Anforderungen der „Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) und die dazugehörigen Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) zu beachten. Hierzu sollten entsprechende Regelungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Ist die NWFreiV nicht anwendbar, ist ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. Die entsprechenden Unterlagen sind dann bei der Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.
Zur Klärung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers, also der Feststellung, ob verschmutztes oder unverschmuttes Niederschlagswasser vorliegt, empfehlen wir die Anwendung des Merkblattes DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).
Auf das Arbeitsblatt DWA-A138 der DWA wird hingewiesen („Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“).
Die Eignung der Bodenverhältnisse im Bereich dieses Bauleitplanes für eine Versickerung sollte vor der Planung der Entwässerungsanlagen durch geeignete Sachverständige überprüft werden.
2.2.1.3 Verschmutztes Niederschlagswasser
Verschmutztes Niederschlagswasser ist aus Gründen des Gewässerschutzes zu sammeln und schadlos durch Ableiten in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation zu beseitigen (dies gilt auch für Bereiche, die im Trennsystem entwässert werden).
Insbesondere trifft dies zu für Niederschlagswasser:
- bei Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird bzw. auf denen ein solcher Umgang nicht auszuschließen ist oder auf denen sonstige gewässerschädliche Nutzungen stattfinden.
2.3 Oberirdische Gewässer
2.3.1 Oberflächenwasser und wild abfließendes Wasser
Infolge starker / der vorhandenen Geländeneigung kann es bei Starkniederschlägen durch wild abfließendes Wasser zu Beeinträchtigungen kommen. Die Entwässerungseinrichtungen sind so auszulegen, dass wild abfließendes Wasser schadlos abgeführt werden kann.
Um eine Abflussbeschleunigung im Gewässer zu verhindern, sind ggf. entsprechende Rückhaltemaßnahmen vorzusehen.
Zum Schutz der einzelnen Gebäude vor o. g. wild abfließendem Wasser sind ggf. Objektschutzmaßnahmen vorzusehen, wobei das anfallende Wasser dadurch nicht auf andere Grundstücke abgeleitet werden darf.
Öffnungen in den Gebäuden sind so zu gestalten, dass o. g. wild abfließendes Wasser nicht eindringen kann.  

Wir empfehlen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes das Merkblatt DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“ sowie das DWA-Themenheft T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zu beachten.

Beschluss:
Die Hinweise werden beachtet.

Abstimmung: 9 : 0

Staatliches Bauamt Augsburg                                        06.06.2018

  • Verkehrsmäßige Erschließung Staub frei machen und Verhinderung von Niederschlagswasserfluss auf die Staatsstraße
  • Wendemöglichkeit für Pkw`s um ein Rückwärtsfahren auf die Staatsstraße zu verhindern.
  • Keine Forderungen an die Staatsbauverwaltung wegen der Immissionen durch die Staatsstraße. Schallschutzmaßnahmen

Beschluss:

Die Hinweise werden beachtet.

Abstimmung: 9 : 0


Regierung von Schwaben                                        18.05.2018

Verhinderung von Einzelhandelsagglomerationen durch geeignete Festsetzungen.

Beschluss:

Im Textteil werden Einzelhandelsagglomerationen nicht zugelassen.

Abstimmung: 9 : 0



Landratsamt Augsburg, Bauplanungsbehörde                26.06.2018

Hinweise zu Formulierungen in der Satzung, in der Planzeichnung und zu aktuellen Fassungen der zugrundeliegenden Gesetze und Normen.

Beschluss:

Die Hinweise werden beachtet, die Satzung und die Planzeichnung werden entsprechend angepasst bzw. geändert.

Abstimmung: 9 : 0

Landratsamt Augsburg, Naturschutz                26.06.2018

Besteht grundsätzlich Einverständnis. Jedoch Anpassung der Satzung hinsichtlich der Festsetzung von Fenstergrößen (Entfernung „20 m² “)

Beschluss:

Die Hinweise werden beachtet, die Satzung wird entsprechend angepasst bzw. geändert.

Abstimmung: 9 : 0



Landratsamt Augsburg, Brandschutz                26.06.2018

Hinweise zu Löschwasserbedarf, Hydranten, Zufahrtswege Feuerwehr, Mindestabstände Bauten – Starkstromleitungen.

Beschluss:

Die Hinweise werden beachtet.


Abstimmung: 9 : 0

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4. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Im Hohenlicht"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Die öffentliche Auslegung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens fand in der Zeit vom 28.05.2018 bis 29.06.2018 statt.
Die Planunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

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3.2. Aufstellung- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Am Bärenbachweg“ Habertsweiler. Er billigt die Pläne des Büros Opla vom 11.07.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB  in Verbindung mit § 13 a und § 13 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Koller für ihre Ausführungen. Sie verlässt die Sitzung um 20.45 Uhr.

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3.1. Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt 2. Bürgermeister Eichinger Frau Koller vom Planungsbüro OPLA in Augsburg. Die Pläne wurden dem Gemeinderat über das RIS-System bereitgestellt. Auf Teilflächen der Fl.-Nrn. 28 und 75, Gemarkung Habertsweiler ist eine Wohnnutzung geplant.

Frau Koller erläutert die Planunterlagen und erörtert die Festsetzungen zum Bebauungsplan.

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes angesprochen. Frau Koller erläutert, dass lediglich die Berichtigung des Flächennutzungsplanes vorgenommen werden muss. Dies kann im Rahmen der  Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

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3. Bebauungsplan Nr. 15 "Am Bärenbachweg" Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 3
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2. Weiteres Vorgehen Unterhalt Feldwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft. Es gilt zu klären, in welcher finanziellen Höhe sich die Gemeinde zukünftig an dem Wegeunterhalt beteiligt. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob eine Prioritätenliste und eine Aufteilung der Feldwege, die zukünftige zeitliche Abfolge der Pflegemaßnahmen regelt.

Der Vorsitzende erteilt Herrn Karl Fendt, Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Langenneufnach,  das Wort. Herr Fendt berichtet, dass durch die Jagdgenossenschaft jährlich die notwendigen Feldwege saniert wurden. Notwendig wäre eher die Freilegung der Grenzsteine. Es werden die Kosten erläutert, welche durch die Jagdgenossenschaft jährlich für die Sanierung aufgewendet wurden. Aufgrund der finanziellen Lage kann die Jagdgenossenschaft die Kosten in diesem Rahmen nicht mehr tragen, und bittet um eine sinnvolle Regelung der Kostenaufteilung. Herr Fendt weist darauf hin, dass die Gemeinde Langenneufnach Eigentümer der Feldwege und somit auch für den Unterhalt zuständig sei.    

Diskussionsverlauf

In der Beratung werden die Ursachen für den teilweise schlechten Zustand der Feldwege genannt. Eine sinnvolle Vorgehensweise wird diskutiert. In diesem Zusammenhang auch die Kostenverteilung. Folgende Vorschläge werden durch Mitglieder aus dem Gemeinderat vorgebracht:

Vorschlag 1:

„Die Gemeinde Langenneufnach saniert auf Kosten der Gemeinde alle Feldwege. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Feldwege der Jagdgenossenschaft Langenneufnach zur Pflege übergeben“.

Vorschlag 2:
„Die Feldwege werden durch die Jagdgenossenschaft Langenneufnach saniert. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt 75 % und die Jagdgenossenschaft Langenneufnach 25 % der Kosten, max. 5.000,00 €, für die Sanierungsarbeiten“.

Vorschlag 3:

„Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt 51 % und die Jagdgenossenschaft Langenneufnach 49 % der Kosten für die Sanierung der Feldwege. Die Gemeinde und die Jagdgenossenschaft entscheiden jährlich, welche Feldwege saniert werden“.

Die Vorschläge werden beschlussmäßig behandelt.

Beschluss 1

Die Gemeinde Langenneufnach saniert auf Kosten der Gemeinde alle Feldwege. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Feldwege der Jagdgenossenschaft Langenneufnach zur Pflege übergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Die Feldwege werden durch die Jagdgenossenschaft Langenneufnach saniert. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt 75 % und die Jagdgenossenschaft Langenneufnach 25 % der Kosten, max. 5.000,00 €, für die Sanierungsarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 3

Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt 51 % und die Jagdgenossenschaft Langenneufnach 49 % der Kosten für die Sanierung der Feldwege. Die Gemeinde und die Jagdgenossenschaft entscheiden jährlich, welche Feldwege saniert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende verabschiedet die Jagdgenossenschaft um 20.15 Uhr.

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Herr Michael Schuster war in der letzten Sitzung anwesend und berichtete über die aufgetretenen Schäden, die durch die Starkregenereignisse verursacht wurden.
Er bedankt sich beim Gemeinderat für die schnelle Besichtigung der Schäden im Rahmen der Bau- und Umweltausschusssitzung.   

Datenstand vom 26.07.2018 09:34 Uhr