Datum: 26.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
2 Bebauungsplan Nr. 15 "Am Bärenbachweg" Habertsweiler
2.1 Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
2.2 Satzungsbeschluss
3 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
3.1 Neubau eines Milchviehstalles mit Mistlege und Güllegrube, Fl.-Nr. 1187, Gemarkung Langenneufnach
3.2 Anbau einer offenen Überdachung am bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude, Fl.-Nr. 1974, Gemarkung Unterrothan
4 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.09.2018
6 Anfragen und Bekanntgaben
5.4 Neugestaltung Rathausumfeld/Dorfplatz
5.3 Wertstoffhof Langenneufnach
5.2 Leiterin der Volkshochschule Langenneufnach (vhs)
5.1 Mehrzweckfahrzeug der Feuerwehr
5 Bericht der Verwaltung

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 1

Sachverhalt

Herr Maximilian Bauer erkundigt sich nach dem Beginn des Breitbandausbaus. Der Vorsitzende teilt mit, dass am 24.09.2018 in Unterrothan mit der Verlegung der Kabel begonnen wurde. Ferner wurde durch den Vorsitzenden mehrmals schriftlich versucht, Kontakt mit der Firma DSL-mobil aufzunehmen um den Beginn voranzutreiben.

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2. Bebauungsplan Nr. 15 "Am Bärenbachweg" Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Frau Koller vom Büro OPLA, Augsburg zur Sitzung.
Die Planunterlagen wurden dem Gemeinderat zur Sitzung im RIS bereitgestellt.

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2.1. Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.07.2018 bis 31.08.2018 statt.

Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken eingegangen:
Behörde                                                                        Datum
Regierung von Schwaben - Höhere Landesplanungsbehörde                13.08.2018
IHK Schwaben                                                                24.08.2018
HWK in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Augsburg        26.07.2018
Bistum Augsburg - Bischöfliche Finanzkammer                                17.07.2018
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleitungen                
der Bundeswehr                                                                16.07.2018
Zweckverband Stauden-Wasserversorgung                                        17.07.2018
Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt                                02.08.2018
Markt Ziemetshausen                                                                08.08.2018

Folgende Bedenken sind eingegangen:


Landratsamt Augsburg - Bauabteilung                                        28.06.2018

Zu o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen folgende Bedenken und Anmerkungen:
Wir weisen darauf hin, dass die in der Präambel genannte Fassung der BayBO bis zum Inkraft­treten des Bebauungsplanes überholt sein wird.

Fachliche Würdigung:
Die Anregung ist korrekt. Die Änderung der Bayerische Bauordnung (BayBO) ist am 01.09.2018 in Kraft getreten. Die Präambel wird aktualisiert.

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben.

Abstimmung: 9 : 0


In Ziffer 5.3 Satz 2 des Textteils ist der Begriff „aufeinander abzustimmen“ nicht rechtsklar und
sollte entfallen oder durch konkrete rechtsklare Festsetzungen ersetzt werden.

Fachliche Würdigung:
Die Anregung ist korrekt. Der Begriff wird aus den textlichen Festsetzungen entnommen.

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben.

Abstimmung: 9 : 0

Landratsamt Augsburg - Wasserrecht                                28.06.2018

Der Fachbereich Wasserrecht teilt zu dem Bauleitplanverfahren folgendes mit:
Mit dem Planentwurf besteht aus wasserrechtlicher Sicht grundsätzlich Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass bei  der Erschließung bzw. Bebauung im Hinblick auf die Hanglagen zu beachten ist, dass wild abfließendes Wasser in seinem Lauf nicht so verändert werden darf, dass belästigende Nachteile für tiefer oder höher liegende Grundstücke damit verbunden sind. Geländeveränderungen sind so vorzunehmen bzw. die Entwässerungseinrichtungen sind so auszulegen, dass dieses Wasser schadlos abgeführt wird.

Fachliche Würdigung:
Der Hinweis wird unter dem Pkt. „Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen“ der Satzung aufgenommen.

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 : 0


Landratsamt Augsburg - Erschließungsbeitragsrecht                        28.06.2018

Aus Sicht des Erschließungsbeitragsrechts wird folgendes angemerkt:
Für die Verlängerung des Bärenbachwegs bzw. bereits ab der Kreuzung mit der Ziemetshauser Straße entstehen bei erstmaliger endgültiger Herstellung Erschließungsbeiträge. Diesbezüglich ist zu prüfen, bis zu welchem Punkt der Bärenbachweg eine „historische Straße im beitrags­recht­lichen Sinn“ darstellt.

Beschluss:

Die Anregung bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausführungsplanung. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und bei der Ausführung beachtet.

Abstimmung: 9 : 0

Landratsamt Augsburg - Abwehrender Brandschutz                        28.06.2018

Von Seiten des abwehrenden Brandschutzes bestehen folgende Anmerkungen:

  1. Der Löschwasserbedarf ist über die zentrale Wasserversorgung sicherzustellen. Nach den technischen Regeln des DVGW-Arbeitsblatt W405 ist in Allgemeinen Wohngebieten eine Bereitstellung von mindestens 800 l/min über zwei Stunden erforderlich.
  2. Das Hydrantennetz ist nach den technischen Regeln des DVGW Arbeitsblatt W331 auszubauen. Hydranten sind in Wohngebieten im Abstand von ca. 140 m zu situieren.
  3. Die Hinweise der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr sind zu beachten.



Fachliche Würdigung:
Die Hinweise werden unter dem Pkt. „Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen“ der Satzung aufgenommen.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 : 0
Landratsamt Augsburg - Abfallwirtschaftsbetrieb                        28.06.2018

Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass Erschließungsstraßen so zu planen sind, dass die Abfallbeseitigung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Hierzu ist es notwendig, dass die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich wird (§16 Abs. 1 UVV Müllbeseitigung vom 01.10.1979). Bei der Planung von Wendekreisen ist darauf zu achten, dass der Wendedurchmesser von Müllfahr­zeugen bei inzwischen ca. 22 m liegt. Bei Errichtung von Wendeschleifen mit Grüninseln in der Wendeanlage ist ein Plattformdurchmesser von mindestens 25 m erforderlich. Dabei darf die Grüninsel einen Durchmesser von 6 m nicht überschreiten. Wendehämmer sind so zu bemessen, dass nur ein ein- oder zweimaliges Zurückstoßen erforderlich ist. Entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Bild 59 sind je nach Form des Wendehammers Abmessungen von etwa 20 m x 15 m oder ca. 13 m x 21 m erforderlich.
Bei Grundstücken (Anwesen) welche nur über private Verkehrsflächen direkt angefahren werden können, sind die Mülltonnen jeweils an der nächsten öffentlichen Straße zur Leerung bereitzustellen.

Fachliche Würdigung:
Bereits jetzt ist ein Bestandsgebäude vorhanden. Eine Änderung der Straßenführung ist nicht geplant.

Beschluss:

Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen.

Abstimmung: 8 : 1


Landratsamt Augsburg - Technischer Immissionsschutz                17.07.2018

Die Gemeinde Langenneufnach plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Am Bärenbachweg". Dadurch soll Baurecht für Wohngebäude im Norden des Ortsteils Habertsweiler geschaffen werden. Es handelt sich dabei um Flächen im Außenbereich, die zum Teil schon bebaut sind.

Westlich des Plangebietes befindet sich ein Lager- und Abstellplatz für Baustoffe und Baumaschinen. Der Abstand zwischen Plangebiet und Lager- bzw. Abstellplatz ist aus immissionsschutzfachlichen Gesichtspunkten ausreichend. Dies wurde auch unter Punkt 6.4 der Begründung ausreichend betrachtet und gewürdigt.
Weitere immissionsschutzfachliche Anforderungen und/oder Ergänzungen sind nicht erforderlich.

Beschluss:
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 :0

Landratsamt Augsburg -  Staatliches Gesundheitsamt                        14.08.2018

Seitens des Staatl. Gesundheitsamtes spricht nichts gegen den Bebauungsplan. Die Wasserver- und Entsorgung muss gewährleistet sein.

Beschluss:

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sicher­gestellt werden kann. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 :0





Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben                                29.08.2018

Mit der Planung besteht Einverständnis.

Hinweis:
Das dargestellte Planungsgebiet ist in keinem Verfahren der Ländlichen Entwicklung beteiligt. Eigene Planungsüberlegungen bestehen keine.
Die Neuausweisung von Bauflächen in bisher unbebauter landwirtschaftlicher Lage, sollte aber erst dann erfolgen, wenn alle Möglichkeiten der Innenentwicklung nachhaltig geprüft wurden. Im Besonderen sollte untersucht werden, ob eine innerörtliche Nachverdichtung möglich ist und z.B. aufgelassene Hofstellen der in der Planung beabsichtigten Nutzung wieder zugeführt werden könnten.

Fachliche Würdigung:
Die Gemeinde weist darauf hin, dass der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht ausschließlich unbebaute landwirtschaftlich genutzte Flächen umfasst, sondern sich innerhalb des Plangebietes auf der Fl.-Nr. 75 der Gemarkung Habertsweiler eine aufgelassene Hofstelle mit Wohn- und Neben­gebäuden befindet. Mit der vorliegenden Planung wird für den Bereich der leerstehenden Hofstelle inkl. einer städtebaulich verträglichen Arrondierung Wohnrecht geschaffen. 

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 : 0


Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten                        13.08.2018

Zum Bebauungsplan Nr. 15 „Am Bärenbachweg“ Habertsweiler wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg wie folgt Stellung genommen:

Forstliche Belange
Forstliche Belange werden durch den Bebauungsplan nicht betroffen.

Landwirtschaftliche Belange
Landwirtschaftliche Belange sind durch den Bebauungsplan insofern betroffen, da drei Wohnhäuser unmittelbar an die Wiese auf Fl.-Nr. 30/2 in der Gemarkung Habertsweiler angrenzen. Dadurch ist die Bewirtschaftung auf der Nachbarfläche bis zur Grundstücksgrenze nicht mehr möglich, da ansonsten der Zaun beschädigt wird. Den Abstand muss der bewirt­schaftende Betrieb vermutlich unentgeltlich einhalten.

Beschluss:

Von Seiten der Gemeinde wird kein Handlungsbedarf gesehen, da es keine Rechtsgrundlage zum Einrücken von Einfriedungen gibt. Der Anregung wird nicht stattgegeben.

Abstimmung: 9 : 0

Fehlende Ortsrandeingrünung zur Fl.-Nr. 30/2
Durch eine Ortsrandeingrünung oder die Anlage eines Grünweges wird eine Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Nutzung erreicht.
Die landwirtschaftliche Nutzung ist mit Lärm durch den Einsatz von Maschinen und Emissionen beispielsweise aus der Gülledüngung verbunden. Aufgrund der kleinen Grundstücksflächen kann eine Eingrünung nicht erfolgen, sondern es wird lediglich ein Obstbaum gefordert. Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Düngung nach der derzeitigen Rechtslage bis an die Grund­stücksgrenze möglich ist und dies zu Konflikten führen könnte.

Bei Fragen zu forstfachlichen Belangen wenden Sie sich bitte an Herrn Braun, bei Fragen zu landwirtschaftlichen Belangen an Frau Wagenpfeil.

Fachliche Würdigung:
Unter dem Pkt. „Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen“ der Satzung wird auf die im Plangebiet zweitweise auftretenden Lärm-, Geruchs- und Staubeinwirkungen aus der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung bereits hingewiesen. Die Belastungen, welche durch eine ordnungs­gemäße Bewirtschaftung verursacht werden, entsprechen den üblichen dörflichen Gegebenheiten und sind mit dem „ländlichen Wohnen" vereinbar. Ergänzend dazu wird in der Satzung ein Hinweis aufgenommen, dass mögliche Erwerber und Besitzer der Grundstücke eine Düngung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bis an die Grundstückgrenze hinzunehmen haben.

Beschluss:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 : 0


Bayerischer Bauernverband                                                28.08.2018

Zu o. g. Planvorhaben teilen wir nach Rücksprache mit dem örtlichen BBV Ortsverband mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht Bedenken bestehen.
Der Bärenbachweg ist einer der wichtigsten Wirtschaftswege die aus dem Ort zu den anliegenden Flächen dahinter führt. Durch diese Alleinstellung findet auf diesem Weg ein reger Verkehr durch landwirtschaftliche Fahrzeuge statt. Dies ist bei der Planung unbedingt zu berücksichtigen. Aus diesem Grund kommen wir zu folgenden Anregungen:
Es muss vermieden werden, dass auf der engen Straße PKW‘s parken. Dazu wären zwei Maßnahmen sinnvoll. Zum einen eine Festlegung von 2 Parkplätzen pro Wohneinheit auch bei Doppel- und Reihenhäusern. Zum anderen wäre ein Parkverbot auf der Straße sinnvoll. Wir sind uns bewusst, dass dies nicht Gegenstand der Planung ist und bitten deshalb in der Ausführungsplanung nochmal Rücksprache mit dem zuständigen Ortsverband zu halten.

Fachliche Würdigung:
Die Gemeinde verweist auf die kommunale Satzung über die erforderliche Zahl von Stellplätzen (Stellplatzsatzung), deren Einhaltung mit Umsetzung der Planung nachzuweisen ist. Wie vom Anreger bereits richtig dargestellt, kann ein Parkverbot nicht im Bebauungsplan, sondern nur über straßenverkehrsrechtliche Anordnungen getroffen werden. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Ortsverband im Vorfeld der Bauausführung ist zielführend.

Beschluss:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 : 0

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Eingrünung am nördlichen Rand des Plangebietes so erfolgt, dass es zu keinen nachteiligen Auswirkungen für die anliegenden Flächen kommt. Durch erhöhten Wurzeldruck und Schattenwurf werden die angrenzenden Flächen v.a. im Norden sehr beeinträchtigt. Wir empfehlen daher die Bepflanzung genauer festzulegen und einen Mindest­abstand von einem Meter zu den Nachbargrundstücken einzuhalten.

Fachliche Würdigung:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände bei Pflanzungen sind einzuhalten, sofern diese nicht durch sinnvolle und zweckmäßige Vereinbarungen zwischen den Beteiligten unterschritten werden können. Wie in den Festsetzungen dargelegt, ist am nördlichen und östlichen Ortsrand, innerhalb der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern, eine zweireihige Strauchhecke zu pflanzen. Der Reihen- und Pflanzabstand hat 1,5 m zu betragen. Bei einer festgesetzten Tiefe der Ortsrand­eingrünung von 5 m kann die Pflanzmaßnahme unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstandes umgesetzt werden.

Beschluss:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 : 0

Durch die Bebauung ist zudem ein höherer Freizeitdruck auf die Umgebung zu erwarten. Um der Verschmutzung von Futterflächen für Nutztiere entgegenzuwirken, empfehlen wir in der Ausführungsplanung Hinweisschilder bzgl. Verunreinigung von Futterflächen durch Hundekot etc. aufzustellen.

Beschluss:

Die Anregung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes und von daher nicht abwägungsfähig. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 : 0


Wasserwirtschaftsamt Donauwörth                                        08.08.2018

Zu o. g. Aufstellung des Bebauungsplanes erhalten Sie unsere Stellungnahme wie folgt:

  1. Sachverhalt

Das Planungsgebiet umfasst 0,5 ha.
Als Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen.
Das Baugebiet ist teilweise bebaut.
Nachfolgend wird dazu als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. Andere Fachfragen, wie z.B. hygienische Belange, Bebaubarkeit, Baugrund- und Bodenverhältnisse, werden in dieser Stellungnahme nicht behandelt.

  1. Wasserwirtschaftliche Würdigung

2.1        Wasserversorgung und Grundwasserschutz

2.1.1        Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung wird durch den Zweckverband der Staudenwasserversorgung in ausreichendem Umfang sichergestellt.

2.1.2        Löschwasserversorgung
Ob diese ausreichend ist, sollte der Kreisbrandrat beim Landratsamt beurteilen.

2.1.3        Grundwasser
Über die Grundwasserverhältnisse im geplanten Baugebiet sind am Wasserwirtschaftsamt keine Beobachtungsergebnisse vorhanden.
Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der Hanglage mit den Bauten örtlich und zeitweise wasserführende Grundwasserleiter angeschnitten werden können. Das Hangwasser ist durch entsprechende Vorkehrungen schadlos abzuleiten und schadlos wiederzuversickern. Eine Einleitung des Grundwassers in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal ist nicht statthaft.

2.1.4        Altlasten und vorsorgender Bodenschutz
Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind dem Wasserwirtschaftsamt im Planungs­gebiet nicht bekannt.
Bei Erdarbeiten ist generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen o. Ä. angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Böden mit von Natur aus erhöhten Schadstoffgehalten (geogene Bodenbelastungen) vorliegen, welche zu zusätzlichen Kosten bei der Verwertung/Entsorgung führen können. Wir empfehlen daher vorsorglich Bodenuntersuchungen durchzuführen. Das Landratsamt ist von festgestellten geogenen Bodenbelastungen in Kenntnis zu setzen.

2.1.5        Einsatz von erdgekoppelten Wärmepumpen-Systemen
Ob der Baugrund im Baugebiet für einen Einsatz von Grundwasser-Wärmepumpen geeignet ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Die fachliche Begutachtung für Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kJ/s wird hier von Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) durchgeführt. http://www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/index.htFehler! Hyperlink-Referenz ungültig.

Ob der Bau einer Erdwärmesondenanlage möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

2.2        Abwasserbeseitigung
2.2.1        Kanalnetz und Regenwasserbehandlung
Das Baugebiet sollte im Trennsystem entwässert werden (vgl. § 55 Abs. 2 WHG).

2.2.1.1        Regenwasserkanäle
Sofern eine Einleitung in den kommunalen Regenwasserkanal vorgesehen (bestehende Einleitstelle RA 68 an Bärenbach) ist, sollten die befestigte Flächen des neuen Baugebietes in derzeit laufenden Wasserrechtsverfahren berücksichtigt werden.
Um einer Abflussverschärfung entgegenzuwirken, sind entsprechende Rückhalte­maßnahmen vorzusehen. Hierzu eignen sich vor allem:
  • Niederschlagswasserversickerung
  • ökologisch gestaltete Rückhalteteiche
  • Regenwasserzisterne mit Überlauf

2.2.2        Kläranlage
Die Gemeinde Langenneufnach ist an die Kläranlage Fischach angeschlossen.        
Die Klär­anlage kann die zusätzlichen Abwassermengen voraussichtlich ausreichend reinigen. Die Abwasserentsorgung ist gesichert.

2.2.3        Oberflächenwasser und wild abfließendes Wasser
Gemäß Ziffer 12.2 kann es infolge der vorhandenen Geländeneigung bei Starknieder­schlägen durch wild abfließendes Wasser zu Beeinträchtigungen kommen. Die Entwässerungseinrichtungen sind so auszulegen, dass wild abfließendes Wasser schadlos abgeführt werden kann.
Um eine Abflussbeschleunigung im Gewässer zu verhindern, sind ggf. entsprechende Rückhaltemaßnahmen vorzusehen.
Zum Schutz der einzelnen Gebäude vor o. g. wild abfließendem Wasser sind ggf. Objektschutzmaßnahmen vorzusehen, wobei das anfallende Wasser dadurch nicht auf andere Grundstücke abgeleitet werden darf.
Öffnungen in den Gebäuden sind so zu gestalten, dass o. g. wild abfließendes Wasser nicht eindringen kann.
Wir empfehlen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes das Merkblatt DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungs­gefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“ sowie das DWA-Themenheft T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zu beachten.

  1. Zusammenfassung
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

Fachliche Würdigung:
Die Hinweise zum Grundwasser und zum Oberflächenwasser werden ergänzend unter dem Pkt. „Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen“ der Satzung aufgenommen. Um einer Abflussverschärfung entgegen zu wirken ist gemäß den textlichen Festsetzungen auf jedem Grundstück eine Regenrückhaltung mit einem Rückhaltevolumen von mind. 6 m³ zu errichten.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 : 0

LEW Verteilnetz GmbH                                                        17.07.2018

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, sofern der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Punkte berücksichtigt werden.

Bestehende 1-kV-Freileitungen
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 verläuft eine 1-kV-Freileitung mit den dazugehörigen Masten. Diese sind im Lageplan M = 1:1000 in blauer Linienführung dargestellt. Bei allen Arbeiten innerhalb des Schutzbereiches sind die einschlägigen DIN VDE-Vorschriften zu beachten; insbesondere ist nach DIN VDE 0105 bei Arbeiten in Spannungsnähe immer ein Schutzabstand von mindestens 1 m zu den unter Spannung stehenden Leiterseilen einzuhalten. Jede auch nur kurzfristige Unterschreitung des Schutzabstandes ist lebensgefährlich.

Allgemeiner Hinweis
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGVA 2 (früher VBG 4) der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik einzuhalten.

Für Fragen stehen die Kollegen der:
Betriebsstelle Krumbach
Bahnhofstraße 4
86381 Krumbach
Tel.: 08282/901-210 gerne zur Verfügung.

Ein Merkheft für Baufachleute legen wir Ihnen bei.

Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einverstanden.

Fachliche Würdigung:
Die bestehende 1-kV-Freileitung wird inkl. des beiderseits der Leitungstrasse einzuhaltenden Schutzbereiches in die Planzeichnung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 9 : 0



schwaben netz GmbH                                                        29.08.2018

In Beantwortung Ihres o.g. Schreibens teilen wir Ihnen mit, dass im angegebenen Ausbaubereich von uns weder Leitungen liegen, noch deren Verlegung in absehbarer Zeit geplant ist.

Beschluss:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:9:0

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2.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 15  „Am Bärenbachweg“, Habertsweiler als Satzung. Der Plan mit Begründung und Textteil in der Fassung vom 26.09.2018 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 3
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3.1. Neubau eines Milchviehstalles mit Mistlege und Güllegrube, Fl.-Nr. 1187, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Milchviehstalles mit Mistlege und Güllegrube

Fl.-Nr.:                                1187, Gemarkung Langenneufnach

Der Milchviehstall ist im Nordwesten der Gemarkung Langenneufnach zwischen dem Bärenbach (Abstand ca. 150 m) und der Staatsstraße St 2026 (Abstand ca. 140 m) vorgesehen.
Die Zufahrt und Erschließung soll entgegen der Plandarstellung über die Fl.-Nr. 1189 südöstlich des Gebäudes erfolgen.
Die Fl.-Nr. 1189 ist als nicht ausgebauter (Grünweg) öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet, Träger der Straßenbaulast sind gem. Art. 54, Abs. 1 BayStrWG diejenigen, deren Grundstücke über diesen Weg bewirtschaftet werden.

Hinweis: Bei Zustandsveränderungen des Weges muss darauf geachtet werden, dass kein vom Weg abfließendes Wasser auf die Staatsstraße gelangt.

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.
       

Beschluss

Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Bei Zustandsveränderungen des Weges Fl.-Nr. 1189 muss vom Verantwortlichen darauf geachtet werden, dass kein vom Weg abfließendes Wasser auf die Staatsstraße gelangt.
Die Wasserversorgung hat der Bauherr mit dem Zweckverband-Staudenwasser abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Anbau einer offenen Überdachung am bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude, Fl.-Nr. 1974, Gemarkung Unterrothan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Anbau einer offenen Überdachung am bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude

Fl.-Nr.:        1974, Gemarkung Unterrothan


Der Antragsteller plant im nordwestlichen Anschluss an das bestehende Stallgebäude eine
ca. 80 m² große Überdachung. Die tragenden Bauteile werden in Holz ausgeführt, die
Dacheindeckung erfolgt mit Trapezblech.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Langenneufnach ist die Baufläche als Mischgebiet gem.
§ 6 BauNVO ausgewiesen.

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.09. 2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 12.09.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen und Bekanntgaben aus dem Gemeinderat vor.

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5.4. Neugestaltung Rathausumfeld/Dorfplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 5.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzgelegenheiten auf dem Dorfplatz. Die Unterteile der fest verankerten Sitzstühle werden durch die Firma Glass  nächste Woche gefertigt und geliefert. In diesem Zusammenhang wird über die Anschaffung weiterer mobiler Stühle und Tische für den Unterstand zwischen dem ehem. Feuerwehrhaus und dem Rathaus besprochen. Es wird mitgeteilt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.05.2018 sich bewusst gegen die Aufstellung von weiteren Mobiliar an diesem Unterstand entschieden hat, damit die Fläche bei evtl. Festivitäten voll genutzt werden kann.  

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5.3. Wertstoffhof Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 5.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Baufortschritt. Danach ist die Asphaltierung der Straße für nächste Woche vorgesehen. Die Arbeiten für die Errichtung eines Wetterschutzes für die Kleincontainer sowie für den Mitarbeiterunterstandes wurden an die Firma Brecheisen, Langenneufnach vergeben. Für die Randeingrünung des Wertstoffhofes werden Angebote von Fachfirmen eingeholt. Bepflanzt wird entweder im Herbst 2018 oder im Frühjahr 2019.

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5.2. Leiterin der Volkshochschule Langenneufnach (vhs)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 5.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass ab 01.01.2019 Frau Irmgard Böck die Leitung der Volkshochschule  Langenneufnach übernimmt.  

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5.1. Mehrzweckfahrzeug der Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Das neue Mehrzweckfahrzeug (MZF) wurde am 15.09.2018 eingeweiht. Das Fahrzeug kostete 58.087,26 € einschl. aller Nebenkosten. An Zuschuss sind 15.500,00  € zu erwarten.

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5. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.09.2018 ö 5
Datenstand vom 18.10.2018 11:17 Uhr