Datum: 14.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Der Bürger hat das Wort
2 Gestaltung des östlichen Friedhofszuganges
3 Neukalkulation der Friedhofsgebühren
9 Anfragen und Bekanntgaben
8 Bericht der Verwaltung
7 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 17.10.2018
6.2 Formlose Voranfrage zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kirchenbauer", Fl.-Nr. 1/22, Gemarkung Langenneufnach
6.1 Einbau von Wohnungen in das ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude, Fl.-Nr. 620/3, Gemarkung Langenneufnach
6 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
5 Haushaltsplan 2019 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung
4 Globalberechnung Kanal

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Es wird keine Wortmeldung gewünscht.

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2. Gestaltung des östlichen Friedhofszuganges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt hierzu Herrn Hasse vom Planungsbüro Dauer + Hasse. Durch die neu geschaffene östliche Friedhofszufahrt bedarf es einer Neugestaltung des östlichen Friedhofsbereiches und des Zuganges. Herr Hasse erläutert hierzu die vorgestellten Skizzen. Die Präsentation ist Beilage zum Protokoll.

Diskussionsverlauf

Folgende Themen und Argumente werden in der Diskussion angesprochen: unschöner östlicher Zugang derzeit, künftige Lage von Kriegerdenkmal und Kreuz, Pflegeaufwand der Flächen, Flächenbedarf, Wegelängen, Baukosten, Lage der Wasserstelle, Gestaltung des Kriegerdenkmals, Bäume und Grünflächen.

Im Gemeinderat herrscht überwiegendes Einvernehmen, dass die Tendenz zu Variante 2 a geht. Die Frage der Gestaltung des Kriegerdenkmals sowie der Lage von Kriegerdenkmal und Kreuz wird später konkret diskutiert werden. Der Vorsitzende wird auf der Bürgerversammlung und dem Krieger- und Soldatenverein berichten. Herr Hasse verabschiedet sich.

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3. Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Die von Herrn Schalk durchgeführte Neukalkulation wird erläutert.
Künftige Baumaßnahmen können nicht in die Kalkulation mit aufgenommen werden. Es wird dabei an die Neugestaltung des östlichen Zuganges und ggf. der Versetzung des Kriegerdenkmales gedacht. Die Bestattungsgebühren wurden letztmals zum 01.01.2014 angepasst.

Ohne die Zukunftsinvestitionen sollen die Gebühren wie folgt angehoben werden:

Jährliche Friedhofsgebühr 30,00 € (bisher 25,00 €)

Grabkauf über die volle Nutzungszeit (20 Jahre)
Nutzungsrecht Einzelgrab                110,00 € (bisher   90,00 €)
Nutzungsrecht Familiengrab                220,00 € (bisher 190,00 €)
Urnengrabstätte                        585,00 € (bisher 575,00 €)
Urnenhain                                300,00 € (bisher 290,00 €)

Beschluss

Die Jahresgebühr in § 6 der Bestattungsgebührensatzung wird ab dem 01.01.2019 auf 30,00 €/Jahr (bisher 25,00  €) angehoben.

Die Grabgebühren nach § 4 der Bestattungsgebührensatzung werden ab 01.01.2019 wie folgt angepasst:

Grabkauf über die volle Nutzungszeit (20 Jahre)
Nutzungsrecht Einzelgrab                110,00 €
Nutzungsrecht Familiengrab                220,00 €
Urnengrabstätte                        585,00 €
Urnenhain                                300,00 €

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung zur nächsten Sitzung des Gemeinderates vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 9

Sachverhalt

Die folgenden Themen werden angesprochen:

  • Fertigstellung des Wertstoffhofes
  • Gefahrenstellen insbesondere für Kinder im Bereich Gehweg Rathausstraße (Breitbandausbau)  

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8. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende spricht die folgenden Themen an:

  • Im Rahmen der Maßnahme Dorferneuerung Bahnhofsgelände hat der Vorsitzende für die Planung der Park- und Rideplätze die Freigabe der Arbeiten an das Ingenieurbüro erteilt.
  • Es sollte eine Änderung der Friedhofssatzung bezüglich der Vorschrift der Grabgröße angedacht werden, damit die Inhaber der Grabstellen diese nach und nach verkleinern können.

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7. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 17.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 17.10.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 17.10.2018 mit einer redaktionellen Änderung in TOP 1 .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.2. Formlose Voranfrage zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kirchenbauer", Fl.-Nr. 1/22, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 6.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Die Antragsteller möchten auf ihrem Hanggrundstück ein Haus mit zwei Vollgeschossen erstellen, wobei das zweite Vollgeschoss in einem vollständig nutzbaren Dachgeschoss ohne schräge Wände liegen soll, wofür eine maximale Traufhöhe von 6,75 m erforderlich ist.
Begründet wird der Antrag mit einer optimierten Nutzung der Räumlichkeiten im Obergeschoss ohne erforderlichen Einbau von Dachflächenfenstern.
Die Dachfläche möchten die Antragsteller für die Errichtung einer Solaranlage nutzen.

Für folgende textliche Festsetzung des Bebauungsplanes ist hierfür eine Befreiung erforderlich:

Punkt 6.2        Traufhöhe

Die maximal zulässige Traufhöhe beträgt 6,25 m, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.

Beantragte Befreiung:

Erhöhung der maximal zulässigen Traufhöhe auf 6,75 m, gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplane s das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.1. Einbau von Wohnungen in das ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude, Fl.-Nr. 620/3, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Einbau von Wohnungen in das ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude

Fl.-Nr.:        620/3, Gemarkung Langenneufnach


Das ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude soll in ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt
sechs Wohnungen umgebaut werden. Für die Neunutzung sind Abbruchmaßnahmen am be-
stehenden Haupt- und Nebengebäude erforderlich.
Für die sechs Wohnungen (Wohnungsgröße zwischen ca. 45 – 70 m²) werden 10 Stellplätze
vorgehalten, dies entspricht auch den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung (1,5 Stell-
plätze je Wohneinheit ).

Beschluss

Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 6
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5. Haushaltsplan 2019 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2019 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2018 vorberaten. Die gewünschten Änderungen sind eingearbeitet.

Folgende Bemerkungen:

  • Es wird nunmehr davon ausgegangen, dass in 2018 kein zweites Darlehen aufzunehmen ist. Ansätze für Grunderwerb Wohnbau und Gewerbe (6200.9320 und 7910.9320) wurden in 2019 aufgenommen.
  • Ein Überschlag der Jahresrechnung 2018 samt eines Ansatzes für eine Rücklagenentnahme aus Überschuss wird zum Haushaltsbeschluss nachgeliefert.
  • Für die Dezember-Sitzung steht noch die Verlängerung/Umschuldung eines Darlehens an (Restschuld zum Ende 2018 noch 664.052,00 €. Die Verwaltung wird Angebote zu den bisherigen Konditionen einholen (Annuitätendarlehen mit einer Annuität von 50.000,00 €, Zinsfestbindung alternativ 5 bzw. 10 Jahre).

Nach dem vorliegenden Entwurf bestehen die folgenden Kreditbedarfe:
2019 ca. 1 Mio. €
2020 ca. 1,4 Mio. €
2021 ca. 0,3 Mio. €

Die Kreditermächtigung für 2019 dürfte formal größtenteils genehmigungsfähig sein (918.400,00 €). Allerdings dürften die o.g. Kreditaufnahmen in Summe über dem Betrag liegen, den das Landratsamt inhaltlich für vertretbar hält.
Haushalt und Finanzplan wären jetzt vorzuberaten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und der Schriftführer berichten. Der Gemeinderat diskutiert den Haushalts- und Finanzplan. Über Folgendes besteht im Gemeinderat Einvernehmen:

  • Der Haushaltsplan geht davon aus, dass erhebliche Beträge noch im Jahr 2018 beglichen werden können (Baukosten Wohnbaugebiet „Kirchenbauer“, Gewerbegebiet, Wertstoffhof, Rathausumfeld, Erwerb landwirtschaftlicher Flächen). Hierfür wären in 2019 keine ausreichenden Ansätze vorhanden. Allerdings würde sich widrigenfalls das Rechnungsergebnis 2018 entsprechend verbessern, so dass Deckungsmittel in 2019 für entsprechende Mehrausgaben zur Verfügung stehen.
  • In 2018 darf ein neuer Boden im Büro Geschäftsleiter verlegt werden. Die entsprechenden Mehrausgaben bei 0600.5000 werden genehmigt. Die Ansätze in den Jahren 2019 bis 2022 werden auf je 5.000,00  € erhöht, so dass nach und nach die Böden in den Rathausbüros erneuert werden können.
  • Der Haushalt 2019 kann auf der kommenden Sitzung am 12.12.2018 verabschiedet werden.

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4. Globalberechnung Kanal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Globalberechnung Stand 31.12.2017.

Beitragskalkulation

Als Grundlage der Beitragsberechnung dienen die bisherigen Baukosten, abzüglich eingegangener Zuschüsse sowie Anteile der Straßenentwässerung. Hinzu kommen die Zukunftsinvestitionen. Hier wurden das Baugebiet „Kirchenbauer“ und die geplante Erweiterung des Baugebietes „Kirchenbauer“ in die Berechnung einbezogen.
Die Grundstücks- und Geschossflächen der Zukunftsbebauung wurden auch in die zu verteilenden Flächen der Berechnungen aufgenommen. Es ergibt sich somit ein umzulegender Betrag in Höhe von 4.860.192,02 €.

Bei der festgelegten Verteilung (Umlage zu 30 % auf Grundstücksflächen und 70 % auf Geschossflächen) ergeben sich folgende Beträge:

Grundstücksflächenbeitrag:          1,65 €/qm (bisher   1,40 €/qm)
Geschossflächenbeitrag:        12,84 €/qm (bisher 11,94 €/qm)

Gebührenkalkulation:

Gebühren seit 01.01.2011:                1,48 €/m³

In der Schätzung für die Zukunft sind, neben den laufenden Kosten, folgende Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen enthalten:

TV-Untersuchung,  lt. Vergabe                          40.000,00 €
Sanierungskosten Abschnitt I                        105.000,00 €
Weitere Sanierungsmaßnahmen                        345.000,00 €

Aufgrund dieser, in die Gebührenkalkulation einfließenden Beträge, sowie der auf Grundlage der durchschnittlichen Gesamtkosten der Jahre 2014 - 2017 geschätzten zukünftigen Kosten, würde sich eine Gebühr in Höhe von 3,63 €/m³ ergeben.

Derzeit befinden sich in der Sonderrücklage Kanal 488.199,94 €.
Für das Jahr 2018 werden hier nochmals 31.833,80 € hinzukommen.

Es besteht daher die Möglichkeit, Sanierungskosten durch Entnahme aus der Sonderrücklage abzudecken. Bei einer vollen Finanzierung der „weiteren Sanierungsmaßnahmen“ mit einem Betrag in Höhe von 345.000,00 € durch Rücklagenentnahme, würde sich eine Gebühr in Höhe von 2,89 €/m³ ergeben.

Aus der Gegenüberstellung der Bewirtschaftungskosten der Haushaltsjahre 2014 – 2017 mit den eingenommenen Gebühren der genannten Jahre, ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 145.242,86 €. Der Ausgleich dieses Betrages ist in der Kalkulation berücksichtigt.

Es besteht die Möglichkeit, diesen Fehlbetrag ebenfalls durch Entnahme aus der Sonderrücklage auszugleichen. In diesem Falle würde sich die Gebühr um weitere 0,47 €/m³, auf somit 2,42 €/m³ reduzieren.

Voraussetzung hierfür ist die Weiterführung Afa und der damit verbundenen weiteren Zuführung zur Sonderrücklage Kanal.
Es würde somit auch zukünftig die kalkulatorische Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Vermögen der Sonderrücklage Kanal zugeführt werden. Die hierfür entstehenden Kosten sind in den errechneten Gebührensätzen bereits enthalten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet. Nicht enthalten in den Baukosten sind künftige Investitionen für Regenrückhaltemaßnahmen im Anschluss an das Wasserrechtsverfahren Kanal, da die Frage von Bauweise, Lage und Einbeziehbarkeit in die Beitrags- und Gebührenkalkulation derzeit noch nicht klärbar ist.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass es sich um eine recht hohe prozentuale Gebührenerhöhung handelt.

Beschluss

Die Beiträge werden wie berechnet für die Grundstücksfläche auf 1,65 €/m² und für die Geschossfläche auf 12,84 €/m² angehoben.

Die Verbrauchsgebühr wird, entsprechend der Berechnung, auf 2,42 €/m³ festgesetzt.
Hierbei werden die im Sachverhalt erläuterten Entnahmen aus der Sonderrücklage Kanal berücksichtigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung zur nächsten Sitzung des Gemeinderates vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.12.2018 11:58 Uhr