Datum: 12.12.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
12 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 14.11.2018
13 Bericht der Verwaltung
13.1 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 "Süd-Ost" Oberrothan
13.2 Erweiterung des Hauses für Kinder "St. Martin"
14 Anfragen und Bekanntgaben
14.1 Umbau Untergeschoss ehemaliges Feuerwehrhaus - Eingangstüre
14.2 Breitbandausbau
11.2 Umbau und Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und einer bestehenden Doppelgarage, Fl.-Nr. 841/17, Gemarkung Langenneufnach
11.1 Neubau einer Einzelgarage und Überdachung der Terrasse - Antrag auf isolierte Befreiung, Fl.-Nr. 841/10, Gemarkung Langenneufnach
11 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
10 Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis
9 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 "Rielhofen Quellenweg II"
8 Erweiterung und Sanierung der Bücherei
7 Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
6 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
5 Stellenplan 2019
4 Finanzplan 2018 bis 2022 - Beschluss
3 Haushaltssatzung 2019 - Beschluss
2 Haushaltsplan 2019 - Beschluss
1 Der Bürger hat das Wort

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12. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 14.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 12

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 14.11.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 14.11.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 13
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13.1. 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 "Süd-Ost" Oberrothan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 13.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Walkertshofen hat in seiner Sitzung vom 27.11.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 2 „Süd-Ost“ Oberrothan gefasst.

Die Gemeinde Langenneufnach wird im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Träger um Stellungnahme gebeten.

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Planungshoheit der Gemeinde Langenneufnach nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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13.2. Erweiterung des Hauses für Kinder "St. Martin"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 13.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass in der Sitzung am 06.02.2019, Teilnehmer der  Kath. Kirchenstiftung St. Martin, die Kindergartenleitung und die Vertreter des St. Ulrichwerkes (Baubetreuung), Herr Architekt Roland Rieger mehrere Varianten für die Erweiterung des Hauses für Kinder „St. Martin“ vorstellt. Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat den neuen Termin vorzumerken.

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14. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 14
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14.1. Umbau Untergeschoss ehemaliges Feuerwehrhaus - Eingangstüre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 14.1

Sachverhalt

3. Bürgermeister Franz Wenninger weist auf die Eingangstüre im Untergeschoss des ehemaligen  Feuerwehrhauses hin.
Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Antrag aus der Bürgerversammlung diesbezüglich vorliegt. Der Antrag wird in der Januarsitzung am 09.01.2019 behandelt.

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14.2. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 14.2

Sachverhalt

Es wird angefragt, wann die letzte Trag-Deckschicht auf die aufgebrochenen Stellen im Gehweg aufgetragen wird, damit der Winterdienst durch die Anlieger auch reibungslos durchgeführt werden kann. Der Vorsitzende nimmt Rücksprache mit  der ausführenden Firma.

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11.2. Umbau und Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und einer bestehenden Doppelgarage, Fl.-Nr. 841/17, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 11.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Umbau und Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und einer
                               bestehenden Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                841/17, Gemarkung Langenneufnach


Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Stelle – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Antragsteller möchte das Dachgeschoss zu Wohnzwecken umbauen und die bestehenden Wohnräume im Obergeschoss mit den neu entstandenen Räumen im Dachgeschoss verbinden.
Der Zugang erfolgt über eine in die Garage eingebaute Treppenanlage, die das Obergeschoss erschließt.
Da die Planung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, wurde dem Bauantrag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beigefügt.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

  1. Punkt 3.7 der textlichen Festsetzungen

„Die Traufkante darf talseitig maximal 7,50 m über dem natürlichen Gelände liegen, bergseitig maximal 6,30 m über dem natürlichen Gelände.“

Beantragte Befreiung

Die Traufhöhe wird beim Hauptgebäude bergseitig um 0,24 m überschritten (6,54 m)


  1. Punkt 5.7 der textlichen Festsetzungen

„Gebäude II sind ohne Kniestock auszuführen.“

Beantragte Befreiung

Höhe des Kniestocks 0,80 m

  1. Punkt 5.5 der textlichen Festsetzungen

„Dachgauben sind bei Gebäuden mit einer Dachneigung von 40° und größer erlaubt, sie müssen mindestens 2,0 m von der Giebelseite des Hauses entfernt sein.“

Beantragte Befreiung

Bau einer Widerkehr (Dachneigung 30°) mit Balkon mit einer Traufhöhe von 7,27 m und einer Firsthöhe von 8,65 m.


Begründung für die beantragten Befreiungen

Der Bauherr möchte zusätzlichen Wohnraum im Dachgeschoss schaffen, wodurch ein höherer Kniestock erforderlich ist. Zur besseren Wohnnutzung Anbau einer Widerkehr mit Balkon nach Süden.
Aufgrund des höheren Kniestocks wird auch die festgesetzte Traufhöhe überschritten.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplane s das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11.1. Neubau einer Einzelgarage und Überdachung der Terrasse - Antrag auf isolierte Befreiung, Fl.-Nr. 841/10, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 11.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Einzelgarage und Überdachung der Terrasse

Fl.-Nr.;                                841/10, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2018 behandelt und den damals beantragten Befreiungen (textl. Festsetzungen Punkt 5.10 - Länge des Grenzanbaus, Zulassung der Abweichung von den Abstandsflächen der Garage) stattgegeben.

Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 21.10.2018 für die Weiterbearbeitung des Antrages vom Antragsteller weitere ergänzende Unterlagen angefordert, die nun vorliegen.


  1. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die geplante Terrassenüberdachung von der

  • Dachneigung (Punkt 5.3 „Die Neigung aller an einem Gebäude vorkommenden      Dachflächen muss gleich groß sein“)

Art der Befreiung:         Dachneigung 5 – 10°

  • Dachform ( Punkt 5.3)

Art der Befreiung:          Dachform Pultdach

  • Dacheindeckung (Punkt 5.8 „ Als Dacheindeckungsmaterial der Hauptgebäude, Garagen und Nebengebäude sind Dachplatten, ziegelnaturrot bis braun, zu verwenden.“

Art der Befreiung:        Dacheindeckung Glas

Begründung:        Die Nichteinhaltung der Dachneigung sowie Dachform und Dacheindeckung ist erforderlich, weil die Terrassenüberdachung in Anlehnung an die neue Terrasse und Garten modern gestaltet werden soll.

  1. Neueinreichung des Antrages auf die Abweichung von der BayBO bzw. sonstiger Vorschriften (Art. 63 Abs. 1 BayBO) wegen fehlerhafter Erstantragstellung mit Begründung.

Art der Abweichung:        Länge der Grenzbebauung

  • Eine Abweichung von der Abstandsfläche wird über die gesamte Grenzbebauung von 11,50 m beantragt.

Begründung:        Die Garage soll größer gestaltet werden, um mehr Stauraum zu erhalten und ein weiteres Bauwerk zu vermeiden.
Für die Nachbarn entsteht keine Beeinträchtigung.
Die Nachbarunterschriften wurden vollständig erteilt.
       


Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem geplanten Bauvorhaben, den damit verbundenen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplane s sowie der Zulassung auf einer Abweichung von den Abstandsflächen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 11
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10. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 10

Sachverhalt

Fl.-Nr.:                        2446, Gemarkung Langenneufnach

Grundstücksgröße:        16.704 qm

Lage:                        Außenbereich

Beantragt wird eine Erstaufforstungserlaubnis für eine Teilfläche von ca. 5.400 qm.
Zur Bearbeitung des Antrage s durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist die Zustimmung der Gemeinde zur geplanten Maßnahme erforderlich.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stimmt dem Erstaufforstungsantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 "Rielhofen Quellenweg II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Mickhausen hat in der Sitzung am 12.11.2018 die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 „Quellenweg II Rielhofen“ beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Träger wird die Gemeinde Langenneufnach um Stellungnahme gebeten.

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Planungshoheit der Gemeinde Langenneufnach nicht berührt.


Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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8. Erweiterung und Sanierung der Bücherei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 8

Sachverhalt

Die Erweiterung und Sanierung der Bücherei wurde in der Bauausschusssitzung am 04.12.2018 im Beisein des Büchereiteams, Frau Steckeler, Frau Doßner und Frau Jochum beraten.

Der Vorsitzende erläutert die Erweiterung und Sanierung der Bücherei anhand des Grundrissplanes. Es wurden Änderungen im Eingangsbereich, in der Raumaufteilung der Bücherei und in der Gestaltung der bisherigen Haustüre im Osten festgelegt. Angebote bei Fachfirmen müssen eingeholt werden.

 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert die geplanten Änderungen. Einige Punkte, wie z. B. Brandschutz müssen noch geklärt werden. 2. Bürgermeister Gerald Eichinger stellt den Antrag, den  Tagesordnungspunkt aufgrund fehlender Kostenschätzung  zu vertagen.

Beschluss

Der vorgeschlagenen Sanierung sowie Erweiterung der Bücherei wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Es werden Angebote für die verschiedenen Positionen eingeholt.

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7. Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Gebührenanpassung wurde in der Sitzung vom 14.11.2018 vorberaten. Die Friedhofsgebührensatzung wurde im RIS bereitgestellt.

In der Bürgerversammlung wurde angeregt, dass bei jeder Beerdigung Lautsprecher verwendet werden müssen. Hierfür gibt es keine rechtliche Ermächtigung. Die Lautsprecher bestellen die Angehörigen beim Krieger- und Soldatenverein. Das hat mit der öffentlichen Aufgabe der Bestattung nichts zu tun.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Friedhofsgebührensatzung vom 12.12.2018. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Satzung wurde im RIS bereitgestellt. Die Globalberechnung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2018 beschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 12.12.2018. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Stellenplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Stellenplan liegt an. Mit Überna hme des Bauhofs durch die VG sind keine Stellen mehr auszuweisen.

Beschluss

Der Stellenplan 2019 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Finanzplan 2018 bis 2022 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Finanzplan liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2018 bis 2022 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Haushaltssatzung 2019 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung wird durch den Vorsitzenden verlesen.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Langenneufnach wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Haushaltsplan 2019 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2019 und die zugehörige mittelfristige Finanzplanung wurden in der letzten Gemeinderatssitzung vom 14.11.2018 vorberaten. Die gewünschten Änderungen wurden aufgenommen (0600.5000 und 9100.3100 ). Darüber hinaus wurden die üblichen Positionen zum Haushaltsausgleich aufgenommen.

Das Ergebnis des Jahres 2018 wurde auf einen Überschuss von ca. 400.000,00 € geschätzt und bei 9100.3100 angesetzt. Hierzu nochmals die Bemerkung aus der Vorberatung:

„Der Haushaltsplan geht davon aus, dass erhebliche Beträge noch im Jahr 2018 beglichen werden können (Baukosten Wohnbaugebiet „Kirchenbauer“, Gewerbegebiet, Wertstoffhof, Rathausumfeld, Erwerb landwirtschaftlicher Flächen). Hierfür wären in 2019 keine ausreichenden Ansätze vorhanden. Allerdings würde sich widrigenfalls das Rechnungsergebnis 2018 entsprechend verbessern, so dass Deckungsmittel in 2019 für entsprechende Mehrausgaben zur Verfügung stehen.“

Der Verwaltungshaushalt 2019 bedarf einer Zuführung vom Vermögenshaushalt von 58.800,00 € (9100.2800/9100.9000). Grund sind einige Sonderbelastungen (Zuschuss an KiGas 4640.7000, Ortsplanung 6100.6560) und die üblichen Schwankungen im Steuer- und Umlagebereich (insbesondere wegen gutem Gewerbesteuerergebnis in 2017).

In 2019 ist eine Darlehensaufnahme von 562.200,00 € eingeplant (9100.3778), die kommunalrechtlich genehmigungsfähig sein dürfte. Ihr steht eine ordentliche Tilgung von 195.000,00 € gegenüber (9100.9778). Allerdings ist auf die für 2020 eingeplante Darlehensaufnahme von 1.390.600,00 € hinzuweisen.

Bis Ende 2020 würde sich damit die gemeindliche Verschuldung wie folgt entwickeln:

01.01.2019        1.603.600,00 €
01.01.2020        1.970.800,00 €
01.01.2021        3.139.400,00 €

Beschluss

Der Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.12.2018 ö 1

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 10.01.2019 10:23 Uhr