Datum: 09.01.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Anfragen und Bekanntgaben
6.3 Wertstoffhof - Abholung Container
6.2 Beschaffung einer Industriespülmaschine für den Dorfplatz/Musikerheim
6.1 Sanierung der Brücke in der Schwabmünchner Straße (Kreisstraße A 13)
6 Bericht der Verwaltung
5 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.12.2018
4.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 647, Gemarkung Langenneufnach
4.2 Antrag zur Aufstockung auf einer Garage in Holzrahmenbauweise, Fl.-Nrn. 1366/41 u. 1372/7 der Gemarkung Langenneufnach
4.1 Antrag auf den Ausbau des Dachgeschosses und Umnutzung der Garage, Fl.-Nr. 556/4, Gemarkung Langenneufnach
4 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
3 Änderung der westlichen Eingangstüre Rathausstraße 60 - Antrag aus der Bürgerversammlung
2 Neugestaltung östlicher Friedhofszugang einschl. Gestaltung des Kriegerdenkmals
1 Der Bürger hat das Wort

zum Seitenanfang

7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 7

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen vor.

zum Seitenanfang

6.3. Wertstoffhof - Abholung Container

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 6.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass beim Abholen eines Containers ein LKW im Kies (nicht asphaltierte Fläche) bis zur Achse eingesunken ist. Der Bauhof hat mit zwei Fahrzeugen den LKW wieder aus dem Kies gezogen. Der Vorsitzende nahm Rücksprache mit Herrn Vogg vom Ingenieurbüro Vogg sowie mit der Firma Mayr, Langenneufnach. Danach sollte die obere Schicht abgetragen und mit groben Schotter aufgekiest und befestigt werden. Eine Asphaltierung der gekiesten Fläche wäre eine weitere Alternative.

Nach Beratung entscheidet der Gemeinderat, dass Angebote für Schotter und Asphalt zur Befestigung der gekiesten Fläche eingeholt werden.  

zum Seitenanfang

6.2. Beschaffung einer Industriespülmaschine für den Dorfplatz/Musikerheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Mit dem Musikverein wurde bereits letzten Sommer die Möglichkeit der Beschaffung einer Industriespülmaschine besprochen. Der Verein möchte für seine weitere Planung wissen, ob die Gemeinde eine Spülmaschine anschafft, wenn ja, wären noch Fragen hinsichtlich der Reparaturkosten, Schäden durch falsche Benutzung etc. zu klären.

Beim Probenbetrieb fällt nicht viel Geschirr an, daher benötigt der Verein keine Spülmaschine. Die Anschlussmöglichkeiten sind vorhanden.

Auf dem Dorfplatz sind auch andere Veranstaltungen vorgesehen, daher wäre eine Industriespülmaschine aus Sicht der Gemeinde sinnvoll. Alle Veranstalter und örtlichen Vereine könnten dann ohne viel Aufwand das anfallende Geschirr spülen.

Nach Beratung entscheidet sich der Gemeinderat für die Anschaffung einer Industriegeschirrspülmaschine für das Musikerheim.

zum Seitenanfang

6.1. Sanierung der Brücke in der Schwabmünchner Straße (Kreisstraße A 13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Der Landkreis plant die Sanierung der Brücke in der Schwabmünchner Straße in der Zeit vom Mai bis September 2019.  Während der Sanierung soll die Umleitung über die Rathausstraße und Raiffeisenstraße zur Staatsstraße 2026 und umgekehrt führen. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens (2330 Fzg./24h) hält der Landkreis eine überörtliche Umleitung für überzogen.  
Des Weiteren wird im Anschluss daran die Fahrbahndecke an der Kreisstraße A 13, zwischen der Einmündung St 2026 und dem Ortsende Langenneufnach, saniert (Dauer ca. 2 Wochen). Für diese Arbeiten ist ebenfalls eine Vollsperrung notwendig. In diesem Zeitraum sieht der Landkreis eine Umleitung über Mickhausen – Kreisstraße A 2 – Münster – Kreisstraße A 16 – Walkertshofen – Staatsstraße 2026 – Langenneufnach und umgekehrt vor.
  
Die Gemeinde wird um Zustimmung zur Umleitung für die Dauer der Brückensanierung über die Rathausstraße und die Raiffeisenstraße gebeten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde den Landkreis gebeten hat, während der Vollsperrung eine fußläufige Verbindung aufrecht zu halten.
Der Gemeinderat erteilt nach Beratung die Zustimmung zur Umleitung mit Beschränkung der Schwerlast auf 7,5 t. Der Schwerlastverkehr über 7,5 t soll überörtlich erfolgen.  

zum Seitenanfang

6. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 6
zum Seitenanfang

5. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 5

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.12.2018 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 12.12.2018 mit redaktionellen Änderungen in TOP 1 und TOP 8.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 647, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 4.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                                647, Gemarkung Langenneufnach

Das Baugrundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.

Der Antragsteller möchte auf dem rückwärtigen östlichen Bereich der bebauten Fl.-Nr.  647
ein Einfamilienhaus mit Garage erstellen.

Die Gemeinde Langenneufnach hat bereits im Jahr 2016 eine Anfrage an das LRA bzgl. einer Bebauung auf diesem Grundstück gestellt. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth teilte mit, dass aufgrund der Hochwasserüberrechnung der nördliche Teilbereich bis 20 m und der südliche Bereich bis ca. 15 m von der Böschungsoberkante der Neufnach ab gemessen von Überschwemmungen betroffen ist. Im Hinblick auf den Hochwasserschutz sollte der Überschwemmungsbereich von Bebauung freigehalten werden.

Das Wohngebäude hält einen Mindestabstand von 15 m zur östlich verlaufenden Neufnach ein und bildet mit den bereits bestehenden bzw. genehmigten Planungen südlich und nördlich der Parzelle eine bauliche Linie.

Die Erschließung erfolgt über eine von der öffentlichen Straße ausgehende ca. 5 Meter breite Stichstraße entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze, die noch über ein Geh- und Fahrtrecht notariell zu sichern ist.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Antrag zur Aufstockung auf einer Garage in Holzrahmenbauweise, Fl.-Nrn. 1366/41 u. 1372/7 der Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Aufstockung auf einer Garage in Holzrahmenbauweise

Fl.-Nr.:                        1366/41 + 1372/7 der Gemarkung Langenneufnach,
                       Hirtenweg 8

Die bestehende Garage soll zu Wohnzwecken aufgestockt werden.

Beschluss

Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.1. Antrag auf den Ausbau des Dachgeschosses und Umnutzung der Garage, Fl.-Nr. 556/4, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Ausbau des Dachgeschosses und Umnutzung der Garage

Fl.-Nrn.:                        543/2, 556/4, Gemarkung Langenneufnach


Das Landratsamt Augsburg hat bei einer Baukontrolle (Schreiben des Landratsamtes vom 26.07.2018, AZ 3-2038-2018-TB-420) festgestellt, dass das o.g. Gebäude zum Zeitpunkt der Baukontrolle von zwölf Personen als Gemeinschaftsunterkunft bewohnt wurde.
Da das Gebäude ursprünglich als Einfamilienhaus mit Garage genehmigt wurde, ist diese bauliche Nutzungsänderung genehmigungspflichtig.

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Nordöstlich des Friedhofs“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist für dieses Grundstück ein Erdgeschoss mit einem zusätzlichen Vollgeschoss zulässig.

Im Dachgeschoss des Wohnhauses sollen drei zusätzliche Zimmer und ein Bad erstellt werden.
Die im Haus integrierte Garage soll zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Hierfür soll die bisherige Toreinfahrt geschlossen und gedämmt werden sowie der Einbau eines Fensters auf der Nordostseite erfolgen.

Nach aktueller Kenntnislage wird das Einfamilienhaus dauerhaft von mindestens 10 auswärtigen Saisonarbeitskräften bewohnt.

Es gilt zu bedenken, ob die zahlreiche Unterbringung der auswärtigen Arbeitskräfte hinsichtlich eines
  • ausreichenden Brandschutzkonzeptes
  • der Koch- und Sanitärverhältnisse
  • des Nachbarschaftsschutzes

den Anforderungen an angemessene Wohnverhältnisse entspricht und die planungsrechtliche Zulässigkeit der Unterkunft in einem Allgemeinen Wohngebiet tatsächlich gegeben ist.
Die Prüfung hierfür obliegt dem Landratsamt.

Hinweis: Gemäß des Urteils des OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2015 – 1 ME 31/15 handelt es sich  bei einer „…einfach ausgestatteten und räumlich beengten Unterkunft für Monteure mit Ein- und Mehrbettzimmern sowie Gemeinschaftsbädern und –küchen ohne sonstige Aufenthaltsräume nicht um eine Wohnnutzung i.S.d. §§ 3, 4 BauNVO.“
 

Beschluss

Die Gemeinde erteilt dem beantragten Ausbau des Dachgeschosses sowie der Nutzungsänderung der Garage grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen, wenn die ursprünglich dem Planungswillen der Gemeinde entsprechende Einfamilienhausnutzung stattfindet.
Die fehlenden Stellplätze sind nachzuweisen.

Einer  Umnutzung des Einfamilienhauses zu einer Gemeinschaftsunterkunft und einer hierzu erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Nordöstlich des Friedhofs“ wird nicht zugestimmt.


   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

zum Seitenanfang

4. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 4
zum Seitenanfang

3. Änderung der westlichen Eingangstüre Rathausstraße 60 - Antrag aus der Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 3

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung wurde der Antrag gestellt, die Türe durch eine größere Türe zu ersetzen.
Nach Prüfung des Sachverhaltes, waren im Angebot der Fa. Wundlechner, entgegen der Behauptung des Firmenchefs in der Bürgerversammlung, keine Türenmaße enthalten. Beim Angebot der Fa. Beckel waren die Maße für die Türe angegeben. In der Rechnung der Fa. Beckel waren die Maße der tatsächlich eingebauten Türe vermerkt. Die unterschiedlichen Maße sind weder beim Einbau noch bei der Rechnungsprüfung aufgefallen. Der Bauausschuss stellte am 04.12.2018 bei der Besichtigung fest, dass die Türe tatsächlich etwas niedrig und schmal ist. Er empfiehlt, dass aufgrund der vollständig sanierten Fassade keine Änderung vorgenommen wird.
Mittlerweile teilte der Imkerverein in einem Gespräch mit, dass die benötigten Gerätschaften zur Wachsgewinnung nicht durch die bestehende Tür transportiert werden können. Des Weiteren verwiesen sie auf die Belüftungsmöglichkeit ihres Raumes. Sie nutzen den Raum als Arbeits- und Werkraum für die Wachsver- und bearbeitung. Die Arbeiten erfolgen in Verbindung mit heißem Wasser und Wasserdampf. Daher sollte ein großes Fenster oder eine größere Eingangstüre eingebaut werden oder eine weitere Alternative ist, der Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage. Der Verein würde auch einen Teil der Kosten übernehmen.

Diskussionsverlauf

Die Vorstandschaft des Imkereivereins ist im Sitzungssaal anwesend und wird um Stellungnahme gebeten. Der Vorstand erläutert die Nutzung des Raumes. Der Verein bevorzugt eine neue Eingangstüre mit integrierter Lüftung. Sie würden sich an den Kosten beteiligen. Nach eingehender Beratung entschließt sich der Gemeinderat, Angebote für eine Türe mit integrierter Lüftung einzuholen. Die Türenmaße werden durch den Imkerverein mitgeteilt.

zum Seitenanfang

2. Neugestaltung östlicher Friedhofszugang einschl. Gestaltung des Kriegerdenkmals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 14.11.2018 wurden die verschiedenen Varianten der Neugestaltung durch Herrn Hasse vom Ing.-Büro Daurer + Hasse vorgestellt. Die Tendenz im Gemeinderat ging eindeutig zu Variante 2 a.
In der Bürgerversammlung wurden die Skizzen vorgestellt. Lediglich eine Anregung, das Kriegerdenkmal am jetzigen Standort zu belassen, wurde vorgebracht. Die Entwürfe wurden dem Krieger- und Soldatenverein auf der Vereinsversammlung gezeigt und um Stellungnahme gebeten. Vereinsintern wurden die Planskizzen der einzelnen Varianten beraten mit dem Ergebnis, dass das Kriegerdenkmal im Friedhof Langenneufnach in Form, Umfang und Lage an seiner jetzigen Stelle belassen werden sollte. Das Schreiben des Vereins vom 07.01.2019 wird im Wortlaut verlesen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert erneut die vorgestellten Planskizzen des Ing.-Büro Dauer + Hasse, Wiedergeltingen zur Umgestaltung des östlichen Friedhofteiles mit Kriegerdenkmal. Die Variante 2 a wird favorisiert. Die Variante 2 a sieht das Kriegerdenkmal, im östlichen Teil des Friedhofes, vor. Dieser Teil wird mit Zaun und Hecke eingefasst. Als Zugang zu diesem Bereich ist ein Tor vorgesehen.
Die Gestaltung und die Weiterverwendung der Gedenktafeln der Gefallenen werden im Gemeinderat besprochen. Hierzu werden Skizzen eingeholt.


   

Beschluss 1

Die Variante 2 a kommt zur Ausführung. Die Verlängerung der Friedhofsmauer erfolgt mit Zaun und Hecke.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das Kreuz wird in der Sichtachse im östlichen Teil des Friedhofes hinter dem Kriegerdenkmal errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 3

Es werden Angebote für ein Tor (zwei Flügel, Aufteilung 2/3 zu 1/3) mit Torbreite 3,50 m farbig oder verzinkt für den Zugang zum östlichen Teil des Friedhofes, eingeholt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

1. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.01.2019 ö 1

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 31.01.2019 10:18 Uhr