Datum: 11.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Treffpunkt: am Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung von Feldwegen

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1. Sanierung von Feldwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 11.04.2018 ö 1

Sachverhalt

Aufgrund der gemeinsamen Besprechung auf der Gemeinderatssitzung am 31.08.2017 wurden verschiedene Wege besichtigt.

Weg Nr. 13 (Hummelfeld)
Derzeit läuft das Wasser auf dem Weg in Richtung Norden und beschädigt in der Engstelle den Feldweg. Oberhalb der Engstelle soll das Quergefälle des Weges geändert werden. Dabei ist es notwendig,  den Weg im Westen etwas tiefer zu legen. Da hier ein gemeindlicher Streifen mit einer Breite von ca. 1,60 m vorhanden ist, kann die Angleichung erfolgen.


Weg Nr. 8 (Viehweide)
Der östliche Bereich wird nach Beendigung der Verfüllung der ehem. Lehmgrube von der Fa. Mayr wieder instandgesetzt.
Im weiteren Verlauf Richtung Westen soll das Wasser großflächig vom Weg in die angrenzenden Felder fließen können. Dazu soll das Bankett abgenommen werden. Im westlichen Bereich soll die Grabenmulde an der Nordseite wieder hergestellt werden.


Weg Nr. 69 (Wiesenweg)
Der Mittelrain und das Bankett soll abgetragen werden, damit das Wasser großflächig in die angrenzenden Felder fließen kann.


Weg Nr. 58 (Im Hohenlicht)
Nach Abtrag des Banketts kann das Wasser großflächig in die angrenzeden Felder fließen.

Weg Nr. 50/54 (Reute; Löhle)
An der Einmündung des Weges ist genügend gemeindliche Fläche vorhanden, dass hier mit einer Geländemodelierung das Wasser in die anschließende Senke abgeleitet werden kann.
Entlang der Nordseite von Weg Nr. 50 soll das Bankett abgetragen werden, damit das Wasser großflächig in die Felder fließen kann.


Generell ist festzustellen, dass bei der Wegesanierung noch mehr Augenmerk auf die großflächige Ableitung des Wassers von den Wegen geachtet werden soll. Die Fa. Mayr praktiziert dies mit verschiedenen Maßnahmen und Möglichkeiten schon längere Zeit bei anderen Gemeinden mit Erfolg.
Es wurde festgestellt, dass eine gemeinsame Begehung der betroffenen Wege mit der Vorstandschaft und dem Bauauschuss nur eine Momentaufnahme ist und mittelfristig nicht die geeignete Vorgehnsweise zur Wegesanierung ist. Gemeinsam wurden auch in der Vergangenheit immer wieder Wege besichtigt und ein Sanierungsvorschlag besprochen. Diese Erfahrungen sind auch bei der Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft vorhanden und bedürfen nicht einer jeweiligen Besichtung des gesamten Gremiums. Es können nach der Besichtigung auch erneute Schäden nach Starkregen auftreten. Eine sinnvolle Regelung wäre lt. der Teilnehmer, dass die Gemeinde der Jagdgenossenschaft jährlich eine feste Summe zum Wegeunterhalt zur Verfügung stellt und die Jagdgenossenschaft eigenständig die Unterhaltungsarbeiten durchführt.

Derzeit sind 33,1 km Feldwege ausgebaut.
Die Jagdgenossenschft errechnet, welche Summe für die Sanierung benötigt würde. Diese Regelung gilt ab 2019. Nach 4 Jahren, nach einem ersten Erfahrungsbericht, wird über die Summe nochmals beraten.

Datenstand vom 23.04.2018 09:45 Uhr