Datum: 07.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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8. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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8 |
Sachverhalt
Bei der Regenrinne des Gemeindezentrums ist das Bodengitter beschädigt.
Erinnerung an die Umstellung bei den Mülltonnen. Ab dem 01.07.2018 gibt es keine Müllmarken mehr. Änderungen sind direkt bei der VG, Frau Welz zu melden.
Wer ist für Pflege und Unterhalt des Kriegerdenkmals zuständig? Dies ist abzuklären und dem Gemeinderat zu berichten.
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7. Bestätigung der Kommandanten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die gewählten Kommandanten sind nach Zustimmung durch den Kreisbrandrat Herrn Zinsmeister vom 18.04.2018 von der Gemeinde Mittelneufnach noch zu bestätigen.
Am 23.02.2018 fand die Kommandantenwahl der FFW Mittelneufnach statt. Gewählt wurden zum 1. Kommandanten: Johann Knöpfle
Bei Herrn Knöpfle besteht Einverständnis.
2. Kommandant: Helmut Wiedemann
Bei Herrn Wiedemann besteht Einverständnis.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Johann Knöpfle zum 1. Kommandanten ohne Vorbehalt und Herrn Helmut Wiedemann zum 2. Kommandanten ebenfalls ohne Vorbehalt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Haushaltsplanung 2018 samt zugehöriger Finanzplanung - Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Vorentwurf der Haushaltsplanung 2018 samt zugehöriger mittelfristiger Finanzplanung wurde mit Bgm.‘in Thümmel am 18.04.2018 vorbesprochen. Die gewünschten Änderungen sind eingearbeitet (fett gedruckt in der Anlage).
Insbesondere im Vermögenshaushalt sind alle andiskutierten Vorhaben dargestellt. Lediglich die Maßnahmen der Dorferneuerung sind nicht dargestellt (enthalten sind jedoch die Planungskosten des Verwaltungshaushaltes und die Maßnahme OD Augsburger Straße).
Die vorliegende Planung weist für die Jahre 2018 und 2019 recht hohe Fehlbeträge aus (2018 ca. 450.000,00 € und 2019 ca. 200.000,00 €). Diese sind nach Auffassung der Finanzverwaltung noch zu hoch. Der Darlehensaufnahme stehen jährliche Tilgungen von ca. 140.000,00 € gegenüber.
Allerdings sind in der Planung nur je sieben Grundstücksverkäufe im Riedle in 2018 und 2019 enthalten. Der Ansatz „Anschluss an Staudenwasser“ bei 8151.9522 dürfte jedoch zu niedrig sein.
Die Verwaltung erlaubt sich, den Gemeinderat an seinen Vorsatz zu erinnern, bis zum Beginn der Umsetzung der Dorferneuerung ohne Darlehensaufnahmen auszukommen. Falls zur Zwischenfinanzierung des Baugebietes Riedle kurzfristige Darlehensaufnahmen erforderlich sind, sollte mit dem Maßnahmenbeginn der Dorferneuerung bis zur Rückzahlung dieser Darlehen gewartet werden.
Der Haushaltsplan 2018 und die zugehörige Finanzplanung wäre jetzt vor zu beraten. Für nichtöffentliche Themen steht ein TOP im nichtöffentlichen Sitzungsteil zur Verfügung.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt einvernehmlich die folgenden Änderungen vor bzw. erörtert die folgenden Themen:
- 1300.5200, Geräte Feuerwehr Mittelneufnach: Der Ansatz in 2018 wird auf 10.000,00 € erhöht (Wartung Pressluftatmer) gemäß Anmeldung Kommandant.
- 7000.6320, Betriebskosten Kläranlage: Der Ansatz in 2018 wird auf 50.000,00 € erhöht (Klärschlammentsorgung).
- 7620.5000, Gebäudeunterhalt Gemeindezentrum: Der Ansatz in 2018 wird auf 20.000,00 € erhöht (Boden Bühne). Der Gemeinderat wird sich gesondert mit dem Thema Defizit Gemeindezentrum und den Benutzungsgebühren befassen.
- 6300.9507/3507 (Straßenbau und Beiträge Blumenstraße): Die Ansätze bei beiden Haushaltsstellen werden jeweils in einer Summe in 2019 aufgenommen.
- 6300/7000/8151.9520 (Erschließung, Kanal, Wasser Gewerbegebiet): Hier schien ein Fehler enthalten zu sein. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ansätze zu überprüfen. Nachtrag: Kein Fehler enthalten, siehe damalige Notiz der Verwaltung (Anlage GR_MN). Die Ansätze wurden so belassen.
- 8151.9522 (Anschluss Staudenwasser): Ansatz im Entwurf wird so belassen. Dem Gemeinderat ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund Gesamtkosten von nunmehr netto 750.000,00
€ anzusetzen wären. Herr Schalk soll dies mit Herrn Drexel vom Staudenwasser abklären und den Gemeinderat informieren.
- 9100.3100 (Rücklagenentnahme): Der Ansatz kann auf 574.200,00 € erhöht werden gemäß nunmehr vorliegender Abschlussbuchung der Jahresrechnung 2017.
- 9100.3779/9779 (Umschuldung eines Darlehens): Wegen Änderung der Haushaltssystematik sind die Ansätze mitaufzunehmen bei 9100.3778/9778.
Der Haushalt 2018 kann auf der kommenden Gemeinderatssitzung am 04.06.2018 verabschiedet werden.
Beschluss
Die Ansätze für das Baugebiet im Riedle werden wie im Entwurf der Haushaltsplanung dargestellt belassen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der TOP entfällt.
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4.1. Aufstellungs- und Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 "Mischgebiet Mittelneufnach Süd"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Herr Nardo erläutert anhand der Planunterlagen,
welche Bereiche als Misch-, Wohn-, Gewerbe- und Landwirtschaftsnutzung vorgesehen sind.
Parallel wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Die Planung ist mit dem Landratsamt und den Vorhabensträgern, die auch die Planungskosten übernehmen, abgestimmt. Das Vorhaben ist aufgrund der Privilegierung der Vorhabensträger als Landwirte möglich.
Es ist eine Änderung der Ausgleichsfläche beabsichtigt, die dem Gemeinderat dargestellt wird, allerdings noch mit dem LRA abzustimmen ist. Die bisher innerhalb des Bebauungsplans dargestellte Ausgleichsfläche wird herausgenommen. Die bereits vorhandene mittlere Zufahrt zur Staatsstraße wird im Bebauungsplan dargestellt. Die Planzeichnung wird entsprechend geändert. Im Erschließungsvertrag zwischen Vorhabensträger und Gemeinde ist eine privat betriebene Güllegrube festgelegt. Dies kann laut Herrn Nardo allerdings im Laufe der Bauleitplanung noch geändert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Mischgebiet Mittelneufnach Süd“. Er billigt die Pläne des Büros Tremel vom 07.05.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Plänen die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
(Gottfried und Stefan Wenger gem. Art. 49 GO persönlich beteiligt)
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Bebauungsplan Nr. 10 "Mischgebiet Mittelneufnach Süd"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Unterlagen werden im RIS bereitgestellt.
Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Thümmel Herrn Nardo vom Büro Tremel, Augsburg.
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3.1. Aufstellungs- und Billigungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Der Bereich des Mischgebietes Mittelneufnach Süd ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Bisher wurden auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2322 und 2325, Gemarkung Mittelneufnach landwirtschaftlich privilegierte Gebäude errichtet. Nun ist eine Misch-, Wohn,- Landwirtschaft,- und Gewerbenutzung beabsichtigt. Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Parallel wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Mischgebiet Mittelneufnach Süd“ durchgeführt.
Herr Nardo erläutert die Planung.
Beschluss
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 4. Flächennutzungsplanänderung. Die Pläne des Ing.-Büro Tremel vom 07.05.2018 werden hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt mit diesen Plänen das Änderungsverfahren mit der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Gottfried und Stefan Wenger sind persönlich beteiligt, Art. 49 GO.
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3. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Unterlagen werden im RIS bereitgestellt.
Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Thümmel Herrn Nardo, vom Büro Tremel, Augsburg. Die Gemeinderäte Gottfried und Stefan Wenger nehmen wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
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2.2. Feststellungsbeschluss 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft den Bereich des Gewerbegebietes „Mittelneufnach Nord“. Hier wurde unter anderem ein Sondergebiet Einzelhandel festgesetzt.
Parallel wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 8 „Gewerbegebiet Mittelneufnach“ durchgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat Mittelneufnach stellt durch Beschluss die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom
07.05.2018 unter Berücksichtigung der vorab gefassten Abwägungsbeschlüsse fest. Die Planunterlagen sind dem Landratsamt Augsburg zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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2.1. Abwägung der Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
In der Zeit vom 19.03.2018 bis 20.04.2018 fand die öffentliche Auslegung statt.
Folgende Stellungnahmen sind ohne Anregungen eingegangen:
Behörde Schreiben vom
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten 28.03.2018
BBV 05.03.2018
Bischöfliche Finanzkammer 05.03.2018
HWK 01.03.2018
Gewerbeaufsichtsamt 28.02.2018
IHK 13.03.2018
LRA 11.04.2018
Schwaben Netz 14.03.2018
Folgende Stellungnahmen sind mit Anregungen eingegangen:
Amt für Ländliche Entwicklung 13.04.2018
Auf die Stellungnahme vom 02.02.2018 wird verwiesen.
Beschluss:
Es wird auf die Kenntnisnahme in der Behandlung vom 26.02.2018 verwiesen.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 28.02.2018
Die abgegebene Stellungnahme der Bundeswehr vom 22.12.2017 zum Flächennutzungsplan wird aufrechterhalten.
Beschluss:
Es wird auf die umfängliche Behandlung vom 26.02.2018 verwiesen.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen
Landratsamt – Wasserrecht 11.04.2018
Seitens des Fachbereichs Wasserrecht besteht mit dem Änderungsentwurf grundsätzlich Einverständnis. Es wird folgendes angemerkt: Die Planung enthält keine Angaben zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Es ist aber davon auszugehen, dass die Wasserversorgung über das bestehende Trinkwassernetz sichergestellt werden kann und die Abwasserbeseitigung gemäß dem Stand der Technik erfolgen wird.
Weitere Bedenken und Anregungen, auch aus immissionsschutzfachlicher Sicht, werden nicht vorgebracht.
Beschluss:
Die Wasserversorgung und auch die Abwasserentsorgung wird gemäß dem Stand der Technik im Gebiet vorgesehen.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen
Regierung von Schwaben / Regionalplanung 12.04.2018 / 28.02.2018
Aus Sicht der Regionalplanung weisen wir nochmals auf Folgendes hin:
Ob das Vorhaben hinsichtlich der geplanten Einzelhandelsnutzung mit den o.g. normativen Vorgaben des LEP übereinstimmt, ist von der Höheren Landesplanungsbehörde zu prüfen.
Mit Schreiben vom 16.02.2018 (E-Mail) haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans landesplanerische Belange nicht entgegenstehen. Dies gilt weiterhin. Wir bitten, uns am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zu beteiligen.
Beschluss:
Der Hinweis zur Prüfung durch die Höhere Landesplanungsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Seitens der Regierung von Schwaben bestehen keine Bedenken, somit kein weiterer Handlungsbedarf.
Das BP-Verfahren ist bereits abgeschlossen, die Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Verfahren wurden eingearbeitet.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen
Wasserwirtschaftsamt 28.02.2018
Es wird auf die Stellungnahme zum BP vom 28.09.2017, Az.: 3-4622-A-20445/2017, verwiesen.
Beschluss:
Es wird auf die umfängliche Behandlung am 16.10.2017 verwiesen.
Abstimmung: 10 – 1, mehrheitlich beschlossen
zum Seitenanfang
2. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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2 |
Sachverhalt
Die Planungsunterlagen in der Fassung vom 07.05.2018 wurden im RIS bereitgestellt.
Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Thümmel Herrn Nardo vom Büro Tremel, Augsburg.
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der öffentlichen Teile der Protokolle vom 26.03.2018 und 10.04.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach)
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Gemeinderat Mittelneufnach
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07.05.2018
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die öffentlichen Teile der Protokolle der Gemeinderatssitzungen
vom 26.03.2018 und 10.04.2018 wurden dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 26.03.2018.
Abstimmung: 11:0
Beschluss 2:
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls seiner Sitzung vom 10.04.2018.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 26.06.2018 09:27 Uhr