Datum: 10.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 22:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausarbeitung des Dorferneuerungsplanes und der Prioritätenliste für die Dorfentwicklung mit Beschluss
2 Vorstellung der Planung für den Staatsstraßenausbau
3 Bauanträge
4 Beschluss der Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
5 Neuerlass der Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen
6 Beauftragung Staudenwasser zur Vervollständigung des bereits erstellten Wasserkatasters
7 Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung des Landratsamts für die Jahre 2007 bis 2016 - Beschluss
8 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
8.1 Vergabe der Erschließungsarbeiten für das "Gewerbegebiet Nord"
8.2 Gemeinde Markt Wald - Bebauungsplan "Mittelneufnacher Wegfeld" und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes; Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
8.3 Gewerbliche Altkleidersammelcontainer

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1. Ausarbeitung des Dorferneuerungsplanes und der Prioritätenliste für die Dorfentwicklung mit Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende den Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Herrn Birzle, Krumbach zur Ausarbeitung des Dorferneuerungsplanes und Festlegung der Prioritätenliste. Die Unterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

Herr Birzle bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung.

Er beantwortet auf Nachfrage von der Zuhörerschaft, dass die Teilnehmergemeinschaft (TG) seit ca. 1 Jahr besteht. Die Vorstandssitzungen werden form- und fristgerecht geladen. Im Staudenboten wird die Bekanntmachung der stattfindenden Vorstandssitzung abgedruckt. Die Niederschriften wurden bisher nicht öffentlich bekannt gemacht.  
Herr Birzle nimmt die Anregung mit auf den Weg, künftig die Niederschriften (evtl. auf der Homepage der Gemeinde Mittelneunfach) öffentlich bekannt zu machen.

Erläutert wird dem Gemeinderat, dass die Grundlage für den Dorferneuerungsplan die komplette Vorbereitungsplanung vom 01.07.2011 des Arch.-Büro Arnold, Memmingen und die Vertiefungsplanung zum Ortskern Mittelneufnach vom Arch.-Büro Daurer + Hasse vom 01.05.2016 ist.

Durch die Festlegungen in der Prioritätenliste werden die wichtigsten Objekte bestimmt und diese können anschließend als Planung vergeben werden. Alle anderen Projekte aus dem Dorferneuerungsplan bedürfen erst wieder der Zustimmung des ALE. Dennoch ist sie nicht abschließend.  

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat beginnt mit Einsicht in den kompletten Dorferneuerungsplan die Ausarbeitung der Prioritäten.
Diskussionsbedarf für das „Entwicklungskonzept Mittelneufnach“ besteht bei den eingezeichneten Fußwegverbindungen sowie die nachträgliche Aufnahme der Raiffeisenstraße. Ein sozialer ebenerdiger Raum in Mittelneufnach für soziale Zwecke, z.B. für Jugend und Senioren (Nutzung für die Dorfgemeinschaft), eine Fundus Halle (Lagerhalle für die Vereine), die Freizeitanlage beim Sportplatz und die Sanierung des Bahnhofsgebäudes oder Altes Feuerwehrhauses sind auch Thematik.
Für das „Entwicklungskonzept Reichertshofen“ kommen Fragen über das Bürgerhaus (Um- bzw. Ausbau des OG für soziale Zwecke und energetische Sanierung), die Parkplätze beim Bürgerhaus, die Fuß- und Radwegeverbindung bis Richtung Mittelneufnach und der Dorfplatz.  

Herr Birzle trägt nach Beendigung der offenen Diskussion die im Gemeinderat und der TG Dorferneuerung überarbeitete Maßnahmen der Prioritätenliste für die umzusetzenden Maßnahmen für das Verfahren Mittelneufnach II – Dorferneuerung vor.


 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Dorferneuerungsplan vom 01.07.2011 vom Arch.-Büro Arnold, Memmingen und die Vertiefungsplanung vom Arch.-Büro Daurer + Hasse, Wiedergeltingen vom 01.05.2016 mit den Ergänzungen:  Bürgerhaus Reichertshofen, sozialer ebenerdiger Raum in Mittelneufnach, Raiffeisenstraße Mittelneufnach, Fundus Halle in Mittelneufnach, Freizeitanlage beim Sportplatz Mittelneufnach und die Parkplätze beim Bürgerhaus in Reichertshofen.
In den Haushalten sind die entsprechenden Beträge einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende bedankt sich bei bei Herrn Birzle für die Ausführungen zur Dorferneuerung mit anschließender Ausarbeitung der Prioritätenliste. Er verlässt um 21.10 Uhr den Sitzungssaal.

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2. Vorstellung der Planung für den Staatsstraßenausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Thema wurden die Pläne im RIS bereitgestellt.

1. Bürgermeisterin Thümmel stellt im weiteren Sitzungsverlauf die neuesten Pläne vom Staatl. Bauamt bzgl. der Planung von neuen Gehwegen entlang der Staatsstraße und der Bushaltebuchten an Staatsstraßen sowie der Querungshilfen dem Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat ist mit dieser vorgestellten Grundstruktur für eine weitere Planung einverstanden. Der Staatsstraßenausbau kann so weiter verfolgt werden.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert, dass einige Straßeneinmündungen verschlankt wurden. Die einzelnen Querungshilfen werden im Gemeinderat nochmals angesprochen und diskutiert. Auf Nachfrage wird beantwortet, dass die AVV Bushaltestellen und die Schulbushaltestellen getrennte Haltestellen sein können.

Bürgermeisterin Thümmel gibt bekannt, dass die Planung die Grundstruktur für den Staatsstraßenausbau darstellt. Mit dem Ergebnis kann in die weitere Planung und auch an die Thematik Grunderwerb gegangen werden.

Aus dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die Pläne als Vorentwurf für die Bürger in Mittelneufnach zugänglich zu machen.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 3

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge zur Beratung vor.

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4. Beschluss der Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 4

Sachverhalt

In der Anlage befindet sich die Schöffenvorschlagsliste. Der Gemeinderat hat diese Liste mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Die Liste wird nach Bekanntmachung im Staudenboten eine Woche lang öffentlich ausgelegt und bis zum 05.06.2018 an das Amtsgericht Augsburg übersandt.

Alle in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen wurden schriftlich  über die Aufnahme informiert. Die Zustimmungserklärungen liegen alle vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2019 – 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 5

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde der TOP vertagt. Der Klammerzusatz 4 – 5 Stunden wurde gestrichen. Trotzdem beträgt die Mindestbuchungszeit bei einer Kernzeit von 8.00 – 12.00  Uhr 4 – 5 Stunden, wenn ein Kind von 8.00 bis 12.00 Uhr da ist, beginnt bei der Abholung bereits die 4. Stunde. Vor Ende der Kernzeit darf das Kind nicht abgeholt werden.
Das Kindergartenteam will die Öffnungszeiten auf 14.00 Uhr verlängern, die pädagogische Kernzeit einheitlich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erhalten. Hierdurch wird auch die Mindestbuchungszeit auf 4 – 5 Stunden verlängert. Diese Buchungszeiten gelten künftig auch für Freitag. Das pädagogische Konzept wird angepasst.

Hierfür ist ein Neuerlass der Satzung erforderlich. Die neue Satzung wurde im RIS bereitgestellt. Die Änderungen sind rot markiert.
Die bisherige Satzung mit Gebührensatzung und die 1. Änderungssatzung sind ebenfalls im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Beauftragung Staudenwasser zur Vervollständigung des bereits erstellten Wasserkatasters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Zweckverband benötigt für die Übernahme des Leitungsnetzes, wie von Herrn Drexel in der Februarsitzung erläutert, eine Vervollständigung des bereits erstellten Wasserkatasters.
Durch Strömungsmessungen wird u.a. der genaue Verlauf der Wasserleitung ins GIS eingepflegt. Außerdem werden die Hausanschlussleitungen den jeweiligen Schiebern zugeordnet. Diese Regieleistung ist beim Staudenwasser auf jeden Fall günstiger als bei Vergabe an ein Ing.- Büro.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Zweckverbandes Staudenwasser zur Vervollständigung des bereits erstellten Wasserkatasters.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung des Landratsamts für die Jahre 2007 bis 2016 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 7

Sachverhalt

In der Zeit vom 12.10.2017 bis zum 20.03.2018 fand (mit Unterbrechungen) die überörtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Mittelneufnach für die Jahre 2007 bis 2016 durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Augsburg statt. Der Prüfbericht enthält u.a. unter Nrn. 2.8 und 2.9 die folgende Zusammenfassung:

„Die Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit zeigt für den Prüfungszeitraum 2007 bis 2016 ab dem Jahr 2014 deutlich verbesserte Ergebnisse. Die Resultate der Jahresrechnung 2017 zeigen ebenso wieder gute Ergebnisse. Auch im Finanzplanungszeitraum kann mit stabilen ‚bereinigten Ergebnissen‘ gerechnet werden… Die Kombination ‚Investitionszurückhaltung‘ und ‚konsequente hohe Tilgungsbereitschaft‘ hat die gemeindliche Verschuldung vom dreifachen des Landesdurchschnitts (2007) fast auf den doppelten Landesdurchschnitt (2017) zurückgeführt. Dies ist ein erheblicher Teilerfolg auf dem Weg zur Zurückgewinnung finanzieller Handlungsspielräume für Investitionen der Zukunft. Dieser Weg der Konsolidierung sollte auch in Zukunft konsequent weiterbeschritten werden. Das Eingehen neuer finanzieller Verpflichtungen sollte nur im Rahmen der haushaltsplanerischen Möglichkeiten mit solider Refinanzierung erfolgen…“

Zu dem mit einer Textziffer versehenen Textabschnitt hat die Gemeinde üblicherweise eine Stellungnahme gegenüber der Kommunalaufsicht abzugeben:

„Als öffentliche Einrichtungen (bzw. Gebührenhaushalte) werden der KiGa und die Mehrzweckhalle geführt…

TZ 1

Der tendenziell ansteigende Zuschussbedarf beim KiGa und der permanent hohe Zuschussbedarf bei der Mehrzweckhalle sollte Anlass sein, die Höhe der Benutzungsgebühren zur Diskussion zu stellen.“

Ohne Textziffer ist noch die folgende Bemerkung enthalten:

„Die Allgemeine Rücklage hat sich im Berichtszeitraum nur um die jährlichen Zinszuführungen erhöht und beläuft sich am 31.12.2016 auf 13.692,81 €. Der gesetzlich vorgeschriebene Sockelbetrag (so genannte Mindestrücklage) in Höhe von 17.463,67 € wird nicht ganz erreicht.“

Die Verwaltung würde empfehlen, im Rahmen der Jahresrechnung 2017 ca. 4.000 € der Mindestrücklage zuzuführen.

Der Gemeinderat sollte sich entscheiden, ob er die genannten Gebühren erhöhen will und wenn ja, welche Informationen gewünscht werden. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob eine kostendeckende Gebühr möglich (Mehrzweckhalle) oder überhaupt erwünscht (Kindergarten) ist.

 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2007 bis 2016 zur Kenntnis. Nachdem eine kostendeckende Gebühr für die Mehrzweckhalle nicht möglich und für den Kindergarten nicht wünschenswert ist, wird der Gemeinderat auf gesonderter Sitzung über neue Gebühren diskutieren und ggf. einen neuen „politischen“ Preis festlegen.
Hierzu sind von der Verwaltung die folgenden Informationen/Unterlagen vorzulegen: die laufende Betriebskosten des Gemeindezentrums.
Im Zuge der Jahresrechnung 2017 soll der Mindestrücklage ein Betrag von 4.000 € zugeführt werden.

Die Kommunalaufsicht ist entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 8

Sachverhalt

Es wird durch die Vorsitzende bekannt gegeben:

Das Staatl. Bauamt würde den Bau eines Radweges „Walkertshofen – Mittelneufnach“ unterstützen (Bau durch StBAA), wenn die Planungskosten durch die Gemeinde getragen werden. Walkertshofen ist auch dafür.
  • Für die Radwegeplanung Mittelneufnach Richtung Walkertshofen wird ein Angebot eingeholt.

Die Überspannungsleuchte am Kirchplatz wird entfernt. Daher stellt sich die Frage, ob ein neuer Leuchtenmast gesetzt werden soll oder ob eine Verlängerung der Kabelführung gewünscht wird?
Beschluss: nur Minimallösung.

Der Gemeinderat hat Anfragen und Bekanntgaben:

Es findet ein weiterer Energievortrag am 26.04.2018 im Gasthof „Adler“ in Mittelneufnach um 20.00 Uhr statt. Das Thema ist „Photovoltaik Freiflächen“.

Die Weiterplanung des Breitband- und Gasausbaues Immelstetten/Oberneufnach wird angesprochen. Hierzu wurde von der Vorsitzenden bereits Kontakt mit Erdgas Schwaben aufgenommen.   

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8.1. Vergabe der Erschließungsarbeiten für das "Gewerbegebiet Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 8.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Mittelneufnach hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 26.03.2018 die Erschließungsarbeiten für das „Gewerbegebiet Nord“ an die Firma Kutter GmbH & Co.KG, Bad Wörishofen in Höhe von 707.300,35 € vergeben.

Der Baubeginn für den Neubau des Verkaufsgebäudes Einzelhandel „Penny Markt“ findet vorzeitig am 11.04.2018 statt.

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8.2. Gemeinde Markt Wald - Bebauungsplan "Mittelneufnacher Wegfeld" und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes; Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 8.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Markt Wald hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Gemeinde Mittelneufnach um Stellungnahme zum Bebauungsplan „Mittelneufnacher Wegfeld“ und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten.

Die Planungshoheit der Gemeinde Mittelneufnach wird nicht berührt. Es werden keine Einwände bzw. Anregungen vorgebracht.

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8.3. Gewerbliche Altkleidersammelcontainer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 10.04.2018 ö 8.3

Sachverhalt

Bürgermeisterin Thümmel gibt bekannt, dass mit Schreiben vom 05.04.2018 in der Alpenstraße und in der Hauptstraße in Reichertshofen je 1 gewerblicher Altkleidersammelcontainer bis zum Beginn von Baumaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung genehmigt wurde. Die Genehmigung war zu erteilen, weil die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch einen weiteren Container nicht beeinträchtigt wird. Andere Gründe für eine Ablehnung, wie z.B. Ortsbild, Gemeinnützigkeit des Aufstellers werden von den Gerichten nicht anerkannt. Die Bürger haben nun die Wahl in welchen Container sie Ihre Altkleider werfen.

Datenstand vom 09.05.2018 12:49 Uhr